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Amts- und Anzeigevlatt für den Erscheint . . . . a «b-nn-m-nt -SLL-- «Mk des Ämkgmchk Lidenstock WZZ-L ftttionspreis: die Netnsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile w Pf und besten Amgevung. P-st-nst-lten Berantwortlicher Redacteur: E.Hannebohn in Eibenstock. ——.—- .. . > - - 3L. Jahrgang. — - - --- SO. Sonnabend, den 9. Miirz 188S. Wir dachten Dein, denn deutsche Lieb' ist treu — Und wär ste's nicht, Dich könnt sie nicht vergessen, Ls perlt der Schmerz aus jedem Äug' aufs Neu, La oft wir Dein unsterblich Thun ermessen. — So mild, so gut, so ritterlich und wcrth, Nie müde, uns zu leiten und zu ratyrn, Doch führtest Du mit Gott Dein eisern Schwert, Erwuchs Drin Nuhm in heldenhaften Lhaten. Der Winter floh, es kam das junge Grün, Und wurde gelb nn) welk und sank hernieder, Aus Gräbern sahen Leben wir erblüh», Lin neuer Winter kam, begrub cs werder! — So ging ein Jahr, das wandelte die Welt, Denn wcchselvofl ist aller Dinge Wesen — Wir aber -achten Drin, Dn deutscher Held, Der Dn -es Vaterlandes Stolz gewesen. Von Sarbarossa war die Sage kund, Daß er in Lergrstiesen harrt -er Stunde, Da einst es jubelnd eilt von Mund zu Mund, Daß Deutschland sei geeint zu festem Lunde. Des Volkes Sehnen, das die Mär erdacht. Hast Du erfüllt durch Dein gebietrisch „Werde!" — Geliebter Schatten, halte treu die Wacht, Daß Segen ruh' auf Deiner Deutschen Erde! Und bist Du uns für immer auch geraubt, Zu Gottes Größe siegreich eingcgangcn, So blick' herab auf das geliebte Haupt, Das jetzt erglänzt in Deiner Krone Spange». Drin junges Abbild auf dem deutschen Thron, G, segne es mit Deiner Weisheit Fülle, Dann'ist Dein edler Geist uns nicht entfloh» — Er spricht zu uns, nur aus verjüngter Hülle! Erlaß, das diesjährige Mustern,lgsgeschäft in den Ausheöungs- öezirken Schneeöerg und Schwarzenberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge- schäftSplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1869 und I). diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zu Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26,7 der Wehr-Ordnung «»gedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen das persönliche Erscheinen zu den Loosungsterminen den Militärpflichtigen über lassen bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) die von der Ersatz-Commission ausgesprochene und im Loosungsscheine ver merkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Königlichen Ober-Ersatz- Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen; 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (8 62,« der Wehr-Ordnung); 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Looönumnier verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgcmustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstcllungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilr zu werden oder überzählig zu bleiben; 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, diene», sofern sie dieser Verpflichtung nachge kommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre, (8 ,2,- der Wehr-Ordnung). Reflectirende haben, dafern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vor mundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meld ende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich «ntadelhaft ge führt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden einzureichen. b) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen, (8 6b,ö der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachver ständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehr-Ordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrages der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Mili- tärpflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sohnes, eingestellt werden. (8 32^ der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeits- beziehungsweise AufsichtSunfädigkeit der Eltern des Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden. (88 33,5 und 63,7 der Wehr- Ordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue üenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungs-Anträge, welche von der Ersatz-Commission als unbe gründet befunden werden, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von vem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amts hauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Im Uebrigen haben die Ortsbehördcn für die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und hat das zur Musterung deputirte Mitglied des Stadtrathes, Stadtgemeinderathes oder GemeinderatbeS die Rekruten zu be gleiten und die Rekrutirungs-Stammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 6l,< und 106 der Wehr-Ordnung). Schwarzenberg, am 1b. Februar 1889. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- hebungsdczirken Schneeberg und Schwarzenberg. Frhr. v. Wirsing. St. Geschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schneeberg: a. in der Musterungsstation Lößnitz im Nachhause zu Lößnitz: den 18. März 1889, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlöß- nitz, Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Obcrpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. d. in der Musterungsstation Eibenstock in der Lbrrwciii'schrn Restauration zu Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 19. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: CarlSfeld mit Weitersglashütte, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheider- hammer und Untcrstlltzengrün; den 20. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtstbal, Sofa, Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock. v. in der Musterungsstation Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 21. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Otten: Albcrnau, Aue, Auerhammer, 'Neudörfel, Schindlers Werk und Zelle: den 23. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BurkhardtSgrün, Griesbach, Lindenau, Neustädtel, Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau; den 2b. März 1889 für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: ». in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im Nachhause zu Johanngeorgenstadt den 27. März 1889 von Vormittags '/,I0 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt.