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26. Jahrgang. Sonntag, den 10. Dezember 1899. «»ditto» Ml» «rp«dMm>: » (mche de» «- «mttgertchy. rele^kMma-IdnM: As^s», H»h»uM»er«-rh«l. Ius«rtt»«»i»bühreu: die fünfgespalte» GorpuSzeile oder der« Rom» für de« Berbreitungsbezirk 10 Pf^ für auswärts 12 Pfg^ «eela»» 28 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. A»»«O«r der Inserate für die folgende Nummer bis Vern». IO Ahr. Gröbere Anzeigen AbeudS vorher erbeten. Nr. 287. tz-ü-ÄL'' "»*, Wchii-ßriiW, LderlMM, 8M»if Sprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falkm, Meinsdorf ms.». Straßenreinigung. Nach 8Z 11 und 12 der Siraßenordnung Hal der Eigenthümer oder Verwalter eines Hauses, Gartens oder Gehöftes dafür zu sorgen, daß die Straße vor solchem jederzeit reingehalten bezw gereinigt werde. Es muß dies in der ganzen Frontlänge des Grundstücks, und zwar, sofern ein anderes Haus, Gehöfte oder Gartengrundstück Im Jntmssc dos PubM>m?""!'""chU"g- ordnung für die Stadt Hohenstein-Gr sit6 Zagende Bestimmungen der Straßen- iu Erinnerung gebracht: Kinder haben auf dem W unterlassen und dürfen sich und aus der Schule allen Nnsug zu hertun,mein. Ebenso iit ik..«.. ^^Ender Weise auf den Straßen um her Stadt an allen denien^ wahren mit Schlitten innerhalb Passage in irgend welcher ..««tersagt, wo dadurch die ^eye beschrankt oder aesährdet wird. Bei eintretendem Schncekall- u.. bez. Trottoirs längs seines Grundig l^er Grundstücksbesitzer die Fußwege von dem darauf gefrorenen vom Schnee, bei eintretendem Thauwetter GlÄ M S,K > °d"«7"'/L"-!">««' und b.i ft»«.- Das Herausschaffen von bestreuen. darf nur dann stattfinden, wenn Beide? Ibald^ auf die Straße Stunden abgefahren wird' alsbald und längstens innerhalb sechs 8 3-1 geläu^zu Hetzen. Straßen liegt, ist jedes Fuhrwerk mit Schellen- dieselb^chch?'i,?^?"n>^ siegen die vorstehenden Bestimmungen wird, wenn Nerschulduna mit ausartet, nach Maßgabe der verhangenen geahndet Geldstrafe b»S zu KO Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen 8 46. Dienstherren Herrschaften sind für die von ihren Kindern, Lehr- - a enstboten, Arbeitern begangenen Nebertretungen dieser Straßenordnung überall Vann o^ntworllich, wenn ihnen ein schuldbarer Mangel an der ihnen obliegenden Aufstchtsführung zur Last fällt. 8 47. Nebrigens ist die Polizeibehörde berechtigt und verpflichtet, zur Wiederher stellung der gestörten Ordnung jede nach ihrem Ermessen diesem Zwecke entsprechende Maßregel auf Kosten des Uebertreters der in dieser Straßenordnung enthaltenen Bestimmungen zu treffen. Da unsere Stadt in der Umgebung genug Gelegenheit dazu bietet, daß die Kinder sich am Schlittenfahren vergnügen, ist jedes' Fahren mit Schlitten auf abschüssigen Straßen oder Plätzen, besonders auf dem Altmarkt, der Bahnhof straße, Weinkellerstraße, Schulstraße, Limbacherstraße, Breitestraße, ferner auf dem Neumarkt, der Bergstraße, Badegäßchen, Lungwitzersterstraße, Oststraße und der Feldstraße streng verboten. Im Uebertretungsfalle wird der Schlitten fort genommen und nur gegen Erlegung einer Geldstrafe zurückgegeben. Hohenstein-Ernstthal, den 9. December 1899 Der Stadtrat h. »r. Polster. Bürgermeister. gegenüberlieqt, bis zur Mitte der Straße, wenn dies nicht der Fall, in deren vollen Breite geschehen. Die Straße muß Sonnabends vor Eintritt der Dunkelheit und bei trockener Witterung nack vorherigem Besprenacn gekehrt werden. Im Interesse einer größeren Reinlichkeit der Straßen wird hiermit angeordnet, daß die Reinigung in der gleichen Weife wie Sonnabends auch jeden Dienstag zn erfolgen hat. Zuwiderhandlungen werden nach ß 336'° des R.ichsstrafgesetzbuches mit Geld strafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu l4 Tagen bestraft. Hohenstein-Ernstthal, den 9. Dezember 1899. Der Stadtrat h. vr. Polster, B ü r g e r nt e i st e r. 19. öffentliche Stadtgemeinderaths-Sitzung, Dienstag, den 12. Dezember 1899 Abends 8 Uhr. Hohenstein-Ernstthal, am 9. Dezeniber 1899. Der Stadt rath. vr. Polster. * Tagesordnung: 1 ., Voranschlag für die Dienstboten-Krankenkasse pro 1900. 2 ., Verwendung von für Straßenareal-Erwerbungen pp. hinterlegte Fonds. 3 ., Wahl von Gemeindewaisenräthen. 4 ., Durchberathung des Entwurfs einer neuen Armen-Ordnung. Bekanntmachung. Der 4 Termin Gemeindeanlagen und Gemeindezins pro 1899 soll Dienstag, den 12. Dezember a. c., Vormittags von 9—12 Uhr in Lorenz's und Nachmittags von 2—6 Uhr in Ackermann s Restaurant, Mittwoch, den 13. Dezember a. c., Vormittags von 9—12 Uhr in Georgis und Nachmittags von 2—6 Uhr in Neubauer's Restaurant vereinnahmt werden. Nach dieser Vereinnahmung beginnt die zwangsweise Beitreibung aller Rück stände durch die Vollstreckungsbeamten. Oberlungwitz, am 6. Dezember 1899. Der Gemeindevorst and. Oppermann. Schule zu Oberlungwitz. Die Anmeldung der Ostern 1900 schulpflichtig werdenden Kinder, d. i. der jenigen, welche in der Zeit vom 1. Juli 1893 bis zum 30. Juni 1894 geboren sind, hat zu erfolgen: Dienstag, den 19. Dezember 1899, 1—3 Uhr in der unteren Schule für den 1. Bezirk (Haus-Nr. 1—157, 491—620 und Oberhermsdorf Ant.) Mittwoch, den 20. Dezember 1899, 2—3 Uhr in der Schule bei Ernst thal für den 3. Bezirk (Haus-Nr. 621—663). Donnerstag, den 21. Dezember 1899, 1—3 Uhr in der oberen Schule für den 2. Bezirk (Haus-Nr. 158—490). Erforderlich ist für alle Kinder der Impfschein, für die auswärts geborenen außerdem die standesamtliche Geburtsurkunde mit Taufbescheinigung. Oberlungwitz, den 8. Dezember 1899. Dir vr. Fr. Groschopp. r a g e s g e f ch i ch tc. Deutsches Reich. — Die Deutsche Tagesztg." schreibt, daß Meldungen im Umlaufe gewesen seien, wonach ^^ ^ll'erung daran liege, eine Verständü uugsmöglrchkett hmsichtUch der Cana - Angelegenheit zu schaffen, rieuerdmgS ^,en a - großer Bestimmtheit andere Gerüchte aufgetreten D . stehen und gegebenen Falles da A g ^gelehnt zulösen. Daß eine solche Vortage werden würde, liege aus der Hand. " lle diese Gerüchte, jährt das Blatt fort, und noch manches Andere haben in allerjüngster Zeit die Aussichten der Canalfrage wieder erheblich verschlechtert. E- braucht ja nicht verheimlicht zu werden, daß unter den Conservativen des Reichstags, die nicht zugleich Mitglieder des Abgeordnetenhauses sind, eine Strömung vorhanden war, die mit ziemlicher Energie auf eine Verständigung zwischen der preußischen Negierung und den conservativen Canalgegnern hin arbeitete. Die Arbeit war bisher ohne wesentlichen Er folg und sie wird nach den Erfahrungen der letzten Tage wohl ganz erfolglos bleiben, ja kaum mit irgend welchem Eiser wieder ausgenommen werden. Es dürfte in den conservativen Kreisen wenig Neigung sein, für diese Re- gierung Kastanien aus dem Feuer zu holen. — Die Berliner „Volksztg." bezeichnet als erste Auf gabe der politischen Vereine nach der Aufhebung des Verbindungsverbots eine gemeinsame umsasflnde Aktion gegen die Flottenvorlage. — Für die große Leistungsfähigkeit des deutschen Schiffsbaues spricht die Thatsache, daß in den letzten 5 Jahren auf den deutschen Werften 47 Kriegsschiffe für fremde Staaten gebaut worden sind. Unter diesen Auftraggebern befinden sich in erster Reihe China und Japan, sodann Rußland, Italien, Schweden-Norwegen, Oesterreich-Ungarn, die Türkei und Brasilien. An der Spitze der fremden Auftraggeber steht China mit drei Panzerdeck-Kreuzern, fünf Torpedojägern und drei Tor pedobooten. — Um dem Ueberhandnehmen des Branntweinge nusses entgegenzuarbeitkn, hat der preußische Minister des Innern den Behörden eine Anweisung zugehen