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Zwönitz und Umgegend Nedacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnementsprcis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. .prsenuworanäo. Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Anzeiger für 63. Dienstag, den 7. November 1876. 1. Jahrg. Bekanntmachung. Die durch den Neubau eines Theils der Kirchgasse erforderlich gewordene Schleußt, soll an den Mindestfordernden, vorbehältlich Auswahl unter den Liciteuten, zur sofortigen Ausführung vergeben werken, und wird nächste Mittwoch, als den 8. November a. o., Vormittags '/»Liv Uhr, als BietungStermiu bestimmt. Unternehmer werden geladen, zur gedachten Zeit an Rathsstelle zu erscheinen und sich dem Weiteren zu gewärtigen. Zwönitz, am 6. November 1876. Der Stadtgemeinderat h. . Schönherr Bekanntmachung. An Stelle des verstorbenen HoSpital- und Armenhausverwaller Richter, ist der Strumpfwirker Christian Friedrich Wilhelm Günther von hier gewählt, eidlich in Pflicht genommen und in sein Amt eingewiesen werden, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Zwönitz, am 1. November 1876. Der Stadtgemeinderat l). Schönherr. Tagesgeschichte. Berlin, 3. Novbr. In gestriger Bundesrathösitzung wurde über den Antrag des 4. und 7. Ausschusses, betreffend die Außcr- courösetzung der Zweithaler- und Eindrittelthalerstücke, in bejahendem Sinne beschlossen und solle» gedachte Münzsorle» demnächst außer Cours gesetzt werden. Nach der „Post" hat die betreffende Be kanntmachung folgenden Wortlaut: Die in unserem Bericht über die gestrige Bundesralhssitzung erwähnte Bekanntmachung wegen Außer courssetzung der Zweithaler- rc. Stücke lautet: Z. I. Die Zwei- thaler- (3>/z Gulden-) Stücke und die Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als ge setzliche Zahlungsmittel. ES ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. §. 2. Die im Umlauf be- kindlichen Zweithaler- (3>/s Gulden) und Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes Cenlralbehördeii zu bezeichnenden Landeskassen nach dem Artikel 15 des MünzgcsetzeS vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthvcrhältnisse für Rechnung deö deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt. Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zweithaler- und Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung ange- nommen. 8- 3. Die Berpflichlung zur Annahme und zum Umtausch (8- 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. — Das kaiserliche GesundheitS-Amt zu Berlin beabsichtigt eine fortlaufende Vergleiws-Statistik der Gesundheils- und Sterblichkeits- Verhältnisse im deutschen Reiche einzurichten und hat zu diesem Zwecke die Stadtbehörden aller deutschen Städte von 15000 und mehr Ein wohnern ersucht, wöchentliche Bevölkerungs-Nachweise einzusenden, deren Zusammenstellung unter Vergleichsstellung mit den größeren Städten deö Auslandes allwöchentlich veröffentlicht werden soll. Das zu diesen Wochenberichten zu benutzende, von dem diesjährigen inter nationalen Congresse zu Budapest entworfene Schema fordert den Nachweis über die berechnete Bevölkerungszahl der betr. Woche und die in derselben vorgekommenen Todesfälle, über Alter und Todes ursache der Verstorbenen und Verlheilung der Sterbefälle nach Stadt- vierteln. Augsburg, 31. Octbr. Die „Allg. Ztg." schreibt: Der ver antwortliche Nedacteur der „Allg. Ztg." war heute vor den Unter suchungsrichter geladen, um sich wegen eines Preßvergehens, angeblich begangen durch den Abdruck einiger auf die Anklageschrift gegen den Grafen Arnim bezüglichen Zeitungsmittheilungen, vernehmen zu lassen. Zu seiner nicht geringen Ueberraschung war die Anklage jedoch nicht nur auf 8 deö Reichspreßgesetzes, sondern auch auf § 92 des Neichsstrafgesctzbuches, also wegen eines Verbrechens des Landesver- raths, gegründet. Da die „Allg. Ztg." die bezüglichen Stellen aus preußischen Blättern entlehnl hat, welche den Wortlaut der Anklage schrift nach gefälltem Urtheilsspruch, so weit uns bekannt, unbeanstandet veröffentlichen durften, so glauben wir dem Ausgang des gegen uns angestrengten Processes getrosten Muthes entgegensehen zu können. Brüssel, 3. Novbr. Der „Nord" meldet nachträglich über die dem Abschluß des Waffenstillstandes vorausgegangenen Verhand lungen, daß Oesterreich, Frankreich und Italien bei der Pforte das Zugeständniß eines sechswöchentlichen Waffenstillstandes befürwortet hätten. England habe sich auf die Erklärung beschränkt, daß es gegen einen solchen Waffenstillstand keine Einwendung zu erheben habe. — Ueber das russische Ultimatum bemerkt der „Nord" in Uebereinstimmung mit früheren anderweitigen Nachrichten, daß dasselbe durch die bedrängte Lage Serbiens veranlaßt worden sei. Petersburg, 2. Novbr. Der heutige „Negiernngsauzeiger" veröffentlicht einen kaiserlichen Befehl, wodurch für dieses Jahr der Termin zur Einberufung der militärdienstpflichtigen junge» Mannschaft auf den 1./13. Dccember festgesetzt wird. Auf Sibirien und die Gouvernements Archangel und Orenburg findet der Befehl keine An wendung. - London, 3. Novbr. Wie ^die „Morningpost" erfährt, sind seitens der russische» Regierung Schritte eiugeleitet, um die Unter handlungen zur Regelung aller schwebenden Fragen auf der Basis der englischen Vorschläge zu beschleunigen. London, 30. Octbr. Wie man den „Hamb. Nachr." schreibt, haben der Kriegsminister und der Oberbefehlshaber der Armee das System des Loskaufes von Soldaten vollständig suspendirt, und es wird wohl nicht wieder eingeführl, so lange die politische Krisis nicht gänzlich gehoben sein wird. Es heißt sogar, daß das Kriegsdeparte ment selbst jene Mannschaften nicht zu entlassen beabsichtige, deren Dienstzeit abgelaufen ist. Bukarest, 2. Nov. Die außerordentliche Session der Kammer ist heute vom Fürsten in Person eröffnet worden. I» der Thronrede heißt eS: „Unsere Beziehungen zu den auswärtigen Mächten sind die besten. Wir erhalten seitens aller garantirenden Mächte Ermuthigung zur Aufrechterhaltung der Neutralität, welche dir Regierung seit An-