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N'ockeMM für Pulsnil;, Königsbrück, Rnörlmg, Radeburg, Moritzburg und RmgegeM Erscheint: AKittwoch« und Sonnabends. Abonnementspreis: (kinschlieblich des jeder Sonnabend-Nummer bellieaende« SonntaaSblatteS) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Insercrt« werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königtichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtrathes zu Uulsnitz. Wufnnddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GeschäftssteLsM Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Vureaus Haasenstein H Vogler u. Jnvalidend^«»». Leipzig: Rudolph Ros?» von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» »d« 4.Vlllzr Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkäitiON Ü68 ^Mi8dlLliSK, Mittwoch. 55. 11. Juli 1883?" Coaks-Verkauf. Nm den Verkauf der in der hiesigen Gasanstalt Vorhandenei, Coaks-Vorräthe zu beschleunigen, haben wir beschlossen, eine Preisermäßigung bis auf Weiteres in der Weise eintreten zu lassen, daß im Detailverkauf der Centner Coaks I. Sorte mit 65 im Engrosverkauf, d. h. bei der Abnahme von mindestens 200 Centnern in einem Jahre der Centner Coaks 1. Sorte mtt 58 berechnet, überdies aber denjenigen Abnehmern, welche 500—1000 Centner in einem Jahre beziehen, 5 °/o und Denjenigen, welche mehr als 1000 Centner in einem Jahre beziehen, 10«/« Rabatt gewährt wird. Der Preis des klaren Coakses (Coaks 2. Sorte) ist bis auf Weiteres auf 55 pro Centner festgesetzt worden, doch wird bei dem Verlause dieses Coakses ein Rabatt nicht gewährt. Bautzen, den 4. Juli 1883. Der Stadtrath. Löhr, Brgrmstr. Zeitereignisse. Königsbrück, 7. Juli. Nachdem in diesen Tagen das in Klotzscher Flur, sowie in den Okrillaer und Lauß nitzer StaatSsorstrevieren gelegene, zum Bau der Bahn verbindung Königsbrück-Klotzsche-Drcsden erforderliche Areal der Königlichen Bahnbau-Verwaltnng überwiesen worden ist, wurde gestern das in Königsbrücker Flur vom Bahnbau betroffene und von der Stadt nncntgeld- lich zur Verfügung gestellte Areal seilen des Sektions- Vorstandes, Ingenieur Wilke hier, für die Bahnbauver waltung übernommen. Bautzen, 4. Juli. (Schwurgerichtsverhandlung.) Abermals war cs eine Meineidsanklage, welche in einer Nahezu achtstündigen Sitzung daS Schwurgericht beschäft igte. Im September v. I. klagten die Erben des im Jahre 1881 verstorbenen Leinewandhändlers Johann Traugott Kühne in Friedersdorf beim Amtsgericht Puls nitz gegen den Böttcher und früheren Bolenfuhrmann Ernst Ehregott Wobst in Oberlichtenau auf Rückzahlung zweier kurz vor Weihnachten 1879 bez. am 18. Mai 1880 gewährter Darlehne von 90 Mark und 60 Mark. Wobst stellte den Klaggrund in Abrede und ward ihm durch Urtheil des ProzcßgerichtS ein zugcschobener Eid des Inhalts auserlegt: „Es ist nicht wahr, daß ich kurz Vor Weihnachten 1879 von Kühne 90 Mark als Dar lehen für mich ausgezahlt erhalten und versprochen habe, dieselben in nicht langer Zeit zurückzuzahlen; es ist auch nicht wahr, daß ich am 18. Mai 1880 von Kühne 60 Mark als ein Darlehn ausgezahlt erhalten und ver sprochen habe, dieselben in vier Wochen zurückzuzahlen." In dem ursprünglich auf den 9. März 1883 anberaum- trnTermine brachte Wobst ein Notizbuch zum Vorschein, und behauptete, am 18. Mai 1880 könne er gar nicht bei Kühne gewesen sein, da er laut dieser Notizen an diesem Tage (z. Pfingstfeiertage) mit seinem Botenfuhrwerke in Dresden gewesen sei. Bei dieser Sachlage beantragte ^ gegnerische Sachwalter eine Einschaltung in den ösE*" Theil der Eidesformel, welcher Antrag indes zu- ruckgewte en mard und im anderweit auf den 6. April bestimmten Termine leistete Wobst den Eid ab. Alsbald denuncmen die Kühne'schm Erben gegen Wobst wegen Meineckes und h^te stand Wobst vor den Schranken des Schwurgerichts unter der Anklage, jenen Eid wissent lich falsch geschworen z« haben. Der 33 Jahre alte, noch unbestrafte Angeklagte, welcher sich im Januar v. I. bereits über eine gleiche Anklage zu verantworten hatte, damals aber freigesprochen worden war, behauptete auch heute, daß er den Eid mit unverletztem Gewissen habe leisten können, daß er bei Kühne im Jahre 1878 zwei Darlehen von 90 und 60 Mark sür seinen Vater ent nommen, ein ihm selbst im Jahre 1879 gewährtes Dar lehen aber noch in demselben Jahre dem Kühne zurück gezahlt habe, und das er am 18. Mai 1880 in Dresden seinen Geschäften nachgegangen sei. Nun wies zwar das oben erwähnte Notizbuch des Angeklagten Einträge über mehrere, angeblich am 18. Mai in Dresden über nommene Frachtausträge auf, unschwer war aber zu er kennen, daß die Zahl 18 erst später mit anderer Tinte aus einer andenn Zahl hergestellt worden war. Eigen- thümlichrrweise war das sür den Angeklagten entschieden werthvolle Buch bei der gelegentlich seiner Verhaftung vorgenommenen Aussuchung nicht zu finden, ward viel mehr erst einige Tage darnach von seiner Frau abge liefert. Der Angeklagte hatte sich auch vom Gerichtsge- fängniffe in Pulsnitz aus bemüht, mit der Außenwelt heimlich in Verbindung zu treten. Eines Tages steckte er bei einer Unterredung seiner Frau nicht weniger denn 11, mit ausführlichster Instruktion für die eine ganze Anzahl namhafter Zeugen beschriebene Zettel in ein Taschentuch eingewickelt, zu; das verdächtige Manöver war dem scharscn Auge des Beamten jedoch nicht ent gangen und die „Kassiber" bildeten heute ein ganz cha- raklerisches Belastungsmaterial. Dazu kamen die den Angeklagten schwer belastenden Angaben der Kühne'schen Erben im Zusammenhalte damit, daß der verstorbene Kühne unmittelbar nach der Darleihung jener 60 Mark einen bezüglichen Eintrag in ein „Schuldbuch" durch seine Tochter hatte vornehmen lassen. Der Angeklagte machte diesen Thatsachen gegenüber die verzweifeltsten Anstreng ungen, zu beweisen, daß er in der That am 3. Pfingst feiertage in Dresden gewesen sei. Als ihm einer der Zeugen, der Kaufmann Woldemar Schmidt aus Dresden aus seinem mit zur Stelle gebrachten Geschäftsbüchern nachwies, daß er die im Notizbuche, unterm 18. Mai eingetragenen Güter bereits 4 Tage zuvor, am regel mäßigen Bolentage, zur Verfrachtung zugeftthrt erhalten habe, weiß Wobst sich aber auch da Nath; er erklärte: er habe jene Güter (Branntwein für einen Gastwirth) am 14. Mai nicht mit fortgebracht, deshalb in Dresden eingelegt und erst nach dem Feste befördert, eine Aus flucht, deren Unglaubhaftigkeit der Zeuge treffend hervor hob. Der Angeklagte genießt, wie endlich noch zu er wähnen, in seinem Orte nicht den besten Ruf in Bezug aus seine Glaubwürdigkeit. Nach den Angaben des Ortsrichters heißts im Orte beim Weitererzählen irgend einer Neuigkeit: „Wobst hats gesagt, ich weiß aber nicht, ob's wahr ist!" Die Geschworenen erachteten nach län gerer Berathung den Angeklagten des Meineides nur in Ansehung des Darlehns der 60 Mark für schuldig. Das Urtheil lautete auf drei Jahre Zuchthaus, sechsjährigen Ehrenrechtsverlust und dauernde Unfähigkeit des Ange klagten, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernom men zu werden. — Als Obmann fungirte Divisions-Au diteur a. D. von Süßmilch-Hörnig. (Bautzn. Nachr.) Bautzen, 4. Juli. (Strafkammer-Sitzung des Kgl. Landgerichts.) Der Handelsmann Gustav Hermann Koch in Bretnig erhielt wegen Urkundenfälschung und Betrugs sechs Monate Gefängniß zudiktirt. Koch hatte Ende v. I. auf einen von ihm ausgestellten Wechsel über 192 Mark das Accept des Handelsmanns Otto Bruno Schurig in Großröhrsdorf unberechtigt gebracht und den also gefälschten Wechsel dem Fabrikant Bern hard Petzold in Bretnig zur Deckung einer gleich hohen Waaren- und Darlehnsforderung übermittelt. (B. N.) Bautzen, 6. Juli. Sr. Majestät der König haben, wie uns aus sicherer Quelle mitgelheilt wird, an Stelle des mit dem 1. October c. in Ruhestand tretenden Herrn Kreishauptmann von Beust Herrn Geh. Regierungsrath Amthauptmann von Salza zum Kreishauptmann hier- selbst zu ernennen geruht. Wegen Wiederbesetzung der Amtshauptmannschaft Bautzen, rüüsichllich deren den Provinzialständen das Vorschlagsrecht zusteht, soll z. Z. eine Entscheidung noch nicht erfolgt sein. — Vor einigen Tagen hat in Stolpen die Räum ung des Schloßbrunnens durch die aus Zaukerode ein getroffenen 7 Bergleute begonnen. Voraussichtlich wird die Räumungsarbeit 8 Wochen in Anspruch nehmen, da von dem 80 Meter tiefen Brunnen 50 Meter verschüttet sind. Neber diesen kunstvollen, wohl einzig in seiner Art geschaffenen Brunnen theilt Herr Prof. Dr. Steche in der auf Kosten der Staatsregicrung vom Alterthums vereine herausgegebcnen „beschreibenden Darstellung der älteren Bau- rind Kunstdenkmäler im Königreich Sachsen" mit, daß derselbe am 16. bis 18. September 1756 durch Husaren vom preußischen Korps des Herzogs von Bevern zum Theil verschüttet und noch im Anfang unseres Jahrhunderts bei der Zerstörung der Kapelle viel Stein werk derselben in den Brunnen geworfen wurde. Die Reinigung des Brunnens war schon einmal im Jahre 1792 beschlossen, wie C. F. v. Zehmen 1792 in einem in der königl. öffentlichen Bibliothek zu Dresden aufbe wahrten Manuskript über das Schloß Stolpen berichtet. Letzterer bestätigt zugleich die Tradition, daß im Jahre 1756 auch Kanonenrohre in den Brunnen geworfen worden sind, indem er sagt: „Es wird dies bep der jetzt vorgenommenen (aber nicht ausgeführten) Reinigung viel Unfug machen, vorzüglich werden die Kanonen, wovon die eine sich querüber ins Gestein gestemmt hat, schwer herauszubringen sein." Diesem Bericht Zehmen's stehen die Zweifel gegenüber, welche man in Bezug auf zu hoffende Kriegsausbeute von anderer Seite her aussprach. Die nächste Zeit wird nun lehren, welche Annahme die richtige war. Der Brunnen wurde im Jahre 1608 unter der Aufsicht von Hofrath Bernstein von Freiberger Berg leuten zu graben begonnen, wobei der Basaltfelsen nur durch Feuer hat können bezwungen werden, erst im Jahre 1630 erreichte man das Wasser. Zwickau, 6. Juli. Heute Nachmittag >/z4 Uhr fand im Sitzungssaale der königl. Kreishauptmannschast die Einsegnung der Leiche des in so entsetzlicher Weise um sein Leben gekommenen königl. Kreishauptmanns vr. Hübel Statt. Der Flügeladjutant Sr. Majestät des Königs, v. Malortie, überbrachte der Wittwe des Ver unglückten ein eigenhändiges Schreiben Sr. Majestät und legte einen Lorbeerkranz auf dem Sarge des Ver blichenen nieder. Im Auftrage des königl. Ministeriums des Innern hatte sich der Herr Geh. Rath v. Charpentier zum Begräbniß eingesunden und aus der Mitte des Collegiums als Freunde des Verstorbenen geh. Regier- ungsrätbe v. Koppenfels und v. Ehrenstein, außerdem der Gendarmerieoberinspcctor Major von Heygendorfs. Ferner waren da die Herren Kreishauptleute Graf zu Münster aus Leipzig und v. Beust aus Bautzen, sämmt- liche Amtshauptleute des Zwickauer Regierungsbezirks und eine große Anzahl solcher aus anderen Bezirken, beispielsweise Amtshauptmann vr. Plaßmann aus Leipzig, vr. Fischer aus Freiberg, Amtshauptmann Schäffer aus Rochlitz. Als Vertreter der Schönburg'schen Receßherr- schasten war der Prinz v. Schönburg-Waldenburg urb der Graf v. Solms-Wildenfels als Vertreter der Stan- desherrschast Wildenfels erschienen. Anwesend waren endlich eine große Zahl Beamter aus anderen Bezirken,