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für Reichenfimnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand. Neooigtsttaße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpalttge Pctttzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Aozcigeu-Aonahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Verein-Inserat« miigen bi- Freitags nachmittags 2 Ahr Angegangen sein und können nicht durch Telephon ausgegebcn werden. Fernsprecher Amt Siegmar S3 Sonnabend, den 10. Juni INI« längsten 1916. Sckioer lobt sie Scklackt, — Crnlt ilt so; beben — inmitten golelner plingltenreit, Hock eben siele schworen leiten. Sie macken unler löorr bereit, Ocn Vlingltenlegen ru empiangen. Uns golsen »irs sie Sonne prangen, Oie Sonne ieiner ftorrlickkeit. Oenn unler Sott, Oreieinigkeit, Sr gab sen Männern Stärke, Sr lütirte unler seutlcke; löesr Uns legnet leine Werke; Sr legnet auck äe; kaumes kruckt, Oie Saat aul Seis uns Suon, liomint, sie ikr Srolt uns liabung luckt, Oen plingltenlegen lckauen. Sott, Vater, Sotin Uns beilger Seilt, keimte unlrs Saaten Vor lckioeren Wetter; Uieserlckiag, kill unlsrn kütirern raten, lln; aber, iösrr, gib seinen Seilt, Oer all sein walten »eile kieiht. Uns sen >dir nötig kaben, lu acktsn seine Saben. Sib seinen Seilt, 0 grohsr Sott, lerltör ssr keinss walten Uns mack eulckansen ikren Kat; Un; aber kill aurtiaiten, Oah trotz kssrängni; uns Selabr Sin jeser »seutlcken Seilt» deioalir Uns ckrililick lromme; beben; Oaru wolllt Uralt su geben, Elise Dietrich-Schmidt. Reichenbrand. Siegmar. Neustadt. Die Unterzeichneten Verwaltungen einschließlich Sparkasse sind Dienstag, den 13. Juni 1916 geschloffen. " P^°l.s°.-r.°, - Reichende»»-, Siegmar, Neustadt, am 10. Juni 1916. Die Ecmciiidcvorftände. Brot- und Butterkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 19. Zuni bis 16. Juli 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den 17. Juni 1916, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirks Brotkartenhest Nr. 1—100 mittags von 12—1 Uhr ^ 1—2 n. Bezirks .. ., 301—400 mittags „ 12—1 .. „ 401—500 nachm. 1—2 .. HI. Bezirks .. 501—600 2-3 .. ., 601—700 mittags ., 12—1 .. ., 701—800 nachm. .. 1—2 .. .. 801—900 2-3 .. IV. Bezirks „ 901—1000 mittags .. 12-1 „ .. .. .. 1001—1200 nachm. ., 1-2 „ Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs oorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Buttcrkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Butterlarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 8. Zuni 1916. Der Gemeindevorstand. Montag, den l2.Znni 1916, findet dein Nahrungsniitteloerkaus statt. Reichenbrand, am 8. Juni 1916. Der Gemeindevorstand. Brot- mH BlitterlMtelMWe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die Zeit vom 19. Juni bis 16. Juli 1916 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde xrfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte und Butterkartenabschnttte Sonnabend, den 17. Juni 1916, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1—100 vonnittags von ViO— ^/«9 Uhr, .. .. 101—200 .. .. s/«9—V<10 „ . .. .. 201-300 .. .. r/i10--V«10 . .. „ 301—400 .. „ »/<10-'/i11 „ , .. .. 401—500 „ .. r/i11-»/4l1 .. . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zetten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenheste maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Neustadt, am 9. Zuni 1916. — Der Gemeindevorstand. Am 15. dieses Monats ist der 2. Termin der Gemeinde-Einkommensteuer füllig. Derselbe ist bis spät-sten- den M. Jan« dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 8. Zuni 1916. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterftützung. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirk^nterstützungen an bedürftige Familien der Freitag, am 16. Juni 1916 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2 — 5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 8 Juni 1916. Ausgabe von Bezugsmarken für Brennfpiritns. Für die minderbemittelte Bevölkerung, welche Brennspiritus dringend benötigt, werden Bezugs- Marken im Meldeamt, Zimmernd, jeden Sonnabend von 2 — 3 Uhr ausgegeben. Fundamt Rabenstein. Gesunden: 1 Geldbörse mit InhaltRundstuhlnadeln. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 7. Juni 1916. Brot- und Bntterkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom IS. Juni bis mit 16. Juli 1S16 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend» den 17. Juni 1S16, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten» in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 1 Uhr, .. .. 126 „ .. 250, r/r2 ., . .. „ 251 „ 375, .. 2 „ , „ „ 376 und mehr, ., Va3 .. . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob, eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brot- und Butterkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. .. Mit Rücksicht auf die wahrzunehmen gewesene Unpünktlichkeit ist angeordnet worden, daß unpünktliche Einwohner erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt werden. Rottluff, am 7. Juni 1916. Der Gemeindevorstand. Gemeindesteuer. Der am l. Juni fällig gewesene diesjährige 2. Termin Gemeindesteuer ist bis zum 17. Juni d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige muß das mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet werden. Rottluff, am 7. Juni 1916. Der Gemeindevorstand. Verfügung zur Einschränkung des Fahrradverkehrs. Auf Grund des 8 9 l> des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Zum 1851 in Verbindung mit dem Gesetz betreffend Abänderung dieses Gesetzes vom 11. Dezember 1915 (R -G.-Bl. S. 813) wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit ungeordnet: Jede Benutzung von Fahrrädern zu Vergnügungsfahrten (Spazierfahrten und Ausflügen), ferner zu Sportzwecken wird hiermit verboten. ^ Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark besttast. Dresden und Leipzig, am 5. Zuni 1916. Stellv. Generalkommandos XII. u. XIX. Die kommandierenden Generale. I. V.: v. Kaufmann. v. Schweinitz. 2750 Vorstehende Verfügung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, den 9. Juni 1916. Die Gemeindevorstande. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 29. Mai 1916. Vorsitzender; Aerr Gcm-ind-oorstond Geißler. Nach vorausgegangener Sitzung des Ortsarmenverbandes, in welcher in einigen Annensachen Beschluß gefaßt worden ist, wird die Gemeinderatssitzung eröffnet. Es wird Kenntnis genommen: I., von der Einberufung des Herrn Gemeindevertreters Ebert zum Heeresdienste. Hierzu wird beschlossen von Vornahme einer Ersatzwahl ab zusehen; 2., von einem abschlägigen Bescheide an einen Steuerrestanten auf eine Beschwerde an die König!. Amts hauptmannschaft wegen Verhängung des Schankstättcn- verbotes; 3., von der Verlängerung der Rückzahlungsfrist für ein Staatsdarlehn bis Ende September 1916; 4., von der Einverständntserklärung der Straßenbahnen der Stadt Chemnitz zur Erhöhung der Pauschale für Straßenbahn- körperbesprengung pro 1916; 5., von den Baugenehmigungs- bedingungen für den Pächter- und Wirtschaftshausncubau im Gutsbezirk Höckericht; 6., vom Protokolle über die am 22. Mai 1916 vorgenommene Revision der Gemeinde- und Sparkasse; 7., von einer amtsh. Verfügung, die un begründete Beschwerde des Gutsbesitzers Besser in Markersdorf wegen der Zuteilung von Futterkleie betr, 8. Die abgelegte Rechnung der Bertha-Müller-Stiftung pro 1915/16 wird richtiggesprochcn. 9. Bezüglich der Zuschrift des Bezirksobstbauvereins Chemnitz in Sachen der Bekämpfung und Vernichtung der Obstinade wird Unterstützung der Maßnahmen zugesagt. 10. Auf eine amtsh. Verfügung, die Erhöhung der Hundesteuer betr., wird beschlossen, die Angelegenheit im Oktober dieses Jahres nochmals zu beraten. 11. Dem Fürsorgeberein für Taubstumme im Königreich Sachsen wird ein Beitrag auf 1916 bewilligt. 12. In Steuersachen wird ein Gesuch um Gestundung