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Dienstag. Rr, 132. 8. November 1881. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königliche AmtshaupLmannsHast Aippotdiswalde^ sowie für die Königkchen Amtsgerichte und die StadtrSthe zu Dippoldiswalde und Ilrauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Diese» Blatt erscheint «bchmtlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu bezirhm durch alle Post» Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark kV Pf». — Inserate, welch« bei der bedeutenden Auflage de» Blatte» eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pf-, für die Spalten-Zeile, ob« berm Raum, berechnet. Amlkcher Theis. Verordnung, die weitere Beschränkung der Vieheinfuhr aus Oesterreich-Ungarn betreffend, vom 1. November 1881. Mit Rücksicht auf das neueren amtlichen Mittheilungen zufolge in Oesterreich-Ungarn, namentlich in Niederösterreich erheblich zunehmende Auftreten der Rinderpest findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, die Verordnung vom 15. September dieses Jahres, die Ein- und Durchfuhr von Vieh und thierischen Theilen aus Oesterreich-Ungarn betreffend — abgedruckt in Nr. 217 des Dresdner Journals und Nr. 219 der Leipziger Zeitung — ihrem ganzen Um fange nach wieder aufzuheben und an Stelle derselben Folgendes zu verordnen: 1. Die Ein- und Durchfuhr a. von Rindvieh, sowie von Schafen und Ziegen ohne Unterschied der Race und des Landes, aus welchem sie kommen, ingleichen b. von allen, von Wiederkäuern stammenden thierischen Theilen in frischem Zustande ist bis auf Weiteres auf der ganzen sächsisch-böhmischen Landesgrenze, soweit nicht in Nachstehendem etwas Anderes bestimmt ist, ausnahmslos verboten. Dresden, am 1. November 1881. 2. Nachgelaffen bleibt der Verkehr a. mit Butter, Milch und Käse, b. mit vollkommen trockenen Häuten, mit trockenen oder gesalzenen Därmen , mit Wolle, Haaren und Borsten, geschmolzenem Talg in Gefäßen, ingleichen mit vollkommen lufttrockenen, von thierischen Weich- theilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen. 3. Nicht beschränkt ist der kleine Grenzverkehr mit Vieh, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten und der Weidebetrieb von sächsischem Vieh auf böhmischen Fluren, sowie von böhmischem Vieh auf sächsischen Fluren. 4. Die genaueste Befolgung der vorstehenden Bestim mungen ist von den betreffenden Ortspolizeibehörden, sowie von den Grenz-, Zoll- und Polizeibeamten streng zu über wachen. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen wer den nach dem Reichsgesetze vom 21. Mai 1878 (Reichs gesetzblatt vom Jahre 1878, Seite 95) bestraft. Ministerium des Innern, von Roftitz-Wallwitz. Bekanntmachung, die engere Wahl (Stichwahl) im IX. Reichstags-Wahlkreise des Königreichs Sachsen betreffend. Bei der heute in Freiberg bewirkten Ermittelung des Ergebnisses der am 27. dieses Monats im IX. Wahlkreise erfolgten Reichstagswahl hat sich herausgestellt, daß von den überhaupt abgegebenen 12182 giftigen Stimmen auf Herrn Kaufmann Max Kayser in Dresden 4890 Stimmen, auf Herrn Landtagsabgeordneten von Oehlschlägel auf Oberlangenau 4697 Stimmen, und auf Herrn Professor Kellerbauer in Chemnitz 2588 Stimmen gefallen sind, die übrigen aber sich zersplittert haben. Da hiernach keiner der Vorgenannten die zur Wahl uach 8 12 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 erforderliche absolute Mehrheit aller im Wahlkreise abgegebenen giftigen Stimmen erlangt hat, so macht sich die in § 28 des Wahl reglements vom 28. Mai 1870 vorgeschriebene engere Wahl zwischen den erst genannten beiden Kandidaten nothwendig. — Als Termin für diese engere Wahl wird hierdurch Donnerstag, der LV. November dieses Jahres, nach 8 29 des Wahlreglements unter dem ausdrücklichen Hinweise darauf festgesetzt, daß bei dieser Stichwahl nur dir auf die beiden Kandidaten