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Anserat« werden mit Spaltenzeile 80 Pf. men Bestellungen an. 88. Jahrgang Freitag den 24. August 1917 abends Nr. 198 i 4 Dippoldiswalde, den 24. August 1917. Der Siadtrat. i 1 sind eine I 4 Große« Hauptquartier, 23. August 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe de« General-Feldmarschall» Kronprinz Rupprecht von Bayern. Nach den ergebnislosen Teilvorstößen der letzten Tage gingen di« Engländer gestern zwischen Langemarck und Hollebeke wieder zu einheitlichen großen Angriffen über, die den ganzen Tag über bis lies in die Nacht hinein anhielten und zu schweren Kämpfen führte». An vielen Stellen stießen sie unter Einsatz neuer Kräfte bi» zu sechs Malen gegen unsre Linien vor. Immer wieder wurden sie durch unsere tapferen Truppen in zähem Nahkampfe zurück- geworfen. Bon zahlreichen Panjserkrafiwagen, die dem Feinde den Durchbruch durch die Stellungen ermöglichen sollten, wurde die Mehrzahl durch Feuer erledigt. Bis auf zwei Stellen östlich von St. Julien und an der Straße Ypern—Menin ist unser vorderster Graben auf der 15 km breiten Kampf front voll gehalten. Nach kurzem Trommelfeuer gegen Lens heute früh geführte Vorstöße feindlicher Abteilungen wurden abgeschlagen. Weitere Kämpfe sind dort im Gange. Die lebhafte Beschießung de» Stadtinnern von Sankt Quentin hielt an. Heeresgruppe de- deutschen Kronprinzen. In den erbitterten Kämpfen bei Berdun trat gestern im Laufe de» Tages eine Pause ein. Erst gegen abend erreichte die Artillerietätigkeit auf beiden Maasufern wieder beträchtliche Stärke. Angriffe folgten dieser Feuervorbr- reitung beiderseits der Straße Bacherauville—Beaumont. In schwerem Ringen gelang es den Franzosen nur west lich des Wege» auf schmaler Front in unserem vordersten Graben Fuß zu fassen. Sonst wurden sie überall blutig obgewiesen. Mehrfach kamen Vorstöße in unserem Ver nichtungsfeuer nicht zur Entwicklung. Bei dem Luftangriffe auf die englische Küste sind die militärischen'Anlagen von Margate, Ramsgate und Die , „Weiberitz. Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. .Preis vierteljähr lich einschl. Zuträgerge bühr M.2.40,zweimonat lich M. 1.60, einmonat lich 80 Pf. EinzelneNum- mernlOPf. AllePostan- staltcn, Postboten, sowie unsere Austräger neh- 8 ll. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 ll der Verordnung vom 3. Juli 1917 bestrait. Dippoldirwalde, am 2 l. August 1917. Der Kommunalverband. wohner, die Kartoffeln in Gärten (z. B. Schrebergärten) anbauen, diese vielfach restlos aufzehren, in der Annahme, daß ihnen Saatkariosfeln geliefert werden müssen. Der artige Anbauer haben aber ihren Saatbedarf für das kommende Frühjahr zurüüzulegen, da sie bei der Schwierig, keit der Beschaffung von Saalkartosfeln und der Verteilung so kleiner Mengen unter Umständen damit rechnen müssen, keine Saat zu erhalten. — Herrn Schulrat Kuhne ist das Kgl. Preuß. Ber- dienstkreuz für Kriegshilfe verliehen worden. Hermsdorf (Lrzg). Lokalrichter Adolph Krause aus Dresden, dessen Gattin hier in der Sommerfrische starb und von der hiesigen Totenhalle aus mit dem Leichen« wogen der Kirchgemeinde nach Dresden überführt wurde, stiftete in edler, wohltätiger Weise für die Verschönerung des Friedhofes 50 M. Liebenau. Ein hiesiger Schulknabe, ein Dresdner Fürsorgezögling, hat die Pakete, die er zur Absendung an einen im Felde stehenden, nunmehr gefallenen Krieger zur Post bringen sollte, heimlich entwendet, den Inhalt ver zehrt und das übrige im Walde versteckt. Durch einen eigenartigen Zufall ist man hinter seine Schliche und Diebereien gekommen. Der jugendliche Dieb wird in eine Besserungsanstalt überführt werden. Dresden. DerGesamtoorstanddesSächsischenJnnung». verbände» trat dieser Tage in Dresden zu einer Kriegs- tagung zusammen. Ls wurde beschlossen, auch in diesem Jahre einen Verband,tag zu veranstalten. — Die Kohlenknappheit und die Notwendigkeit, an Gas zu sparen, hat die Kegelklub» veranlaßt, das Kegel- ^iel wesentlich «inzuschränken. Der Verband Dresdner Kegelklubs hat bereits beschlossen, in seinem K-glerhause auf der Oslra Allee nur noch an drei Tagen in der Woche kegeln zu lassen. Das Bohnhau» wird nur noch Diens- Mittwochs Donnerstag» geöffnet sein, während die Gastwirtrlolnlttäten nach wie vor an allen Tagen im Betriebe sein werden. Es ist weiter beabsichtigt, Kegel. Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die im Fahrplane der Linie Hainsberg-Kipsdorf für die Zelt vom 13. Juli bis mit 24. August 1917 elngeführten Aenderungen und Erwei- terungen behalten noch bi» mit 31. August 1917 Gül tigkeit. Am 1. September tritt wied-r der ursprüngliche Eommerfahrpian in Kraft. — Im vergangenen Jahr is, ein nicht unbeträchtlicher Teil Saatkartosfeln durch den Kleingartenbau angefordert worden. Man Hot nun die Erfahrung gemacht, daß Ein- > Bon morgen Sonnabend den 25. August an werden eine größere Menge Gurken (zu Schäl- und Senfgurken geeignet) frei verkauft. Ort und Zeit des Verkauf» wird durch Anschlag am Rathause bekanntgegeben. »sneiLl mit 8ZNSSN. Zu der Verordnung de» Stellvertreter» der Reichskanzlers vom 3. Juli 1917 (RGBl. S. 581) und der Ausführungsverordnung des Kgl. Ministeriums des Innern Wer den Handel »it Gänsen vom 2. August l9l7 (Nr. 179 der Sächsischen Staats- zeltung) wird folgendes bekanntgemacht. 8 ls Wer gewerbsmäßig Gänse an- und verkaufen will, bedarf dazu einer besonderen Erlaubnis, die auf Antrag durch Ausstellung einer Answeiskarle seitens de» Kom munalverbandes unter Borbehalt jederzeitigen Widerrufs erteilt wird. Dem Antrag ist ein Zeugnis der Ortsbehörde darüber beizufügen, daß der Antragsteller schon vor dem 1. August 1914 den Handel mit Gänsen selbständig betrieben hat und wegen Ligentumsvergehens oder Preiswuchers oder Ueberschrritung von Höchstpreisen während der Kriegszelt nicht bestraft ist. Für Angestellte und Beauftragte können Nebenkarten beantragt und ausgestellt werden. Für jede Au,welskarte ist eine Gebühr von 3 M., für jede Nebenkarte eine Ge bühr von 0,50 M. zu entrichten. Gesuche um Erteilung von Ausweiskarten sind bis zum 28. August 1S17 hierher einzureichen. Verspätet eingehende Anträge haben keinen Anspruch auf Berück sichtigung. '8 2. Beim Aufkauf von Schlachtgänsen hat der Aufkäufer einen Schlußschein anszu stellen; Vordrucke hierfür sind vom Kommunaloerband zu beziehen. 8 3. Jeder Aufkäufer hüt ein vom Kommunalverband zu beziehende» Ein- und Ber- laufsbuch zu führen, aus dem die Anzahl der eingekausten und verkauften Gänse, Namen und Wohnort der Verkäufer und Käufer sowie die Ein- und Verkaufspreise zu ersehen sind. Er hat jeden Mittwoch dem Kommunalverband auf Postkartrnvordruck, der von demselben zu beziehen ist, anzuzeigen, wieviel Gänse er seit der letzten Anzeige angekauft, wieviel Gänse und nach welchen Orten er verkauft hat. 8 4. Der Verkauf von Schlachtgänsen an Verbraucher «ist nur gegen Abgabe einer Gänsekarte und von vier Stück Zehnielanteilen der Fleischkarte für jedes 1/2 Ke Schlacht gewicht der ungeöffneten gerupften Gans zulässig. Die eingenommenen Gänsekarten, Kartenabschnitte uud Fleischmarken sind mindestens aller zwei Wochen unter Vorlegung des Ein- und Derkaufsbuche» an den Kommunalverband abzuliefern. 8 5. Die Gänsekarte wird nur auf Antrag von der Ortsbehörde ausgegeben, die solche von dem Kommunalverband zu beziehen hat. Ueber die Ausgabe ist eine Liste zu führen. Jeder Haushalt mit nicht mehr als vier Personen darf eine Karte erhalten. Größere Haushalte erhalten für je vier Personen eine Zusatzkarte. Bruchteile werden nach oben abgerundet. Bei der Berechnung sind Kinder unter 6 Jahren nur zur 8 9. Die entgeltliche (auch tauschweise) Abgabe von lebenden oder toten Schlachtgänsen unmittelbar an Verbraucher ist dem Züchter oder Mäster verboten; letztere dürfen vielmehr Schlachtgänse nur an die zugelassenen Aufkäufer abgeben. Die unmittelbare Abgabe an Verbraucher ist nur in offenen Verkaufsstellen dm zum «erkaufe von Schlachtgänsen zugelassenen Stellen gestattet. 8 10. In Orten, in denen der Bezug von Gänsen durch den Händler nicht möglich ist, auch früher nicht üblich war, kann die Gemeinde die Gänse von Züchtern und Mästern im Orte auskausen und dann die Verteilung gegen Abgabe von Sperrkarten und Fleischmarken selbst vornehmen. Die Pflicht zur Führung eines Ein- und Verkaufs- i buch» und zur Anzeige an den Kommunalverband bleibt besiehe». Dover erfolgreich mit Bomben belegt worden. In zahl reichen Luftkämpfen verlor der Feind 3 Flugzeuge, zwei eigene kehrten nicht zurück. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front de» Generalfeldmarschall Prinzen Leopold von Bayern. Die Russen haben nach Abbrennen der Dörfer ihre Stellungen westlich der Aa bis zur Linie Oding—Bigaun geräumt. Die aufgegebenen Gebiete sind von uns kampf los besetzt worden. Front des General-Obersten Erzherzog Josef. Zwischen dem Pruth und der Moldawa war die Ge- fecht»Iätigk«it stellenweise lebhafter. Nördlich von Erozesci, im Susitatale und bei Soweja blieben erneute, nach starker Artillerievorbereitung einsetzende feindliche Teilangrisse erfolglos. Heeresgruppe des Generalfeldmarschall» v. Mackensen. Die Lage ist unverändert. Makedonische Front. Bei fast 60 «o in der Sonne blieb die Kampftätig- keit gering. Nur im Lernabogen lebte das Arttlleriefeuer zeitweise auf. Der Erste General-Ouartiermeister. Ludendorff. Wchtlitz-Milllg M Wv-ftr HME „ Amtsblatt für die Königliche Amt-hauptm-nnschast, da- Königliche m^ zu D-pp-ld'-wald-. Mit achtteiligem „Illustrierten Unterhaltungsblatt und täglicher U Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagenw r Verantwortlicher Nedakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne m Dippoldiswalde. , 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeue oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 48 bez. 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechenoem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Gastwirtschaften dürfen für je vier ständig« Verpfleggäste (da» io.A di? regelmäßig tÄ wenigsten- «ine Hauptmahlzeit einnrhmen) zusammen W «b» I-n W?> A «< «-I. d-,I IM- «--I- «h»N°n. -- I-In-n Anspmch aul B-U-ftm»,. 8 6. Der Verkauf von lebenden und Schlachtgänsen hat nach Gewicht zu erfolgen. 8 R-im Verkauf lebender Gänse durch den Züchter oder Mäster darf der Preis von 2,80 M. für l/2 Kg nicht überschritten werden. Der Preis gilt ab Stall des Beim^Weittroerkauf durch den Händler darf insgesamt^ von 0,35 M. , je für >/2 kg einschließlich der Beförderung nicht überschritten werden. 8 8. Beim Verkauf von geschlachteten Gänsen gelten die Höchstpreise de- 8 2 der Ver- ordnung vom 3. Juli 1917. Dieser beträgt insbesondere beim Verkauf durch den Züchter > oder Mäster an Händler frei Versandstation 3,50 M. für '/2 kg beim Verkauf durch den Händler an den Kleinhändler frei Lager oder Laden des Empfänger- 3,75 M. für 1/2 Ke, beim Verkaufe durch den Händler an den Verbraucher 4 M. für l/2 kx. i