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Löiiigsbrück, Nxdcberg, Radeburg, Moritzburg mid Umgegend Blatt Amts und des SLadtraLhes des Königs. UmtsgerichLs WuLsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm, 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor« puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Keschästsstelren bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvalidrn- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: 1. Ilrustr. Sonntags- btatt iwöchentlich), 2. Gine landrvirtH- scHastlicH« Weitage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Wwsiimdvierzigstev Jahrgang. B-r°n,wM„ch-r Gustav H»-rl-in Mittwoch. Nr. 59. 23. Juli 1890. Bekanntmachung, wegen Ausführung des Gesetzes vom 31. April dieses Jahres, die Abänderung der Armenordnung betr. Durch Gesetz vom 30. April dieses Jahres (Seite 75 des laufenden Jahrganges des Ges.- und Veroidn.-Bl.) ist die allgemeine Armenordnung vom 22. October 1840 in folgenden Punkten abgeänvert worden: 1 ., Die nach H 13 4 der Allgemeinen Armenordnung vom 22. November 1840 zugelassene Forterhebung von Abgaben zur Armenkasse nach Ortsstatut oder Herkommen von Erbschaften, Vermächtnissen, Schenkungen und anderen Erwerbungen auf den Todesfall ist nicht mehr zulässig. In den Armenverbänden des Bezirks, in welchen solche Abgaben bisher noch erhoben worden sind, darf dies in Zukunft nicht mehr stattfindcn; die bestehenden „Ortsstatutarischen Be stimmungen und Regulative" sind demnach abzuändern. 2 ., Die nach H 13 7 der Allgemeinen Armenordnung von den öffentlichen Musikaufführungen, Gesangs- und declamatorischen Vorträgen, Schaustellungen und Lustbarkeiten aller Art zu erhebende Abgabe zur Armenkaffe kann nach dem neuen Gesetz auch von den Veranstaltungen dieser Art erhoben werden, welche Vereine oder Gesellschaften in Gast-, Schank- oder Gesellschaftslokalen vornehmen. Für derartige Vereinsvergnügungen kann nach dem neuen Gesetz von jetzt an die Zahlung einer Abgabe zur Ortsarmenkasse ebenso gefordert werden, wie von öffentlichen Ver anstaltungen dieser Art, sobald die Erhebung einer solchen Abgabe von der Vervetung des Ortsarmenverbandes beschlossen und dieser, als ortsstatutarische Bestimmung zu behandelnde Beschluß von der Königlichen Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses genehmigt worden ist. Die in Bezug auf diese Abgaben zur Ortsarmenkaffe jetzt bestehende Ortsverfaffung bleibt so lange in Gültigkeit, bis dieselbe durch eine neue ortsstatutarische Bestimmung unter Beobachtung der Vorschriften in HK 22 und 94 der Rev. Landgemeindeordnung abgeändert worden ist. In zusammengesetzten Armenverbänden ist der Beschluß übereinstimmend von sämmtlichen Vertretungen der betheiligten Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke zu fassen. Da in der letzten Zeit von verschiedenen Seiten Klagen über die zunehmenden Vereinsvergnügungen sowie die öffentlichen Tanzvergnügungen laut geworden sind und die Königliche Amtshauptmannschaft dieselbe Wahrnehmung gemacht hat, so wird namentlich den größeren Gemeinden des hiesigen Bezirks empfohlen, eine angemessene Erhöhung der Abgaben zur Armenkasse von solchen Vergnügungen vorzunehmen und auf diese Weise der Armenkasse eine erhöhte Einnahme zuzuweisen, welche nicht als eine drückende Abgabe von den Betheiligten empfunden werden kann. Kamenz, am 16. Juli 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. — Bekanntmachung. Montag, den 28. Juli 1890, Vormittags '/,11 Uhr: fünfte diesjährige öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses mit der am Amtsbrete im amts hauptmannschaftlichen Gebäude aushängenden Tagesordnung. Kamenz, am 16. Juli 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Zezschwitz. Die Reform der Eisenbahn-Personentarife. „Immer langsam voran, immer langsam voran" — düses alte Spottsprichwort auf die österreichische Gemäch lichkeit und Gemüthlichkeit ist zu Schanden geworden, seit Oesterreich-Ungarn mit dem Zonentarif für den Eisenbahn- Personentransport einen so kühnen, fast revolutionär zu nennenden Schritt auf dem Gebiete der Eisenbahn-Wirth- schaftspolitik gethan hat, und man muß die Genialität be wundern, mit welcher hierdurch im Kaiserstaate an der Donau auf einmal mit althergebrachten und bis jetzt für rationell gehaltenen Grundsätzen gebrochen worden ist. Nachdem Ungarn vor ungefähr Jahresfrist auf diesem Wege voranging, folgte am 1. Juni d. I. die cisleilhanische Reichshälfte nach. Es gelangte zunächst bei den öster reichischen Staatsbahnen der Zonentarif zur Einführung und zweifellos werden bald auch die anderen Bahnver waltungen in Oesterreich diese hochbedeutsamen Eisenbahn- Reformen sich wohl oder übel aneignen müssen. Man vermuthet, daß bis Ende dieses Jahres in ganz Oesterreich- Ungarn der Eisenbahn-Zonentarif eingeführt sein wird. Es drängt sich nun die Frage auf, wie sich die übrigen Bahnverwaltungen des mitteleuropäischen Verkehrs zu der wichtigen Neuerung des Zonentarifs verhalten und welche Stellung speciell die größeren Bahnverwaltungen der an Oesterreich-Ungarn angrenzenden Gebiete des deutschen Reiches hierzu eiunehmen werden. Man hat bis jetzt hierüber noch nichts sicheres gehört, aber offenbar drängt die Sache zur Entscheidüng und da wird man, wie die Verhältnisse einmal liegen, amnehmen dürfen, daß auch die deutschen Bahnen in irgend einer Form auf den Zonen tarif eingehen werden müssen. Denn es steht außer allem Zweifel, daß der Zonentarif der österreichischen und ungarischen Bahnen mit seinen beispiellos billigen Sätzen sich gegenüber den Sätzen, wie sie in Deutschland im Personentransportwesen der Eisenbahnen noch geltend sind, in kurzer Zeit machtvoll geltend machen muß und es droht mithin den Bahnverwaltungen der an Oesterreich stoßenden deutschen Staatsgebiete eine empfindliche Schädigung durch die Concurrenz des Zonentarifes jenseits der schwarz-gelben Grenzpfähle, wenn letzterer ni cht bald ein Halt geboten wird. Wer künftig z. B. vom Dresden nach Oderberg oder München, oder wer etwa tvom Schlesien nach Süd deutschland reist, der wirv ganz sicherlich hierbei die österreichischen Bahnen wegen der außerordentlichen Billig keit deS Zonentarifs soweit benutzen, Wie dies nur irgend angeht, und hierbei auch einen kleinen Zeitverlust nicht scheuen. Es bedarf daher wohl keiner näheren Darlegung, daß hieraus ein bedeutender Ausfall im Durchgangsverkehr der betheiligten deutschen Bahnen entstehen würde. Indessen erscheint es Wohl begreiflich, wenn die deut schen Bahnen noch zögern, auf den Zonentarif einzugehcn, denn er ist noch zu kurze Zeit in Thätigkeit, als daß man hieraus einen ganz bestimmten Schluß auf seine finanziellen Ergebnisse ziehen könnte. Allerdings hat er nicht nur in Ungarn, sondern auch auf den betreffenden österreichischen Linien eine ganz gewaltige Steigerung des Personenver kehrs zur Folge gehabt und dieselbe hat speciell für die ungarischen Bahnen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen gegenüber den früheren Einnahmen aus dem Personen verkehr ergeben. Hiermit ist jedoch noch nicht gesagt, ob diese günstigen Verhältnisse auch anhalten werden und ob nicht vielleicht nur vorübergehende Ursachen hierbei ein wirken, nach deren Verschwinden für diejenigen Bahnen, welche den Zonentarif eingeführt haben, ein sehr empfind licher Rückgang eintreten könnte. Aber die hohe Wahr scheinlichkeit ist doch vorhanden, daß mit dem Zonentarif für Personentransport eine gesunde und zeitgemäße Reform im Eisenbahnwesen zur Einführung gelangt ist und die deutschen Bahnverwaltungen werden sich daher ebenfalls gcnöthigt sehen, mit ihr zu rechnen, wenn sie anders der von den österreichischen und ungarischen Bahnen zu be fürchtenden Concurrenz die Spitze bieten wollen. Da Ende dieses Monats in Dresden die alljährliche Versammlung des Verbandes deutscher Eisenbahnverwaltungen, dem u. Ä. auch die österreichischen und ungarischen Bahnen größten- theils angehören, zusammentritt und hierbei ungarischerseits die Ausdehnung des Zonentarifs auf das gejammte Ver bandsgebiet beantragt werden wird, so dürften die bezüg lichen Verhandlungen genügend darüber Aufschluß geben, wie man sich in Deutschland zum Zonentarif stellt. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Die Freunde der Heidenmission machen wir auch an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß nnt dem 31. Juli das Rechnungsjahr des sächsischen Haupt- Missionsvereins zu Ende geht. Wer noch ein kleines oder großes Scherflein für die gute Sache der Verbreitung christlichen Glaubens und christlicher Gesittung unter den Heidenvölkern zu opfern gewillt ist, wolle seine Gabe recht bald im Pfarrhaus oder Diaconat abliefern! Pulsnitz. Zu dem am Montage stattgefundenen Viehmarkte, der etwas vom Regenwetter beeinträchtigt war, waren 340 Ochsen, 141 Kühe, 87 Pferde und 200 Schweine zum Verkauf aufgestellt. Der Umsatz im Vor verkauf betrug 341 Stück Rindvieh. Im Allgemeinen hörte man Klage über zu hohe Preise für Kühe, und mancher Landmann, der niit der Absicht zu kaufen ge kommen war, behielt sein Geld in der Tasche, die Erfüllung seines Wunsches auf spätere, vielleicht günstigere Gelegenheit verschiebend. — Bei den Reifeprüfungen an den Gymnasien des Königreichs Sachsen kommt Hinfort nach einer soeben er gangenen Verordnung des Cultusministeriums dieUebersetzung in's Griechische, das sogenannte griechische Scriptum, in Wegfall. An seine Stelle tritt eine Uebersetzung aus dem Griechischen in's Deutsche. Die Maßregel soll dazu dienen, daß man beim Uebersetzen Zeit gewinne, den Inhalt der griechischen Schriftwerke eingehender zu behandeln. In Preußen besteht dieselbe Einrichtung bereits seit dem Jahre 1882. (Schon das preußische Reglement vom 4. Juni 1834 hatte das griechische Scriptum bei den Reifeprüfungen ab geschafft; durch Circularverfügung vom 12. Januar 1856 war es jedoch wieder cingeführt worden, weil die Philo logen über den Verfall der griechischen Kenntnisse auf den Gymnasien klagten.) Auch eine Beschränkung der bei der Abgangsprüfung zu le stenden lateinischen Arbeiten soll von der sächsischen Unterrichtsbehörde beabsichtigt sein. — Im Hinblick auf die bevorstehende Zeit der Ernte arbeiten sei an die gesetzlichen Vorschriften erinnert, welche über die Sonntagsarbeit in der Lanvwirthschaft zu beachten sind. Nach H 3 des Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend, sind gewöhn liche Hantirungen und die Wochenarbeiten im Bereiche der Landwirthschaft, wenn sie außerhalb der Wohnungen und Oekonomiegebäude stattfindcn, verboten, und es unterliegen dem Verbote nur folgende Arbeiten nicht: 1. Erntearbeiten nach Beendigung des Vormittags-Gottesdienstes nur in Nothfällen; 2. die Einholung des Grünfutters außerhalb der Zeit des Vor- und Nachmittagsgottesdienstes; 3. Aus- und Eintreiben des Viehes außer den Stunden des Gottes dienstes. Kamenz, 18. Juli. Bei den durch die große Hitze hervorgerufenen starken Gewittern am gestrigen Nachmit tage sind in unserer Umgebung mehrfache Einschläge er folgt und zwar in Schwosdorf in das Stallgebäude des Gutsbesitzers Oestreich, wo der Blitz durch das Stallseuster