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3». April 18S2. Smmabend. in auf dem Marktplatze stattfinden. K r i P r e u s k e r. 3.50 r«. find bis spätestens den liegt vom ?ür jeden Betheiligten 14 Tage lang zur Einsicht aus. Bekanntmachung Das für dieses Jahr aufgestellte P u l s n i tz, am 29. April 1892. 5., 6., 1 1 2 v. . eedr Lis sleks 1 do- tr. rindslederne haltbare Trense, Gurt- oder Strickhalfter und hänfene Stränge. e g s - M i n i st e r i u m. von der Planitz. Dresden, den 23. April 1892. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Reklamationen gegen diese Abschätzung sind bis znm 28. Mai d. I. schriftlich bei uns einzureichen und finden nur insoweit Beachtung, als sie bereits gegen die «taatssteuereinschätzung gerichtet worden sind und bei der Einschätzungs- bez. Neklamationskommission Berücksichtigung gefunden haben. Pulsnitz, am 26. April 1892. »N die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Pulsnitz, am 27. April 1892. Sonnabenö, öen 30. ö. M. ab bei unserer Stadtkaffe ist zu 12. Rrmontrmarkt am 6. Mai a. c., Vormittags 9 Uhr nde »» ilüer», eine» ander' Lurte» dum tseRem Xote«, 1 6e- ebe, t zr ld etbued Theater' zd' -icli r" initvtt' 8tUe>l > vitr- rk. ,, Jllvflk- Staats- und Kommnnalabgaben 21. Mat 1892 Vormittags von 8 bis 12 Uhr Bekanntmachung Die auf das 1. Halbjahr, am 30. April 1892 fälligen Bekanntmachung. Das Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Nemonten für die Armee freihändig ankaufen zu lassen. Zu diesem Zwecke soll ein Die hierzu vom Kriegsministerium entsendete Kommission wird zu Nemontezwecken geeignete Pferde nach Maßgabe folgender Bestimmungen ankaufen. 1 ., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen, daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen gezüchtet sind. 2 ., Die Pferde sollen 5—6 Jahre alt sein; Pferde zwischen 4 und 5 Jahren werden nur ausnahmsweise angenommen, wenn sie dabei besonders gut und kräftig entwickelt sind. Das Mindestmaaß der anzukaufenden Pferde muß 1 Meter 54 Centimeler betragen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht gekauft. 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle GewLhrsfshler nach Maßgabe der 88 899 — 929 des Bürger!. Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Ges.- und Verordn.-Bl. v. I. 1863, Seite 109 flg.), sowie gegen die Untugend des Köppens oder Kückens auf die Dauer von 14 Tagen, Garantie zu leisten. Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. Zu jedem angekauften Pferde sind seitens des Verkäufers ohne besondere Vergütung mit zu liefern: Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der diesjährigen Einkommensteuerzettel beenvet ist, werden alle am hiesigen Orte zur Einkommensteuer beitraaspflichtigen Personen, denen Cteuerzettel nicht behändigt worden ist, m Gemäßheit von § 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878, hiermit aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungs- Ergebnisses bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Pulsnitz, am 27. April 1892. Wasferanlageneataster vom Montag, den 2. Mai e. ab bei unserer Stadtkaffe mr jeden Bctheiligten 14 Tage lang zur Einsicht aus. Reklamationen gegen diese Abschätzung sind bis zum 23. Mai v. schriftlich bei uns einzureichen. Dekanutmachung. Der freiwilligen Feuerwehr von Pulsnitz sind auf ihr Ansuchen für den zu ihrem Jubiläum am Sonntage Jubilate geplanten Kirchgang je 50 Vorderplätze auf den beiden Unteren Emporen unter der Voraussetzung zugesichcrt worden, daß die Stelleninhaber der in Frage kommenden Plätze für diesen Tag um der guten Sache willen auf ihre Rechte sichten. Indem Solches bekannt gemacht wird, werden Diejenigen, welche ihre Plätze behaupten wollen, aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 5. Mai bei Herrn Diae. Israel ifltend zu machen. Der Kirchenvorstand. Prof. Kanig, d. Z. Vorsitzender. Bekanntmachung. Das für das laufende Jahr festgestellte Stadt- und Sch ul anlagenkataster )47. xv § roi. »erden M mpf, Ma- Ma« ung. -gleit . Be- Leib. - Zu lsnitz, Blatt Amts des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Druck und Verlag von NieMnddtWzigsteV Jahrgang E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. zu UutsniH Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l. Ilktstr. Sonntags- Hlertt (wöchentlich), 2. Kine kcrrrdrvirth- fchasMche Werkage (monatlich). Abonnements -Preis: Vierteljährl. 1M. 2S Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zusendung. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Vorm, 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor« Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Heschästsstekren bei Herrn Buchvruckereibes.P abst in Königsbrück, in den Nn- noncen-BureauS von Haast n» stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Moste in Leipzig. Königsbruck, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend