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s. Mrj 18S0 U- 19. Dienstag Dieser Blatt erscheint 3*s« ral« aller Art Dienstag« u.Treltag« G /V O > G werden mit « Pfeu« KSWN AM'Nlltsl »«LL «d'WÄL ß- NT-H. G-^AßsT-ch-L'L.^ gen zu brzirhra ist. » Zrlttng angenommen» Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann» Verleger: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Redakteur: 3« Commission: vr. I. Schladebach in Dresden. H. H. Grimm L Comp» in DreSden> Mehrfach in den letzte» Tagen vorgekommene Excesse auf Straßen, öffentlichen Plätzen und in Schankstälten, sowie Widersetzlichkeiten gegm Patroullen und Wachen, veranlassen, die Befehle des Oberbefehlshabers der bewaffneten Macht vom 12. Mai und 8. Juni vor. Jahre» in Erinnerung zu bringen und alles Ernste» einzuschärfen. Insbesondere darf bei Lage keine Versammlung von mehr als 20 Personen, bet Nacht kein» Versammlung von mehr als 10 Personen, auf den Straßen und öffentlichen Plätzen stattfinden. Diejenigen, welche an öffentlichen Schankorten, oder wo sonst eine Mehrzahl von Personen anwesend ist, gegen die Regierung, oder die Behörden, oder das Militär, aufreizende oder beleidigende Reden führen, setzen sich sofortiger Verhaftung au». In gleicher Weise sollen Diejenigen zur Hast gebracht werden, welche gegen d»e Regierung, oder die Behörden, oder da» Militär, auf reizende oder beleidigende Lieder auf Straßen, öffentlichen Plätzen, oder in Schankstälten absingen. Den Wachen, Schildwachen und Patroullen hat Jedermann ohne Widerrede unverzüglich Gehorsam zu leisten, indem dieselben ange wiesen sind, für den Fall der Widersetzlichkeit, sofort von den Waffen den vollen Gebrauch zu machen. Gegenwärtiger Befehl ist im Bezirke des Kriegsstandes, nach §. 12 des Preßgesetzes, in die daselbst bezeichneten öffentliche» Blätter aufzunehmen. Dresden, am 27. Februar 1850. Der Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht, v. Schirnding. Aus dem Vaterlande. * Dresden. Mit Rücksicht auf die auch in die W.Z. übergegangene Mittheilung über die pro/ertirte Einrichtung von Bezirksgerichten in Sachsen hat unter dem 26. v. M. baS Justizministerium eine Erklärung veröffentlicht, in welcher gesagt wird: In Vorschlag sei nicht die Errichtung von 35, sondern nur von 32 Bezirksgerichten in Dresden, Leipzig und28 andern Städten; auch seien nicht alle der in jener Mil. theilung genannten, und überdies auch einzelne andere be zeichnet. Ebenso seien in der Angabe über die Sitze der Einzelrichter eine Anzahl von Orten bezeichnet, welche dabei gar nicht in Frage gekommen, und endlich seien über die Orte, an welchen von Zeit zu Zeil Gerichtstage gehalten werden sollten, noch gar keine bestimmten Vorschläge vor Händen. Wir geben natürlich diese Berichtigung, aber mit dem aufrichtigen Bedauern, daß sie nur Negationen enthält. *-f-* Altenberg. Lanl Protokoll-Auszug der Stabt, Verordnetensitzungen vom 11. Januar 1856 hat der Herr Bürgermeister Fischer um eine Gehaltszulage angesucht, vaS Collegium aber dies Gesuch zurückgewiesen. AuS welchen Gründen, darüber erhält sich in der Stadt folgendes Ge rücht: Der Hr. Bürgermeister soll in seinem Gesuch ge, äußert haben, daß er bei seiner zeiiherigen Dienstverwaltung schon eine bedeutenve Summe von seinem eigenen Ver- mögen zugesetzl habe, daß daher, wenn man sich nicht ZU einer Gehaltszulage verstehen könnte, er nicht vermöchte, länger für VaS Wohl der Stadt zu sorgen, und sich genoihigt sehen würbe, von seinem Amte zurückzutreten. Darnach scheint «S, als ob er sich die Ansicht gebildet habe, die Commune sei an diesem seinem Verluste schuld. — , .. , , Erlauben Sie unS, hier ein Paar Worte darauf zu er.» von Negierung und Ständen ertheilt werden, pünktlich zu widern. WaS den ersten Punk, betriff«, so wäre «S leicht vollziehen — ES ist daher auch ganz in der Ordnung, »aß möglich, daß, wenn der Hr. Bürgermeister sich mehr und Uebertreter der Gesetze! von der Obrigkeit, — als der geordi vorzugsweise unter der Bürgklfchaf« bewegte, und nicht nut neten Vollstreckerin derselben, -- bestraft oder Säumige z«. säst ausschließlich unter den hochdesoideien Staatsbeamten, Pflichterfüllung durch Strafen angelten werden. — ' ' er schwerlich sich veranlaßt gesehen haben würbe, rin der artiges Gesuch «inzureichen. Allerdings mag der Here Bürgermeister sich öfters genöthigt sehen, mit diesen Herren zu verkehren, um sich guten Rath einzuhohlen; daß selbige sich dadurch geschmeichelt fühlen, und vielleicht zugleich die Gelegenheit ergreifen, sich in städtische Angelegenheiten zu mischen, ist traurig, aber wahr. In dem zweiten Punkte hat der Hr. Bürgermeister geradezu gedroht, oder wie. man im Allgemeinen sagt, der Commune den Stuhl vor die Tbüre gesetzt. Das Collegium aber A. wie eS scheint, nicht im Geringsten außer Fassung gekommen; eS mag diese Gelegenheit vielleicht Einigen sehr erwünscht gekommen sein, um dem Hrn. Bürgermeister durch Nichlbewilltgung der beanspruchten Gehaltszulage ein Mißtrauensvotum auSzustellen, indem man schon seit längerer Zeit, wie be hauptet wird, mit seiner Geschäftsführung durchaus nicht zufrieden gewesen. Bis jetzt hat der Herr Bürgermeister seine Drohung nicht in Ausführung gebracht, so könnte eS am Ende gar den Anschein gewinnen, als wollte er sein übrige- Privatvermögcn durch treues AuSharren in seinem Dienste der Stadt auch noch vollends opfern, was doch dilligerweise nicht zu verlangen ist. ES wäre, gewiß sehr ' zweckmäßig, wenn daS obige Gerücht widerlegt werden könnte; die daraus gezogenen Folgerungen fielen dann von selbst in sich zusammen. Wir wollen eS envarten. — * * Bärenstein. (Communalgarden.Sachen^ ES dürfte an der Zeit sein, auch diesen Gcgenstaizp einmal in diesen Blättern zur Sprache zu bringen. Schreiber dieses ist gewohnt, — und jeder rechtliche Staatsbürger muß eS für seme erste und heiligste Pflicht halten,' Geseße, welche widern. WaS den ersten Punk, betriff«, so wäre «S leicht vollziehen — ES ist daher auch ganz in der Ordnung, »äß wöglich, daß, wenn der Hr. Bürgermeister sich mehr und Urbertreter der Gesetze von der Obrigkeit, — als der geordi