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Grzgeb.^ioLssreimd Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Dienstag, den 9. Mai M. 106. 1882. Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige. Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn, »nd Festtage. InsertionSgrrShien die gespaltene IO Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate LS Pfennige. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. spätestens den Prüfung und Möbel bige. ert ir ie er- ckuh Arbeit mg be- ß» naben, ädcken achschule ungen bitte,. «I, ofAue. Kräuter, gsleiden, igsmittel ^nehmen i hier ehr iw .nterm. Bekanntmachung. Der Gemeinderath in Härtensdorf hat beschlossen, die im Flurbuche von Härtens dorf mit Nr. 645 und 644 bezeichneten Wege, von denen der mit Nr. 645 aufgeführte die früher von Oberhohndorf durch Vielau und Reinsdorf nach Härtensdorf führende sogen. Kohlenstraße und der mit Nr. 644 bezeichnete ein von dieser Straße nach Schönau ab- zweigender Weg gewesen ist, welche beide Wegetracte in der Natur längst nicht mehr be stehen, einzuziehen. Etwaige Widersprüche hiergegen sind binnen einer Frist von drei Wochen, vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen. Zwickau, am 5. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bose. Bekanntmachung. Im Monat März dieses Jahres betrugen die Durchschnittspreise der Fourage- artikel für den Lieferungsverband der Amtshauptmannschaft Zwickau 8 M. 25 Pf. der Centner Hafer, 4 - 25 - - - Heu, 3 - 20 - - - Stroh. Zwickau, am 1. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. von Bose. H- die Unterhaltung der Communicationswege bctr. Nachdem wahrzunehmen gewesen, daß Seiten der Wegebaupflichtigen bei dem Baue und der Unterhaltung von Communicationswegen immer noch mehrfach zweckwidrig ver fahren und dadurch eine schnelle Abnutzung der Wege, sowie ein unnöthiger Kostenaufwand verursacht wird, nimmt die Königliche Amtshauptmannschast erneut Veranlassung, den Wegebaupflichtigen in ihren eignen und im^Jnt . sie des Verkehrs";» empfehlen: Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutspachters Friedrich. August Brödner in Hartenstein ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde rungen Termin aus Freitag, den 12. dies. Mts, Nachm. 2 Uhr werden in der Behausung des Herrn Gemeindevorstands Hempel in Lindenau ander wärts gepfändete Gegenstände und zwar: 1 Schreibsekretär, 1 Sopha, mehrere Dutzend Stühle, 5 Tische, 6 Bänke, 1 Kronleuchter, Lampen, 1 Brückenwaage, 1 Wanduhr, Bier gläser u. s. w. gegen sofortige Baarzahlung versteigert. Schneeberg, am 8. Mai 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königlicher: Amtsgerichtes daselbst. Kirsten. 1. zur Unterhaltung der Wege, insbesondere solcher, welche einem lebhaften Lastverkehre ausgesetzt sind, nur gutes Steinmaterial zu verwenden, 2. die klar geschlagenen Steine erst nach vorheriger Beseitigung des Schlammes während der Frühjahrsmonate in eine frostfreie feuchte Fahrbahn etnzubauen, 3. mehr als seither geschehen, bei Neubauten wie bei Neparaturarbetten zur Dichtung und Befestigung der Steinschlagdecke der Bezirksstraßenwalze sich zu bedienen (vrgl. Erlaß v. 29. October 1878), 4. die Entwässerungsanlagen in gutem Stande zu erhalten und Regulirungs- arbeiten an Seitengräben und Schleußen in trockner und frostfreier Jahres zeit vorzunehmen, endlich 5) die Anleitungen des Bezirksstraßenmeisters bei Wegebau- und Befferungs- arbeiteu zu Vermeidung späterer Ausstellungen gehörig und rechtzeitig zu berücksichtigen. Schwarzenberg, am 4. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. von Wirsing. St. Die Austheimitg der Zählformulare an die Haushaltungen rc. hat in der Zeit vom 1. Juni Vormittags bis 4. Juni Mittags durch die Zähler zu erfolgen, so daß am 5. Juni Vormittags die Zählung von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung geschehen kann. Die Ausfüllung der Zählbogen hat für jede Haushaltung durch den Haus haltungsvorstand, für Gasthöfe, Herbergen, sowie für Anstalten aller Art durch die Besitzer, Verwalter, Vorsteher oder deren Stellvertreter, die Ausfüllung der Gcwrrbckarten hat von den selbstständigen Gewerbetreibenden zu geschehen. Die Erläuterungen, bez. die vorgedruckten Beispiele auf den Zählpapieren werden Zweifel in Bezug auf richtige Ausfüllung nicht auftauchen lassen, wie es denn auch Pflicht der Zählungscommissiou und der Zähler ist, bei Ausfüllung der Zählpapiere hilfreiche Hand zu leisten. Die Wiedereiusammlrmg der ausgefüllten Zählformulare durch die Zähler hat am 5. J«t»i c. Mittags zu beginnen, ist am 6. Juni fortzusetzen und muß spätestens den 7. Juni c. beendet werden. Die Zähler haben die wiedereingssammelten Zählformulare »ach vorgenommener Prüfung und die ausgefüllte Controlliste bis znm 12. Juni 1882 au die Gemeinde behörde einzuliefern; diese aber, beziehentlich die Zählungscommission hat die Angaben in den Zählformularen zu prüfen, eventuell nach genauer Erkundigung zu berichtigen und alsdann den Gemeindebogen (Formular 0.) entsprechend auszufüllen. Nachdem so das Zählwerk in der Gemeinde vollendet, sind die geprüften Zähl formulare nach den näheren Angaben in 8 10 der Verordnung vom8. April c. geordnet und unter Beifügung der unbenutzt gebliebenen Formulare bis zum 22. Juut, aus größeren Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern bis spätestens 5. Juli 1882 an die unterzeichnete Amtshauptmannschast einzureichen. Im Uebrigen weist die Amtshauptmannschast auf die Bestimmung in 8 5 des obenangezogeneu Reichsgesetzes hin, nach welcher Jeder, der die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet, oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zu Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften obliegen, mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark zu bestrafen ist. Indem dies die Königliche Amtshauptmannschast vorschriftsgemäß zur öffentlichen Kenntniß bringt, rechnet dieselbe bei der Wichtigkeit der angeordneten Erhebungen auf die gewissenhafte und sorgfältige Thätigkeit der Ortsbehörden und auf bereitwillige Mit wirkung aller selbstständigen Ortsbewohner. Zwickau, den 4. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bose. Bekanntmachung. Die Gemeinderäthe in Schiedel und Naundorf haben beschlossen, diejenige Strecke des im Flurbuche von Schiedel unter Nr. 81 und im Flurbuch von Naundorf unter Nr. 295 eingetragenen Wegs, welche durch den Bau der Dorfstraßs daselbst entbehrlich gewor den ist, einzuziehen. Etwaige Widersprüche gegen die beabsichtigte Einziehung des bezeichneten Wege- tractes sind binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden. Zwickau, am 3. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bose. H- Bekanntmachung. Daß der Königliche Oberförster Herr Friedrich Emil Heidrich in Lauter als Gutsvorsteher für den Bezirk des Lauterer Staatsforstreviers in Pflicht genommen worden ist, wird vorschriftsgemäß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwarzenberg, am 3. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. von Wirsing. l lbarth,* lrnan», Bäcker, freier, für ein i. ist alles Exp. d. Bekanntmachung. Nachdem vom Gemeinderäthe in Zschocken beschlossen worden 'ist, den früheren von Zschocken nach Hartenstein führenden Communicationsweg, welcher auf der einen Seite von den Flurstücken Parzelle Nr. 421 und Nr. 422 des Flurbuchs von Nieder- zschocken und der Flur Hartenstein, auf der anderen Seite aber von den Parzellen Nr. 2, 4, 5, 6, 7, 405 und 409 des Flurbuchs von Niederzschocken begrenzt wird, einzuziehen, so wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche gegen Ein ziehung des gedachten Wegs binnen drei Wochen vom Erscheinen gegenwärtiger Bekannt machung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden sind. Zwickau, am 3. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bose. Freitag, den 12. Mai d. I., Vorm. 9 Uhr kommen im Rathhaus- zu NeustLVtel 2 große Schränke, 3 Ladentafeln, 1 Regal, 1 kl. Ofen, 1 Ofenschirm, 1 Kohlenkasten, Schlösser und verschiedenes Andere gegen so- ortige Bezahlung zur Versteigerung. Schneeberg, am 8. Mai 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Kirsten. Bekanntmachung, die Erhebung einer Berufsstatistik betreffend. Nach Maßgabe des Neichsgesetzes vom"13. Februar 1882, sowie der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 8. vorigen Monats findet am 5. Juni 1882 eine allgemeine Erhebung der Berufsverhältniffe der Bevölkerung in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschastlichen und gewerblichen Betriebe statt. Zu diesem Behufs werden alsbald den Gemeindebehörden, welchen fiir ihren Ge- meindebeziik, einschließlich der darin etwa befindlichen selbstständigen Güter, die Aus führung, dieser Erhebungen obliegt, von hier aus die erforderlichen Zählpapiere nebst den nöthigen Instructionen zugehen. Den Gemeindebehörden bleibt überlassen, unter fortdauernder eigener Verant wortlichkeit eine oder mehrere besondere Zählcourmissionen aus geeigneten sich für die Sache interessirenden und das öffentliche Vertrauen genießenden Ortsbewohnern bis zum 15. Mai dieses Jahres zu bilden.' Die Ortsbehörde, beziehentlich Zählunzscommissiou hat zunächst bis zum 28. Mai c. größere Gemeindebezirke in Zählbeztrke, welche aber in der Regel nicht mehr als 40 Haushaltungen umfassen sollen und durch Bezeichnung mit laufenden Buchstaben (4. 8. 0. ü. s. w.) zu unterscheiden sind, einzutheilen, sowie für Bestellung der erforder lichen Anzahl von umsichtigen und befähigten Zähler» beziehentlich Stellvertretern und für nöthige Jnstruirung derselben Sorge zu tragen. Diese sowohl, als auch die Mitglieder der Zählungscommission, sind, dafern sie nicht schon als Mitglieder einer Gemeindebehörde in Pflicht stehen, für die vorschrifts mäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihres Ehrenamts mittels Handschlags zu verpflichten.