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Freitag —— Nr. 171- —— 20. Junius 1845. Ltivna.D«« Miu», rrsM»!m tLgN» Mead«. A» bereden darcd alte P»!Ü>Nte^ det und Deutsche Allgemeine Zeitung. Peelt für das Viertel» >akr 2 Tdlr. —, Iasertionsgebuhr für den Raum einer Zeil, 2 «gr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Deutschland. L Bamberg, 16. Jun. Die Deutsche Allgemeine Zeitung gab neu lich einen Artikel aus Mainz über die jüdischen Auswanderer in Baiern (Nr. 140), der zwei Unrichtigkeiten enthielt, die nicht mit Still schweigen übergangen werden dürfen. Es wird darin gesagt, daß den Juden in Baicm nicht erlaubt sei, ein Grundstück zu besitzen, und daß nur der älteste Sohn einer Familie heirathen dürfe. Beide Angaben ver- rathen eine große Unkunde der wirklichen Verhältnisse. Nur der Han del mit Grundstücken ist den Juden verboten, nicht der Besitz derselben. Ma» sieht es von Seiten des Gouvernements sogar gern, wenn Juden den Feldbau betreibt», und sie werden bei ihren Niederlassungen dadurch begünstigt, -daß sie einer Matrikel nicht bedürfen. So kommt es denn auch, daß Tausende von Juden auf den Betrieb des Feldbaues sich an sässig machten, und daß viele Andere, namentlich auf dem Lande, neben den andern Gewerben, die sie treibendem oder mehre Grundstücke besitzen und bebauen. Darin jedoch wird ein Mißgriff begangen, daß man dem Juden die Veräußerung der Grundstücke, die er zu seinem Gebrauche an- arkauft, so sehr erschwert oder wol gar versagt, möge ihm der Fortbesitz so lästig und nachtheilig «erden als er wolle. Dieser Umstand schreckt viele vom Ankäufe von Grundstücken ab. Und in der That ist eS eine «iSliche Lage, und schon das Bewußtsein ein sehr miSlicheS Gefühl, nicht Herr seines Eigenthums zu sein, um sich dessen nach Belieben entledigen zu können, wenn sein Besitz den Verhältnissen nicht mehr zusagt. Von der Weisheit unserer Staatörtgierung dürfte es zu erwarten sein, daß sie hierin Aenderungen treffe, wenn die Sache zur Prüfung ihr vor Augen geführt würde. Bei den Gesetzen der neuern Zeit kann es nimmer auf Druck abgesehen sein; Menschenwohl und Nutzenverbreitung ist und kann nur ihr einziges Ziel sein. Was das Heirathen betrifft, so beschränkt sich dieses nicht auf den älteste» Soh« der Familie; es können so vielt Söhne einer Familie hei- »aihen, als nur wollen, insofern sie die allgemeinen gesetzlichen Vorbe- d«n»»»gen erfüllen. Die Erschwerung, worüber sich die Juden mit Recht beklagen können, liegt lediglich in dem veralteten Institute des Matrikel- wesenS. DaS macht den Leuten unglaublich viel zu schaffen. Man hat Beispiele, daß dieser Umstand allein die Ursache war, daß Heirathen auf sechs bis zehn Jahre verschoben oder gar aufgegrben werden mußten bei Leuten, die Alles zu leisten im Stande waren, was die Gesetze von ihnen federten. DaS macht allerdings eine große Störung in den Familien- verhältmssen und ist eine wahre Brandmarkung füt de« achtbaren Israe liten, die sich mit dem Bürgerthum, in dessen Verband ihn das Gesetz aufnahm, durchaus nicht verträgt. Dieser Umstand ist es vorzüglich, der so viele junge Leute zum Auswandern veranlaßt, das bereits so überhand genommen, daß man ganze Ortschaften von jungen Israeliten entleert fieht. Die Folgen, die dies nach sich zieht, dürften für den Staat in Zukunft sehr fühlbar werden. Gott gebe, daß diesem Uebelstande bald abgeholfen werde! Was die Laar der Jade» in Baiern aber überhaupt drückend macht, sind die gewerblichen und civilrechtlichen Ausnahmegesetze, die gegen sie U-bervri». Deutsetseurb. -Samberg. Die Juden in Baiern. — Die württem- bergische zweite Kammer über die Wiener Conferenzbeschlüsse. — Die gemischten Ehen in Süden. * Altenburg. Der Landtag. f f Jkrank- rurt a. M. Die Deutsch-Katholiken. Äerlin. Die Privatdocenten. X von der Spree. Hr. v- Bornstedt und die Deutsch - Katholiken. — Deutsch - Katholiken in Schwersen;. — Ein falscher Armeebefehl. VeHetteteß. Die Jesujten. GPanien. Die Königin. Don Carlos. Hr. Armero. Don Carlos. Malaga. OroHvritannie«. Oberhaut. Unterhaus. Das Trinity College zu Dublin. Das L'Connell-Banket. Pulvererplosion. Der Great Britain. Wramkreich. Parlament. Der Bien social. "Paris. Der Sklavenhan- deltvertrag und die Opposition dagegen. Mleberlanbe. Die Rationalschuld. Gehwei). Instructionen in Freiburg und Lessin. Stz«Sla«b. Der Kaiser. MvrbaErikch. Die Gesandtschaft in England. Die LejaSfrage. Die Grenzhandel mit England. Die Mormonen. Repealverein. Mkejico. Die LejaSfrage. Die Revolution in Obercalifornien. Hr- Shannon- Äklffenfchaft «Nb Ktunft. "Leipzig. Lheater. Handel und Andusttvle. * Aachen. Der Verein" zur Beförderung der Arbeitsamkeit- »Leimig. Börsenbericht. - Münzwesen. Briefporto in Neapel. * Magdeburg. Versicherung. — Berlin. Ankündigungen. in Anwendung gebracht werden. Gesetze, die eine finstere Zeit gebar, und die wirklich das Gepräge des Judenhasses an sich tragen, bestehen fort und genirrn nicht den Unwürdigen, der ihnen auszuweichen weiß, wohl aber verursachen sie dem redlichen, biedern Israeliten viele Bitterkeiten und Nachtheile, und bieten den schreiendsten Ungerechtigkeiten, die sich mancher gewissenlose Christ gegen den Juden erlaubt, die Hand. — Daß der Stand der Juden hinsichtlich der geistigen und sittlichen Cultur nicht mehr derselbe ist, der er zur Zeit der Entstehung jener Gesetze war, daß auch ihre gewerblichen Verhältnisse sich seit jener Zeit ganz anders gestal tet haben: wer vermag das zu läugnen? Hatten jene Gesetze zur Zeit ihrer Erscheinung auch irgend einen Werth, so hat sich dieser jetzt gänz lich überlebt, und an seine Stelle trat eine schwach - und bürdevolle Nutz losigkeit. Baierns gerechter und weiser König, der die geistige und sitt liche Veredelung auch seiner israelitischen Unterthanen mittels Synagoge und Schule so liebevoll zu überwachen nicht ermüdet, wird es auch nicht verschmähen, eben dieser Klasse seines treuen Volks den Wandel auf der Bahn der Gerechtigkeit durch Hinwegschaffung jener nutzlosen, entwürdi genden Gesetze zu erleichtern und eben dadurch ihnen denselben noch drin gender ans Herz zu legen. Dieses Vertrauen hegen wir fest und sicher! Der Weltenregent, der die Herzen der Könige wie Wasserbäche leitet, wird das Herz unsers allverchrten Königs auch zum Heil der Trümmer eines Volks lenken, das so große, ehrwürdige Denkmäler der Geschichte in seinem Schoose birgt, und das heute noch überall, wo es sich befindet, durch Treue und Liebe gegen seinen Herrscher sich auSzeichnet. — Am Schluffe der Sitzung württemdergifeher zweiter Kammer am 13. Jun. brachte Abg. Römer, die Anwesenheit des Ministers des Auswärtigen benutzend, noch die angeblichen geheimen Wiener Con- ferenzbeschlüsse vom Jahr 1834 zur Sprache. Er habe, sagt er, die sen Gegenstand schon aus Veranlassung der Censurkosten zur Sprache bringen wollen, doch habe damals die Zeit nicht mehr gereicht. Nach einer Kritik der Politik der deutschen Cabinete verliest er die hauptsächlichsten Paragraphen jener angeblichen Beschlüsse. Nach seiner Ansicht würden durch dieselben mit Einem Federstriche alle verfassungsmäßigen Rechte aufgehoben. Ja, er be hauptet, wenn auch nur Eine dieser Bestimmungen, zu welchen sich auch Württemberg durch seine Unterschrift verpflichtet habe, in Vollzug gesetzt würde, so sei cs um den ganzen verfassungsmäßigen Zustand geschehen. Ich will zwar, schließt er, heute keinen bestimmten Antrag stellen, son dern glaube meine Pflicht erfüllt zu haben, wenn ich die Sache zur Sprache brachte, drücke aber meine bestimmte Erwartung dahin aus, daß Württemberg auch nicht Einer dieser unser Grundgesetz geradezu aufhcben- den Bestimmungen Nachkommen wird. Graf v. Beroldingen erwidert, der selbe Gegenstand sei in einer benachbarten Ständekammer zur Sprache gebracht worden; der Hr. Abgeordnete werde wol auch keine andere als die dort von dem Ministertische gegebene Antwort erwarten; dieselbe ging dahin, daß in Beziehung auf die Echtheit der sogenannten geheime» Con ferenzbeschlüsse die Regierung gegenüber der Kammer keine Rechenschaft zu geben verpflichtet sei, um so mehr, als sie einzeln, in Beziehung auf die Geheimhaltung der Wiener Beschlüsse, keine gegen sammtliche übrige deutsche Bundesstaaten eingeaangene Verbindlichkeit aufhöben könne. Daß übrigens dort nichts beschlossen worden, was gegen unsere Verfassung wäre, hiervon liege schon darin ein Beweis, daß seit elf Jahren nichts vorficl, was eine solche Vermuthung rechtfertigte! Wäre dies aber der Fall gewesen, so würde diese ständische Kammer ihre Rechte gewiß zu wahren gewußt haben! Abg. Römer entgegnet: die Echtheit dieser Be schlüsse sei noch von Niemand ernstlich geläugnet worden, und es dürfte das Beste sein, wenn die Regierung zur Entschuldigung den Boden der politischen Leidenschaften geltend mache, auf welchem man damals gestan den, daß sie jedoch jetzt desto gewisser der Erwartung Raum gebe, daß von ihr auch nicht einer jener verfassungswidrigen Beschlüsse zum Voll zug zu bringen versucht werde. (Stuttg. Beob.) — Die Oberrheinische Zeitung berichtet aus Kreidurg: „Von dem erz bischöflichen Ordinariat dahier wurde untcrm 3. Januar d. I. an sämmt- liche erzbischöfliche Dekanate eine Verfügung erlassen, wodurch die katho lischen Seelsorger in ihren Capiteln angewiesen worden sind, «sich, wenn Brautleute eine gemischte Ehe eingehen wollen, zuvor mit Vorlage aller Verhältnisse an das Ordinariat zu wenden, um von demselben die nöthigen Weisungen zu empfangen. » Hierauf hat das großhckzogl. Mi nisterium des Innern unterm 3. Inn. verfügt, daß, da die berührte Ver fügung des erzbischöflichen Ordinariats ohne StaatSgcnchmigung erlassen worden, und in Anbetracht der Zwecke und Absichten, welche derselben nach der Erklärung des erzbischöflichen Ordinariats in seinem Erlasse zu Grunde liegen, sowie der hiernach in einzelnen Fällen wirklich zur An wendung gekommenen Grundsätze — dieselbe als unstatthaft und unoerein- barlich mit den bestehenden Landesgesetzen und der bisherigen Praxis zu betrachten sei, und daher als unwirksam erklärt werde."