Volltext Seite (XML)
—- - Verantwortlicher Redakteur: VrmlJebne. — Druck und Verlag- Earl Jehne in Divvoldlswalbe. Freitag den 24 März 1922 Nr 71 88. Jahrgang Weitzeritz-Jeikmg mir Anzeiger sllr DippelSiswMe, SchmieSeberg «.» «eliefte Aetk««g-es Dezir»» Diefes «la« enlhSN -le amlNchen Dekannkmach«»-« -er Amlshauplmaunschast, -es Amlsgerichls «n- -es Sla-lrals zu Dippoldiswalde Dierteliabrlich ^MluodneZw- »eMgvPMS. tragen. - Einzelne Nummer» SO M. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde NnL. «Semeindeverbands-Girokonto Nr. 3. — Postscheck konto: Dresden 12548. Üauptmannschc», 1 im amwchm UM tzW, L «a Debörden) tne Zeile 200Pts.-En»a«d»>M ß Reklamen 200Pst». ä »»»»eee»e»ea»eaa»»—»eeO»eGO»ee»Oee»ei»<»OOGOOG^tzE^ Amtliche Bekaniitmachiinge». Hundesperre! Wegen Ausbruchs der Tollwut in einigen Grenzgemeinden der Tschecho-Slowakei wird gemäß 8 114 der Ausführungs verordnung des Bundesrats zum Biehseuchengesetz vom 7.12. 1911 und der Verordnung zur Abwehr und Unterdrückung der Tollwut vom 2. 1. 11 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 9 — bis zum 31. Mai 1922 die Hundesperre über sämtliche Gemeinden und Gutsbezirke der AmtsgerlchtSbezirke Frauenstein. Altenberg und Lauen stein verhängt. Im Sinne der vorgenannten Verordnung gellen als Sperrbezirk die Amtsgerichtsbezirke Frauenstein und Alten- berg und als Beobachlungsgebiet der Amtsgerichtsbezirk Lauenstein. Zur Durchführung der Sperre wird folgendes angeordnet: 1. Im Sperrbezirke sind sämtliche Hunde an solchen Orten festzulegen oder sicher einzusperren, die fremden Hunden nicht zugänglich sind. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Be dingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauches fest gelegt werden. Die Verwendung von Hirlenhunden zur Be gleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauches (Jagdhunde außerhalb des Jagdreviers) fest gelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Die Ausfuhr von Hunden aus dem Sperr- und Beobach tungsbezirke ist nur mit polizeilicher Erlaubnis nach vor heriger tierärzlicher Untersuchung gestattet. 2. Im Beobachtungsgebiete ist es gestattet, die Hunde entweder ohne Maulkorb an der Leine oder mit einem sicheren Maulkorb unter dauernder Ueberwachung frei laufen zu lasten. 3. Im übrigen sind alle Hunde und Katzen, die von einem wutkranken Hunde gebissen wurden oder verdächtigt sind, gMssen worden zu sein, sofort zu töten. Zur Prüfung darüber, daß den vorstehenden Be stimmungen nicht entgegengehandelt wird, haben die Orts polizeibehörden öfters Nachprüfungen durch ihre Polizei- organe anzuordnen. Verdächtige, auf Tollwut hindeulende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zur Kenntnis der Gemeinde behörden zu bringen, die hiervon ungesäumt an die Amts hauptmannschaft Anzeige zu erstatten haben. 4. Jeder Hundemaulkorb muß nach dem Auflegen im Ge nickstück mittels eines Lederriemens am Halsband des Hundes befestigt sein. Bei allen Hundemaulkörben darf der vordere Teil nicht bloß durch einen über den Nasenrücken liegenden Metall- öder Lederband getragen, sondern muß außerdem durch ein vom Genick über die Mitte der Stirn bis mindestens zur Nasenwurzel gehendes dergleichen Band in seiner Lage er halten werden. An Hundemaulkörben, welche nicht aus Metall hergestellt ßnd, müssen wenigstens die den vorderen Teil des Kopfes quer, senkrecht oder schräg umgehenden Riemen mit sorgfältig und fest aufgenieketen Mekallbändern gepanzert sein. S. Die zuständigen Ortspolizeibehörden und die Gendar- meriebeamten können olle Hunde, die den vorstehenden Be stimmungen zuwider frei umherlaufend betroffen werden, so fort töten lassen bezw. erschießen. S. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften «erden, soweit nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Haft bestraft. Die Orlspolizeibehörden haben die Anordnung der Hunde- fperre sofort ortsüblich bekannt zu machen. 0.27 kl. AmkShauplmannschasl Dippoldiswalde, am 20. März 1922. ^Ansteckende Krankheiten' beb Anker Hinweis auf die bereits früher erlassenen Bekannt machungen wird hierdurch erneut in Erinnerung gebracht, daß jeder Erkrankungs- und Todesfall an Croup, Dlphkerle, Ge- Eckstarre, Scharlach, TyphuS und Milzbrand unverzüglich Ech spätestens innerhalb 24 Stunden dem Stadtrate anzu- zelgen ist. Anzeigepflichtig sind, dafern ein Arzt zur Be handlung des Kranken nicht zugezogen worden ist, 1. der Haushaltungsvorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Er krankten beschäftigte Person, 3. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Er krankungs- oder Todesfall sich ereignet hat, 4. die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Ver pflichteter nicht vorhanden ist. An ansteckenden Krankheiten erkrankte Schulkinder dürfen, ebenso wie die gesund gebliebenen Schulkinder aus Häusern, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, die Schule erst dann wieder besuchen, wenn durch ärztliche Be scheinigung der Nachweis erbracht worden ist, -aß dem Schul besuche Bedenken nicht entgegenstehen. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft geahndet. Stadtrat Dippoldiswalde, am 22. März 1922. Brotmarken werden krüst»!, den 24. d. M., vormittags von 10—12 Uhr ausgegeben. Dippoldiswalde, am 23. März 1922. vor 8t»atr»t. kroll»! 6oa 24 LÜrr 1922 »donä» V28 vdr WMe Atzung ibr ElMnemSnettn zn LiMWmIK. Tagesordnung hängt im Rathause aus. OertlicheS «u- Sächsisches Dippoldiswalde. Der Schneefall, der nach dem Frühlings wetter am Sonntage einsetzte, hat auch gestern und in der Nacht zu heute Donnerstag angehalten, nur gesellte sich gestern dazu noch ein Sturm, der zum Orkan ausartete und der durch das Schneetreiben Wege und Stege verwehte und teilweise völlig ungangbar machte. Der Zugverkehr wurde noch pünktlich eingehalten, aber sonst dürften die Verbindungen nach aus wärts total unterbrochen sein. — Tagesordnung für die 8. Sitzung der Skadkverordneken Freitag den 24. März 1922, abends V, 8 Uhr. ^) Oeffent- liche Sitzung: Kenntnisnahme von einer Niederschrift über Prüfung der Stadtkaffe. — Verteilung der König-Albert- Stiftungszinsen. — Kenntnisnahme, Straßenbeleuchtung betr. — Erhöhung der Schornsteinfeger-Kehrlöhne. — Antrag der Lehrerschaft, Einziehung einer Wand zwischen den Lehr zimmern 5 und 6 der Bürgerschule und Stühle im Zimmer Nr. 9 betr. — Herstellung des Fußbodens im früheren Biblio thekzimmer. — Erhöhung der Masserleitungs-Anlieger-Bel- träge. — Neufestsetzung der Pachtpreise für städtische Grund stücke. — Richtlinien für den Verkauf städtischen Grund besitzes. — Gesuch um käufliche Ueberlaffung des Schühen- hausgartens. — Gesuch des Turnvereins Dippoldiswalde um käufliche Ueberlaffung des Flurstücks 579. — Gesuch des Turnvereins .Frisch auf' um käufliche Ueberlaffung des Flurstücks 606. — Gesuch der Pappenfabrik um käufliche Ueberlaffung der Teilparzelle Nr. 91 vom Flurstück 1063. — — 6) Nichtöffentliche Sitzung. Freital-Deuben. In der Nacht zum Dienstag wurde beim Kaufmann Johannes Dörrer eingebrochen. Die Diebe er beuteten Kleider, Stoffe usw. im Werte von 150 000 M. Dresden. Die Kommunalisierungswut des Radikalismus macht auch nicht vor den Toten Halt. Sozialistisch-Kommu nistische Mehrheiten in einzelnen sächsischen Gemeinden haben deshalb bereits Ortsgesetze über kostenlose Tokenbe- staktung erlassen, das heißt über Beerdigung auf Kosten der Allgemeinheit. Der unabhängige Minister des Innern Lipinski hat einen besonderen Fall zum Anlaß genommen, eine Verordnung herauszugeben, deren Grundsätze in Zu kunft in ganz Sachsen beachtet werden müssen. In der Ver ordnung heißt es unter anderem: Das Ministerium des Innern kann die Genehmigung des eingereichten Ortsgefetzes der be treffenden Stadt über die kostenlose Totenbestakkung nicht in Aussicht stellen, ohne daß die Deckungsfrage voll geklärt ist. Es muß befremden, daß der Skadtgemeinderat, ohne dies ge tan zu haben, eine neue Aufgabe, die die Stadt mit einem laufenden Mehraufwand von 60 000 M. jährlich belastet, übernehmen will, obgleich der Haushaltplan für 1921/22 ohne hin schon mit 134 800 M. ungedecktem Fehlbetrag abschlleßt, der Fehlbetrag des Aaushaltplanes nur durch Anleihe hak gedeckt werden können, und die Stadkgemelnde auch nicht tn der Lage zu sein glaubt, daß am 1. Oktober 1921 fällig ge wesene Staalsdarlehen von 65 000 M. zurückzuzahlen. Das Ministerium des Innern vermißt bei dem Stadtgemeinderat die Erkenntnis von dem Ernst der Lage. Geradezu unver ständlich ist die Auffassung, die sich in der Hoffnung -es Skadkgemeinderakes ausdrückt, daß ein Teil der Einwohner schaft von der unentgeltlichen Totenbestattung wahrscheinlich keinen Gebrauch machen werde. Hiernach scheint der Sta-t- gemeinderat selbst davon überzeugt zu sein, daß die Vor schriften des Ortsgefetzes den Wünschen und Belangen eines erheblichen Teiles der Einwohnerschaft so zuwiderlaufen, daß sie schon lieber ein starkes wirtschaftliches Opfer bringen, als sich einem so starken Zwang der Aniformierung zu unter werfen, wie er in dem Orksgesetz eingeführk werden soll. Das Ministerium des Innern kann ein öffentliches Interesse für einen solchen Uniformierungszwang nicht anerkennen. Die Gefühle der Liebe und Pietät gegen die Verstorbenen wollen vielfach durch die Form des Begräbnisses einen Ausdruck finden, ohne daß dadurch ein unangemessener Prunk entfaltet zu werden braucht. Es liegt kein berechtigter Grund vor, diesem Bedürfnis von Gemeindewegen entgegenzutreten, oder seine Befriedigung von dem Ermessen eines Ausschusses für das Bestaltungswesen abhängig zu machen. — Ueber „Sozialpolitik und Landwirtschaft" wird Herr Direktor E. Rammelsberg—Wurzen, Mitglied der Volkskammer, in der von der Oekonomischen Gesellschaft für Freitag den 31. März 1922 nachmittags 4 Uhr im weißen Saale des Fremdenhofes zu den „Drei Raben" in Dresden, Marien- straße 20 angesetzten Gesellschaftsversammlung einen Vortrag halten. — Nichtmitglieder haben gegen ein Eintrittsgeld von 3,50 Mark Zutritt. Königstein. Bei den Wahlen zur Kirchgemelndevertretung, die hier am Sonntag stattfanden, hatten fast alle bisherigen Mitglieder des Kirchenvorstandes, soweit die Stadt selbst in Frage kommt, eine Wiederwahl abgelehnk. Bis auf Buch halter Hille ziehen lauter neue Gesichter in die neue Körper schaft ein. Krippen. Die immerhin seltene Gelegenheit, zweimal silbernes Ehejubiläum zu feiern, konnte der 85 jährige Schiff bauer Wilhelm Richter erleben, der diesen Ehrentag am Sonntag mit seiner Gemahlin in Rüstigkeit beging. Berggießhübel. Anfang Mai soll das hiesige Bethlehem stift wieder eröffnet werden. Mitten im Walde gelegen, bietet es erholungsbedürftigen Kindern den denkbar beste» Aufenthalt. Die Aufnahme erfolgt jedesmal auf 4 Wochen. 64 Plätze stehen zur Verfügung. Im vorigen Jahre wurde» 325 Kinder verpflegt. Ebersbach (Laus.) Betrüger, die sich als Assistenzärzte des vr. Wankeschen Sanatoriums ausgeben, treiben seit einiger Zeit in der Oberlausitz und im angrenzenden Nordböhmen ihr Unwesen. Sie üben nicht nur widerrechtlich die ärztliche Praris aus, sondern bieten auch angeblich von Or. Wanke erfundene Apparate zu Heilzwecken an. Bernstadt (Oderlausitz). Der Kreisausschub ZU Bautzen hat die Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Bürger meisters, die mit sechs bürgerlichen gegen vier sozialdemo kratische Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen der Fest besoldeten erfolgt war, abgelehnt. Hartha bei Waldheim. Um die Wohnungsnot zu mildern, will Webfabrikbesitzer R. Möbius in Hartha an der Friedrich-August-Strabe ungefähr 20 Wohnungen mit einem Kostenaufwand von 3 Millionen Mark erbauen lassen. Die Stadtverordneten genehmigten den Verkauf des in Frage kommenden Areals. Nur die — kommunistischen Vertreter stimmten dagegen. Leipzig. Als erste unbesoldeke Skadkrättn zlehk jehk in das Leipziger Ratskollegium die Relchsgerlchksratswikwe Anna Ackermann ein. Bisher waren es nur Skadtoerordnete, die für den Stadtratsposten gewählt wurden. Nunmehr hatte die Wirtschaftspolitische Fraktion, in der alle bürgerlichen Par teien vertreten sind, Frau Ackermann, mit bei der Wahl der unbesoldeten Stadträke präsentiert,' sie wurde auch gewählt. — Die Tarifverhandlungen im Buchdruckgewerbe habe» nach viertägigen Beratungen zu einer Verständigung geführt. Danach werden die Löhne der Buchdrucker mit Wirkung vom 27. März ab um 90 bis 170 M. die Woche erhöht. Die Vereinbarung gilt zunächst nur für den Monat April. Leisnig. Am 20. -. M. erlag hier der Oberturnlehrer Louis Schlimpert, 57'/, Jahre alt, einem Herzschlag. Schlim pert war ein tatkräftiger Förderer des freiwilligen Feuerlösch wesens, Mitglied des Landesausschusses sächsischer Feuer wehren, Kreisverlreter der Feuerwehr - Bezirksverbänd« Meißen und Döbeln, Vorsitzender des letzteren, Bran^-