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Verordnungsblatt der Kreishau-ttnaunschaft Bautzen zugleich als Kouftftorialbe-örde der Oberlausitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz! deS HauptfteueramteS Bautzen, ingleichen der StadtrLthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und W'ißenberg. Organ der Handels» und Gewerbekammer zn Zittau. Die Bautzener Nachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abend« Breis de« vterteljährl. Abonnement» 3 JnsertionSgebühr für den Rau» einer Prttt-Spaltirtl« gewöhnlichen Satze» 12 4, tn geeigneten Fällen unter Bewährung von Rabatt: Ziffern», Tabellen» und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer, N«ch»«i»««dühr für jede Anzeige und Insertion *0 Pfg., für briefl. LutkuuftSrrtelluug 10 Pfg. (und Porto). Bi» früh 9 Uhr eingehende Inserate finde« in dem abends erscheinenden Blatt« Aufnahme. Anserate nehm« dir iixpedition und die : Annoncenbureau» an. de»gl. die Herren Walde in Löbau, Llauß in Weißenberg. Lippttsch in Schirgt»walde, Buhr In 5kö«tg»hain b. Ostritz. Reußner in Ober»Am««r»d»rf und tz. Linden« in Pultnitzi (Fernsprech-Anschlutz Nr. 51.) «r. 174. Freitag, den 29. Juli, abeuds. 1892. Auf Foltum 397 des hiesigen Handelsregisters ist heute berichtigend eingetragen worden, daß die Firma nicht „Skaskaer Kohlenwerke L Briguettsabriken zu Skaska", sondern „Tkaskaer Kohlen- werk« L vriquettfabrikru" lautet. Baußen, den 28. Juli 1892. Königliches Amtsgericht. I. V.: Or. Naumann. Auf dem Foltum 398 des Handelsregisters für den Bezirk deS unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts ist deute die Firma: August Kulke in Bautzen und als deren Inhaber Herr Kaufmann Erust August Kulke daselbst eingetragen worden. Bautzen, den l9. Juli 1892. Das Königliche Amtsgericht daselbst. I. V.: Or. Raumann. Auf dem Foltum 399 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Köntgl. Amts gerichts tst heute die Firma: Paul Hofmann in Bautzen und als deren Inhaber Herr Kaufmann Paul Oswald Hofmann daselbst eingetragen worden. Bautzen, den 19. Juli 1892. Das Königliche Amtsgericht daselbst. I. V.: Or. Naumann. Auf dem Foltum 490 des Handelsregisters sür den Bezirk des Köntgl. Amtsgerichts Bautzen ist heute die Firma: E. Rau in Bautzen und alS Inhaberin Frau Ida Emilie verehel. Kaufmann Rao geb. Bultuska daselbst eingetragen worden. Bautzen, den 22. Jult 1892. Das Königliche Amtsgericht daselbst. I. V.: vr. Raumann. Bekanntmachung. Eine Uhrkette ist in hiesiger Stadt gefunden und anher abgeltefert worden. Der Verlustträger wird aufgefortert, seine Ansprüche an diesen Fundgegenstand hier geltend zu machen und nachzuweisen. Bautzen, am 27. Jult 1892. Der Stadtrat h. Abthetlung für Poltzeisachen. Lindner. S. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Mühlenbesitzers Andreas Proft in Gröditz bei Weißenberg wird heute, am 29. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Clemens Riecksch in Bautzen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 16. September 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Be stellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 23. August 1892, Bormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 27. September 1892, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschulvner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursver walter bis zum 16. September 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bautzen. Arnold. Ein bedenklicher Nat ist es, den Freiherr von Friesen-Rötha in seiner Broschüre: „Konservativ! Ein Mahnrus in letzter Stunde" zunächst nicht seiner Partei, sondern dem deutschen Königtum giebt. „Nur eine entscheidende That in letzter Stunde kann, nach der im Vorwort jener Broschüre ausgesprochenen Ansicht, die von Tag zu Tag anwachsende Gefahr deS Um sturzes noch beseitigen." Vom Königtum erwartet der Verfasser diese entscheidende That, d. h. offenbar nicht allein vom Kaiser, der nach seiner verfassungsmäßigen Stellung auch gar nicht allein die ausschlaggebende Autorität hätte, sondern von der Gesamtheit der deutschen Fürsten. Sie wird zum Kampf gegen den Reichstag ausgesordert, der in seiner jetzigen Zusammensetzung keine Gewähr für eine Monarch,sch-konstitutionelle Entwickelung darbietet. Jeden Augenblick kann eine Friktion eintreten, die zur Auflösung des Reichstages nötigt. Dann kommt die entscheidende Stunde. ES gilt einen andern Reichstag zu schaffen — aber wie? Der Verfasser deutet, wie wir schon tn dem Artikel tn Nr. 165 erörtert haben, als sein Ideal an eine Vertretung der Einzellandtage — M. auch unter Berück sichtigung der ersten Kammern. Schon gegen dieses Ziel seiner Wünsche lassen sich vom wirklich reichspatrtotischen Standpunkt manche Bedenken geltend machen, noch mehr aber gegen die Methode. Die Verfassungsänderung soll zwar auf gesetzmäßigem Wege, aber gegen den Reichs tag durchgesetzt werden. Wie ist das möglich? Ver änderungen in der Reichsverfassung erfolgen im Wege der ReichSgrsetzgebung, die durch den Bundesrat und den Reichs tag ausgeübt wird. Die Uebrrrinstimmung der Mehrheits beschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und — in der Regel — auch ausreichend. Nur bei vorgeschlagcnen Verfassungsänderungen genügen schon 14 verneinende Stimmen im BundeSrat, um sie abzu- lehnen. (Vergl. Art. 5 und 75 der Reichsverfassung.) Nehmen wir nun auch an, daß unter den im Bundesrat vertretenen Regierungen eine solche Uebereinstimmung herrschte, daß nicht einmal 14 Stimmen gegen die Verfassungsänderung sich fänden, so müßte doch noch der Reichstag tn feiner Ma jorität dafür rintreten, d. h. also selbst sein rigeneSTodeS- urteil aussprechen! — Anders könnte man ja eine solche Veränderung, die die bisherige Grundlage deS Reichstage- umstößt, nicht nennen. Wie kann da- nun ohne Staats streich geschehen? Wenn ich den geehrten Verfasser recht verstehe, so denkt er sich die Sache so, daß zunächst die deutsche» Fürsten unter dem Vorantritt des Kaisers sich darüber offen auSsprrchrn sollen, daß die Zusammensetzung deS Reichstages geändert werden müsse, und dafür die Zu stimmung der Einzellandtage, die als möglich gedacht wird, zu gewinnen suchen. Ist diese Zustimmung, die zugleich auf einen bestimmten positiven Vorschlag sich beziehen müßte, erreicht, dann könnte der Reichstag in seiner bisherige« For mation noch einmal rtnberusen werden, um ganz einfach daS Unvermeidliche anzuerkennrn, und sich zu Gunsten eines nach föderalistischen Grundsätzen rinzuberufenden Reichstages auf zulösen. Aber wenn er das nun nicht wollte? Sollte man ihn, wie das ja auch schon in der Weltgeschichte vor- gekommen ist, durch militärische Gewalt dazu zwingen? Dann würde vielleicht immer noch ei« offener Staats streich vorzuzirhr« sei«, wodurch die deutschen Fürsten auf die Einzellandtage gestützt ein neues ReichStagswahlgesetz proklamierten. Wenn man sich diese „gesetzmäßige — aber gegen den Reichstag gerichtete Verfassungsänderung" so auf Grund dec wirklichen verfassungsmäßigen Verhältnisse näher aus- iührt, so merkt man, wie gefährlich dieser an sich gut ge meinte Rat ist. Es könnte zu den schlimmsten Konflikten führen, besonders jetzt, wo Fürst von Bismarck in seiner frondierenden Stellung sich zun, Vertreter deS Parlamen tarismus gemacht hat. Es steht zu befürchten, daß bei den künftigen Wahlen die Broschüre de« Freiherr« von Friesen gegen die konservative Partei auSqedeutet werden könnte. Es wird deshalb gut sein, w:nn die konservative Presse gegen diesen Vorschlag sich ausspricht. Um so wirksamer kann sie dann bet eintretenden ernsten Konflikten sür drS mon archische Prinzip und die konservativen Elemente der Reichs- Verfassung Ihre ganze Kraft einsetzen. Wir schließen mit dem Wunsche: Gott schütze Kaiser und Reich! 6. H. Neueste Telegraphische Korrespondenz. Paris, 28 Juli, nachm. Der Minister des Innern Loubet hat nunmehr kraft feiner Befugnis verfüzt, den auf die Gemeinde Paris entfallenden ZahlungSbeitrag für die Verstärkung deS Effekttvbestandes der Polizei mannfchaft dem städtischen Budget rinzuverleiben. Paris, 28. Juli, abends. Der Mtntsterrat hat be schlossen, den von dem Munizipalrat von St. Ouen etnbe- rufenen Kongreß socialistischer Gemeindevertretungen Frank reichs zu untersagen. Versailles, 28. Juli, abends. Das Schwurgericht fällte heute das Urteil in dem Prozesse gegen die 4 des Dyna- mitdiebstahlS tn Solsy sons EtiolleS angeklagten Anar chisten. Faugoux wurde zu 20 Jahren Zwangsarbeit, Challeret zu 12 Jahren, Drouhet zu 6 Jahre« Zuchthaus und Etiönant zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Loudon, 28. Jult, nachm. Eine endgültige Prüfung der bei der Wahl in Greenock abgegebenen Stimmzettel, wo zuerst der Gladstoneanlsche Kandidat für gewählt er klärt worden war, ergab eine Majorität von 55 Stimmen für den unionisttschen Kandidaten, welcher demnach den Wahlkreis im Parlamente vertreten wird. D-ntsche« «eich. -I Löbau, 29. Juli; Gestern abend hielt hierselbst vor einer zahlreichen Zuhörerschaft Herr ReichstagSabgrordneter Oswald Zimmermann tn der Funkenburg einen Bor- trag über „Ziel und Aufgaben der deutschen Resormpartet". Wie vor einiger Zeit in Bautzen, so war auch gestern Zweck deS Vortrages die Gründung eines Reform- Vereins; schon vor einigen Tagen sind eine Anzahl Hrrren zur Gründung eines solchen zusammengrtrrten; die gestrige Ver sammlung führte dem jungen Verein «och eine stattliche Anzahl Mitglieder zu. Kurz nach 8 Uhr begrüßte Herr Redakteur Keßner-Löbau die Anwesenden, unter denen sich viele Mit ¬ glieder drs ResormvereinS sür Bautzen und Umgegend be fanden, namens des ResormvereinS zu Dresden, der die Versammlung einberufen. Den Vorsitz übertrug er hierauf dem 2. Vorsitzenden des Dresdener Verein», Herrn Post- fekretäc Fkyerherm, der die Versammlung in kurzer be grüßender Ansprache für eröffuet erklärte und nach einem begeisterten Hoch auf Ihre Majestäten den deutschen Kaiser und den König von Sachsen Herrn Zimmermann das Wort erteilte. Der Inhalt dieses zweistündigen, in zwei Teile ge« gliederten Vortrages, der unzählige Mal von jubelndem Beifall unterbrochen wurde, dürfte im wesentlichen unseren Lesern von dem Auftreten deS Herrn Zimmermann in Bautzen her bekannt sein. Der Herr Redner entw'ckelte in seiner durchaus sachlichen Weise und mit gewohnter glänzender Beredtsamkeit das Programm seiner Partei Abermals konnte man beobachten, wie fein Herr Zimmerman die An- schauungen und Behauptungen der Gegner, inSbefondere der Hrrren Socialdemokcaten, die übrigens gestern, wie auch der „Freisinn", ziemlich zahlreich vertreten waren, zu ironisieren und damit zu nichte zu machen versteht Aus dem Vor trage greife« wir, da er sich eben sachlich mit dem tn Bautze» gehaltenen nahezu deckt, nur Einzelheiten heraus. Die Auf gabe der Reformpartei erörternd, wendete sich Herr Zimmer mann gegen die jüdische Presse und im Anschluß daran gegen die Blätter, die von jener leben. Die Judenpreffe lasse es sich namentlich gründlich angelegen sein, die Anti semiten zu verunglimpfe» — auch in Sachsen mache sich dies Streben schon bemerkbar. Ueberall, wo er, Redner, hinkomme, werde er von dieser Presse mit allerhand Schmeicheleien begrüßt. Auch hier sei er, und zwar vom „Oberlausitzer VolkSboten" mit den üblichen Begrüßungs worten empsangen worden. Ec lehne es ab, sich gegen diese Art Angriff zu verteidigen; neu sei ihm der Artikel aller dings nicht''gewesen, denn er habe ihn schon vor wenigen Tagen im „Riesaer Boten" gelesen. Das Elaborat scheine demnach aus derselben Hexenküche zu stammen. Bemerken müsse er, daß der Verfasser jenes Artikels in der Geschichte jedenfalls, was die Judenfrage anbetreffe, sehr zurück set. Diese Frage sei nicht neu, sondern zu allen Zeiten und bet allen Völkern als notwendig hervorgrtreten, so auch bei uns. Der Behauptung, daß die Antisemiten sich ihres NamenS schämten, trat Redner in folgender Welse entgegen: Allerdings sei die Bezeichnung „Antisemit" als Schimpf« wort zuerst aufgetaucht, und zwar sei sie damals, als die Bewegung gegen die Juden begann, von dieser eigens al» Schimpfwort erfunden worden. Die Antisemiten thaten e» aber jenen Guysen tn den Niederlanden gleich; sie nahmen das Wort, das als eine Schmähung galt, als Ehrenname« an und führen diesen «och heute. Ferner werde ihm vor geworfen: er rede in Sachsen von dem verjudeten Hessen und in Hessen von dem verjudeten Sachse». Dazu bemerke er, daß Hessen so verjudet sei, daß man darüber gar nicht auf daS verjudete Sachsen zu sprechen komme; und übrigens habe dir weise Regierung des Haufe» Wetti» dafür gesorgt, daß in Sachsen das Judentum nicht in die Halme schieße. Die Stellung AhlwardtS tm Verhältnisse zur Partei be- ;rtchnetc Redner als isoliert. WaS Ahlwardt behauptet habe, werde er selbst vor Gericht vertrete«. Von den wei» teren Ausführungen hebe« wir al« besonder- wichtig her vor, daß Redner abermals i» wärmster Weise für da» deutsche Handwerk rintrat. Die Durchsicht und Revision