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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188410125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18841012
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18841012
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1884
-
Monat
1884-10
- Tag 1884-10-12
-
Monat
1884-10
-
Jahr
1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1884
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I fl 1 Erscheint tS-ltch früh SV.UHr. Letartiou und Lrprdttlo» JohanueSgaste 33. -Prechüll»-r>l der TeSartis«: Borniittag» 10—IS Uhr. Nachmittag» b—6 Uhr. »»>»* «>»»»»< ^ch, «tchstf,l,e»h« l«t«r«t» «, r »ach«ttt«,S. H»tS'/,»Ütze. An»»»«« Ser f»* »i» N»«»er Se-t««te« - v,«ent«,en »» » Uhr 1 an T««»- «u» -efttaiensrii 2« de» Filiale» für Ins.-Annatz«: vtt« Me««. Uolversttäl-stratze »1, L»»i« Lösche, kathartaenstraße IS,p nur »t» '/,» Utzr. Wger.TaMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgesihichte, Handels- and Geschäftsverkehr. MeP-Anflage ,8,7.1« Ldonnemratsprei» oiertelj. 4'-, Zliv. incl. Bringerloha 5 Ml., durch dt« Vast deiogen 6 Mt Jede einzelne Nummer 20 Pj. Belegexemplar 10 Vs. Gebühren für Extrabetlaae» (tu Tageblatt. Format gesalzt) ahne Vostbesärderung 39 Mk. «tt Poftbesärderung 48 Mt. Inserate «gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriste» laut unserem Prei»- oerzrichuiß. Tabellarisch«! >. Ztfsernsatz nach höherm Tarif. Nerlantr« unter dem Nedartionoftrich dt« Spaltzeile 50 Vs. Inserat» find stet» an die Expeditian z» icaden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pnwuumeraw'.o oder durch Post. Nachnahme. H 286. Sonntag dm 12. October 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. ileffeulliche Sitzung -er Sta-tveror-uetru, Mittwoch, a« IS. October ISSdl, »<ch der oe«etnschaftltche« Httznng de» Gtodt- rattzeS «nd der Stadtverordnete», t« Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Bericht de« Verfassung»» und Finanzausschusses über die Rath-vorlage wegen Vereinigung der Slavt Leipzig mit div. Landgemeinden zu gemeinsamer Gemeinde» krankrnversichrrung und Errichtung gemeinsamer Ort»« krankencassen. II. Bericht de» Bau» und Oekonomieou-schuffe» über Brr» dritckung der Straße IV de« südlichen Bedauung«plane«. Hl. Bericht de» Bau-, Oekonomie» und Finanzausschusses über L. verkauf von Areal von dem von der Körner-, Lößniger unk Schenkenborsstraße, sowie der Straße IV begrenzten Baublock an Herrn Maurermeister D. G Vogel - b. Ankauf zweier FetdparceUen der Flur Leipzig von Herrn Friedrich August Adolf Voigt. IV. Bericht de» Bau», Oekonomie» und Schulau-schuste» über Bestimmung de» Areal» an der Nordseile der Straße VIII zwischen Grafst» und Rhodestraße in einer Tiefe von 50 Meter für den Bau einer 8. Bürgerschule. V. Bericht de» Oekonomie», Bau», Finanz- und GaSau»« schufte» über Herstellung von Fußwegen und Garten» onlagen aus dem Platze L des nördlichen Bebauungs pläne» und Einführung der Wasser» und Gasleitung m denselben. VI. Bericht de» OekonomieauSscbuste» über Herstellung baulicher Reparaturen in dem Gohliser Mühlen» grundstücke. VII. Bericht über die Rathsvorlage, betr. den Rechnungs abschluß der Gasanstalt I aus die Jahre 1881/1882. Bekanntmachung. Die revidirte beziehentlich neu ausgeilellte Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eine» Schöffen oder Geschworenen gesetzlich besäbigt sin» wird vom 15. bi» ,mit 22. October d». IS.. mit An-nahme de». S-rnntagS. in den Stunden von Vormittag» 8—1L.AHtz '«nd Nachmittag» von 3—6 Uhr im Meldeamt, Abtheuung II de- Polizciamte», Reichsstraße 53/54, zu Jedermanns Einsicht öffentlich auSliegen. Diejenigen, welche nach der unten abgedruckten Beilage X. de» Gesetze» vom 3. Mai 1879 von dem Schöffen- oder Ge- fchworcnenamle befreit zu werken wünschen, haben inncrlialb der vorstehend angegebenen Frist entweder ihre Gesuche sckrist- lich bei uns einzureichen oder bei dem mit der Auslegung der Liste beauftragten Beamte» zu Protokoll zu erkläre». Ebenso kann innerhalb derselbe» Frist jeder über 30 Jahre alte Ortöeinwohner wegen Uebcrgehung seiner Person, dafern er zu dem Amte eines Schössen oder Geschworenen fähig zu sein glaubt, sowie wegen Uebergebung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen Einspruch erhebe». Leipzig, am 10. October 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. 0r. Georgi. N. Beilage Fi. Gerichtsverfassung«,rseq de« 27. Januar 1877. tz. 31. Ta- Amt eine« Schössen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden, ß. 32. Unsäbig zu dem Amte eine- Schöffen find: 1) Personen, welche die Besithigung in Folg« strasgerichtticher Brr» urlhcilung verloren haben; 2) Perionen, gegen welche da» Hauptverfahrea wegen eine» Ver» brechen» oder Vergehen» eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Armier zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anorduong iu der Ver» sligung über ihr Vermögen belchränkt sind. A, 33. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen nicht berufe« werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urltste den Wodnsitz in der Gemeind« noch nicht volle zwei Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armen-Unterstützung au« öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechurt, empfaugen haben; 4) Personen, welch« wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find 5) Dienstboten. ß. 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 11 Minister: 2) Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 5) Reich«beamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand ver setzt werden könne»; 4) Staatsbeamte, welch« aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand »ersetzt werden können; 51 richterliche Beamte und Beamte der Slaat«anwaltschast: 6) gerichtlich« und polizeiliche Bollstreckungsbramte; B Reliqionsdiener; 81 LolkSschullehrer; 5) dem acitven Heere oder der activea Maria« aagehöreade Milt- toirpersonrn. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltiingSbeamte bezeichne», welche zn dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Da» Amt eine» Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. ..8-85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Di« Vorschriften der 88 32 bi» 35 über die Berufung zum Schöffeaamte finden auch aus da» Grschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Be-tmm»ngn> zar Au-südrung de» GerichttversaffunaSgesetze» vom 27. Iaouor 1677 rc. enthaltend, vom 1. März 1879. Zu tz. 24. Zu dem Amt« «tue» Schöffe» und eine» Geschworenen solle» nicht beruse» werden: 11 di« «bihe.lun^vorstäad, »,h vortr°g«adra Räthr i» den Ministerien; 21 der Präsident de« La»de»confiftorium», 3) der Generaldirecwr der Staat»b«haen, 41 die Urei», und Amt-bouvtlente. L) di« Vorstände der S,ch«rhe,i»voli»ei. Behörden der Städte, welche von der Znstündigkeit der «intlhauptmannschattrn an* genommen sind. Vekannlmachuug, h«t AnSlte-e» der OrtSkrnnkencassenstntnteu- Gntwürfe betreffend. Nachdem unsererseits die Entwürfe der Statuten der laut Bekanntmachung vom 7. August lausenden Jahre» für die Stadt Leipzig errichteten 18 OrtSkrankrncassen, nämlich 1) für die Industrie der Sleine und Erven, 5) 8) - Pa 7) - Bo Metallarbeiter, Fabrikation von Musikinstrumenten, die chemische Industrie einschließlich der Bleicherei und Färberei, die Textilindustrie (mit Ausnahme der Bleicherei und Färberei), apier», Leder- und Gummiindustrie, Buchbinder, Eartonnagen- und Portefeuille- ardeiter, die Industrie der Holz- und Gchnitzstoffe. die Industrie der Genußmitlel, einschließlich der Kunst» und Handelsgärtnerei, dagegen mit Aus schluß der Tabatindustrie. Tabakindustrie, Schneiderei und Putzmacherei. Hutmacher. Kürschner, Handschuhmacher und Schuhmacher, Barbiere, Friseure und Bader, Baugewerbe. Buchgewerbe, die HilsSgewerbe de» Handel», die DcrkehrSgewerbe und 18) » die Kellner, entworfen worden sind, so machen wir auf Grund 8 23 Abs. 1 de» ReichSgesetzeSvom 15 Juni 1883 bekannt,daß diesrEntwürse zur Einsichtnahme auf dem Rathhause hier auSgehängt sind, auch auf dem Stadthause. Obstmarkt 3, 2. Stock, Himmer >05 eingesehen werden können, und fordern die Betheiligten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, aus. etwaige Anträge aus Abänderungen und Ergänzungen spätesten» b>» zum KL. lausenveu Monat« im Gtadthause, 3. Stockwerk, Zimmer 140 schriftlich einzu reichen, woselbst auch Auskunft darüber, zu welcher Ort»« krankencaffe ein Gewerbe gehört, ertheill wird. Leipzig, den 8. Oktober l884. Der Rat^ der Stadch, LeipztH. Manntmachung. Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, 1) daß alle in Leipzig wohnhaften Knaben, welche Ostern 1883 und Ostern l884 au» einer der hiesigen Volks schulen entlassen worden oder von einer höheren Schule abgegangen sind, ohne im letzteren Falle das 15. Lebens» iabr vollendet und die Elaste erreicht zu haben, welche diesem Alter nach dem Plane der Schule entspricht, zu dem Besuche der Fortbildungsschule für Knaben verpflichtet sind; 2) daß die Anmeldung derselben, wenn sie im Bezirk der I. Fortbildungsschule wohnhaft sind, bei Herrn Direktor Püschmann, dasern sie sich aber im Bezirk der II. Fort- bildung-schule aushalten, bei Herrn Direktor vr. Stoerl zu erfolgen hat: 3) da- auch diejenigen Knabe» anznmelde« Pud, welche auS irgend einen» Grunde von de« Besuche der städtischen Fortbildungsschule entbunden zu sei« glauben, 4) daß hier einziehende Knaben, welche Ostern 1882. l883 und 1884 au» einer au»wärtigcn Volksschule entlasten worden sind, «bensill» zum Besuch der Fortbildung»» schule verpflichtet und sofort, spätesten- aber binnen drei Lagen nach den» EVinzuge bei dem Direktor der Fortbildungsschule ihre» Bezirk« anzumeldcn sind; 5) daß Ellern, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeit geber bei Vermeidung einer Geldstrafe bi» zu 30 .6. die im Falle der Nichterlegung in Hast umzuwankeln ist. die schalpstichtigen Knaben zu dieser An meldung an,«halten oder letztere selbst vor« znnehmeu haben. Leipzig, am 4. October 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lehnert. Bekanntmachung. Am Montag, den Vv. dieses MoaatS, wird mit Legung von Ga-robren und Trottoir» in der Grimwatsche« Stra-e begonnen werden, und e« inacht sich hierbei nöthig, zeitweilig die Zugänge zur Untversttät»stra»e, zum Reunearkte »nd zur PeterSstra-e sür den Fährver kehr zu sperren. Die Arbeiten an diesen Stellen werten mit thunlichstcr Beschleunigung, beziehentlich de» Nackt», au»« geführt werden, so daß die Sperrung aus möglichst kurze Zeit beschränkt wird.' Leipzig, am 6. October 1881. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hennig Am heutigen Tage ist Frau Laura verchcl. Stoye, Sternwartensiraße Nr. 77 wohnbast, al» Hebamme sür die hiesige Stadt verpflichtet worden. Leipzig, den 7. Oktober 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. Cicho vr. Georgi. horiu». Anction. ^ vlpnia,. den IS. Lctoter d. A, vermittag» 18-Itz «,,S Nachmittag« S—S Utzr. sollen im Au«io«»locale de» Königlichen AmtSqerichtShier eine große Partie künstlicher Blumen und Blattpflanzen. 3 Ladrntaseln, 1 Pack« tafel, verschiedene Regale mit und odne Schubkasten. 14 Arbeit», tische, 52 ArbeitSichemel, 1 Blumenpresse mir Tiich. 2 Bleiplotteu, ca. 200 Psnnd schwer, 1 großer lederner Musteriosfer, l Brücken waage, 1 Lopirpress-, 2 Lrehftübie, 1 Regulator, l Pl-ilerlpirgel mit Marniorplatte. 2 lepviche u. A. m. meiflbietcnd gegen lotorlige Baarzadlung versteigert werden. Leipzig, am 10. Oktober I8S4. Handtrag, Gerichitvollzteher. Vtlmnuluiachung. Nachdem Herr Hermann O. A. WackerS, Kohlen- ,-ndler. Bayerische Straße Nr. 9 hier, die aus ihn gefallene Wahl zum Armenpfleger im 20. Distrikte angenommen hat, ist derselbe am 3. October ». o. durch Herrn TistrictSvorsteher Albert Ltuge in diese» Amt ringcwiesen worden. Leipzig, den S. October 1884. Da» Armendlrectortunr. Ludwig-Wols. A. Bekanntmachung, ,,dle Anmeldung zur kirchknv«rstcl>erwahl in Srr Parochie der Mattyäikirche" brlr. Nach Ablauf der Wadlveriode scheiden au- dem Kirchenvorstande der Matthäikirch« nach Maßgabe der Lirchenvorstand». und Svnodal- ordnung ä. ä. 20. Mär» 1868 ß- 17 au» die Herren: Kausinann und Lonsul Wilbklm Dodkl. Kaufmann Hermann Fritzsche, Regierung», ratd I»r. für. Dtt« -»rnnlcr, Siadlraib und Nauimann Moriq Postlentz, Klempnermeister C. Adolf Nudolpy, Schlossermeister Julius Lchwartze, Sladtrath und Maurermeister Friedrich NUrich Für diese 7 auSschcidendcn Herren, welche wieder wählbar sind, soll durch die Kirchengcmeinde eine Neuwahl statlfindcn. Stimmberechtigt zu dieser Wadl sind alle selbstständigen, in der Malihäckirchenparochie wohnhaften Männer evangelisch-lnisterischen UrkrnntntffcS» welche da» 25. Lebensjahr vollendet haben, ver- hetratdet oder nicht, „mit Nu-nahme solcher, die durch Verachtung de» Worte» Gotte» oder unehrbaren Lebenswandel öffentliche», durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobene- Aergerniß erregt haben oder von der Stimmbrrechtiguag bet Wahlen der politischen Gemeinde au-geschlossen sind". Alle Diejenigen, welch« ihr Stimmrecht bei der bevorstehenden Wahl ausüben wollen, sind nach gesetzlicher Vorschrift gehalten, sich en,weder mündlich oder schriftlich dazu anzumrlden. Die münd lichen Anmeldungen werden in der Vacrtstci der Matthäiktrche entgegen genommen, und zwar: Montag, den IS. Dctober ». «r. l ununterbrochen von vormittag» Dienstag, den l4.Lcloder ».vr. s 10 Uhr bis Nachmittag« 5 Uhr, während schriftliche Anmeldungen mit genauer Angabe 1) de- vor- und Zunamen», 2) de» Standes. Gewerbe« re.» 3i de« Geburtstage» und -Jahre» und 4) der Wotzauug während der gedachten beiden Tage ebensall» ia der Sakristei und auch schon früher in der Wohnung de- Pastor» v. tkeol. 8ver» (Psoffendorser Straße 1, v.) niedergelegt werden können. Um Irrthümer über die Zugehörigkeit zur Matthäikirchenparockite zu beseitigen, find nachstehend die sämmtlichen zur Matthäiktrche gehörige« Straßen »nd Plätze der Sladt ausgesührt: An der alten Elster, Aueustraß», BahnhoMiaße Nr. 12—19 «in« schließlich der Bahnhöfe. Barsnßgäßche». Berlwe» Straß«, Blächerplatz, Blücherstraße. Brühl Nr. 1—17 und 69—89, Eberhardstraße, Erlen, straße, Eutristscher Straße, Am Exercirplatz, Färberstraße, Große und -leine Fleischergasie, Fleischerplatz. Frankfurter Straße, Frege- straße, Gerberstrabe, Gnetsenaustraße, Gothilche» Bad, Gustav-Adolf. Straße, Hainstraße, Hallesche Straßr. Humboldtstraße, Jacobstraße, Katharinenstraße, Keilstraße, Kutithurm, Leibnizstraße, Lessingstraße, Lölir's Play, Lührstraße, Lortzingstraßc, Markt Rr. 4—9, Naui» dörschen, Neue» Schützenban», Nenkirchhos, Rordstraße, Packhos- straße, Parihenstraße, Piaffendors, Psassendorser Straße, Plauenscher Platz, Planerische Straße, Poniatow.'kystraße, Ranstädter Slcinweg, Rosenthalaasse, Bor dem Nosenthalthore, Sedanstraße. Schnlplatz, Tdeatergasse, Thcaterplay, Tüpserstraße, Thomasiusstrahe Nr. 1—10, Userstraße, Waldstraße, Wettiner Straße, Norkstraße und Zöllnerftraße. Alle stimmberechtigten Glieder unserer Gemeinde fordern wir dringend aas. sich an der bevorstehrnde« Wahl zahlreich zu betheilige» und zu dem Zweck ihre Anmeldung tu der gedachten Weise rechtzeitig bewirken ,u wolle». Leipzig, den 80. September 1884. Der UirchenbsrVanb »« Lt Matthäi. 0. EverS. Nachdem da« USnigltche Mtntftertnm de« Cnltu« und öffentlich«« Unterrichts nach Vernehmung mtt dem Königlichen Justizministerium am 25. Sepiember >884 der Nevtbtrten Grmrtnbrsrbnung sür die tSrarltttfchr Reltgionsgemrinde zu Leipzig vom Jahre 1884 die erforderliche Bestätigung ertheilt hat, so wird dies hiermit br kauut gemacht und nach 8- 78 der rev.dirlen Gemeindcordnung zu gleich bestimmt, daß dieselbe am S7. veksßer 1884 iu Kraft tritt. Exemplar« der revldirten Gemeindeordnung liegen im Kanzlei- »Immer drS Eqnagogengebäude» (Lentralstraße 15) und bei dem Borsteher der Gemeinde, Herrn Alexander Aerthauer (Markt 13, Treppe 0, 1. Etage) zur Einsicht au» und werden sämmtlichen Be theiligten noch besonder» zugestellt werden. Leipzig, am 10. October 1884. Der vsrftaud der t»raeltttsche« tzleltgion-gemeindc zu Leipzig Nichtamtlicher Theil. Die Colonialconferem in Lerlitt. Eine schwere Sorge ist von den Schultern de» geplagten französischen Ministerpräsidenten Ferry genomnien, die Fram zosen wissen jetzt, wa» e» mit dem dentsch-sranzösischen Bund niß aus sich hat. Der „TempS" hat c» Pari» »nv der Welt in Form einer Brüsseler Correspondenz verkündet, und die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" hat e» bestätigt, daß Deutsch'and die Mächte, welche in Wesiasrika politische und HandelSintercsscn haben, zu einer sür Ende November in Aussicht genommenen Conscrenz nach Berlin cingeladcn hat. Die belhriligten Mächte sind außer Deutschland: Frankreich, England. Spanien und Portugal, Belgien und Holland und die Vereinigten Staaten von Nordamerika al» Sck'iitzmacht der Republik Liberia. Angenommen haken die Einladung bi» zum 10. Oktober Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien und Holland, und e» besteht kam» ein Zwcisrl, daß auch England und Nordamerika sich nicht auSschlicße» werden. Zwischen Deutschland und England schweben gegenwärtig noch Verhandlungen über Einsetzung einer gemischten Eom- misston zur Regelung der von englischen und deutschen Staats angehörigen in Angra Pegucna erhobenen, einander wider- sprechenden Ansprüche. Sobald in dieser Angelegenheit ein Einverständniß erzielt ist. wird auch der Tbeilnähmc Eng» land» an der Eonsercnz nickt» mehr im Wege sieben. Die Vorgeschichte der Eonscrenz beginnt mit der An erkennung der Rechte der Portugiesen in Afrika ki» zum 5'12' südlicher Breite durch England unter der Bedingung, daß Portugal zu Gunsten dieser Macht und zum Schaden der übrigen einen Zolltarif ausstesil, durch welchen England die Mündung dc» Erugo sür seine Handcl-inleresirn auZ- geliesert worden wäre. Dagegen hat Frankreich unter Be rufung auf den mit Portugal im Jahre 1786 in Madrid abgeschlossenen Vertrag, welcher Frankreich Handelsfreiheit in jenen Gegenden gewährte, Einspruch erhoben und die übrigen durch den englisch-portugiesischen Vertrag gleichfalls geschä digten Mächte bekundeten ihr Einverständniß mit Frankreich. a trat die deutsche Regierung mit dem Vorschläge einer Eonsercnz hervor, welche den Grundsatz der Freiheit de» Handels und der Schifffahrt aus dem Eongo feierlich bestätigen sollte. Frankreich ging mit Freuden aiis diese» Anerbieten ein, um seine durch Braua geschaffenen Interessen am Eongo zu schützen, ja selbst in England erhoben sich Stimmen sür da» Projcct. Die internationale afrikanische Gesellschaft trat mit Frankreich in Unterhandlungen und schloß mit ihm einen Bertrag, welcher Frankreich sür den Fall der Auslösung der Gesellschaft da» Vorkaufsrecht eiuräumte. Zwischen dem deutschen Botschafter in Pari» Fürsten Hohenlohe und dem französischen Ministerpräsidenten Ferry ist daraus folgendes Programm sür die Conferenz vereinbart worden: l) Freiheit de» Handel» und freier Zugang aller Flaggen auf dem Eongo, 2) Handel»- und SchifssayrtSfreiheit sür alle Mächte aus dem Niger, 3) Feststellung de» Recht« der Besitz ergreifung von Gebieten, welche noch nicht der Schutzherrschast einer civilisirten Nation unterworfen sind. Erläuternd wird noch bemerkt, daß di« Erhebung von Zöllen am Eongo ver- bindert werden soll, daß der Handel nur solchen Abgaben unterworfen sein dürfe, welche zur Errichtung von nützlichen Anlagen, wie Leuchltyürme und OnaiS. Verwendung finden. Zur Regelung dieser localen Frage soll die Einsetzung einer internationalen Commission in Vorschlag gebracht werden. Die Erreichung de» gleichen Ziele» sür den Nigerfluß bietet größere Schwierigkeiten dar, weil da» Delta desselben durch englische Besitzungen eingrschloffcn ist, hier wird e» also von dem guten Willen England» abhängen, ob e« die gewünschte Freiheit sür Handel und Schifffahrt auch den übrige« Nationen gewähren will. Zur Feststellung de« Recht» der Besitzergreifung wird bemerkt, baß in letzterer Zeit sehr viel« serenz nicht berührt werden. Man ersieht hieran», daß die Andeutungen, welche Fürst Bismarck im Juni in der Commission znr Berathung der Postvampservorlage machte, inzwischen feste Gestalt gewonnen haben. Da» Programm der Conferenz ,st zugleich da« Pro* gramm sür die deutsche Eolonialpvlittk. Tn die Strll« der englischen Herrschaft iu Wesiasrika, wie sie von ver Reaiörm» England» bisher angeftrebt worden ist, soll der Grundsatz des' Freiheit de« Handel« und der Schifffahrt ans den beideq Hauptströmen Wesiasrika» verkündet werden und an Stell» der papierenen Besitzergreifungen, wie sie bisher unter dem englischen Einfluß im Caplande und in Australien geübt worden sind, soll die thatsäckliche Besitzergreifung allein An spruch Wis Beachtung haben. Es ist klar, daß die Coaferenj eine gegen England aericklete Spitze hat, da» Streben der übrigen seefahrenden Mächte, sich gegen englische Anmaßung«, zu vereinigen, ist aber durchaus naturgemäß und völkerrecht lich keariindct. Asien und Afrika sind mit Nichten blo» für die englische Habsucht da, e» ist recht und billig, daß die übrigen Nationen an den herrrnlosen Gebieten beider Erd- thcile gleiche» Reckt erhalten wie die Engländer. Gladstone hat schon vor längerer Zeit vorauSgcseben, welche Wendung die Tinge in der Colonialpolilik Europa» nehmen würden und deshalb erschien der allgemeine» Aussehen er regende Artikel in der „Fortnightly Review", in welchem Rußland und Frankreich ausgefordert wurden, sich mit Eng land in den Besitz von Asien und Afrika zu theilen. Aber Gladstone kam mit seinem Anerbieten zu spät, inzwischen hatten sich schon die Beziehungen zwischen Deutsch land und Rußland wieder freundschaftlich gestaltet und Frank reich war durch die Haltung, welche England in Egypten und China beobachtet halte, verhindert, in die dargebotene Hand cinzuschlagcn. Wie wenig überdies England geneigt war, den Worten die Thal folgen zu lasten, ging schon au» seinen Lcrbandluiigen mit Portugal über die Gewährung von Zollvergünstigungen am Eongo hervor, Frankreich fand sehr richtig heraus, daß seine Interessen durch ein Zusammen gehen mit Deutschland weit bester gewahrt würden. Für England ist die Conscrenz doppelt unbequem, weil aus derselben die völkerrechtlich lies einschneidende Frage ent schieden werden soll, welche Form der Besitzergreifung herren loser Gebiete beachtet werde» muß, um ihr die Anerkennung zu sichern. Wie verschwommen die englischen Anschauungen in dieser Beziehung noch vor ganz kurzer Zeit gewesen sind, da» haben die Eröffnungen de» Colonialminister» Grafen Derby im englischen Parlament gelehrt. Dieser Herr stellte den verblüffenden Satz auf, daß schon die Nähe englischer Besitzungen die Bcsitzergreisung herrenloser benachbarter Gebiete durch andere Nationen verbiete. Deutschland hat ihm die Un- hallbarkeit dieses Satze» bewiesen und nach solchen Erfahrungen ist e» gewiß in der Ordnung, wenn England zur Theilnahme an Berathungen cingeladen wird, durch welche ein sür alle Mal festgesetzt werden soll, wie e» in Zukunst »nt der Besitzergreifung herrenloser Gebiete zu Hallen ist. Wie weit die englische Anmaßung ging, hat insbesondere der Fall von Angra Pequcna gezeigt, in welchem ein regelrechte» Kaufgeschäft vorlag, dessen Giltigkeit nicht» desto weniger von englischer Seile beanstandet wurde. Die Frage, ob Ankäufe von Gebiet in Afrika auch ohne vorherige Anfrage bei der englischen Regierung abgeschlossen werden dürfen, steht freilich nicht aus dem Programm der Berliner Colonial»Conserenr, man könnte sich aber nach dem, wa« bisher geschehen ist, kaum wundern, wenn England eine derartige Forderung aus- stctlte. England ist übrigens nickt die einzige Macht, welche in Colonialangelegenheite» der Willkür Thür und Thor ge öffnet hat. Portugal steht ihm darin, wa» Ausrichtung von Zollschranken betrifft, ebenbürtig zur Seite. Ader Portugal hat andererseits durch seine sofortige Annahme der Einladung zur Eonsercnz bewiesen, daß cs beule nickt mehr «m den Grundsätzen der Bergangenbeit fcstbält, sondern sehr wohl einsieht, daß ein fester, gesetzlich geregelter Zustand an die Stelle der bi»hcr geltenden Regellosigkeit treten muß. Wa» wird nun aber dir deutfchsreisinnige Partei, wa» wird da» Eentnim zu dem Eonserenzprojeet sagen'? Ist auch dieser Entwickelung-pbas« der rrutjchen Eolonialrolitik gegenüber da» Bebarrcn auf dem Stanrpuncle der tackelnde» Gleich giltigkeit durchziisübre» ? Gen.igt e» den Wählern, wen» die Führer der Parole sesthaltcn: die Eolcnia>pi.Iit:k
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