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TMM, MD, IlkbkMkP MS Slt MWkMN. — Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätesteus Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Vrrakiion Martin Berger daselbst. Sonnabend, den 12. Februar 18S8 Bekanntmachung Stangenversteigerung Bormittags 9 Uhr an von ^steigert werden. Vittmsun. Die neue Reichspsftbainpfev schiedung der Postdampfergesetznovelle eintreten zu lassen. .Der Lloyd hat denn auch eine zustimmende Antwort er- wünschenswerth erscheinen, die beabsichtigten 14tägigen Wahrten der subventionirten Reichspostdampfer nach China vor dem hierzu zuerst ins Auge genommenen Zeitpunkt einzuführen. Für das letztere sprachen außerdem noch die Erwägungen, daß die Eröffnung großer Einfuhrlinien in China bevorsteht und daß sich dieses große astatische Reich reißend schnell zu einem hervorragenden Punkte lebhaften Wettbewerbes aller im Welt-Verkehr betheiligten größeren abendländischen Nationen entwickelt, wer aber in diesem Wettlauf zuerst koinmt, der wird auch zuerst mahlen, d. h. jener Staat, welcher sich mit seinen Handelsverbindungen am ehesten und nachdrücklichsten in China festsetzt, wird dann auch den meisten Vortheil für sich gewinnen. Alle diese wichtigen Erwägungen zusammen bestimmten die deutsche Regierung zu dem Entschlusse, die beschlossene Verdoppelung der Reichspostdampfer-Fahrten nach Ost asien recht bald, möglichst sofort im Anschlusse an die Genehmigung der neuen Dampfer-Vorlage im Reichstage, ins Leben zu rufen. Sie unterhandelte daher mit dem Norddeutschen Lloyd darüber, ob es ihm nicht möglich sein würde, die beschlossenen 14tägigen Dampferfahrten nach China sofort nach der parlamentarischen Verab- k«, endet' lich beliaft' siet vs' schenk litteln, onbo«s nic^ erdanw Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Königliche Werjorstmeisterei Königliche Amtshauptmannschaft erwies - L" No. 1» m Tr^ -K Bekanntmachung. Der Umstand, daß viele Viehbesitzer in Folge ihrer Berechtigung dazu es vorziehen, ihre umgestandenen, mit einer seuchenähnlichen oder ansteckenden Krankheit nicht t " ^behaftet gewesenen Thiere selbst zu beseitigen bezw. ausznnutzen, anstatt sie dem Abdecker zu übergeben, giebt der Königlichen Amtshauptmannschaft Veranlassung, ganz besonders o s «^"^uf hinzuweisen, daß die etwaige FortschaffungMrMadaver niemals in oberflächlicher und gesundheitsnachtheiliger Art und Weise geschehen darf. Es wird daher für solche n ls^kle, wo eine eigene Ausnutzung bez. eine Ueberlieferung der Thiere an den Abdecker nicht'beabsichtigt wird, in gesundheits- und veterinärpolizeilicher Hinsicht hiermit vorge- Z schrieben, daß alle Cadaver krankheitshalber getödteter oder gefallener Thiere, über welche den'betr.'Viehbesitzern das Verfügungsrecht zusteht, binnen 24 Stunden an gesicherten Mätzen mindestens 3 Meter tief unter reichlichem Zusatz von Aetzkalk namentlich an den etwa beschmutzten oberflächlichen Bodenschichten zu vergraben oder — wenn es sich um jenen kleine Thiere handelt — zu verbrennen sind. Zuwiderhandlungen hiergegen würden nach 8 18 der Ministerialverordnung vom 4. November 1861, das Viehabdecken betr., mit Geldstrafe bis zu 150 M. — Pf. geahndet werden. s Meißen, am 4. Februar 1898. d bel^ Im Gasthofe zum 8«< liseiili«»!« bei Klingenberg sollen Mittwoch, Seu 23. Februar 1898 ssrvbl : Flei'^ tten ii^ in32l' Ole 4nm«I«Iiintr «Ivi' OHlern I8S8 ««Iinlptkivlillx «"«»-«leiKkvii welche durch die Eltern oder sonstige Erziehungspflichtige persönlich tornkl^Zu erfolgen hat, nimmt der Unterzeichnete auf seiner Expedition (Zimmer Nr. 9s entgegen, und zwar Fle^ Freitag, den 18. Februar,^ Nachm. I—4 Ahr. "fache- sind alle Kinder, welche bis Ostern das 6. Lebensjahr erfüllt, riokiilbereeinixt nur diejenigen, welche bis mit 30. Juni d. I. das 6. ch ged'Lebensjahr vollendet haben. Später geborene Kinder finden keine Annahme. Bei der Anmeldung sind beizubringen: M uifs 1., per Impfschein, zeräuck' 2., der Geburtsschein mit Taufbescheinigung, (nur von den nicht in hiesiger Parochie geborenen Kindern). reS-eid Gleichzeitig ist die nähere Angabe der Religion bez. Konfessionen machen, auch die Erklärung abzugeben, inMelche Bürgerschule das betreffende Kind ausgenommen m dm'werden sM KW, Der Tag der Aufnahme wird später bekannt gegeben. »ird. Wilsdruff, 5. Februar 1898. Der Dir. der städt. Schulen. verliarUt. Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Hrilünöursi und Königliches Korstrentaml Tharandt, am 9. Februar 1898. weiterer geeigneter Schiffe für die Fahrten nach Ostasieu neben den auf letzterer Route bereits verkehrenden sub- veutionirten Lloyddampfer anbelangt, doch gedenkt die Lloyddirektion alle die betreffenden Hindernisse ohne be sondere Verzögerung zu überwinden. Mit der gedachten Aenderung, der zufolge die Einrichtung der verdoppelten Reichspostdampferfahrten nach Ostasien nicht erst binnen etwa zwei Jahren, sondern möglichst schon innerhalb wenigen Monaten ins Leben treten soll, hat die neue Dampfer-Vorlage eine entschiedene Verbesserung erfahren, wenngleich vielleicht deren Bedeutung zunächst nur in Rhederci- und Exportkreisen volle Würdigung erfährt. Im Uebrigen spricht der Gesetzentwurf, was seine sonstigen wesentlichsten Punkte anbelangt, eine Erhöhung der Reichs beihilfe für die subventionirte Postdampferlinie nach Ost asien nm 17-^ Millionen Mk., eine Erhöhung für Fahr geschwindigkeit für neu zu bauende Dampfer und eine zeitliche Erweiterung der dem Norddeutschen Lloyd für den Betrieb der subventionirten Dampferlinien verliehenen Konzession bis zu einer Maximaldauer von 15 Jahren aus. Zugleich soll die Hamburg-Amerikanische Packet- sahrtaktiengesellschaft zu dem neuen Postdampfer-Unter nehmen mit herangezogen werden, dergestalt, daß all monatlich je eine Fahrt nach China von Hamburg aus mit einem zweckentsprechenden Schiffe der genannten Ge sellschaft erfolgt. ig z» den ek Z Imls blutt ! KoA sür die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. »u, Nebe«' Vtundk', kein-l TUNgE noch das < it s-g< icherM. abgel^ «sd-l? und I » cke u«d> IritdiA I ko^ nbeit^ , hi«^! Reichstag wird sich voraussichtlich schon in aller nächster Zeit zum ersten Male mit der Novelle zum Reichs- postdampfer-Gt.ietz 1885 beschäftigen, die ihm kürzlich zn- gegangen >st und welche in gewisser Beziehung mit der Festjetzung Deutschlands in China zusammenhängt. Der Plan zu dieser Vorlage, welche eine Erweiterung des deutschen Reichspostdampfer-Verkehrs speziell nach China vorschlägt, datirte allerdings schon vor der überraschenden Besetzung Kiaotschaus durch die deutschen Marinetrnppen, aber seine Ausführung ist schließlich dock durch die in zwischen eingetretenen politischen Ereignisse im fernen Osten niit beeinflußt worden. Denn dem ursprünglichen Entwürfe des neuen Postdampfergesetzcs zufolge sollte dessen Haupt- bcstunmung, die Verdoppelung der jetzt aller vier Wochen erfolgenden Reichspostdampfersahrten nach China, erst nach fbva zwei Jahren eintreten, weil man regiernngsseitig mit Recht annahm, daß der Norddeutsche Lloyd in Bremen schwerlich im Stande sein würde, bereits vor dem be treffenden Zeitpunkte den wesentlich erhöhten Anforderungen an seiner Leistungsfähigkeit zu entsprechen, welche die Novelle zum Reichspostdampfergesetz ausspricht. Aber unterdessen erfolgte die Besitzergreifung Kiaotschaus seitens > L>er Lwyo yai oenn aucy eine zuuunmenoe Aniwori er- dcs Reiches, ste legte erhebliche deutsche Interessen in theilt, obwohl ihm erhebliche Schwierigkeiten in dieser Be° China fest, und schon diese Erwägung ließ es als dringend > ziehung entgegenstehen, namentlich, was die Beschaffung 454,00 8^,00 18,20 45,25 Hdt. fichtene ,, Reisftangen Devbftangen Aeisftangen Devbftangen vom Spechtshansener Revier. vom Naundorfer Revier. 400,80 Aeisftangen vom Grillenbnrger Revier. 55,00 Devbftangen