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Dienstag. i, Di.Z.iMng e< scheint m,t Ausnahme de« MonUg« täglich und wirb Rachnnttagt t Uhr auk- gtgtbcn. für da« Viertel, jahr >'/, Lhlr., jede cin- zelne Nummer 2 Ngr. 2t. Februar 18S4 Nr 44 Dtütscht Mgtmciiit Ztilimg Zu beziehen durch all- Postämter de« Zn > und Auslände«, sowie durch die (srpedilion in Leipzig (Querstraße Nr. 8l. Wahrheit und Stecht, Arcihcii und Gesetz I» Hnsertion»ge»»hr für de» Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschla«». Frankfurt a. M., 16. Ftbr. In der heutigen Sitzung der Bun- desversammlung ist über den Ausschußantrag bezüglich des bekannten lippeschen Berfassungsstreits die Abstimmung erfolgt. Die Beschwerde der Ausschußdeputirten in Betreff des Wahlgesetzes ist zurückgewiesen, den Ständen aber das Recht zur Theilnahnie an dem Finanzwesen und der Gesetzgebung zuerkannt. Uebrigens hat der Bundestag infolge der von der lippeschen Regierung abgegebenen Erklärung die weitere Beschlußnahme sich so lange Vorbehalten, bis die gegenwärtig zwischen Fürst und Regierung noch schwebenden Verhandlungen zu einem bestimmten Resultat gelangt seien. Die lippesche Regierung wird aufgefodert, wenn dieser Zeitpunkt eingetreten sein wird, von dem Ergcbniß Mittheilung zu machen. Die Liquidation der Bundesstaaten für militärische Lei» stungen seit dem Jahre >848 stehen theils mit dem Bundeskasscnwesen, theils mit den Militärangelegenheitcn im Zusammenhang«. Ueber den Um fang desselben haben von jeher verschiedene Ansichten bestanden und sich be sonders im letztern Jahre geltend gemacht, sodaß von verschiedenen Staaten wiederholte Anrechnungen vorhanden sind und die ganze Angelegenheit ihre Erledigung bisjetzt noch nicht erhalten konnte. Nachdem am >3. Jan. die Abstimmung über den Vortrag des betreffenden Ausschusses vom 42. Aug. 1852 stattgefunden, erfolgten noch Liquidationen von Frankfurt am 20. Jan. ; von Schaumburg-Lippe am 24. Febr.; vom Königreich Sachsen, Sach sen-Weimar und Großhcrzogthum Hessen am 3. März; von Kurhcssen und Limburg am 10. März; von Baiern, dem Großhcrzogthum Sachsen und den sächsischen Herzogthümern, Anhalt, Schwarzburg-Sondershausen, Lippe, Reuß, von Homburg, Lübeck und Hamburg am 2. April; von Preu ßen, Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt, Liechtenstein und Waldeck am 7. April; Hannover, Württemberg, Baden, beiden Hessen, Oldenburg und Lübeck am 14. April; Schaumburg am 2. Juni. Am 9. Juni meldete Oesterreich seine schon im Jahre 1852 vorläufig angekündigtc und durch eine Denkschrift unterstützte-Foderung von >08 Mill. Fl. für seine Militär leistungen in den Jahren 1848 und 1849, einschließlich der Kriege in Ita lien und Ungarn, an, welche später mit Annahme einer andern Grundlage auf 68 Mill. Fl. reducirt wurde. Ueber die bis hierher angemeldeten Fo- derungen erstattete der Ausschuß Vortrag am 28. Juli. Nach demselben wurden von Oesterreich noch am 11. Aug. gegen 8 Mill. Fl. für die Ex pedition nach Holstein (1850 und 1851) und eine Foderung von Oldenburg, endlich am 3. Nov. eine solche von Schwarzburg-Rudolstadt angemeldet. — Das officielle Dresdner Journal verbreitet sich in einem länger» Ar tikel über die „unwahren Gerüchte in der Presse über angebliche Bestre bungen der deutschen Mittclstaaten". Es sagt unter Andcrm: „Wir wollen nur an wenigen Beispielen darthun, welche Entstellungen und Er findungen jetzt wieder in Umlauf gebracht und ohne alle Kritik ihrer inncrn Wahrscheinlichkeit von einem Blatte dem andern nachgedruckt werden. Die Reise eines sächsischen Ministers nach München wurde sofort benutzt, um das Gerücht eines daselbst abgeschlossenen Vertrags zu verbreiten. Verge bens ward diesem Gerücht in der Presse widersprochen. Sogar der Um stand, daß von jenem angeblichen Vertrage bisjetzt nicht eine Zeile bekannt geworden ist, obschon Viele ein Interesse hätten, von seinem Inhalte Kennt- niß zu erlangen, und nach den heutigen Erfahrungen diplomatische Akten stücke trotz Siegel und Schloß vor indiskreter Veröffentlichung leider nicht mehr sicher sind, hat der beharrlichen Wiederholung jenes Gerüchts keinen Einhalt gethan. Auch die kürzlich erfolgte Verleihung eines russischen Or dens an einen bairischen Minister hat zu Ausstreuungen gleichen Ursprungs und Zwecks einen Vorwand abgcben müssen. Es hätte sehr nahe gelegen, diese Auszeichnung mit dem Umstande in Verbindung zu bringen, welcher dazu die sehr natürliche Veranlassung gab: nämlich mit dem Abschluß der Verhandlungen über die Aufhebung des Leuchtenbcrg'schen Fideikommisses; allein es schien den oben geschilderten Preßorganen zweckmäßiger, jener De- corirung einen Zusammenhang mit münchener Verabredungen und der Or» low'schen Mission anzudichten. Und siehe da: Einer sprach die Vermuthung aus und der ganze Troß erzählte sie ihm nach! Auf Erfindungen, die ohne allen äußern Anlaß rein aus der Luft gegriffen sind, kommt cs den Geg nern der Mittclstaaten ebenfalls nicht an. Es ist ;. B. keine Silbe davon wahr, daß, wie die Weser-Zeitung wissen will, Rußland mit den Mittel staaten auf Grund von münchener Verabredungen oder sonst Unterhandlun gen geführt und Territorialveränderungen in Aussicht gestellt habe. Ebenso wenig ist das Gerücht von einer Denkschrift begründet, welche ein sächsi scher Minister auf Anlaß solcher angeblicher Verhandlungen und gewisser maßen auf Rußlands Wunsch ausgearbeitct und an verschiedene Höst ge sendet haben soll. Wenn ein Minister in den deutschen Mittelstaaten sich über den Stand der orientalischen Frage und seine Auffassung derselben aus gesprochen haben sollte, so wird dies gewiß nur auö selbständiger, freier Ent schließung erfolgt sein. Oder liegt es einem patriotischgesinnten, mit der Sorge für das Wohl seines Vaterlandes betrauten Manne nicht nahe ge nug, darüber sich in Zeiten eine klare Ansicht zu bilden, welche Folgen die jetzigen europäischen Ereignisse auf sein Vaterland berbeiführcn könnten, daß man erst russischen Einfluß für nöthig finden will, um einen deutschen Mi nister zum Nachdenken über solche Lebensfragen zu vermögen? In das Gebiet der Fabel gehört endlich auch die Nachricht dee Weser-Zeitung von einem «mythischen Dictum des Hrn. v. Beust über die Unbegreiflichkeit eines Bündnisses christlicher Mächte mit barbarischen Muselmännern»." Preußen. Berlin, 19. Febr. Es läuft hier mehrfach das Ge rücht um, die bevorstehende Mobilmachung der preußischen Armee sei von eingeweihter Seite dem Kaiser von Rußland verrathen worden, der deshalb den preußischen Militärbevollmächtigten in Petersburg sogleich zur Rede gestellt habe. Zwar reducirt sich die Sache auf eine indiskrete Mittheilung von geringerer Bedeutung; aber auch so wurde eine Treulosigkeit begangen und es steht zu hoffen, daß die vom Kriegsminister ungeordnete Untersuchung dem Verräther auf die Spur kommen wird, sollte er sich auch in sehr aristo- kratischen Kreisen befinden. Das Thatsächliche, worum es sich handelt, ist aber, wie ich aus wohlunterrichteter Quelle erfahre, Folgendes: Es wurde von betreffender Stelle angeordnet, die Zeughäuser, Munitions- und Kleider- magazine rc. zu untersuchen, ob Alles in Ordnung und in reichlichem Maße vorhanden sei; die Listen der Beurlaubten zu klären, sämmtliche Ucbersichts- papicre zu revidiren und alle Vorbereitungen für die Ausfertigungen zu treffen. Ist das noch keine Mobilmachung, so ist es doch der unmittelbar vorhergehende Schritt, zumal von Frankfurt aus an die kleinern Staaten ähnliche Weisungen ergingen, obgleich von Gotba und Weimar die Auffo- derung zur „Mobilmachung" officicll »och mit Recht in Abrede gestellt wer den konnte. Am wenigsten brauchte dergleichen nach Petersburg berichtet zu werden! Davon abgesehen, liegt aber auf der Hand, daß Oesterreichs und Preußens bisjetzt unbewaffnete Neutralität sofort eine bis an die Zähne bewaffnete werben muß, sobald der Krieg zwischen Rußland und den beiden Westmächtcn erklärt sein wird. Daß er aber unabänderlich bevorsteht, er scheint von Minute zu Minute wahrscheinlicher. Dann wird die nächste Eventualität die sein, daß Rußland Serbien und Griechenland in seinem Interesse aufstacheln, Albanien und Rumclien, wie es jetzt schon »ersuchte, weiter insurgiren wird. Werden die Westmächte dadurch etwas beim Löschen beschäftigt, so liegt cs nahe, daß sic ganz dasselbe Mittel nicht blos in Kau kasien, sondern auch in der Krim, in Bessarabien und besonders in Polen anwcnden werden. Sofort wird Oesterreichs und Preußens Neutralität da mit auf die schwerste Probe gestellt, und an die weitern Eventualitäten wol len wir gar noch nicht denken. (Auch die berliner Autographische Korrespon denz enthält eine Mittheilung über die begangene Verräthcrci des Geheim- niffes.) 0 Berlin, 19. Febr. Graf Orlow hat Warschau bereits verlassen und sich nach Petersburg begeben, wohin auf seine Veranlassung auch Fürst Paskiewitsch die ihm alljährlich obliegende Reise unternommen. Derselbe dürfte jedoch in kurzem wieder nach Warschau zurückkehren, da, wie man erfährt, der Zar fest entschlossen ist, den greisen Statthalter sowol rücksicht lich seiner Unentbehrlichkeit als auch seiner aus früher« Feldzügen davon getragenen Körperleidcn in Warschau zu belassen und bei den obwaltenden Eventualitäten von jedem Commando fernzuhaltcn, welches ihn in die Lage bringen könnte, den Strapazen des Kriegs noch einmal Trotz zu bieten. Zuverlässigen Nachrichten zufolge sind die Garden aus Petersburg nach War schau marschirt und Truppe» zur Aufstellung eines russischen Armeccorps zwischen Riga und Memel zusammcngezogen. — Die I. Kammer Hal in ihrer vorgestrigen Sitzung die Bcrathung des Jagdgesetzes begonnen, ohne jedoch in einer fünfstündigen Verhandlung bis zu einer Abstimmung gekommen zu sein. Die Entschädigungsfrage be schäftigte die einzelnen Redner. In welcher Weise sich die Kammer ent scheiden wird, ist wenig zweifelhaft: das Princip der Entschädigung findet fast keinen Widerstand; wie sehr aber die Ansichten über die speciellcn Be stimmungen der Vorlage auscinandergchcn, beweist die ganz außerordem- lich große Zahl der eingebrachten Amendements. — Der Allgemeinen Zeitung schreibt man aus Berlin: „Es ist gegen- wärlig sicher, daß die Voruntersuchung über das sogenannte Märzcom plot geschloffen ist, daß gegen die noch in Haft befindlichen Individuen An klage erhoben worden und daß diese Anklage an den Staaksgerichtshof gc langen wird. Ein bestimmter Termin für die Verhandlung der Sache läßt sich noch nicht angeben; indessen darf man um so eher erwarten, daß die Anklageschrift bald vollendet sein wird, als der Oberstaatsanwalt den Ver hören der Angeklagten und den Vernehmungen der Zeugen stets persönlich beigewohnt hat und also der Information aus den Untersuchungsacten nicht erst bedarf. Es wird den Angeklagten, wie man Hörl, nicht sowol ein bc-