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Wochenblatt für .mkmss Mmgslirück, Railostelg, Nastekurg, Amritzburg und Amgegend. ZweluudzwauzlZster Jahrgang Bekanntmachung iue e hn, se»> r>0^ S»^i Das Königliche GerichtSamr daselbst. Fellmer. c^' Das Königliche Gerichtsaml daselbst. Fellmer. Die Kirchgemeinde Pulßnitz wird auf diesem Wege auch von dem Beschlusse ihres Kirchenvorstandes in Kenntniß gesetzt, demzufolge von dem Antritte des neuerwählteu Herrn Küster-Vogel, dem ersten Tage des nächsten Monates an, auch des Morgens die Bctglocke geschlagen werden soll. Dieser neunmalige Glockenruf an die Gemeinde zum Morgengebet wird erfolgen von Ostern bis Michaelis Morgens um 6 Uhr, von Michaelis Astern Morgens um 7 Uhr. Pulßnitz, am 27. März 1870. Der Kirchenvorstand. Ml. Richter, Oberpsarrer. eE Bekanntmachung, die Schließung der Schankstätten betr. Das unterzeichnete Gerichtsamt sieht sich veranlaßt, hiervnrch aufmerksam zu machen, daß die durch das Amtsblatt unterm 14. Mai 1859 Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden uns -er städtischen Behörden zu Aulsnitz un- Königsbrück. Der Geueralstab der norddeutschen BundeSarmee wird im Laufe dieses Jahres trigonometrische und topographische Feldarbeiten im Gebiete Königreichs Sachsen und innerhalb desselben namentlich auch auf und um den Keulenberg bei Niederlichtenau vornehmen. Die Grundstücksbesitzer in Ober-, Niederlichtenau und Großnaundorf werde» davon andurch unter der Anweisung in Kenntniß gesetzt, den r dem Commando deS Obersten von Morozowicz stehenden Vermessungspersonal den ungehinderten Zutritt zu ihren Fluren zu gestatten, auch von diesem Personale aufzustellenden Signalstangen und sonstigen Markirungs- und Absteckungszeichen bei Verordnung entsprechender Strafe . einer Weise sich zu vergreifen, auch erhalten zugleich hiermit die Orisrichtcr in den vorbezeichneten Orten Verordnung, die Grundstücksbesitzer ihres !r. 'von dieser Bekanntmachung besonders zu benachrichtigen. s""' Pulßnttz, am 28. März 1870. In neuerer Zeit hat i» hiesiger Stavt das Ansprechen Fremder, insbesondere vagirender Subjecte, in der belästigendsten Weise überhand ze hnen, obschon das unterzeichnete Gerichtsalut unvergessen gewesen ist, dagegen die energischten Maaßregeln anzuordnen und möglichst zur AuS- zu bringen. , . Es bleibt demnach dem unterzeichneten Gerichtsamte nur übrig, hiermit den Bewohnern hiesiger Stadt anheimzugeben, jene Maaßregeln Mch zu unterstützen, daß sie entweder die Ansprechenden auhalten und Anzeige anher machen lassen, oder die Ansprechenden vor Verabreichung k, 'i fr Gabx Ueberreichung ihrer Legitimationen auffordern und diese nach der Empfangnahme nicht zurückgeben sondern sofort anher einschickeu, oiu^ie djx Ansprechenden anweisen, ihre Legitimationen au Amtsstelle wieder iu Empfang zu nehmen, endlich keinesfalls denen, die nicht eine Legiti- verzeigen können, eine Gabe zu verabreichen, Pulßnitz, am 26. März 1870. ! Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. V^ieraie, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Moritz Tschersich angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abend "nzusenden. Inserate werden nur bis Dienstags und Freitags jrüh 8 Uhr in Pulsnitz angenommen und mit 8 Pf. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet. ». Mittwoch, den 30. März 18^0. -F ufl ir Wntlichle Anordnung, nach welcher u. die Schänken in den ländlichen Ortschaften des Pulßnitzer Gerichtsamtsbezirkes an den Abenden vor Sonu-, Buß« und Festtagen um 10 Uhr und an den Abenden vor andern Tagen, an welchen nicht besonders erlaubte öffentliche Tanzbelustizungen oder dergleichen andere sa^ Unterhaltungen statlfinden, längstens um 11 Uhr zu schließen sind, und > b. hie Nachtruhe an Abenden vor Sonn-, Buß- und Festtagen um 10 Uhr und an den Abenden anderer Tage längstens um 11 Uhr eiuzutreten hat, noch zu beachten ist, und ertheilt hiermit ernenerte Anweisung den OrtsgerichlSpersoncn und Ortswächtern, Zuwiderhandlungen gegen diese -^-'Mining, welche mit Gcsängniß- oder Geldstrafe werden geahndet werden, bei Vermeidung eigener Verantwortung anher zur Anzeige zu bringen. M Pulßnitz, am 26. März 1870. Das Königliche Gerichtsaml daselbst. Fellmer. Mmmemenk LliMimg. ., Unsere geehrten Leser erlauben wir uns zu dem mit dem 1. April 1870 beginnenden neuen Quartale aus ferneres Abonnement miMichsj einzuladen, und bitten zugleich diejenigen unserer Abonnenten, welche unser Blatt durch die Post beziehen, ihre Bestellun- l» bci den betr. Postämtern rechtzeitig eingehen zu lassen, damit in der ferneren Zusendung keine Unterbrechung stattfinde. xch* Die Nedaction des Pulsnitzer rc. Wochenblattes.