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iMbMlksfmmö für öie hl.mö LtäNLchtznZchVrötznmMe.<Krünham.Sarkn5M.Hohann' ge-rgW8ta-f.Lsßnch. ZL-uM1rl.<Zchmeberg,ZchwavenberL bMMMnfelL S-hwarrendsrAlS. so. Nr. 214 13. September 1907 Aiim iöi! »LZrlL näsr. er. er. inther. zu sein berg »er. t26L! »VL-LS -lmau« u e. tüdtel. geh an- ihmen? können, insnüt> Sonnabend, den 14. September 1007, vormittags v Uhr soll im Gasthofe zum „goldenen Hahn" in Mittweida 1 eiserne Drehbank meistbietend gegen Barzahlung zur Versteigerung gelangen. Der Gerichtsvollzieher -eS Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, den 10 Sept 1907. Volkfrcunb ZchneebefA. Z«rng>r«cy.r': S-^neelret-g 10. Äus 81 ist die durch den Tod des seitherigen Inhabers frei gewordene Stelle des Gemeinde - Vorstandes neu zu besetzen. 3 Verbunden mit dem Amte sind die Funktionen des Standesbeamten und Orts kassierens und wird dafür ein Anfaugsgehalt von Mk. 1560.— gewährt. Bewerbung mit Zeugnissen beliebe man bis 30. September einzureichen an Gem -Aeltesten E. Arnold. D«r B»N»ft«und" «schUnt N,Nch «it «utnahi» »er T,,« nrq den Sonn- und yrftla>en. LdonnvneiU mon-tlUH — «sg. tm ilnUddlotwejUI der Raum der LI».PetUt«U« l»W,.. de»«l. I Freitag, Snseratrn-Annadm« für »I« «» «Wch»«»»« «richetnend« Anamer »» B»r- imlna, U Uhr. Än« VLrglchnst Ar dir ndchflidA,« «luMehme »er Uu,eto«n! b«,. an den »oraclchriidcae» Laaen '»»I« an desiinlmier S!eüe »trd nuhtl " sg«r»en, edenso Ar» Mr ei- «n«ei«nl tn>chI,or«nUrr1.Lu«wänizeLustrtjrnu,al,en»urali^b,^h<un,. stürRÜ«-! ^ayrg, gab« «Inzeiandler »anusil^l^ mach» gch dI«N»avi»n nicht dtranIwortlichD vor ruWlclt-iapamlcbe Vortrag. Der heute zur Veröffentlichung gelangende russisch- japanische Handels- und Seeschiffahrts-Vertrag steht in Uebereinstimmung mit dem Artikel 12 des Portsmouther Vertrages und entspricht den mit anderen Mächten abge schlossenen Meistbegünstigungs-Pertrügen. Dem Vertrage sind besondere Artikel und ein Protokoll beigefügt, die Ver tragskraft haben. Durch diese verpflichten sich Rußland und Japan, gegenseitig einige Vergünstigungen anzuerkennen, welche nicht zu den wesentlichen Rechten der meistbegünstig ten Nationen gehören. Die wichtigsten davon sind: Rußland behält sich das Recht vor, den Nachbarstaaten zur Erleichterung des Handels innerhalb eines Grenzstrei fens von fünf Werft Vergünstigungen zu gewähren. Für Japan dagegen bleibt die Bestimmung bezüglich des japa nischen Handels mit den benachbarten ostasiatischen Ländern östlich der Straße von Malakka in Kraft. Ein angefügteö Protokoll betrifft die Handelsbeziehungen des Amnrgebieteö und des Küstengebietes mit dem Japan zugefalleneu Kwan- tung-Territorium. Der Handelsvertrag tritt zwei Monate nach dem Austausch der Ratifikationen in Kraft. Jede.der Vertragsmächte hat das Recht, nach dem 4. bezw. 17. Juli 1910 die andere von ihrer Absicht in Kenntnis zu setzen, den Vertrag aufzuheben, der dann zwölf Monate nach der Er klärung erlischt. Eine veröffentlichte vorläufige Konvention zwischen Rußland und Japan betrifft den Anschluß der russischen an die japanischen Bahnen in der Mandschurei auf der Station Kuantschanzai, sowie die technischen Be dingungen des Anschlusses und Dienstes auf diesen Bahnen. Heute erfolgt auch die Veröffentlichung des am 28. Juli zwischen Rußland nnd Japan abgeschlossene», am 9. Sep tember ratifizierten Fischereivertrages. Durch diese Konvention gewährt die russische Regierung, den japanischen Untertanen das Recht der Fischerei.sowie des Sammelns und der Bearbeitung der MeereSerzeugnisse, ausgenommen Robben und Seeottern, im Japanischen, Ochotskischen nnd Behrings-Meere, mit Ausschluß der Flüsse und Buchten. Der Fischfang und die Bearbeitung >der Mcc.eserzcugnisse wird den japanischen Untertanen auf speziell hierfür bestimmten Landstücken gestattet. Diese ^audstücke werden an japanische und russische Untertanen ohne Unterschied der Nationalität durch öffentliches Aus- gelot verpachtet. Die Japaner bedürfen einer besonderen Erlaubnis für den Walfisch- und Stvckfischfnug. Die russischen sowie die japanischen Untertanen, welche Landstücke gepachtet haben, sind hinsichtlich der Sienern und Gebühren gleichgestellt. Zur Ausfuhr bestimmte Fische und MeereSerzeugnisse aus dem Küsten- und dem Amnrgebiet werden rnssischerseits nicht besteuert. Die uoil japaniichen Untertanen zum Fischfang und zur Bearbeitung der Fischereiprodukte engagierten Personen unterliegen keiner Beschränkung aus nationalen Gründen. Die japanische Regierung verpflichtet sich ihrerseits, Fische und MeereSerzeugnisse aus dem Küflen-und Amurgebiete mit keinem Einfuhrzoll zu belegen. Der Fischereivertrag wird nach Ablauf von je zwölf Jahren nach Uebereinkunft beider Vertragsmächte erneuert bezw. modifiziert. risches Schiedsgericht sein müsse. Das Schreiben druck den Wunsch aus, daß ein permanentes allgemeines Kunitee aller Mächte im Haag eingesetzt werde zur Vorbereitung der weiteren Friedenskonferenz, die das begonnene Friedens werk weiter fördern solle. Der Kongreß nahm ferner eins Resolution an, in der ausgesprochen wird, eine Nation ehre sich selbst, wenn sie nicht zum Kriege, sondern zu einem Ehrengerichte ihre Zuflucht nehme, um ihre Ehre zu wahren. Dagegen wurde nach längerer Diskussion der erste Teil dieser Resolution zurückgezogen, der. besagt hatte, der Kon greß sei der Ansicht, daß eine Nation sowohl was ihre Ehre, als was alle anoeren Fragen betreffe, sich nicht als einzig maßgebenden Richter betrachten dürfe. Karlsruhe, 11. September. (Amnestie iw Baden.) Der Großherzog von Baden begnadigte anläßlich! seines gestrigen 81. Geburtstages 29 Strafgefangene der badischen Strafanstalten. 11 weitere Gefangene- wurden bedingungsweise entlassen. . O-ft-rr-ich. Wien, 11. September. (Japanische Offiziere bei Kaiser Franz Josef.) Der Kaiser empfing heute vormittag die Offiziere des japanischen Geschwaders, an deren Spitze sich der Kommandant Vizeadmiral Jjuin befand, in besonderer Audienz. Wien, 11. September. (Ausgleichskonferenz). Unter dem Vorsitze des Ministers des Auswärtigen Frei- Herrn von Aehrenthal hat heute eine Konferenz stattge funden, an der die Ministerpräsidenten vr. Wekerle und Freiherr von Beck, sowie die Minister Kossuth, Daranyi, Apponyi, Klein, Korytowski, Auersperg, Forscht und Derschatta teilnahmeu. Den Gegenstand der Besprechung bildeten die mit deni Ausgleiche zusammenhängenden staats rechtlichen Fragen. Die Beratungen werden morgen fort- gesetzt. England. London, 11. September. (Die Vorgänge in Vancouver.) Aus Vancouver wird gemeldet, daß der japanische Konsul den Premierminister Sir Wilfred Laurier benachrichtigte, daß Rowdies spät nachts die japanische Hauptschule in Vancouver in Brand steckten, daß das Gebäude jedoch durch die Bemühungen der Japaner vor der Zerstörung bewahrt wurde. Die Polizei belegte große Sendungen von Gewehren nnd Munition an hervorragende Chinesen in Vancouver mit Beschlag. Wie sich heransstellt, ist die anti-asiatische Agi tation in Vancouver von amerikanischen Führern der anti asiatischen Arbeiteragitation in der Union organisiert worden. Sie waren nach Vancouver gereist, um dort eine feindliche Demonstration bei Ankunft Jschis, des Direktors im Aus wärtigen Amt in Tokio, in Szene zu setzen. Spanien. San Sebastian, 11. September. (Eine Ope- ration des Königs von Spanien.) König Alphons unterzog sich heute vormittag einer Operation zum Zwecke der Erweiterung der Nasenzugänge. Die Ope ration glückte vollständig. Das Befinden des Königs ist befriedigend. Der Ministerpräsident, sowie der Palastchef, Herzog von Satoinajor, wohnten der Operation bei. Persien. Teheran, 11. September. (Die Lage in Per« sten.) Ein amtlicher Bericht stellt die Besetzung von Gangatschin nordwestlich voll Urmia durch hundert Mann türkischer Infanterie fest. Ein gestern im Parlament ver lesenes Telegramm gibt bekannt, daß die -türkischen Trup pen jetzt ein Grhiet Mit 150 Ortschaften, die Umgehung von Lhot in Besitz haben. Da» Paria,nent ist gegeü die Zusammensetzung -r» neuen Ministerium» und hat eine Protestdeputatton an den Schah geschickt. Jchtescham es Saltaneh, der bl» zum Anfang 1908 Gesandter in Berlin und seitdem Hauptbrvollmächtigter an der türkischen Grenze war. ist zum Präsidenten des Parlaments gewählt worden. Pflichtfeuerwehr Oberfchlema Sonntag, den IS. S-Ptemb-r früh 7 Uhr Berlin ernannt worden. Er wurde ä la ouits des Jufanterie-Regimentes Nr. 41 gestellt. Der Komman dierende General des V. Armeekorps General der Infanterie Kluck wurde in gleicher Eigenschaft zum I. Armeekorps versetzt. Generalleutnant Gronau, Kommcmdeur der I. Division, wurde zum Gouverneur von Thorn ernannt Berlin, 11. September. (Moren ga zur Un terwerfung bereit.) Den 42 Anhängern Morengas, die sich am verflossenen Sonntag mit ihren Weibern und Kindern nnd ihrer Habe dem deutschen Gouvernement er geben haben, will sich nun der Führer selbst, die Aussichts losigkeit eines Kampfes einsehend, anschließend. Auf deut scher Seite ist man geneigt, ihm die Unterwerfung, soweit es möglich ist, zu erleichtern. Amtlich wird mitgeteilt: Nach telegrapischer Meldung des Gouverneurs von Süd« Westafrika befindet sich Moreuga mit zwölf Kaffer» und Lcht Gewehren »^ der Gams^ mudchat um Aufnahme in das Bondelzwart-Abkommen gebeten. Der Gouverneur ließ Moreuga daraufhin mitteilen, daß er bereit sei, die Unterwerfung nnzunehmen, falls Morenga die Waffen ab- lieferc und friedlich im Lande zu leben verspreche. Tne er dieses, so werde er wegen seiner Straftaten nicht zur Ver antwortung gezogen und die Möglichkeit zum Leben durch Viehhaltung haben. Die Verhandlungen sind noch nich zum Abschlusse gelangt. — Es steht zu hoffen, daß der anfangs so bedenklich jaussehende Zwischenfall an der kap- ländischen Grenze unserer südwestafrikanische» Kolonie bald erledigt und der volle Friede wiederhergestellt sei» wird. Berlin, 11. September. (Eine Entschädig ung für die Deutsche» in Casablanca.) Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Wir haben kürzlich berichtet, daß eine Deputation der deutsche» Kolo nie in Casablanca dein Staatssekretär des Auswärtigen Amtes persönlich über de» vo» den dortigen Deutschen er- littenen Schaden Bericht erstattet hat. Daraufhin wurde amt lich erwogen, ob es möglich sei, den durch das Bombarde ment und dessen Folgen geschädigte» Deutsche» Casablancas in Berücksichtigung der vorliegenden außergewöhnliche» Um stände ausnahmsweise durch Gewährung eines Vorschusses zu Hilfe zu kommen. Die deutschen Vertretungen in Tanger und Casablanca wnrde» zum Bericht über die Lage der Geschädigten aufgefordert und antworteten, daß der Fort bestand der dortigen Handelshäuser ohne sofortige Geldhilfe in der Tat gefährdet sei. Der Reichskanzler hat nunmehr unter,» 10. d. M. entschieden, daß unter diesen Umstände» aus der Reichskasse ei» Vorschuß im Betrage vo» 250 000 Mark flüssig gemacht werde vorbehaltlich der spätere» Er- stattullg durch die dazu Verpflichtete» und ebenso vorbehalt lich der nachträgliche» Genehmigung durch den Reichstag. M ü nche y, 11. September. (Internationaler Friedenskongreß). Der Internationale Friedenskon greß hielt gestern nachmittag seine erste Plenarsitzung ab, in der fünf 'Referenten über die Verhandlungen der zweiten Haager Konferenz berichteten. Alle Referenten stlmmten darin überein, daß die zweite Haager Konferenz durchaus nicht ergebnislos sei, und daß die Feststellungen der Kon ferenz über die Kriegsführung und die Rechte der Neutralen, sowie über das Schiedsgericht usw. als positive Ergebnisse zu begrüßen seien, daß aber allerdings noch nicht die letzte» Ziele der Friede»sfrennde damit erfüllt seien. An den Prä sidenten Roosevelt wurde ein Danktelegramm für seine Initiative znr Einberufung der zweite» Haager Konferenz gesandt, Vom Prinz-Regenten Luitpold ging ein Danktele- »ramm auf das Huloigungstelegramm ein. — Heute be schloß der Kongreß nach längerer Beratung, an die Langer Konferenz ein Schreiben zu richten, worin die Befriedigung über di« bisher erreichten Ergebnisse ausgesprochen, anderer seits aber betont wird, daß da» Endziel der Konferenz nicht di« Reglementierung des Krieges, sondern seine Ersetzuna durch vollständige Organisation deS Völkerrechte», durch einen allgemeinen Vertrag über ein dauerndes obligato ragesgeiciiicbte. Deutschland. Wilhelmshöhe, 11. September. Der Kaiser ist aus dem Manöverfelde hier eingetroffen, Abends findet eme Tafel für die Fürstlichkeiten statt. Berlin, N. September. (Militärisch« Er- Nennungen und Auszeichnungen.) Der Komman dierende General des 1. Armeekorps, General der Infanterie v. d. Goltz, ist vom 1. Oktober ab zum Generalinspektor >r neu zu bildenden VI. Armeeinspektion wie hem Sitz in