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Ml- Taaeblatt ml- Tageblatt Amtsblatt sür die lömglicheu und städtischen Behörden zu Freiberg Md Brand. v-raMwortUch- Lett»««: Gevr« »«tharvt. n /» H Erscheint fiden Wochentag «bmdS '/,S Uhr für dm !I " " Inserat« werdm bi« Bornrittag 11 Uhr /Vo andere» Lag. »ret« vierteljährlich SM. Sb Psg. Nell rb Alli» angenommen. Preis für di« Spaltznk 1S Psg. ö «/»-r K-W» zweimonatlich 1Mk. SO Psg. u. einmonatlich 75 Psg. !> >VvttUttV!-UUf KS-tt v.^tzUSS. Auherhalb drS LandgerichtSbezirtS 15 Pfg sj KEIv va Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen des Glasermeisters SI«»»«»» in Freiberg eingetragene Hausgrundstück (ein ungangbares HuthhauS, „Krieg und Friede" genannt^ unter Nr. 1 des Brandcatasters, Abth. 6, Nr. 2430 des Flurbuchs und Folium 92 des Grund- und Hypothekenbuches für die vormalige KreiSamtS-, In- und Vorstadt Freiberg, am 10. Juli 1897 aus 5400 M. geschätzt, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist der SS. Juli 1SS8, vormittag- 10 Uh», als Versteigerungstermin, sowie der S. August 18S3, vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplau» anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnisfeS kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Aum Bieten wird nur zugelaffen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 1. Juni 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. I. 2a. 8/98 Nr. 13. vr. Nicolai. Bekanntmachung, die unentgeltlichen öffentlichen Impfungen betreffend. Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen für den hiesigen Stadt bezirk Mittwoch, den 1». Juli dieses Jahres, und werden in den Monaten Juli und August jede Mittwoch Nachmittags von 3 bis 4 Uhr, die Revision der geimpften Kinder dagegen BormittagS von 11 bis ^/,1S Uhr im Kaufhause (1. Stockwerk) stattfinden. Jmpfpflichtig find im Jahre 1898 außer den in 8 1 Ziffer 1 des ReichSimpfgesetzeS vom 8. April 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder impfung noch besondere Termine werden anberaumt werden: a) alle im Jahre 1897 geborenen Kinder und d) die in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht, oder ohne Erfolg genügt haben, oder der Jmpfrevision entzogen geblieben sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben. Wir fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren impf pflichtigen Kindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behuss Vornahme der Erst impfung und ihrer Controle zu erscheinen, oder spätestens in denselben, wenn nicht schon an Rathsstelle (Rathhaus, Polizeimeldeamt) geschehen, die außerhalb der öffentlichen Impftermine ausgestellte« Jmpsscheine oder Jmpfbefreiungözeugniffe der Jmpf- vehörde vorzulegen. Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listenführer ein Zettel mit vollständigem Namen, GeburtSzeit und Geburtsort des Impflings, sowie Name, Stand und Wohnung des Vaters — bei außerehelichen Kindern der Mutter, des Pflegevaters oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, daß nach 8 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche für den Fall, daß sie ihre impf pflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Impfterminen bringen, den ihnen deshalb obliegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, der Jmpfbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe dis zu 20 Mark, sowie daß Diejenigen, deren Kinder beziehentlich Pflegebefohlenen« ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Gleichzeitig geben wir die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge unter D zur strengsten Nachachtung hiermit bekannt. Freiberg, am 7. Juli 1898. Die Ltavtpolizeibehörve. L-atts». Zr D »erhattungsvorschriste« sür die »«gehörige« der Impflinge. 8 1- Aus einem Hause in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. HZ. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung der Impflinge die wichtigste Pflicht. 8 4. Wenn daS tägliche Baden des Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. 8 S. Die Nahrung des KindeS bleibe unverändert. 8 6. Bei günstigem Wetter darf dasselbe inS Freie gebracht werde«. Man vermeide im Hoch sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. Die Impfstellen sind mit größter Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sei», damit sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. 8 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tag« an kleine Bläschen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündung-Hofe umgebenen Schutzpocke» entwickel». Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Dom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach 3 oiS 4 Wochen von selbst abfällt. Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Nachtheil. Wird sie Unterlasten, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffne». 8 s. Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpfpocken ist ein Verband überflüssig; falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Banmöl getauchte» oder noch bester mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinwandläppchen. Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ei» Arzt zuzuztehen. 8 1V. An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur Nach schau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diese« Tage den Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu verwahren. 8 n« Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil i» dem Hanse eine ansteckende Krankheit herrscht (tz 1), nicht in das Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am TerminStage dem Jmpfarzte anzuzeigen. Die städtische Sparkaffe zu Braud beleiht Grundstücke und giebt Lombard- und Handdarlehne gegen sichere Bürgschaften ««d ver zinst Einlage« mit 8/, °/y. Expeditionszeit: 8—12 Uhr Vormittag- und 2—5 Uhr Nachmittag- an jedem Werktag«. Brand, am 8. April 1898: Der Bürgermeister. Vr. Lama» Auktion in Weigmaimsdorf. Montag, den 11. Juli 1898, vormittags 9 Uhr kommt in Weigma««Sdorf 1 Kuh gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort der Bieter: Im Gasthof daselbst. Brand, am 7. Juli 1898. Gerichtsvollzieher. Kohversteigerung auf Naundorfer Staatsforftrevier. In Klotzsche s Gasthof zu Naundorf sollen Sonnabend, de« 1«. J«li 1898 vo« vormittags 9 Uhr a«, nachstehende Nutz-und Brennhölzer, alH 1162 w. Stämme, 1 h. u. 1086 w. Klötzer, 940 w. Derb- u. 520 w. Reisstangen, 194,5 rm w. Nutzknüppel, 2,5 rm h. u. 40,5 rm w. Brennscheite, 94 rm w. Brennknüppel, 1,5 rm h. u. 185,5 rm w.Aeste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den OrtSbehörden und in den Schanlstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwattung Naundorf «. König!. Forstrentamt Tharandt, am 7. Juli 1898. » v. LInSvuF«!». HVaLLraimi». Die Sparkasse« im Königreich Sachsen. im Jahre 1870 1880 1890 1895 durchschnittlich aus 1 Sparkasse 814800 Mk. 1925000 „ 2644200 „ 3003600 „ überhaupt 115 720000 Mk. 338807000 „ 581720000 „ 741898000 „ In dem 25jährigen Zeitraum von 1870 bis 1895 ist somit die Zahl der Sparkassen um 74 Prozent, die Summe aller Einlegerguthaben um 541 Prozent und die Summe der durch schnittlich auf eine Sparkasse kommenden Einlegerguthaben um 269 Prozent gestiegen. Die Zahl der Konten (Sparer) bei allen Das Sparkassenwesen in Sachsen hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr günstig entwickelt, nicht nur in Bezug auf die Zahl der Sparkassen, die im Jahre 1870 nur 142 betrug, im Jayre 1880 auf 175, im Jahre 1890 auf 220 und bis Ende 1895 auf 247 gestiegen war, sondern noch mehr in Bezug auf ihre finanziellen Ergebnisse, die Einlegerguthaben und das Ver- hältniß der regelmäßigen Einzahlungen und Rückzahlungen. Es betrug nämlich die Summe der Einlegerguthaben nach dem „Statistischen Jahrbuch für das Königreich Sachsen aus das Jahr 1898": Sparkassen zusammen hat sich von 475272 im Jahre 1870 auf 1942533 im Jahre 1895, d. i. um 309 Prozent erhöht, während die Bevölkerung von 1871 bis 1895 nur um 48 Prozent zu genommen hat. Zu diesem bedeutenden Aufschwünge, den das sächsische Spar kassenmesen im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts genommen, haben in erster Linie naturgemäß die Fortschritte im gesammten Erwerbsleben, mit denen eine allgemeine Vermehrung des Volks wohlstandes Hand in Hand gegangen ist, alsdann die Vermehrung der Sparkassen, durch welche der Bevölkerung das Sparen außer ordentlich erleichtert worden ist, endlich aber auch die relativ gute Verzinsung, welche die Sparkassen bei großer Sicherheit den Spareinlagen gewähren, beigetragen. Mit Ausnahme von zwei werden alle Sparkassen Sachsens von den Gemeinden, m denen sie ihren Sitz haben, und unter deren Garantie für die Rechte der Einleger verwaltet. Auch allgemeine Reformen, deren man sich im Sparkaffenwesen befleißiget hat, scheint den Sparsinn gefördert zu haben. Zu diesen gehört namentlich die bei der Mehrzahl der sächsischen Sparkassen eingeführte Uebertragbarkeit der Einlegerguthaben, welche den Sparern die Möglichkeit bietet, ihr Guthaben von einer Sparkasse auf eine beliebige andere überschreiben zu lassen, ohne daß dadurch die Verzinsung unterbrochen wird oder irgend welche Kosten für den Sparer erwachsen. Zur Vermehrung der kleinen Sparer hat besonders in der ersten Hälfte der achtziger Jahre auch die Einführung von Sparmarken und die Errichtung von Verkaufsstellen für Sparmarken beigetragen, weil dadurch die Möglichkeit geschaffen worden ist, schon Ersparnisse von 5 bez. 10 Pfennigen anzuleaen. Noch im Jahre 1886 wurden 6567 neue Bücher gegen Ein reichung von Sparkarten ausgestellt. Seitdem haben sich aber Zahl und Werth der verkauften Marken fast unausgesetzt verringert. Es betrug nämlich im Jahre die Zahl der Markenverkaufsstelle» der Werth der ver kauften Marken 1886 1261 114469 Mark 1889 1269 55416 , 1891 881 85479 , 1893 756 ' 32469 , 1895 637 29540 „ Von der Summe aller Einzahlungen wurden in Sparmarkett angelegt: 1886: 1,14 °/«„ 1889: 0,43, 1891: 028: 1893: 0,24, 1895: 0,17 0/^. Nach diesen Zahlen steht kaum zu erwarten, daß das Sparmarkensystem erhalten bleibe oder gar größere Be deutung erlange. Von besonderem Interesse ist die Höhe der Einlegerguthaben, weil man aus ihr ungefähr schließen kann, welcke» ^erowa-nS-