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"' — 7l. Jahrg. Dienstag, den 30. Juli 1918.. Nr. 175. WWWNlKsWÄ Tageblatt - Amtsblatt Königlichen und Städtischen Behörden in Aue, Grünhain. Larlenstetn, Johann- georgenstadt, Lößnitz, Neustädket, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verla- von G. M. GSrlaer» Sue. Aufruf zur Ablieferung von Alteisen. Mes alle Elsen sowie unbrauchbare Gegenstände, Maschinen und Geräte aus Eisen sind abzuliefern. Es dient in erster Linie zur Ler stellung von Kanonen und Granaten. Jedermann weiß heute, was Störungsfeuer, Trommelfeuer und Sperr feuer bedeutet und kann sich denken, welche enormen Mengen Kanonen und Granaten hergestellt werden mästen, um unsere Feinde niederzukämpfen und zum Frieden zu zwingen. Eine starke Artillerie schützt unsere kämpfenden Väter, Söhne und Brüder vor Tod, Verwundung und Gefangenschaft, schützt unsere Städte und Dörfer, unser Land und unsere Zukunft vor der Vernichtung durch feindliche Lorden. Wer Alt-Eisen nsw. im Besitz hat, krage es zu Laus sofort zusammen. Der Ablieferungs-Ork und Tag wird besonders bekanntgegeben werden. Das All-Eisen wird bei Ablieferung sofort bezahlt und zwar gegen Bescheinigung am Abnahmeork. 1. Gußeisen (Maschinenguß) pro Doppelzentner Ai. 8.— 2. Schmiedeeisen, Roste, Töpfe - - M. 4.— 3. Bleche, Bandeisen u. Draht -. - M. 2 — 4. Unsortiertes Alteisen - - M. 4,— Ausgeschlossen sind: emaillierte oder verzinkte und verbleite Gegenstände aus Eisen wie Töpfe, Kannen usw. Schwarzenberg, am 29. Juli 1918. Die Königliche Amkshaupkmannfchafi. - . Gemäß Z 6 Absatz l der Bekanntmachung des Bezirksverbandes, Lebensmittelkarten und Taft- markm betreffend, vom l. Juni 1917 In der Fassung vom 24. September und 13. Dezember' 1917 wird folgendes bekanntgeaeben: . . Auf die flir die Woche vom S. August bis 1l. August gültigen Marken der AezirLslebe>wmitt«l- banm werben im Lauf« der Woche durch die Kändler Lebensmittel der nachgenannten Art- und Menge ausgeaeben werden: Marke A i für Kinder im 1. und 2. Lebensjahre (violetter Druck): ) 12S a Grieß und ZAe A . . . L. . 4. . (roter Druck): / 'LS 8 Zwieback, Mack« V l Mvarzer Druck): 1« - Teigwarm und U0 8 Gerstmsupp«, Mark« vv s 250 8 Suppenmehl, so 8 getrocknet« Möhren, von lckterm uns Derlem-e» »« BerKrunchür« «uh j*»«Hi«»tD hdtzereM«»»«, Mack« W 3: M) 8 Marmelade und 125 8 SimdeWkup, Markes 4: 82'/, 8 Butter, Macke IV 5: 125 g Fisch m frischem, «artntertmn oder g<trvck«l«» Anstand« oder 1 Gl. Marke IV 8: lLS 8 Ouack, soweft vorhanden. Sollte infolge von Transvortschwierigkeitm in einzeln« Gemeind« dt« Abgab« d«r vorst«h«»d g» nannten Lebensmittel nicht oder nicht in vollem Umfange möglich s«in, so wird spät« «tu Ausgleich «»folg« Schwarzenberg, am 27. Soll ISIS. Der Dezirnsverbemd »er Ä»nt»lt«h«n «nttshunptniumischuf» S<hn»«ch«cherD vr. Wimmer. Vie Unterosfizta-Dorschule Marienberg stellt für di« diesjährig« Ernt« von fehl ad bk» st. klugnst etwa 7ö Dorschlller zur Kilfeleistung zur Verfügung. Die Bedingung« sind folgend«: Unteroffiziere und Dorschlller hab« Anspruch auf tret« Suartter und fr«te V«rvst«anngi Unter offiziere auf mindestens 1.— M^ Vorschäler auf mindest«- 0.70 M. lägllch« Zulage. Für K« Zett ldr« Verwendung müht« sie seitens der Arbeitgeber in Saft-, Unfall- und Arankenverfickerung angmieldK werden. Decken Können auf Anfordern die Dorschlller mitbring«. An- und Abreisekosten sirw vom Arbeilgeber zu bezahlen. Anforderungen über dt« Zahl sind an dir Unteroffizier-Vorschule in Mari«nd«rg i. Sa. unmittelbar zu richten. Zwick», dm 25. Juli ISIS.äUcki^. A«l»h«qck»»fch<lp. gwicka«, dm 28. Juli 1918. D«r Val Ser Stad». Schamberg, am 29. Juli 1918. erfolgt 4 vor dem 18. IM 1S18 vom 16.-31. Juli 1918 808—660 861-712 713-780 781-830 «31-962 - ''A Der Daztrksverbmck d«r KSntgttche» «lmlshauptwanafchaft Amtshauptmann vr. Jant. M. ftk die Tonn«, M. , , , M. . . M. . , M. . . !2L- 100.- 80.- 60.- 40.- - 72-132 - 133-187 - 188-252 - 253-325 - 326-380 - 381-442 - 443-504 vertritt. Der «»tr«. Schneeberg. Nachdem die Bescheide über die Zahlung erhöhter Zuschläge zur Einkommen- und Ergänzung-' steuer aut 1918 den Steuerpflichtig« zugestellt worden sind, werden alle Personen, die zur Zahlun, der Zuschläge vewslichlet sind, aber ein« Zuschlagsbescheid nicht erhalt« haben, aufgeforder», dies sofvr bei der hiesig« Stadtsteuereinnahme zu meld«. Saccharin betreffend. Dem Bezirksoerband der Königlich« Amlshauptmannschaft Zwickau st«ht setzt Sarcharin wieder zur Verfügung. Von den Slpotheken des Bezirks werden vom 29. Juli ab gemäß der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1917 diejenigen Personen beliefert werd«, die bei den letzten Verteilung« auf dm Brotkarkenkopf k kein Saccharin erhallen könnt«. Vom 30. Jull ab wird der zellaüMa« Brotkarlm- kopf m, auf dm vorher unter keinen Umständen Sacchartn abaegebm werdm darf, benefen. Wer auf dm Brotkarkenkopf m kein Saccharin erhält, hat dies« Brotkartenkopf m aufzuhedm. Lr wird dann bei der nächsten Derlemmg von Süßstoff vorerst beliefert werden. Die Apothekm haben die Brotkartenköpfe durch Abkrenmmg der Dachstab« k bezüglich m zu entwert« und die R«stabschnitte wieder zuriickzugeben. Die Bezugsscheine auf S-Packung« stad spätestens bis zum 15. August 1918 an den Kreisvorsteyer, Kerrn Älpotkeker Zickner in Lichtentanne, etnzulendm. Kanlinenbetriebe, die lmker KXX) Arbeiter beköstigen, haben ihr« Bedarf gegm ortsbehbrdNchm Bewgsschein bei der Apotheke In Lichtentanne anzusordern. Gastwirte, Bäcker usw. dagegen b«i ihn» zuständig« A^ckhekm^welHe an^ems^ene Mengen stets ans Lager zu ^^n^abm^^^^^ Zwickau, den .3 Bwn1gN<tz»^nck»k»pt««mnschuff. Amishauplmann vr. Sani. Die Ablieferung des Brotgetreides und di« DruschprSmie« betr. Wie bereits durch Verordnung des Staatssekretärs des Kriegs«raähru»gsamts oo« 15. Juni 1918 bekannt gemacht worden ist, gewahrt die Reichsgetreidestelle auch fllr das neue Erntejahr für G«- kreid« (mit Ausnahme von Saser und Mais), Buchweizen und Sirs« folgend« Druschprämim d« d«r.Ab lieferung Zuweisung von Graupen. Zur Behebung der Nahrungsmittelnot soll auch für di« Zeit vom 29. Jult dis 10. August 1918 eine Sonderzuweisung von je 250 Gramm Graupen durch den Bezirksv«rdand an alle Brotkarkmbezug»» berechtigte erfolgen. Die Verteilung erfolgt durch die Ortsbehvrd« des Wohnsitzes, welche des Näher« zu bestimm« hab«, in welcher Weise, an welchen Tagen nnd durch welche Stellen die Verkeilung zu erfolgen hat. . Zwickau, den 26. Juli 1918. Der Bezirksverband »er Königlichen Amtshauptmannschast. Amlshauptmann vr. Jani. vom 1.-15. August 1918 vom 16.-31. August 1918 vom 1.—15. September 1918 . . vom 18.—30. September 1918 20.— M. . . , Die Festsetzung von Dnischprämlen für Kaser bleibt nach spaterer Verordnung des Kriegs«« nährungsamles Vorbehalten. Die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe werden darauf hing ewtesen, daß auch d«r Bezirks»«», band für Getreide die gleichen Druschprämim bewilligt. "" . - ämi« aosnahmsioa „ ist« mir Ablieferung >«r an die mit der Abnahm« >end« Mühl«, im übrigen d« band für Getreide die gleichen Druschprämim bewilligt. Die Reichsgelreidestelle hat aber ausdrücklich bestimm», daß Frühdruschprä! nur für diejenigen Meng« zu blähten sind, welche innerhalb der vorgesehen« Frisk gelangen, wobei als Ablieferung die tatsächliche Ablieferung durch dm Erzeuge. beauftragte Stelle (das ist im hiesig« Bezirk: für Brotgetreibe die betreffe Kommissar) anzusehen ist. Gleichzeitig ergebt nochmals an alle Landwirte die dringende Aufforderung, nur ausgereift« gut trockenes und wahlfähiges Brotgetreide abznliefern, zumal auch nur für solches die Köchstpreise gezahlt werd« können. ... ... '/,12 - Die vorstehende Reihenfolge ist pünktlich einzuhalt«. Zuspätkommende hab« zu gewärtig«, daß fie zurackgewiesen w«bm. Die GemeindeunkerstühungsKart« werden gleich bei der Auszahlung AUlstiibKl, dm 29. Jull 1918. Neustiidtel. Gemeindeunlersliiyung Di« Auszahlung der Gemeindeunterstühnn^ ans^der Krie^snolhilfe auf Monat Juli 1918 in d«r Turnhalle in der Reihenfolge der Gemeindeunterstühungskartsn-Nummern imd zwar: Nr. 1- 71 norm '/. 9 Uhr, . Nr. 505-553 mittags 12 Uhr, " '/, 9 - - 854—??? nachm. '/, 1 « 9 NckAfch« Ü^A»nim«H»W» HEMg» sstch »Al ilk MpMUAA