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I-, gei- reisen. 8 )rückm, , HM 330dx.j '8vKv ein. ) durch rrg. resorten, )massew iberg. Amtsblatt deS Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg «. BrMd. 288. Erscheint t. Freiberg jed. Wochen t. Ab. KU. kür den and.Tag. Jnser werdm dir V. 11 U. für nächste Nr. angen. Sonnabend, 12. December. Preis vierteljährl, rv Ngr. Inserat« werden die gespaltene Zeile »der deren Raum mit I Ngr. berechnet. 1874. TageSgeschichte. Prozeß Arnim. Die Sitzung wird am Donnerstag um UH Uhr eröffnet Es wird ein Schreiben Hohenlohe'S an das auswärtige Amt (8/20 Juni) verlesen, worin konstattrt wird, daß 86 Schriftstücke aus den Jahrgängen 1872, 73 und 74 des Pariser Botschaftsarchivs fehlen. Darauf folgt die Verlesung der aus den Zeitungen bekannten Korrespondenz zwischen Arnim und dem auswärtigen Amte über den Verbleib und die Herausgabe von vermißten Schriftstücken. Nachdem noch der Antrag des aus wärtigen Amtes vom 2 Oktober auf Einleitung der Untersuchung erwähnt worden ist, erkennt der Angeklagte die Richtigkeit der verlesenen Aktenstücke an. Er bemerkt, daß er noch am 3. Dec. eine weitere Anzahl zurückbehaltener Aktenstücke zurückgegeben habe, welche er als Privateigenthum betrachte. Er habe sie im Juni 1874 außerhalb Preußens, aber auf deutschem Gebiete, in Ssservation gegeben. ES folgt eine längere Debatte zwischen dem Ankläger und der Vertheidigung vorüber, ob die Berichte über die von Arnim als angebliches Privateigenthum zurückbehaltenen Er lasse und Berichte zu verlesen seien. Die Vertheidigung erhebt Einspruch dagegen. Der Gerichtshof zieht sich zur Beschlußfassung zurück. Er beschließt, zur Zeit nur die betreffenden Erlasse des auswärtigen Amtes und nicht die Berichte verlesen zu lassen. Die gesammte Rubrik 2 der Aktenstücke wird verlesen. Darunter ist hervorzuheben der Erlaß vom 21. Januar 1873, in welchem Arnim wegen des Berichtes über das deutsche Gesandtschaftswesen monirt wird und der Reichskanzler ihm mangelhafte Kenntniß der heimathlichen Verhältnisse vorwirft Arnim hebt nach der Ver lesung hervor, daß er hierdurch sich am meisten beleidigt fühlen mußte, da dadurch seine ReichSfreundlichkeit in Frage gestellt würde. Hieran schließt sich die Verlesung des von Arnim in Folge dieses Erlasses an den Kaiser gerichteten Jmmediatberichtes. Der Ge richtshof beschließt darauf, auf Antrag der Vertheidigung, Professor Lewis in Berlin als Zeugen vorzuladen, da Amim auf dessen juristischen Rath die Herausgabe der an sich genommenen Akten stücke verweigerte. Verlesen werden schließlich noch vier Schrift stücke, deren Rückgabe das auswärtige Amt erst beantragte, dann aber darauf verzichtete. Dieselben betreffen Arnim's Abberufung von Paris und seine beabsichtigte Ernennung zum Gesandten für Konstantinopel (Darauf erfolgt Vertagung bis 3 Uhr.) Die Verhandlung geht nach der Pause zur dritten Rubrik der vermißten Schriftstücke über. Dieselbe enthält 11 Erlässe und 12 Berichte. Fünf davon hat der Vertheidiger dem Gericht übergeben, 17 will Arnim dem BotschaftSrath Graf Linden aus Stuttgart eingehändigt haben. Ueber den Verbleib der übrigen behauptet er keine Auskunft geben zu können. Arnim räumt ein, daß er allein den Schlüssel zum Botschaftsarchiv gehabt und die geheimen Akten stücke in seinem Zimmer aufbewahrt habe. Eine Uebergabe des Archiv- an Wesdehlen habe nicht stattgefunden. ES folgt die Zeugen vernehmung des BotschaftSraths Wesdehlen. Zeuge entsinnt sich, daß Arnim im vorigen Winter gesagt habe, daß er einen Erlaß aus dem Archiv nicht übergeben habe, weil derselbe persönliche Angelegenheiten betreffe. Auf Befragen der Vertheidigung erklärt Wesdehlen, der Erlaß 33 sei während Arnim's Abwesenheit ein- gtgangen und von ihm nicht journalisirt worden, weil er Arnim die geschäftliche Behandlung des Erlasses habe überlassen wollen. Zeuge Hammerdörfer deponirt, daß die Eintragungen immer stoß weise alle drei bis vier Wochen und stets durch Zeugen erfolgten. Eintragungen seien theilweise später geschehen, aber nicht nach Ab berufung de- Grafen. Zeuge gtrbt jedoch auf Befragen auch diese Möglichkeit für einige Eintragungen zu. Die Möglichkeit, daß noch einige Aktenstücke verlegt sei» können, sei nicht absolut ausgeschlossen, auch sei der Angeklagte sehr kurzsichtig, er habe ost Piecen verlegt. Der dritte Zeuge, Höhne, deponirt nicht- Wesent liches. Beim Schluß der Sitzung konstattrt d?r Staatsanwalt, daß nach der gestrigen geheimen Sitzung rin ausführlicher Bericht mit dem Wortlaut de- Vertheidiger- Dockhorn, anscheinend »ach dessen Konzept, in die „Bosfische Zeitung" gelan-t sei, wa- weder durch den Gerichtshof, noch durch ihn veranlaßt worden sei- Er behielt sich weitere Schritte vor. (Siehe Telegr.) Der Beschluß der Retch-regierung und nun auch de- Reichs tages, das deutsche Reich nicht mehr beim päpstliches Stuhl» ver treten zu lassen, soll unter den liberalen bayerischen Reichstags- Abgeordneten den Vorsatz angeregt haben, auch auf dir Entfernung des entsprechenden Postens aus dem bayerischen Etat zu dringen. Bayern ist der einzige deutsche Staat, welcher noch immer «in« Gesandtschaft im Vatikan unterhält. Faktisch und offiziell siUd jetzt nur noch Frankreich, Oesterreich, einige kleiner« katholisch» Staaten, wie Belgien und Portugal, uw eine Anzahl sw- amerikanischer Republiken im Vatikan vertreten. Die Reichsregierung wird die Verlängerung de» provisorischen BankgesetzeS vom Jahre 1870, welche- am 31. d. außer Kraft tritt, bis zum 31. December 1875 in Vorschlag bringen. Gleich zeitig sollen in da- Gesetz B«ftt«muug»n ausgenommen werden, welche die Einziehung der Notenabschnitte unter 100 Mark regeln. Die Bestimmung des Münzgesetz«- (Art. 18), daß dies« Abschnitt» spätestens bis zum 1. Januar 1876 gänzlich eingezogen sein müsse», bleibt unverändert; dagegen soll die successtve Einziehung der AppotntS unter 100 Mark im Laufe des Jahre- gesetzlich festge stellt werden, um der Störung der Geldverhältniffe in Folge einer Ende 1875 plötzlich etntretenden Einziehung dieser Appoint-, deren Betrag auf circa 50—60 Millionen Thaler berechnet wird, vor- zubeugen. Neuerdings haben wieder größere Ankäufe von deutschen Zwanzigmark Stücken, angeblich für belgische, in Wahrheit aber j-denfalls für französische Rechnung, stattgefunden. ES scheint also die Ausfuhr des deutschen Golde- trotz des hohen Agio- von 1j pro Mille, welches an der Berliner Börse verlangt wird, noch zu rentiren. Es wurden am 8. d. einigt größere Posten von 20,000 und 25,000 Thlr. zu diesem Kurse aus dem Markte genommen. Es scheint nicht mehr zweifelhaft, daß bei der Ausprägung unserer neuen Goldmünzen im Vergleich zu dem Goldpreise ein Fehler gemacht worden ist, der für das einzelne Stück zwar unbedeutend ist, bei großen Massen aber sich zu nicht unerheblichen Beträgen summlrt. Die Zahl der Geistlichen, welche wegen ihrer Weigerung, mit den erzbischöflichen Verwaltern in der Provinz Posen zu korrespondiren, mit Disziplinarstrafen belegt oder bedroht Word«« find, beläuft sich bereits auf ca. 300. In der mecklenburgischen VerfaffungSangelegenheit, welch« kürzlich wiederum den Reichstag beschäftigte, suchen die Anhänger der bestehenden feudalen Zustände in den Großherzogthümern, wi» verlautet, den Grobherzog von Mecklenburg-Schwerin persönlich in den Konflikt hineinzuziehen und die Sache so darzustellen, al» wen« für den Fall, daß der BundeSrath dem Votum de- Reichstag«» sich anschließev sollte, darin eine Beleidigung für den mecklen burgischen Hof liegen würde. Wie man der „Köln. Z." mittheilt, verfehlen diese Bemühungen indessen erfreulicherweise ihren Zw«ch, und nimmt man vielmehr an, daß dem Grobherzog, der in «in«« Reichstagsbeschluffe liegende Druck zur schnelleren Beilegung d«r Verfaffungsfrage nicht unwillkommen sein würde. Ueber denVenusdurchgangfind bereit- folgend«! Tele gramme etngetroffen: Klausenburg, 9.December."Bei gün-