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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . ^.e e «b-nn-m-nt NSLLZ Ümrk des Lmlsgmlhis Libmllock -LU-Z sertionSprei-: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs» Zeile 10 Pf und dessen Wmgeöung. P°st-Nst°lten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 37. JaSr«»««. V. Donnerstag, den 16. Januar L8SO. In Befolgung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Dezember 1878 werden die Herren Bürgermeister von Johanngeorgen stadt, Grünhain und Aue, sowie die Herren Gcmeinbevorstände im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft veranlaßt, das ihnen in den nächsten Tagen in doppelten Exemplaren zugehcnve Erhebungsformular, die Ernteertrags-Er mittelung für das Jahr 1889 betreffend, nach Maßgabe der auf demselben ge druckten Anleitung und der in einem Druck-Exemplare ihnen gleichfalls zugehen den Verordnung vom 5. Dezember 1878 unter Zuziehung von Orts- und Land- wirthschaftskundigen auszufüllen, das ausgefüllte, gehörig vollzogene Erhebungs formular aber in einem Exemplare unerinnert bis längstens den 15. Ieöruar 1890 anher einzureichen, das 2. Exemplar des ausgefüllten Formulars aber zu den Gemeindeacten zu nehmen. Schwarzenberg, am 10. Januar 1890. Königliche Amtshauptmnnnschast. Frhr. v. Wirsing. St Infolge Anzeige vom 4. dieses Monats sind heute auf Folium 194 des Handelsregisters für die Stadt die Firma Umii in Eibenstock und als deren Inhaber Herr Kaufmann l-uckwig Lmil kstilig daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 7. Januar 1890. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. Bekanlitmachnilif Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1889 sind noch Nr. 26 und 27, auf das Jahr >890 ist Nr. 1 erschienen und enthalten unter Nr. 1877: Gesetz, be treffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875; Nr. 1878: Deklaration zur internationalen Reblans-Konvention; Nr. 1879: Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung der HZ 18 und 140 des Gesetzes, betreffend die Jnvaliditüts- und Altersversicherung; Nr. 1880: Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen. Ferner ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1889 das 11., 12. und 13. Stück erschienen und enthalten unter Nr. 4b: Bekanntmachung, eine Anleihe der Leisniger Mühlen-Aktiengesellschaft betr.; Nr. 46: Verordnung, die Enteignung von Grundeigeuthnm zur Herstellung von Schneeschutzanlagen betr.; Nr. 47: Verordnung, die Vollstreckung der Frei heitsstrafen betr.; Nr. 48: Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Annaberg- Schwarzenberger Eisenbahn und der Zweiglinie Schlettau-Crottendorf betr.; Nr. 49: Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundär-Eisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Geising betr.; Nr. 50: Gesetz, die provisorische Forterhebnng der Steuern und Abgaben im Jahre 1890 betr.; Nr. 51: Bekanntmachung, die dermalige Zusam mensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden betr.; Nr. 52: Gesetz, eine Befreiung vom Vertragsstempel betr.; Nr. 53: Gesetz, die Umwandlung der 4prozentigen Staatsanleihen von 1852/68, 1867 und 1869 in eine 3'/2prozentige Staatsschuld, beziehentlich die Tilgung der ersteren und die Aufnahme einer 3prozentigen Rentenanleihe betr.; Nr. 54: Verordnung, die Ver öffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden erlassenen Bekanntmachung betr.; Nr. 5b: Verordnung, eine Ergänzungswahl für die II. Kammer betr.; Nr. 56: Verordnung, eine Ergänzungswahl für die II. Kammer betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle aus. E i b e n st o ck, den IO. Januar 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. 'Neumann. 34 Raummeter fichtene Nutzknüppel, in Abtheilung 37, kleinen Posten großen und bis bis sowie ebendaselbst Donnerstag, den 23. Januar 1890 von Vormittags 9 Uhr an nachverzeichnete Brennhölzer, als: Holz-Versteigerung aus Karlsfelder Staatsforstrevier Im Hendel schen Gasthofe in Schönheiderhammer sollen Dienstag, de» 21. Januar 1888, '"A N" ' lang, > auf den Schläge» der , La > Abteilungen: 48,43, 1 L t46, 71 u. 82 u.Winb- f -7 f bruchshölzerb. Herbste >-§".'1880 in den Abtheil- 1 jungen: I, 2, 4, 5, 8, 14, 18, 24, 28 30, 32, 34 bis 38 und 41, in „ . gegen sofortige Bezahlung in kassenmätzigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Kreditnberschreitungen find unzulässig. Holzkaufgelver können an beiden Tagen von Vormittags '/,9 Uhr an be richtigt werden. Auskunst ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrcvierverwaltung Carlsseld und König liches Forstrentamt Eibenstock, Gehre. am 11. Januar 1890. Wolsframm. von Vormittags 9 Uhr an folgende Nutzhölzer 154 Stück buchene und zwar: Klötzer von 13—22 Ctm. Oberst. 126 ,, ,, 23—29 ss es 128 30-56 " es ca.2800 weiche 13-15 „ 6200 es „ 16-22 ss es „ 3300 es es 23—29 es ee „ 1200 es es 30 rc. „ 7500 „ Stangenkl. „ 8-12 " es 15 Raummeter buchene Brennscheite, i 42 gute „ Brennrollen, l in den Abteilungen: 34 2 „ Zacken, l und 40, 58 „ Aeste, I 4 ,, gute birkene Brennrollcn, in Abtheilung 10, 231 weiche Brennscheite, > in den Abth.: 2, 4, 5, 9, 11 bis 355 ., Brennknüppel, 14, 18, 24, 28 bis 30, 32, 34 719 „ Aeste und > bis 37, 40,41, 43, 46,71 u. 82, 34 „ Stöcke, in Abtheilung 82, Englische und deutsche Arbeitsverhältnisse. Eine Anzahl namhafter deutscher Jndustrieverbände hatte vier Delegirte nach England entsendet, um die dortigen Arbeiterverhältnisse einer Untersuchung zu unterziehen. Ganz besonders handelte es sich um Material zur Beantwortung der Frage, ob die in England üblichen „gewerblichen Schiedsgerichte" eine für Deutschland nachahmenswerthe Einrichtung seien. Der nun veröffentlichte Bericht verneint diese Frage und zwar gerade mit Berufung auf die englischen Verhältnisse. Die meisten Ausführungen des genann ten Berichtes sind so interessant, daß sie wohl ver dienten, allgemein bekannter zu werden. Mehrere weitverbreitete Anschauungen über die englischen Ar beiterverhältnisse, besonders über die sogen. „TradeS Unions" werden dadurch korrigirt. Die eben genannten Arbeiterverbindungen umfassen nur „gelernte" Arbeiter. Dieselben überwachen die Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder und garan- tiren dieselbe (beispielsweise in der Leinenindustrie) den Arbeitgebern. Der englische Arbeitgeber darf also überzeugt sein, daß er, indem er ein Mitglied der „TradeS UnionS" engagirt, einen tüchtigen Ar beiter hat. Seit dem großen Dockarbeiterstreik ist der englische Trades-Unionismus in eine neue Phase getreten. Der Führer dieses Streikes, der Sozialist Robert Burns, beabsichtigt mit vielem Geschick die Organisation der „ungelernten" Arbeiter, der Massen. Es liegt klar zu Tage: Die Organisation der ungelernten Arbeiter, d. h. die Organisation der Massen gleichviel welcher Branche — steht in direktem Gegensatz zu der bis herigen Organisation der „Union«", deren erste und festeste Grundlage stets gewesen ist, Mitglieder zu haben, die etwas Tüchtiges zu leisten vermögen und die deshalb von den Arbeitgebern gesucht sind. Der Industrie wirklich etwas Tüchtiges zu leisten oder ihr . . . diese Leistungen zu entziehen, — daraus be ruht das Prinzip der „TradeS Unions" und zugleich das ziemlich bedeutende Ansehen, welches diese Kor porationen „gelernter Arbeiter" bei dem Unternehmer vorstande genießen. Wenn nun daraus nothwcndig erhellt, daß ein tief einschneidender, innerer Gegensatz zwischen den alten „UnionS" und den neuen besteht, so hat derselbe seine tiefste und wahre Ursache ein fach darin, daß die alten „Unions" — sagen wir einmal die Qualitätsarbeiter — mit Recht fürchten, daß die neuen Massenorganisationen ungelernter Ar beiter wohl dazu dienen können, diesen selbst höhere Löhne zu verschaffen, nicht aber dazu, die Lcbensbe- dingungen und pekuniären Lohnerfolge der eigenen „UnionS" zu verbessern und zu verstärken, daß sie aber vielleicht das Gegentheil bewirken können. Der bekannte Sozialist Karl Marx hat einmal gesagt, es sei noch gar nicht feststehend, daß sich nicht noch einmal aus den Falten des Mantels vom „vierten Stand" ein „fünfter Stand" entwickele, und der Gang der sozialen Dinge in England scheint ihm Recht geben zu sollen. Der sich jetzt schon in Eng land herausbildende Gegensatz zwischen dem „vierten" und dem „fünften" Stande ist im höchsten Grade interessant. Die „nicht gelernten" Arbeiter, die nichts einzusetzen haben, als ihre physische Kraft, wenden sich jetzt schon zum Theil gegen die „gelernten" Ar beiter, welche sie nicht in gleichem Maße aus dem Topfe der Arbeiter mitessen lassen wollen, den jene sich bereitet haben. Obwobl der englische Arbeiter leicht bereit ist, in Bewegungen einzutreten, so ist er doch dem „Sozia lismus" einstweilen noch wenig zugänglich. Sein höchste« Ziel ist „ehrlicher Lohn für ehrliche Arbeit." „Mehr könne und dürfe nicht verlangt werden!"