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Nr. 8L. Donnerstag den S. April 1VV8. 7. Jahrgang. iWscheMkszeitunA lLMLDMMZML > MadhWgts Tageblatt Kr Wahrheit, Recht o. Freiheit I ^ 0si- Xönisl. Sscksisck.» > 11 -^- . . I 086 ^^ IZcte>>05enleint 2ltztiuQF 5. X1k88v 8. ^pril dis 1. Lisi srnpüolllt unct vvrssnäst >Vi1dv1m Lär, Vrv^ävu-^. kkot^lldsuerstr. I», Lcliv 8t«plialllvll8tr. — I'vrnsprvodor 3004 ru erverben ist ieicstt mitOiiieäes xeittalir- reiinten bewahrten, begutacht. Deui5clien leintwarciipulvei-s uuct ?rei5 je 1 /Oß. ^iü55ig-Ie'»i1s)i'äpai'Zte5 —- uvcl 4 /ftß. dkemisciies i.sborsionum vi». 01. Nok«na0«I, Dresäen-^. Lsorg Küdno Usctii., llugrburger 5irske 41. Depots in dreL<ien:fterm.stocli, Mmarick. öeorge Kaumann, stragerätr. 40. I^älstp-i<Ll<3.0 gacaoliecl sein, leietit Iö5lieti. »/» ^un6 tiüctistei- slZficneci. 35 pfsnnigs, (Zeclinc, 8- Zock^coii, vcesclen. ^ Ve^autssteilen in allen 5tsckteilen. Das neue Börsengesetz. Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt uns: Noch vor den Osterferien hat der Rei<l)stag mit Hockp druck das neue Börsengesetz duräMpeitscht. Die Verhand lungen im Reichstage haben freilich in der neuen Situation auch herzlich lvenig Wert. Bei den „intimen Tiners" und nach Soupers in später Abendstunde — besser gesagt in früher Morgenstunde — werden die Gesetze fertig gemacht; die Minderheit des Reichstages mag dann tun, was sie will, alle ihre Allträge werden einfach niedergestimmt. So hat man sich auch über das Börsengesetz nach einem Souper im Handelsministerium morgens gegen 2 Uhr gefunden und das Kompromiß geschmiedet. Tie ersten Meldungen hier über waren sehr unzulänglich: erst jetzt, wo der Bericht vorliegt, wo auch im Reichstage selbst verhandelt worden ist, kann nwn sich ein Bild von den Wirkungen macken. Die Rechte kam der Linken sehr weit entgegen; die Linke aber beugte sich wieder unter das kaudinische Joch der Konserva tiven, und so erhalten wir jetzt ein Börsengesetz, das die Börse selbst gar nicht befriedigt. Besonders ans Hamburg kommen sehr lebhafte Klagen, »veil die Produktenbörse be nachteiligt ist. Das Gesetz ist auf die Berliner Börse zu geschnitten. Für die Effektenbörse, die in Berlin vorherrscht, ist viel Freiheit geschaffen worden. Was den Handel in Wert papieren anlangt, so wird nach den Beschlüssen des Reichs tages das Börsenterminregister vollkommen beseitigt. Da gegen wird in den neuen Vorschlägen der Kreis der Per sonen bezeichnet, die rechtsverbindliche Börsenterminge schäfte abschließen tonnen. Die Geschäfte sollen nämlich ver bindlich sein, wenn auf beiden Seiten als vertragschließende Kauflente, die in das Handelsregister eingetragen sind, oder deren Eintragung nach § 36 des Handelsgesetzbuches nicht erforderlich ist, oder eingetragene Genossenschaften beteiligt sind. Den hier bezeichnet«» Kaufleuten sollen gleichstehende Personen, die zur Zeit des Geschäftsabschlusses oder früher berufsmäßig Börsentermingeschäfte betrieben haben oder zum Besuche einer dem.Handel mit Wertpapieren dienenden Börse mit der Befugnis zur Teilnahme am Börsenhandel dauernd zugelassen nxireii, und zweitens Personen, die im Jnlande zur Zeit des Geschäftsabschlusses lveder einen Wohnsitz noch eine gewerbliche Niederlassung haben. Noch bedeutsamer aber ist eine zweite Vorschrift, die besonders die Verletzung von Treu und Glauben verhindern soll. Wenn nämlich ein Geschäft über Wertpapiere zwischen einer Person, die nach vorstehendem börsenterminfähig ist, und einer Person, bei welcher dies nicht der Fall, wird eine be stellte Sicherheit rechtswirksam, lvcnn sie ans Geld oder Wertpapieren, die einen Kurs haben, besteht. Die Wirk samkeit der Sicherheitsleistung wird von einer Reihe von Formalitäten abhängig gemacht, die von denjenigen in die Vorlage eingebracht worden find, die für Privatleute einen besonderen Schutz verlangen. Hierdurch wird der be schämende Zustand beseitigt, der unter dem alten Börsen gesetze bestand, daß unter Berufung auf das Gesetz bestellte Sicherheiten von denjenigen, der sie geleistet hatte, einfach zurückgefordert werden konnten. Der Forderung, in An teilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen das Börsentermingeschäft freizngeben, das bisherige Verbot also aufzuheben, ist in der Weise Genüge geschehen, daß das Ver- bot zwar formell aufrecht erhalten wird, dem Bundesrate aber die Befugnis übertragen wird, die Genehmigung zum Börsenterminhandel in diesen Wertpapieren auszusprechen. Gegen diese Vorschriften hätten wir gar nichts einzwvenden, wir könnten sogar denselben zustimmen, aber unser Bedenken richtet sich gegen die neuen Bestimmungen über den Ge treideterminhandel, der zwar generell verboten bleiben soll; jedoch wird das Tor der Ausnahmen so weit geöffnet, daß jedermann hindurchspringen kann. Es gelten nämlich nicht als Börsentcrmingeschäfte der Kauf oder die sonstige An schaffung von Getreide oder Erzeugnissen der Getreide- müllervi, wenn der Abschluß nach Geschäftsbedingungen er folgt, die der Bundesrat genehmigt hat und als Vertrag- sclllietzende nur beteiligt sind: l. Erzeuger oder Verarbeiter von Waren derselben Art wie die, welche den Gegenstand des Geschäftes bilden oder 2. solche Kaufleute oder einge tragene Genossenschaften, zu deren Geschäftsbetrieb der An kauf, der Verkauf oder die Beleihung von Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei gehört. In den Ge schäftsbedingungen muß festgestellt fein: 1. daß im Falle des Verzuges der nicht säumig« Teil die Annahme der Leistung nicht ablehnen kann, ohne dem säumigen Teil eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung zu bestim men; 2. daß nur eine Ware geliefert werden darf, die vor der Erklärung der LieferungSbereitfchaft (Andienung von beeidigten Sachverständigen) untersucht und lieferbar be- funden worden ist; 3. daß auch nicht vertragsmäßig beschaf fene Ware geltest werden darf, wenn der Minderwert nach der Feststellung der Sachverständigen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet und dem Käufer der Minderwert ver gütet wird, so daß ein von den Sachverständigen festgestellter Mehrwert bis zu einer bestimmten Höhe dem Verkäufer zu vergüten ist. Wir haben schon vor einigen Tagen darge- logt, wie infolge dieser Ausnahme fast jedermann im Neicl>e in Getreide spekulieren kann; er darf nur einen Morgen Land pachten und darauf Getreide pflanzen, dann kann ec das Tansendfacl>e von dem umsetzen, nas er produziert. Wir sind auch überzeugt, daß der Getreideterminhandel nun wieder in Blüte kommt; wir sehen sogar die Zeit schon kom men, wo von der Landwirtschaft wieder eine heftige Agita tion gegen dieses neue Gesetz beginnen wird. Das Zentrum mischt seine Hände in Unschuld; der Bund der Landw'rte hat diese Verschlechterung zu verantworten. Plan tröstet sich mit den neuen Strafbestimmungen, die andererseits an der Börse mit Recht viel böses Blut machen. Der Handel in Wertpapieren und in anderen Waren als Getreide wird von Strafbestimmungen vollstän dig frei gelassen; denn die an verbotene Börsenterminge- schäfte sich anschließenden zivilrechtlichen Folgen (Unwirk samkeit) sind bereits so schauer, daß es gänzlich unnötig ist sie noch durch Strafbestimmungen zu versckxirfen. Während also dieser Grundsatz, wie gesagt, bei Wertpapieren und anderen Waren als Getreide zur Durchführung gelangt ist. haben die Konservativen es durchgesetzt, daß bei Getreide und bei Erzeugnissen der Getreidemüllerei dieser Grundsatz verlassen ist. Hier wird der Abschluß von verbotenen Bör sentermingeschäften zunächst unter eine Ordnungsstrafe ge stellt, die bis zu 10 000 Mark betragen kann. Allerdings ist die Verurteilung zu diesen Ordnungsstrafen an eine Reihe von Kautelen geknüpft, so namentlich die, daß über die Verurteilung ein Ordnungs'hof zu entscheiden hat, der zusammengesetzt wird ans zwei Kaufleuten und zwei Land wirten, über deren Berufung die Landesregierung Vor schriften erläßt, luährend den Vorsitz ein von der Regierung zu ernennender Staatsbeamter führen wird. Gegen die Entscheidungen dieser Ordnungskommission ist Berufung zulässig an eine durch den Bundesrat zu bildende Be- rnfnttgskommission. An diese Ordnungsstrafe knüpft sich aber auch eine kriminelle Strafe an derart, daß nach 8 77n mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark be straft wird, tver ans dom Abschlüsse von verbotenen Börsen teriningeschiften in Getreide oder Erzeugnissen der Gc- treidemülleroi ein Gewerbe macht, nachdem er aus grnnd des 8 60 rechtskräftig zur Zahlung einer Ordnungsstrafe verurteilt worden ist, darauf abermals ein verbotenes Bör> senternnngeschäft in Getreide oder Erzeugnissen der (tze-, treidemüllerei abgeschlossen hat und deshalb rechtskräftig verurteilt ist. Abgesehen hiervon wird eine loeitere krinn uelle Strafe, und zwar mit Gefängnis und mit Geldstrrse bis 10 000 Mark demjenigen angedroht, der in gewinnsüch tiger Msicht, um den Preis von Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei im Widerspruch mit der durch die all gemeine Marktlage gegebenen Entwickelung zu beeinflussen, verbotene Börsentermingeschäfte oder Geschäfte abschließt, die unter die Begriffsbestimmung des 8 66 fallen. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann allein auf die Geld strafe erkannt tverden. Diese Vorschriften klingen sehr scharf; aber sie werden entweder nie praktisch oder jeden Tag angewendet werden müssen. Was soll es vollends heißen: „in gewinnsüchtiger Absicht"? Jeder Kaufmann will gewinnen; der gesamte Handel will Geld verdienen und das kann man doch nicht unter Strafe stellen. Es müßte heißen: „betrügerische Absicht": aber dafür -reicht das Strafgesetzbuch ans. Wir halten gerade diese Vor schriften für sehr verfehlt, lveil sie ein hölzernes SchNxwt sind und die Kaufleute unter ein Ausnahmegesetz stellen. Deutscher Reichstag. Der Reichstag hatte am Dienstag in sechsstündiger Sitzung das Börsengeseh in 2. Lesung vollendet und nach den Vorschlägen der Kommission angenommen. Nur ein Antrag fand Gnade vor den Augen der Mehrheit; nämlich der, daß Handwerker auch dann zum Börsengeseh nicht zu- gelassen werden, wenn sie im Handelsregister laufen. Der Zentrumsabgeordnete Herold konnte unter lebhaftem Hört! j Hört! seiner Parteifreunde feststellen, wie dieser Antrag zuerst in der Regierungsvorlage enthalten war. in der Kommission gestrichen wurde, in der 2. Lesung vom Zentrum wieder beantragt worden war und dann sowohl vom Handelsminister als von allen Parteien abgelehnt wurde; nunmehr er von der Wirtschaftlichen Bereinigung auSging^ fand er Gnade beim Minister wie bei den anderen Parteien. Die wirtschaftliche Vereinigung hatte die Annahme dieses Antrages als eonckitio sino qua non für ihre Zustimmung zum Börsengeseh ausgestellt. Die Zentrumsabgeordneten Bitter, Dr. Spahn und Herold begründeten in ausgezeichneter Wche die Stellung des Zentrums, das es ablehnte, nun dem Block zu Liebe det Börse wieder die Freiheit zu geben, die ihr 1806 mit Rech beschnitten worden ist; dabei kam eS zu einem scharfen Zusammenstoß zwischen dem Abg. Herold und Dr. Rösicke, da erster diesem Führer des Bundes der Landwirte vor- warf, daß er den Rückzug angetreten habe und auS politischen Gründen die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft geopfert habe. Abgeordneter Herold wie« dies sehr gut nach und Dr. Rösicke konnte nur mit schwachen Ausflüchten antworten. Das ganze Haus nahm diese scharfen Auseinandersetzungen mit hoher Spannung entgegen. Der Antrag des Zentrums, die Ausnahmen vom Verbot des Terminhandels in Getreide zu beschneiden, wurde mit 2-10 gegen 124 Stimmen abge lehnt. Außer Zentrum. Polen und einigen Antisemiten verwarf das ganze HauS diesen Zentrumsantrag, dabei war dem Abg. Rösicke das Unglück passiert, daß er gerade diese Bestimmung als einen Fortschritt für die Landwirtschaft genannt hatte. Dieser Fortschritt ist aber derartig, daß der ! Freisinn und sogar die Sozialdemokratie für diese« agrarische > Börsengesetz gestimmt haben. Am Mittwoch findet die j 3. Lesung des DereinSgesetzeS und Börsengesetzes statt. > Der Reichstag geht am Mittwoch abend in Ferien, die bis , zum 28. April dauern. k. Berlin. 142. Sitzung vom 7. April 1908. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des Börsen - I gesetzes. Berichterstatter Dr. Weber berichtet kurz über die Kom« missionsoerhandlungen. . . ^ Abg. Dr Semler (natl.) bedauert, daß d,e Hamburger Börse unter den Beschlüssen am meisten leiden werde. Artikel 2 regelt die Börsentcrmingeschäfte. Abg. Bitter (Zentr.) bespricht die Wirksamkeit der Börsen- termingcschäfte. Da« Börsenregister, das nun beseitigt werden soll, hat nichts von einer Deklassierung der Geschäftsleute an sich; cs ist ein Register, wie die anderen Register auch. Der Börsen handel soll auf die Kaufleutc beschränkt bleiben; der Entwurf bringt zu viele Ausnahmen. Namentlich sollte man Handwerker, auch wenn sie in das Handelsregister eingetragen sind, nicht aiS Kauflcute anschcn: wir stellen einen entsprechenden Antrag, der auch in der Borlage enthalten war. Es ist mir unbegreiflich, wie die Rechte für die Streichung dieses Passus eintreten konnte: im Jahre 1896 ist dieser PossuS cnss Antrag der Rechten gerade aus genommen worden. (Hört!) Woher der Umschwung? Weshalb diese Aenderung bei der Gesinnung der Rechten? Gründe hört man nicht. Wir wollen die Verantwortung iür eine solche Er weiterung der Börsengeschäfte nicht übernehmen Man sollte ohne Ausnahme daran festhalten, daß nur Kaufleute Börsen geschäfte abschließen. Die Bestimmungen über die Stellung der Sicherheit betrachten wir als den Kern des Gesetzes; er enthält eine direkte Anreizung zum Börsengesetz. Es hätte min destens ein Mindestbetrag der Sicherheit icstgclegt werden müssen. Die Sicherheit kann nicht unter allen Umständen verfallen, beson ders dann nicht, wenn es sich um ein wirksames Geschäft handelt. Wir beantragen, den ganzen 8 52 über die Sicherheit zu streichen, weil sonst das Gesetz für uns unannehmbar ist: sollte dem Reichs tag dies nicht belieben, dann streiche er wenigstens, daß die Sicher heit in Wertpapieren gestellt werden kann. Wir wünschen auch, daß das Verbot des Terminhandels in Mticn von Bergwerks und Fabrilanteilen aufrecht erhalten bleibt .während die Kommis- sion dieses Verbot streichen will. Ein Bedürfnis hierfür ist nicht vorhanden. Sorgen wir dafür, daß unter dem Börsengesetz das Dolkswohl nicht leidet. (Lebhafter Beifall im Zentrum.) Abg Dr. Rösicke (kons.): Wir haben einen großen Foit- schritt erreicht und dieser besteht darin, daß Strafbestimmungen in das Gesetz gekommen sind. Nicht das Spiel an und für sich ist zu verwerfen, sondern die Einwirkung dieser Geschäfte auf das ganze Wirtschaftsleben und die Preisbildung. Abg. Kämpf (Freis. Berg.): Seine Freunde haben sich mit den in der Kommission genehmigten Bestimmungen einveritanden erklärt. Der Börsenterminhandel hat eine ausgleichende Wirkung auf die Preisbildung, lvaö man von dem Kassageschäft nicht be haupten könne. Der Antrag des Abg. Bitter, daß den Vollkauf- leuren die kleineren Handelsleute und Gewerbetreibenden nicht gleichzustellcn seien, ericheine nicht gerechtfertigt Wenn ein Nicht« börsenberechtigter mit einem Börsenberechtigten ein Börsengeschäft abschlteße, so soll nach dem Vorschlag des Abg. Bitter Sicherbeit geleistet werden derselbe halte diese Sicherheitsleistung für den Kernpunkt des Gesetzes. Dem könne er nicht zustimmen. der Deutsche verdiene ebenso viel Vertrauen als ein Ausländer. Erfreulich sei. daß das Börsenregister gefallen sei. Auch das jetzt volgclch.'a,,ene Verbot von Börsengeschäften bet Getreide sei ungleich sachgemäßer, olS das frühere. Für Verätzung des Verbotes seien Ordnungs strafen bis zu 10000 Mk. vorgesehen. Die Regelung dieses Handel« an der Börse sei nun aber dem Bedürfnis entlprcchend, nur die harten Strafbestimmungen erwecken schwere Bedenken. Abg. Weber (natl.) spricht sich namens seiner Freunde zu dem Gesetzentwurf zustimmcnd auS. Gegenüber dem bestehenden Recht gewährt die Novelle wesentliche Borteile: Beseitigung de« Börsenregisters, Wegfall deS Differenzeinwandes oder Einschränkung desselben usw. Abg. Frank (Soz ): Wir sind vom Ergebnis der Kommissions- Verhandlungen nicht befriedigt, wir wundern uns. daß jungen Leuten unter 18 Jahren der Besuch der Börse nicht verboten worden ist. lGroße Heiterkeit) Wir bedauern aber, daß nun alle Handwerker, sofern sie im Handelsregister laufe», zugelassen werden sollen. Die Kommission ist übergelaufen von Zärtlichkeiten gegen die Effekten börse und wendet sich mit Schärfe gegen die Produktenbörse, gerade damit aber schädigen sie die Arbeiterintereffen. (Beifall links.) Abg. Schultz sRetchSp.): Die Materie ist sehr schwierig, man kann nicht sofort die ganze Frage gut lösen. Abg. Böhme (G. Berg ): Die Landwirtschaft wünscht konstant« Preise und auch die Arbeiter haben ein Interesse an tunlichst wenig Schwankungen. Wir haben erhebliche Bedenken gegen den Kom» misftonsaatrag. besonders in der wtederzulaffong der Handwerker