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MsdmfferTageblalt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ D« ,Wil»dniffer La-edlatt' Em alen Werktinen nachmittag» 5 Uhr. Bezugaprela: Bei Vdhalnng in h« GeschSstistelle and den «nagadestellen 2«M. im Monat, bei guftellnng dnrch die Boten 2.3o NM.» bei PostdefteUung A NM. zuzüglich Adtrug- « -. -- —, - - . gebühr. Einzelnummern AtPsH.AlleBoftanftalten Wochenblatt für Wilsdruff u. Umaeaend Postboten und unsere«»». ^Ugerund GeschSft.stellen — 22 nehmen zu jeder Jen Be. ßrkuugeu entgegen. JmFaU» höherer Gemalt, Krieg oder sonstiger Betried»ftSr«ngen besteht kein Anspruch aus Lieferung brr Zeit»»- oder Kürzung de» Bezug»Preise». — Nücksendung eingesandter Schrlftftüeüe erfolgt nur, »enn Porto deiltegt. für Lürgertuw/ Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreio: die »gespaltene Raumzeile 20 Rpfg^die 4 gespaltene Aeile der amtlicher Bekanntmachungen 40 Reichs. Pfennig, die Lgespaltene Reklamezeile im textlichen Teile l Reich»mark. Nachwei,ung»vebLhr 2V Reichopfennige. 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Seitdem im Oktober 1927 zum erstenmal in Berlin eine „Länderkonferenz" zusammentrat mit dem Ziel einer »roßen Reichsverwaltungsreform, ist die Behandlung dieser Frage nicht gerade im Schnellzugstempo vorwärts gekommen. Nach Jahresfrist trat — unter einer politisch ganz anders gerichteten Reichsregierung — die Konferenz zum zweitenmal zusammen und setzte zwei Sonderkom missionen ein, von denen die eine nun mit einem so genannten „Referentenentwurf" über das zukünftige Ver hältnis des Reiches zu den Ländern vor die Öffentlichkeit tritt. Allerdings ist schon dieser Entwurf keineswegs ein stimmig gefaßt, sondern in dem viergliedrigen Unteraus schuß jener Kommission gingen in nicht unwesentlichen Punkten die Meinungen erheblich auseinander. Der Kernpunkt der Vorschläge spricht aus den beiden Sätzen: „Eine gesonderte preußische Zentralregierung fällt fort" und „die preußischen Ministerien werden mit den Neichsministerien vereinigt". Entsprechend soll die Abschaffung des bisherigen Preußischen Landtages er folgen, dessen Aufgaben in der Hauptsache auf den Reichstag übergehen. Und schließlich sollen aus den preußischen Provinzen „Länder neuer Ordnung" gebildet werden, über deren Ausdehnung allerdings nichts Ge naues gesagt ist, also auch nichts darüber, ob sie mit den bisherigen Provinzen zusammenfallen oder ob die früher sooft erörterten „Stammesgebiete" dafür die Grundlage abgeben sollen. Um es auf eine Art Schlagwort z.u bringen: Preußen soll als selbständiger „Freistaat" verschwinden und „Reichsland" werden. Übrig, zu sagen, daß dieser Vorschlag schon in diesem Ausgangspunkt auf starke Widerstände stoßen wird. Zwar sollen auch die „Länder neuer Ordnung" eine parlamentarische Körperschaft bilden nach Art der bis herigen Provinzialvertretung, aber von der Mehrheit der Referenten wird »s abgelehnt, daß etwa Vertreter dieser Körperschaften zu einem „Vereinigten Landtag" zu sammentreten. Vielmehr trägt der Entwurf den Charakter einer sehr weitgehenden Zentralisation inso fern, als die Verfassung dieser „Länder neuer Ordnung" ebenso von der zentralen Gesetzgebung — Reichstag — festgelegt wird wie ihre gesamte Verwaltungszustäudig- keit. Wieweit sich dabei der Grundsatz möglichst weit gehender Selbstverwaltung durchsetzen wird, ist um so zweifelhafter, als die neuen „Länderregierungen' von her Reichsregicrung zu bestätigen sind und ihre Mitglieder als Beamte gegebenenfalls einem Disziplinarverfahren - sogar mit dem Ziele der Dienstentlassung — durch die Zentrale unterliegen sollen. Mithin ist jede „Landes regierung" neuer Ordnung nichts anderes als ausführen- hes Organ der neuen „Reichs"regierung und demgemäß soll — ein ganz eigenartiger Vorschlag! — jene neue „Landesregierung" auch über die Wahlperiode einer neu- aewählten Landesvertretung (Provinzialversammlung) hinaus bestellt werden, da es ihr ja infolge der festen Abhängigkeit von der Berliner Zentrale ziemlich gleich gültig sein kann, ob sie das Vertrauen des „Landesparla ments" besitzt oder nicht. Ähnliches, wenn auch nicht in so einfacher Art, bringt her Entwurf für die Länder alter Ordnung in Vor schlag. Man will — durch Abänderung der Reichsver- fassung — diesen Ländern die Möglichkeit verschaffen, in ihren Verfassungen folgendes vorzusehen: Die Landes regierung wird für eine bestimmte Zeit, höchstens aller dings für eine Wahlperiode, durch einfaches Vertrauens- »otum bestellt und kann nur durch eine Zweidrittelmehr- Heft des Landesparlaments gestürzt werden Dieser Ge danke ist übrigens nicht neu und — allerdings für die Reichsverfassung bzw. den Reichstag — schon in Vor schlag gebracht worden, stieß jedoch sofort auf die nicht unberechtigte Einwendung, daß eine Regierung gegen den einfachen Mehrheitswillen des Reichstages praktisch nichts ausrichten kann, durch ihn vielmehr ohne weiteres in der Gesetz- und Verwaltungstätigkeit lahm- gelegi wird. Geht der Preußische Landtag im Reichstag auf, dann rechnet der Neferentenentwurf mit einer Vermehrung der Abgeordnetenzahl, da ja eben auch die preußischen An- gelegenheilen dort miterledigt werden müssen. Und schließlich will man die Landesparlamente „neuer Ord nung" noch dadurch entpolitisieren, daß man dort die Instruktionen der Ländervertreter für den Reichsrat er folgen läßt durch den betreffenden Landeshauptmann unter Mitwirkung (?) von drei Mitgliedern des „Landes"- ausschusses, also nicht durch die „Land'tage selbst. Ein weitergehender Vorschlag, wenigstens ein Drittel der Stimmen aus den „Ländern neuer Ordnung", also der betreffenden Vertreter, der Neichsregierung zu übertragen, was an den jetzt bestehenden Zustand in den Ländern, namentlich Preußen, erinnert, dürfte lediglich als eine Folgerung ans dem Vorschlag zu betrachten sein, daß eben Preußen- und Reichsregierung identisch werden soll, und verschärft die Zentralisation praktisch allerdings noch ganz vedentend. Soweit in großen Zügen die wesentlichsten Punkte dieses Entwurfs, der sich übrigens mehrfach in seinen Vorschlägen dem nähert, was vor einiger Zeit der frühere Reichskanzler Dr Luther veröffentlichte. Freilich wird auch hier die Kritik nicht minder scharf, gegen vieles sogar noch viel schärfer werden, da der Entwurf viel radikaler vargeht. Schacht bei Hindenburg Oie Reparattonsbank. Beratungen des Reichskabinetts. Reichspräsident von Hindenburg empfing am Diens tag den Präsidenten der Reichsbanl, Dr. Schacht, der vor mittags, von den Pariser Reparationsverhandlungen kommend, in Berlin eingetrossen war. Dr. Schacht be richtete dem Reichspräsidenten über den Stand der Pariser Besprechungen und will alsbald nach Paris zurückkchren. Der Grund seiner kurzen Reise nach Berlin war eine familiäre Angelegenheit; seine Tochter verheiratete sich. Jedoch benutzte er den Aufenthalt, um auch eine Aus sprache mit den Mitgliedern des Reichskabinetts herbei zuführen, die in engeren Beziehungen zu der Sachvcr- ständigenaussprache in Paris über tue Reparationen steht. In der Reichskanzlei wickelte sich eine mehrstündige Konferenz ab, an der außer dem Reichskanzler und dem Reichsbankpräsidenten Neichssinanzminister Dr. Hilfer ding und Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius teil- nahmcn. Aus Amerika wird gemeldet, daß man in dortigen ^ankkreisen der geplanten Internationalen Bank für Reparationszahlungen und zugleich einem Schieds geri ch t für Kriegsschuldzahlungen zustimme Die Bank wird als ein weiteres Instrument des Weltfriedens an gesehen. Der Plan, so ist der Wunsch, solle trotz dem ihm zurzeit entgegengebrachten Widerstande verwirklicht werden, und zwar so, daß die Reparationsbank gleichzeitig ein internationales Goldüberweisungshaus werden könnte, woran die Zentralbanken der in Frage kommenden Länder beteiligt sind, so daß die Verschickung von Gold in Zukunst überflüssig würde. Internationale Währung? In E n g l a n d steht man bekanntlich dem Plan einer Reparationsbank vorläufig noch ziemlich abwartend und auch erwas mttztrautfcy gegenüber. So schreibt die „Morning Post", finanzielle Kreise erwarteten die Be kanntgabe näherer Einzelheiten. Die Veröffentlichung des Planes selbst sei erforderlich, wenn man begreifen solle, was eigentlich gemeint sei. Der Gedanke einer Art ü b e r r e n t r a l b a n k. die kür die Zentralbanken der einzelnen Länder ihrerseits als Bankier funktioniere« würde, werfe einige sehr wichtige Fragen hinsichtlich der internationalen Regulierung der Geldwerte auf, denn die Machtbefugnisse und Funktionen einer derartigen Bank schienen ungefähr zu den gleichen Erwägungen zu nötigen, die sich an den Gedanken einer internationalen Währung knüpfen würden. Vertrauensvoller ist man in Frankreich. Der halbamtliche „Petit Parisien" wendet sich gegen die pessi mistischen Auslassungen über den Stand der Konferenz verhandlungen und schreibt, diese Gerüchte scheinen nach Auskunft aus bestunterrichteter Quelle nicht begründet zu sein. Die Sachverständigen setzten ihre Arbeit in der gleichen Atmosphäre der Sympathie fort wie zu Beginn der Verhandlungen. Die Schwierigkeiten, die sich aus einem Mißerfolg ergeben würden, würden gewiß viel größer sein als die, die zu überwinden seien. * VmlllWN Ver die geplmte MglkWbM Paris, 12. März. Am Dienstag trat, wie vorgesehen, der Unterausschuß Lord Revelstoke zusammen, um über die bankmäßi gen Aufgaben der geplanten Ausgleichsbank zu beraten. Der Aus schuß hat bekanntlich den Auftrag, dem Sachverständigenlvmitee am Mittwoch nachmittag einen Bericht über diesen beschränkteren Teil der Befugnisse des internationalen Organs zu unterbreiten. * Schachts Abreise verzögert? Berlin, 12. März. Wie der Berliner „Börsenkurier" meldet, steht, entgegen anderslautenden Meldungen, die Rückkehr Schachts nach Paris noch nicht fest, da Reichsbankpräsibent Dr. Schacht dem Reichskanzler Müller, dem Reichsfinanzminister Dr. Hilferding und dem Reichswirtschaftsminister Curtius noch Mit teilungen über die Vorschläge zu machen gedenkt, über die man in Paris jetzt entscheiden will. Jie Sevser BelhsvdWge« vier die Arbeitszeit MMdig ergebnislos. Genf, 12. März. Die große Aussprache des Verwaltungs rates des Internationalen Arbeitsamtes über den Antrag der englischen Regierung auf Revision des Washingtoner Achtstunden tag-Abkommens ist am Dienstag abend nach langwierigen und äußerst schwierigen Verhandlungen ohne jedes Ergebnis abge schlossen worden, da die zahlreich vorliegenden Anträge keine Stimmenmehrheit im Verwaltungsrat fanden.innerhalb der Re gierungsgruppe traten lediglich Belgien und Italien, die beide be reits das Washingtoner Abkommen ratifiziert haben, für eine völ lige Ablehnung jeglicher Revision des Washingtoner Abkommens ein, während der französische Regierungsvertreter auf Grund von Anweisungen des französischen Arbeitsministers Loucheur sich der Abstimmung der Stimme enthielt. Der deutsche Standpunkt, der vom Reichsarbeitsminister Wissest vertreten wurde, ging dahin, die Londoner Abmachungen der Arbeitsminister vom Jahre 1927 in das allgemeine Washingtoner Abkommen einzufügen und damit diesen Abmachungen die Rechtskraft einer internationalen Ueber- einkunft zu verleihen. Aus diesem Grunde trat der deutsche Re gierungsvertreter für eine Vertagung der Frage ein, um in der Zwischenzeit in den kommenden Verhandlungen eine Prüfung des von Deutschland vorgebrachten Vorschlages zu ermöglichen. Das Ergebnis der Aussprache, die sich im Verwaltungsrat bis in die späten Abendstunden hinzog, war aber eine Ablehnung sämtlicher eingebrachter Anträge, so daß sich der Präsident des Verwaltungg rates, Lafontaine, gezwungen sah, die Verhandlungen als ge schloßen zu erklären und die Sitzung abzubrechen. Der englische Revisionsantrag ist somit als endgültig abgelehnt anzusehen. Die Haltung des englischen Arbeiterministers auf der gegenwärtigen Lagung des Verwaltungsrates wird allgemein mit den bevor stehenden englischen Parlamentswahlen in Zusammenhang ge bracht. Es besteht der Eindruck, daß die englische Regierung noch vor den Wahlen die Frage klären wollte, inwieweit eine Revision des Washingtoner Achtstunden - Abkommens durch den Verwal- lungsrat des Internationalen Arbeitsamtes als zuständiges Organ gegenwärtig zu erreichen sei. Die englische Regierung scheint so mit nach wie vor ihren Standpunkt aufrecht erhalten zu wollen, daß eine Ratifizierung des Washingtonre Abkommens ohne vor herige Revision nicht möglich sei. Die Reichsregierung dürfte nun vor die Frage gestellt sein, ob an die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens durch den Reichstag geschritten werden kann und ob die deutsche Ratifizie rung an die Ratifizierung durch die englische Regierung gebunden werden soll, nachdem die französische Regierung bereits das Ab kommen ratifiziert hat, jedoch das Inkrafttreten des Abkommens von der Ratifizierung durch England abhängig gemacht hat. In welcher Weise die jetzt ergebnislos abgebrochene Aussprache im Verwaltungsrat über die grundsätzliche Frage der Revision des Washingtoner Abkommens wieder ausgenommen werden soll, be- sieht keinerlei Klarheit. Jede Regierung kann auf einer der näch sten Tagungen des Verwaltungsrates von neuem die Frage zur Aussprache stellen, jedoch ist damit zu rechnen, daß jeder Antrag aus Revision des Achtstundentag-Abkommens aus die geschloßene Ablehnung der Arbeitnehmergruppe im Verwaltungsrat stoßen wird und daß auch eine Reihe von Regierungen den gleichen Standpunkt einnimmt. Naisiagung in Berlin? Der Völkerbund auf Reisen. Ein Pariser Blatt glaubt Mitteilen zu können, der bekanntlich im Juni in Madrid tagende Völkerbundrat werde von jetzt ab jährlich mindestens eine Tagung außerhalb von Gens stattfinden lassen. Es stehe schon fast fest, daß der Völkerbundrat sofort nach der Erledigung der Reparationsfrage eine Tagung in Berlin abhalten würde. Später würde er dann in Prag oder einer- andern Hauptstadt der Kleinen Entente tagen. Frankreich habe ersucht, den Völkerbundrat im Jahre 1930, bei der Jahrhundertfeier der Eroberung Algeriens, mit dem Völkerbund noch Algier einladen zu dürfe«. Gesetz gegen -ie Landwirisnot. Besondere Berücksichtigung Ostpreußens. In der letzten Sitzung des Ncichskabinetts wurde» die landwirtschaftlichen Beratungen fortgesetzt. Die gemeinsamen Vorarbeiten der Neichsregierung und der preußischen Staatsrcgierung zur Behebung der besonderen Notlage in Ostpreußen stehen vor dem Abschluß, so daß mit baldiger Fertigstellung einer besonderen-Gesetzes- Vorlage für diese Zwecke gerechnet werden kann. * NeichSeinhcitsorganisation der Landwirtschaft. Im Verfolg der Beschlüsse der Kölner Bauerntagung vom 20. Februar 1929 und entsprechend den Kundgebun gen tn Westfalen faßten die Beauftragten der landwirt schaftlichen Verbände von Rheinland und Westfalen (Bauernvereine und Landbünde) folgende» Beschluß: Die Delegiertcnkommission der Bauernvereine und Landbünde von Rheinland und Westfalen beschließt vor behaltlich der Genehmigung der zuständigen Organe: In jeder der beiden Provinzen schließen sich Bauernverein und Landbund sofort zu einer provinziellen Einheits- organisation zusammen. Die Spitzenverbände in Berlin werden ausgefordert, alsbald sich zu einer Ein heits- organisation zu verschmelzen. Sollte bis zum 1. Oktober 1629 die geforderte Reichseinheitsorganisation nicht ins Leben getreten sein, so richten beide Prov i n - - i a l.ein h e tt s o r ga n i fa t i o n e n unabhängig yon