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t Ae»»«nK» rschktnk virustag, Donners« ag un» Sonnabend abend». Bezugspreis vierteljährlich I Mark. Durch die Post bezogen 1,20 Mark. Lokalzeitung für die Ortschaften Ottendorf-Okrilla mit Aloritzdorf und Umgegend. Mit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie der abwechselnd erscheinenden Beilagen „Kandel und Wandel", „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode. „ Annahme »eu Inserat« bis »«»mittag w Uhr. Insrratr wrrd«n mit io p fSr dl« Spaltzrtl« brrrchnrz Tabellarisch« Satz «ach b,s«ndrr«m Taris Druck und Verlag vor. ^ermann Rühle rn Aroß-DkriLa. Mr die Redaktion verantwortlich Hermann Rühl« in Groß-Dkrilla No. 60. Sonntag, den 17. Mai 1908. 7. Jahrgang. Vereinsgesetz. Hierdurch wird bekannt gegeben, daß die in § 6 der Verordnug, die Aussühung des ReichSvercinS-GesetzeS vom 19. April 1908 betreffend, vom 12. Mai 1908 erwähnten Plakate im hiesigen Orte an den öffentlichen Anschlagsäulen anzubringen sind. Die hierzu erforderlichen 4 Plakate sind im Gemeindeamt, hier, abzuliefern. Ottvuäork-NoriträorL, am 15. Mai 1908. Der Gemrindevorstand. Impfung betr. Im laufenden Jahre sind der Impfung mit Schutzpocken zu unterziehen: 1. Die im Jahre 1907 geborenen Kinder, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben; 2. Die in früheren Jahren geborenen Kinder, deren Impfung ohne gesetzlichen Grund unterblieben oder erfolglos gewesen ist; 3. Die im Jahre 1896 geborenen Kinder unter denselben Voraussetzungen wie zu 1 und 2. Die öffentlichen Impfungen für hiesigen Ort finden statt « für krstimpflinge, Dienstag, äen 19. Mai 190s, nachm. r Ubr, für MeaerimpMnge, Mittwoch, Sen 20. Mai 190s. nachm. r Uhr, im Saale des Gasthofes zum kckrvavren R.osg, hier. Die Nachschau wird in demselben Lokale und zwar für AieaeHmpMnge. Dienstag, Sen ro. Mai 190s, nachm. r Uhr unä für krsttmpflinge, Mittwoch, Sen 27. Mai 190s, ebenfalls nachm. r Uhr vorgenommen. Die Eltern, Pflegeeltern, Vormünder pp., deren Kinder und Pflegbefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung fern geblieben sind, werden nach § 14 Absatz 2 des Reichsimpfgesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bi- zu 3 Tagen bestraft, wenn die Befreiung von der Impfung nicht durch ärztliches Zeugnis nachgemiesen wird. Aus einem Hause, in dem Scharlach, Masern, Diphteritis, Kroup, Keuchhusten, Fleck typhus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge nicht zum allgemeinen Impftermine gebracht werden, auch haben sich Erwachsene aus solchen Häusern vom Impftermine fern zu halten. Die Kinder müssen mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zur Impfung und Nachschau gebracht werden. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings die wichtigste Pflicht. Ottenckork-HIoritLckovk, am 6. Mai 1908. - Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Vttendorf-Dkrilla, den ,6. Mai <yv8. —* In der gestern stattgefundenen Bezirks- ausschußsitzung wurde das Gesuch Petzolds um Uebertragung der Erlaubnis zum Betriebe der Schankwirtschaft einschl. des Branntwein schanks im Grundstück Kat.-Nr. 111 in Otten dorf, „Friedrich Wilhelms-Bad", genehmigt. —* Maiensonne. Sie hat sich in diesem Jahre selten gemacht die liebe Maiensonne. Recht selten. Der wunderschön Monat Alai brachte uns bis jetzt fast nur Regen. Und immer wieder Regen. Wenn die Maiensonne UM aber endlich doch noch sür längere Dauer herauskommen sollte, so soll man sich ihres Genusses um so mehr erfreuen. Der wohl tätige Einfluß der Maiensonne ist hauptsächlich M den Kindern erkennbar. Den Kleinen zieht es dann mit Allgewalt hinaus. Sie wollen sich im engen Zimmer nicht mehr halten lasten. Den Erwachsenen erfreut zwar der wonnige Mai auch das Herz, allein der weiche, empfängliche Kindeskörper fühlt die Umänderung noch viel mehr. Leib und Geist leben von neuem auf. Die Wangen färben sich, und aus den Augen sprüht die Lebens lust und die keimende Kraft hervor. Selbst kränklich angelegte Kinder wecken auf. Die Maiensonne spendet neuen Lebensfonds. Sie ubt eine geheime Wunderkraft aus. Darum lasse man den kleinen Kindern, die noch nichts A arbeiten haben, freien Lauf, damit der Grund gelegt werde zur Gesundheit und ^"beitstüchtigkeit. Besonders gönne man auch dm ganz Kleinen möglichst viel die stärkende ^aft der Frühlingsluft. Abgenutzte Nickel- und Kupfer münzen. Die Nickel- und Kupfermünzen Meisen neuerdings eine große Abnutzung auf. Hie Zahl der stark abgenutzten Münzen dieser <lrt, die sich im Verkehr befinden, hat nach amtlicher Wahrnehmung derartig zugenommen, daß sich die Neichsverwaltung entschlossen hat, die abgenutzten Stücke planmäßig einzuziehen' So hat setzt die Reichspost sämtlichen Verkehrsanstalten die Vorschriften über die Einziehung abgenutzter Münzen von neuem zur sorgfältigen Beachtung in Erinnerung ge bracht. Nach diesen Vorschriften werden zwar Reichsmünzen, die infolge längerer Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich ein gebüßt haben, zum vollen Wert angenommen, sie dürfen aber nicht wieder ausgegeben werden, die abgenützten Münzen werden an die bei jeder Oberpostdirektion bestehende Oberpostkaffe abgeführt, die sie ihrerseits wieder an die Münzstätten gelangen läßt. Dresden. Als am Donnerstag nachmittag 3 Uhr auf dem St. Paulisriedhof die Be erdigung der drei bei dem Einsturz der Gör- litzer Musikhalle verunglückten Stukkateure er folgen sollte, stürzte das Grab aus einer Seite ein. Die Feierlichkeit mußte ab gebrochen und die Särge in die Halle zurück gebracht werden. Die Beerdigung findet morgen früb 9 Uhr statt. — Der Vizepräsident Abg. Opitz und 19 konservative Abgeordnete haben heute folgenden Antrag im Landtage eingebracht: „Die Kammer wolle beschließen, mit Rücksicht auf die neueren Vorgänge an der Universität Lausanne, bei denen nach den vorliegenden Zeitungsberichten eine in rücksichtslosester Form austreteude deutsch feindliche Gesinnung, sowie die Förderung anarchistischer Bestrebungen zutage getreten ist, die Staatsregierung zu ersuchen, über diese Vorgänge Erörterungen anzustellen und für den Fall der Bestätigung der Vorgänge die Universität Lausanne von den Hochschulen auszunehmen, deren Besuch bei der Zulassung zur Prüfung an der Universität Leipzig in die vorbereitende Zeit angerechnet werden kann " —* Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel? Eine prinzipille Entscheidung hat der Strafsenat des sächsischen Oberlandesgerichts gefällt, die nament lich für das Gastwirtsgewerbe van großem Interesse ist. Der Kaufmann Pomper und 14 in den Vororten von Leipzig wohnhafte Gast wirte sind vom Schöffengericht wegm Vergehens gegen § 268 des Strafgesetzbuches (Ver anstaltung einer öffentlichen Ausspielung ohne behördliche Genehmigung zezw. Mittäterschaft und Beihilfe) zu Geldstrafen verurteilt worden. Die hiergegen von den Angeklagten eingelegten Berufungen wurden vom Landgericht verworfen. Nach den gerichtlichen Feststellungen ht Pomper an die Mitangeklagten einen Automaten Diana leihweise geliefert, die diese in ihren Schank wirtschaften aufstcllten und von den Gästen benutzen ließen. An Gewinn wurde durch schnittlich pro Woche 3 Mk. erziehst; davon erhielten 20 Prozent die Gastwirte das übr'ge der Eigentümer des Automaten. Es handelt sich um einen Appirat in den ein Füvfpfennig- stück eingelegt wird, daß auf einen Steigriemen füllt und dann durch einen Schnipphebel in die Höbe geworfen wird, Je nachdem das Geldstück hierauf in eine M Apparat angebrachte Oeffnung (Gewinnmusch l) fällt oder uicht, wird gewonnen oder verloren. Das Landgericht hat auf Grund von Selbstversuchen mit dem Apparat (es wurde achtmal gespielt und nur einmal gewonnen) die Ueberzeugung gewonnen, daß ein Glücksspiel vor liegt. Es gehöre zwar eine gewiße Uebung dazu, aber selbst wenn diese da ist werde nur ein gleiches Maß ron Geninnn- und Verlustchancen erreicht. Es sei also dasselbe wie ungefähr beim Roulettespiel. Mit einer außergewöhnlichen Kunstfertigkeit sei aber bei den Spielern nicht zu rechnen, denn in der Hauptsache versuchten sich nur Neulinge. Wenn also auch eine gewiße Geschicklichkeit er forderlich wäre, so trete diese gegenüber dem Zufall doch weit in den Hintergrund Danach sei aber ohne behördliche Genehmigung mittels Glücksspieles eine Ausspielung vorgenommen worden. Hiergegen legten die Augeklagten Re vision ein, in denen irrige Auslegung der Glücks- und Geschicklichkeitsspiel durch die Vor instanz gerügt wurde, Das Landgericht hatte den Begriff Glücksspiel im Sinne der bis herigen Rechtsprechung des Reichsgerichts uicht aufgefaßt. Bei Schaffung der Zß 284 und 286 des Strafgesetzbuches sei auf solche mechanische Spiele keine Rücksicht genommen worden, Unter Glücksspiel sei ein Spiel zu verstehen, deßen Erfolg vom Zufall abhänge. Das Landgericht selbst gebe zu, ein Ge schicklichkeitsspiel würde dann vorlsigen, wenn sich zwei Parteien gegenüberständen von denen eine geübter als die andere wäre. Im Gegen satz hierzu habe das Reichsgericht erkärt, daß die Erlernbarkeit des Spieles sich prinzipiell mst dem Glücksspiel nicht vertrag', wenn anch die Erlernung ziemlich kommplizirt sein möge. Das Oberlandesgericht unter Versitz des Senats präsidenten Kurtz hat, gemäß dem Anträge des Oberstaatsanwaltes die Revision kostenpflichtig verworfen mit der Begründung, daß die vor liegenden Fragen allerdings nicht unzweifelhaft seien. Die Frage, ob Zufall oder Geschicklich keit in Frage k >mmt, sei dahin zu bean tworten daß beide eine Rolle können. Der Senat Habs sich indessen der Ansicht des Vorderrichters an geschloßen, denn wenn man die Annahme zu grunde lege, daß der Durchschnittsmensch am Spiele teilnehme, hänge der Erfolg ins Spieles vom Zufall ab. Auch wenn er sich noch so große Mühe gebe, habe er keine Aussicht auf besondere Chanc n. Bühlau. Bei dem Grundlegen eines Kohlenschuppens auf dem hiesigen Elektrizitäts werk verunglückten am Donnerstag vormittag zwei hiesige Maurer. Sie waren eben an der Grundmauer beschäftigt, als von dem dort in Maßen ab elagerteu, noch im glühenden Zu stande befindlichen Aschen- und Schlackenhaufen ein Teil nach der Baugrube rutschte und den Maurern Thielemann und Völkel von hier auf Teile des Gesichts, Arme und Beine fiel Beiden wurden dabei erheliche Brandwunden zugefügt Der sofort hinzugerufene Arzt Dr Perske leistete die erste Hilfe und veranlaßte die Ueberführung der Verunglückten nach dem Krankenhause zu Dresden. Königsbrück. Auf dem Gefechtsschteß- platz bei Königsbrück hält in der Zeit vom 20. Mai bis 2. Juni das 13. Jnf-Regiment Nr. 178 täglich von 7 Uhr Vorm, bis 2,SO Uhr Nachm. Schießen in größeren Abteilungen ab. — Der hiesige Schulvorstand hat in seiner vorgestrigen Sitzung besch'ossen, in diesem Jahre ein Schulfest stattfinden zu laßen. Als Tag der Abhaltung wurde Freitag, der 17. Juli, bestimmt. Kamenz. Der Mörder Haas, der die von hier stammende Frau Krütze, die mit ihm auswandern wollte, Weihnachten v. I. in Bremen ermordet und zerstückelt hatte und so dann mit dem Lloyddampfer „Coblenz" nach Brasilien geflohen, hat sich auf dem Rück transport in Antwerpen auf dem Dampfer erhängt. Strehla. Bei einem der letzten Gewitter traf ein Blitzstrahl in der Nähe von Belgern den Kahn des Schiffeigners Schneid.w aus Zadel bei Meißen und zersplitterte den oberen Teil des Mastes Ottendorf bei Hainichen. Seit Jahren chon wurde im Keller des Ziegerschen Gutes >as Auftreten von Erdöl bemerkt, bald chwächer, bald stärker, sodaß zuzeiten der Teller des Geruches wegen nicht benutzt werden konnte. Seit dem starken Regen am Mittwoch voriger Woche aber tritt das Oel in solcher Menge zutage, daß es geschöpft werde kann. Versuche ergaben, daß es mit stark rußender Flamme brennt. Es wurde eine Probe des Oeles an das Bergamt in Freiberg unter Darlegung der näheren Verhältnisse zur Begutachtung eingesandt, Mittweida. Die russischen Schüler des siefigen Technikums und ihre Verbindungen weden neuerdings von dar Polizei scharf be obachtet. Bei einigen Studenten wurden in letzter Zeit Hausuntersuchungen vorgenommen und die Lesehalle ist polizeilich geschloffen worden. Ueber die Gründe dieser Maßregeln verlautet noch nichts Bestimmtes. ^Grünhainichen. Hier wurde ein zehn jähriger Knabe von einer Kreuzotter gebissen. Er ist schwer erkrankt. Chemnitz. Sieben Gelegenheitsarbeiter, im Volke „Sonnenbrüder" genannt, standen vor dem hiesigen Schöffengericht. Sie hatten sich wegen Hausfriedensbruch zu verantworten, weil sie im Eiskeller eines Molkereibesitzers in der Nacht zum 21. April ihr Nacht quartier (!) aufgeschlagen hatten. Natürlich ohne Erlaubnis des Besitzer«, der deshalb Strafantrag gestellt hatte. Die geständigen, sämtlich oft vorbestraften Angeklagten, waren in jeder Nacht von der Polizei aufgestöbert worden, nachdem diese in Erfahrung gebracht hatte daß der Ei-keller ein beliebter Schlupf winkel solcher licht- und arbeitsscheuen Gesellen sei. Einige hatten schon wiederholt und mit anderen da drinnen die Nächte zugebracht. Aus der Herberge erzählte es eine dem andern und so kam es, daß der Eiskeller zum oft benutzten Schlafgemach obdachloser Leute wurde. Die Angeklagten wurden mit je zwei Wochen Gefängnis belegt. Leipzig. Verhaftet wurde ein aus Hanau gebürtiger 53 Jahre alter Prokurist unter dem dringenden Verdacht, zum Nachteile einer hiesigen Firma, bei der er tätig war, nach und nach Geschäftsgelder in Höhe von ca. 15 000 Mark veruntreut zu haben. Die ge schädigte Firma stellt elektrotechnische Anlagen her. Sie domiziliert in der Südvorstadt. Der ungetreue Prokurist wohnt in der Koch- straße. Er hat eine zahlreiche Familie. Die Unterschlagungen reichen dem Vernehmen nach etwa acht Jahre zurück.