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Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlelm und die Umgegenden. Mmtsßlatt für das Königliche Gcrichtsamt Wilsdruff und den Dtadtrath daselbst. 17. Freitag, den 28. Februar 1873. Von dem unterzeichneten Königlichen Gcrichtsamt soll den W. März 1873 das dem Grundstücksbesitzer Ernst Julius Voigt in Rottwerndorf zugehörige, sogenannte Tännichtmühlen- und Wiesen grundstück Nr. 47 des Brandcatasters bez. 114 L des Flurbuches, Nr. 41 bez. 50 des Grund- und Hypothekenbuches für WeiStropp, von welchem ersteren die Gebäude am 17. April l. I. mit alleiniger Ausnahme des Holzschuppens abgebrannt sind und welche Grundstücke ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar Folium 41 auf 97 Thlr. 26 Ngr. — Pf., Folium 50 aber auf 150 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden, beziehendlich nebst den Gebäuderesten, sowie dem Ansprüche auf Empfang der für die abgebrannten Gebäude aus derLandes- Jmmobiliar-Brand-(Lasse ausgesetzte Brandschädenvergütung von 880 Thalern —- —-, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 10. Dccember 1872. Königliches Gerichts-Amt allda. Leonhardi. Tagesgeschichte. Das Ministerium des k. Hauses veröffentlicht die von Sr. Mas. dem Könige genehmigte Stiftungsurkunde über den sogenannten „Goldenen Stipendiensond", der, im Betrage von 43,000 Thlr., aus allen Theilen des Landes zusammcngebracht und dem Könige bei dessen goldenem Ehejubiläum überreicht worden war. Der alleinige Zweck der Stiftung ist, unbemittelten Stndircnden der sächsischen Staatsangehörigkeit auf der Universität Leipzig, welche während ihrer Vorbcreitungszeit zur Universität durch ihr sittlich-religiöses Betragen die Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten sich erworben und durch bereits erlangte Kenntnisse zu der Hoffnung berechtigen, daß sie bei fortge setzten ernsten Studien Vorzügliches in ihrem künftigen Fache oder Berufe leisten werden, Stipendien zu verleihen. Dresden, 25. Februar. In der heutigen Sitzung der 2. Kam mer kam zur Anzeige, daß die Negierung das königl. Decrct, die Verlegung des sächsisch-böhmischen Bahnhofs betr., wegen des nahen Landlagsschluffes zurückgezogen hat. Ein neues Decret fordert für das Kriegsministcrium einen Credit von über 1 Million Thaler zur Errichtung eines Arsenals mit Dependenzen. Aus diesem Anlaß wurde heute die Berathung über die Justizneubautcn von der Tages ordnung abgesetzt bis zur Berathung über das neue Decret. — Die erste Kannner bericth den Bericht ihrer Deputation überPrivateiscn- bahnen. Sämmtliche fünf Anträge der Finanzdcputation fanden ein stimmige Annahme. Minister von Friesen versicherte unter dem Bei salle der Kammer, daß die Staatsregierung die Grundsätze der Ehr lichkeit und Offenheit streng festhalten werde. Der Schluß des Land tages ist für den 6. Mürz in Aussicht genommen. Prof. I)r. Delitzsch in Leipzig hat zum Andenken an seinen Sohn, der bald nach den Strapazen des Krieges noch nachträglich als Opfer fiel, ein Stipendium von 2000 Thlr. gestiftet, dessen Zin se» jährlich an Zwei bedürftige und zugleich sittlich und wissenschaftlich würdig Sludcnteil der Universität Leipzig vertheilt werden sollen. Wie sich der Fortschritt der Neuzeit auf allen Gebieten geltend macht, so derselbe auch auf der Universität Leipig bcmerkcns- werlh hervor, denn nicht nur, daß der Zuwachs an Studenten ans falt allen Ländern außerordentlich zugenommen, so besuchen anch in neuerer Zeit diese Hochschule einige junge Ausländerinnen als Hörer innen der Mcdicin, Naturwissenschaften und Jurisprudenz. Am 21. Februar fit der bis jetzt noch nicht dagcwcscne Fall vorgekommcn, daß eine junge Dame, Fräulein Johanna von Ewreinow aus Peters burg, welche gleichfalls längere Zeil die juristischen Collcgieu hier besuchte, nach Approbation ihrer schriftlich cingereichtcn Doctor-Disser- tation das mündliche Lxumon rigorosuw bestanden hat und darauf feierlich als vootor zuris promovirt worden ist. Die Stadt,Großenhain beabsichtigt eine Anleihe von 200,000 Thlr. zum Aufbau des Rathhauses zu machen. Vergangenen Sonntag kurz nach 7 Uhr brannte in Nieder schöna bei Freiberg die Herrn Thomas gehörige Wirthschaft voll ständig nieder. In Voigtshain bei Wurzen hat am 21. d. der Bezirksthier arzt ein Pferd todtschießen lassen, das am Tage vorher erkrankt war weil er die völlig eingelretene Wasserscheu (Tollwuth) constatirte. Man vermuthet, daß das Pferd vor etwa 5 Wochen im Stalle von einem Hunde gebissen worden ist, der wegen Tollwuth getödtet wurde. Aus Meerane, 20. Februar, berichtet das dortige Tageblatt: Ein höchst frecher Raubmord-Anfall ist gestern Abend -in unserer Nähe eingeleitet und verübt worden. Der Fuhrmann des hier viel verkehrenden Verlegers Herrn Knopf aus Weißendorf bei Zeulenroda, Namens Richter fuhr gestern Abend 8 Uhr vom Gasthof „Zur Sonne" hier fort, um den Heimweg anzutreten. Unterwegs gesellte sich ein Mann zu ihm mit der Bitte, ein Stück Wegs mitfahren zu dürfen. Richter gewährte ihm dieselbe und ahnte wohl nicht, daß er es mit einem Menschen zu thun habe, der ihm nach dem Leben trachte, um sich das Geschirr nebst Frachtgut anzueignen. Zwischen Crimmitschau und Mannichswalde hielt der Mordgescll die Gelegen heit für günstig und schoß, hinter dem arglosen Fuhrmann sitzend, ein Pistol nach dessen Kopfe ab. Die Kugel verletzte jedoch nur die Kinnlade und der Fuhrmann vermochte noch, sich mit dem Mörder in einen Kampf einzulasien. Hierbei würde er jedenfalls den Kürzeren gezogen haben, wäre nicht in diesem kritischen Moment das Geräusch eines desselben Weges kommenden Wagens laut geworden, bei dessen Annäherung der Schinderhannes die Flucht ergriff, worauf der Fuhr man Mannichswalde zu erreichen suchte. Dort befindet er sich noch in ärztlicher Pflege. Einem der That dringend verdächtigen Jndi- vidum soll man, wie wir hören, auf der Spur sein. Berlin, 26. Februar. Der heute erschienene „Reichsanzeiger" enthält die auf den 21. März festgesetzte Einberufung des Reichs tages. Der Entwurf eines Münzgesetzes ist soeben dem Bundesrath unterbreitet worden. Er besteht aus 16 Artikeln. Als Silbermünzen werden ausgeprägt: Fünfmarkstücke, Einmarkstücke und Einhalbmark stücke. Als Nickelmünzen: Zehnpfennigstücke und Fünfpfennigstücke. Als Kupfermünzen: Zweipfennigstücke und Einpfennigstücke. Die „Kr. Ztg." schreibt: Die Vorlage eines Bankgesetzes ist für die nächste Rcichstagssession nicht zu erwarten. Wenn das Münz- gcsetz, welches in diesem Augenblicke Sr. Maj. dem Kaiser zur Ge nehmigung vorlicgt, um dann den Verbündeten Regierungen mitge- thcilt zu werden, die legislatorischen Instanzen durchlaufen haben wird, so wird zuerst die Frage in den Vordergrund treten, auf welche Weise die noch immer übergroße Circulation von Papiergeld in Deutschland, welche in ihrer jetzigen Höhe das Gold nothwenöig ver drängen müßte, zu beschränken ist. Das „Dtsche. Wchbl." schreibt