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M». 15 185« Freitag, den II. April, ässe der er«. ege des rstcigert e freund en. Das lag, den ! Schock lung an Uni, rar. Bret rarkeit cstuben Heia- besieh- rt ans !N. sttfried urg. n Mu- ftge ich er Ver- rrch er- nfe, Rediqirt von den verantwortlichen Redaeteuren E. Förster in Pulsnist und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E. Förster in PMsnift und LH. A. Hertel in Radeberg. Bekannt m a eh n n g. In Folge der nach Erlaß der Verordnung vom 4. September 1848 weiter angestellten Erörterungen hat daS Königliche Ministerium des Innern auf den Vortrag der Königlichen Kreiödirection und in Erwägung, daß weder die schädlichen Farben bei der Tapeten- und Buulpapierfabrikation gänzlich zu entbehren sind, noch auch bei den im Auslande bestehenden neueren Anordnungen der Import derartiger, mit giftigen Farben angcferligtcr Fabrikate verhütet werden kann, für angemessen erachtet, anstatt der Aufrecht- haliung eines mit der nöthigen Eonsequenz ohnehin nicht wohl durchzuführeude» Verbots nachstehend abgedruckte Warnung „vor mit giftigen Farben bedeckten Tapeten und Buntpapieren und vor mit solchen Farben ausgcfuhrter Stubenmalerei," zu erlassen. „Da zu Anfertigung der Papicrtapcten und Buntpapiere mehrere giftige Mineralfarben verwendet werden, so von Arsenik, das unter sehr verschiedenen Namen im Handel vorkommende Schweinfurter Grün (arsensaures Kupferoxyd), das Scheel'sche Grün (arsenigsaures Kupferoxyd) wohl auch das unter dem Namen Rauschgelb bekannte Schwefelarsen, von Blei mehrere weiße, gelbe und rolhe Farben, von Kupfer und Ko bald mehrere blaue und grüne Farben, letztere zum Theil aus gelben und blauen giftigen Farben durch Mengung hergestellt, mehrere dies r hier genamitcm Farben aber auch zum Anstrich und zum Ausmalen der Stuben benutzt werden, sonach unter gewissen Umstanden für die Bewohner derartig ausgeschmückter Raume erhebliche GesundheitSklachthcile zu fürchten sind, bei den-Bunlpapiercn außerdem noch in der Verwendung derselben zum Einpacken von Conditor- und Pfcffcrküch- lerwaaren anderweite Gefahren der Gesundheit drohen, so hat das Ministerium des Innern für nöthig befunden, als Warnung und Belehrung Folgendes zur allgemeinen Kcnntniß zu bringen. 1) Die giftigen Farben der Tapeten wicken dann nachtheilig für die Bewohner tapestrter Raume, wenn sie nicht gehörig fest auf der Flache der Tapete haften, daher entweder ursprünglich mit einem ungenügenden Bindemittel aufgetragen und nicht gehörig geglättet oder nicht, wie bei manchen Sorten gebräuchlich mit Lack gedeckt sind, oder wenn, abgesehen von der Güte der Tapeten, die selben an feuchten Wänden angebracht werden, durch welche der Leim bald erweicht, bald durch Sonnenwärme oder Heizung wieder trocken, durch solchen ost wiederholten Wechsel aber allmälig zerstört wird und die Farbe nicht mehr festhält, so daß diese nun eben falls adstäubt oder abblättert. Man sehe also darauf, gut geglättete, oder mit Lack gedeckte Tapeten zu erhalten und sie nur auf die vorher gut auSgetrocknete Wand befestigen zu lassen; man hüte sich, sie an solche Wände anznbringen, welche anhaltend feucht oder dem Wechsel von Feucht und Trockenwerden ausgesetzt sind, wenigstens müssen sie an solchen Wänden öfters erneuert werden. Auch achte man an allen tapezitten Wänden sorgfältig darauf, ob sich an denselben eine Veränderung im Ansehen der Farben oder im Ab stäuben und Abblättern derselben bei dem Reiben mit dem Finger oder mit einem reinen Leintnche bemerklich mache. 2) DaS AuSmalcn der Stuben mit giftigen Mineralfarben wird dadurch unschädlicher gemacht werden, wenn eS nur an trocken bleibenden Wänden geschieht, an solchen aber unterlassen oder durch Malerei mit unschädlichen Farben ersetzt wird, welche dem Feuchtwerdcn entweder durch ursprüngliche Anlage des Gebäudes oder durch die in diesen Räumen vorgenommene Beschäftigung ausgesetzt sind. Auch ist das vollkommene Austrocknen der Wand vor dem Aufträgen der giftigen Farben, daS Vermischen des zu verwendenden Kalkes mit einer nicht zu wässerigen Kuhmilch oder das Ueberziehen deS fertigen und ausgetrockneten Anstrichs mit einem gut deckenden Bindemittel (wie Wasserglas u. dcrgl.) anzurathen. 3) Am nachtheiligsten wirken die mit giftigen Farben bedeckten Tapeten, so wie der Anstrich und die Malerei der Wände mit solchen Farben, in Schlafzimmern, weil in derartigen Räumen der Mensch am längsten anhaltend zu verweilen pflegt, und der ansgeathmetc ÄTasserdampf nicht nur die Luft feucht erhält, sondern auch in mancher Jahreszeit an den Wänden sich niederschlägt und auf den Ueberzug derselben zerstörend einwirkt. Man vermeide also kner ene Tapezirung und Malerei mit giftigen Farben oder wenigstens die mit den gefährlichsten derselben: den grünen und blauen. Ebenso in Arbeitsräumen, in welchen durch die darin ansgeführle Beschäftigung die Luft anhaltend wasserreich und feucht wird oder mit chemischen Stoffen sich schwängert, welche die Farben umzuändern, den Leim und Kalk oder die Deckmittel ihrer bindenden nyd deckenden Kraft zu berauben vermögen, wie Dämpfe »uhle, tcster. öglich im iS geliehen . 167». Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend