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SchonbliM Tnyeblatt Erscheint täglich mit Auünahmc der Tage noch Sonn« und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- !-eiuende Nummer bis vormittags 11 Ühr. L« «bonnementspreiS beträgt vierteljähr- Nch 1 Ml. LS Pf. Einzeln« Nrn. b Pf. Änferate pro Zeile 10 Pf., Eingef. 20 Pf. Tabellarischer Satz wird doppelt berechnet. «ud Valtenburzer Amelger. Filialen: in Altstadttoaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster: in Kaufungen bei Herrn Fr. Janaschel; in Langenchursdorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Wi- elm Dahler, LigarrengeschLft an der Brücke; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. —Amtsblatt für den ^tadtrath zu Waldenburg. — Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Aichteustein-Caüuberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Nltstadt-WaldenbMg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 55. Mittwoch, den 8. März 1ZW. Witternngsbericht, ausgenommen am 7. März, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 759 MW. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstaad -s- 7,5* 6. (Morgens 8 Uhr — 2" 0.) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymetcr 42"/o. ThaupNNkt — 5 Grad. Windrichtung: Süd. Daher Wttterungsausfichteu für den 8. März: Halbheiter bei zunehmender Bewölkung. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Friedrich Oskar Nhltg eingetragene Grundstück, Brauhaus, Foliuml66 des Grundbuchs für Reichenbach, Nr. 100, 103», 180» und 99o des Flurbuchs, nach dem Flurbuche — d» 70,2 »r groß, mit 163,«« Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 24,650 Mk. —soll an Amtsstelle zwargsweise versteigert werden und es ist der 23. März 1899, Bormittags 1« Uhr als Bersteigeruugsternli«, sowie der 1. April 1899 Bormittags 1V Uhr als Termin zu Berküudung des VerthetlnugS-lans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Waldenburg, am 25. Januar 1899. Königliches Amtsgericht. vr. Demmrich, Asi. Leonhardt, G.-S. "Waldenburg, 7. März 1899. Der Reichstag hat in dieser Session bereits so außer, ordentlich viel Ärbeitsstoff, daß an eine Erledigung des größeren Theils der eingebrachten Gesetzesvorlagen nur dann zu denken wäre, wenn die Volksvertretung bis in den Sommer hinein beschlußfähig bliebe, und damit ist nicht zu rechnen, erhält aber noch immer mehr unter breitet. Angekündigt ist noch ein ebenso umfangreiches, wie in der Sache schwieriges Gesetz wegen Abänderung der Gewerbeordnung, welches die Concessionirung der Gesindevermiether rc., die Einführung von Lohnbüchern und Anderes, vor Allem aber den Schluß der Laden geschäfte betrifft. Darnach kann von der höheren Be hörde nach Anhörung der Ortsbehörde bestimmt werden, daß entweder alle Geschäfte oder die einer sestzusetzenden Branche zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu schließen sind. Es werden noch gesundheitliche An ordnungen wegen der Laden-Einrichtung, Vorschriften über dir Lehrlings-Erziehung und Anderes getroffen, doch bleibt für den Nährstand die Hauptsache der Acht-Uhr- Ladenschluß. Hierzu Stellung zu nehmen, ist entschieden geboten. Die heutige Fassung der Vorlage hat glücklicherweise den früheren bureaukratischen Wortlaut vermieden, der vom praktischen Standpunkte aus einfach unverständlich war. Damals hieß es, daß auf Antrag von mehr als zwei Dritteln der ansässigen Gewerbtreibenden der Laden schluß für 8 Uhr abends angeordnet werden könne. Es ist an dieser Stelle sofort darauf hingewiesen, ein wie gewaltiger Unterschied hinsichtlich der Nützlichkeit oder Nothwendigkeit, um 8 Uhr abends die Ladcnthür zuzu machen, bestehe, wie verschiedene Gewerbe kaum ein paar Wochen im Jahr auf ein Geschäft nach 8 Uhr abends zu rechnen hätten, während anderswo wieder mit Aus nahme von einigen stillen Sommermonaten den ganzen Abend hindurch das Geld aus dem Ladentisch klingele. Vor Allem war cs auch ein Widersinn, diejenigen Ge- schästLleute, die an einem späteren Ladenschluß gar kein Interesse haben, hierüber mit entscheiden zu lasten. Es wurde damals sofort gesagt, wenn überhaupt eine gesetz liche Bestimmung getroffen werden sollte, so könnte sie nur für einzelne Branchen getroffen werden. Dieser unser, auf Grund des praktischen Lebens und der that- sächlichcn Verhältnisse erhobene Einwand ist in der neuen Fassung berücksichtigt. So läßt sich eher über die Sache reden. Aber es wird gut sein, nicht zu schnell von Worten zu Thaten übcrzugehen. Es sollen wieder Thatsachen vorgesührt werden. In Süddeutschland pflegt man im Durchschnitt weit früher die Läden zu schließen, wie in Norddeutschland; man beginnt eben morgens früher. Die Frühmessen tragen wesentlich hierzu bei. Aber auch in Süddeutschland hat der in der allgemeinen Gewöhn- heit liegende Ladenschluß schon nicht mehr aufrecht ge halten werden können, die Verhältnisse waren zwingender wie die Gewohnheit, die von den Ansprüchen des Publi kums und der Concurrenz durchbrochen wurde. Das Geschäft an den Abenden der Wochentage und an den Sonntagen, wo ja schon gesetzliche Ruhe geboten ist, ist nicht mit einander zu vergleichen, denn wir haben nur einen Sonntag, hingegen sechs Wochentage. Ge schäftsleute, die aus Kunden aus den breiten VolkSkrejsen angewiesen sind, werden bei dem frühen Schluß unbe dingt Schaden haben. An Sonnabend Abenden ist der zeitige Schluß vielfach überhaupt undurchführbar, denn man kann doch im unermüdlichen Reformen-E fer nicht wollen, daß der Wochenlohn, statt zu Wirthschaftsein- käusen verwendet zu werden, zum erheblichen Theil ver» kneipt oder verjubelt wird. Wenn die Frau des kleinen Mannes — besonders in den Großstädten, Sonnabend abends nicht mehr Zeit zum Einkauf hat, die Männer haben doch ost einen sehr weiten Weg bis nach Hause, sie trinken auch rach der Lohnzahlung noch gern ein Glas Bier — dann kneipt sie eben mit ihrem Manne zusammen. Bevor man Gesetze beschließt, sollte man die praktischen Verhältnisse kennen zu lernen versuchen. Das neue Gesetz sagt zum Trost, daß in den Abend- stunden dann auch der Hausirhandel beschränkt werden solle. DaS ist gar nicht wirklich durchführbar. Man kann doch nicht jedem Hausner einen Polizisten mit aus den Weg geben. Und in leichten Handtaschen, auch in Rock- und Kleidertaschen läßt sich viel unterbringm. Es zeigt Niemand einen Hausner an, wenn er abends handelt, und es finden sich auch viele arme Teufel darunter. In Mittel- und Kleinstädten schadet der Hausner nicht viel, in Großstädten nähren sich zahlreiche Familien red lich von Dem, waS sie Sonnabends abends verdienen. Vor Allem wird, daran ist sestzuhalten, mit der Ver nichtung des Hausirgewerbes dem Nährstande nicht er setzt, was er verdient. Vortheil von einer solchen Ord nung der Dipge haben nur die großen Geschäftshäuser, die heute den kleinen schon so schwere Concurrenz bereiten. Gewiß ist, daß namentlich in den stillen Sommer monaten die Geschäfte häufig früher geschloffen werden können, als es geschieht. Aber erfahrene Geschäftsleute sagen auch: Sollen unsere Lehrlinge nun jeden Abend herumflaniren? Das Gesetz sagt, die jungen Leute sollen zum eifrigen Besuch der Fortbildungsschulen angehalten, ihre Ausbildung soll überwacht werden. Recht gut! Aber wie geht's denn zu, wenn junge Leute freie Zeit haben, nicht an Stunden gebunden sind? Darüber ist wohl kein Wort zu verlieren. Und soll etwa jeder Prinzipal abends aufpaffen, ob sein Stift nicht etwa sich Unterricht in der „»r8 »m»näi" geben läßt, statt in der Handelskunde? Man merkt es, daß sich unter den Ausarbeitern dieses Gesetzes doch keine praktischen Geschäftsleute befunden haben. oMische Rundschau. Deursckes Reich. Der Kaiser machte Montag früh den gewohnten Spaziergang, fuhr hierauf beim Staatssekretär v. Bülow vor und hörte, ins kgl. Schloß zurückgekehrt, Marine vorträge. Kaiser Wilhelm hat an die Gattin des in New- Jork erkrankten englischen Schriftstellers Kipling daS nachstehende Telegramm gerichtet: „Als ein enthusiastischer Verehrer der unvergleichlichen Werke Ihres Mannes er warte ich mit Spannung Nachricht über sein Befinden. Gott gebe, daß er Ihnen und Allen erhalten bleibe, dir ihm für die herzliche Art dankbar find, in der er die Thaten unserer großen gemeinsamen Raffe besungen hat." Frau Kipling hat Sr. Majestät ihren tiefgefühlten Dank aussprechen und gleichzeitig melden lassen, daß sich thr Mann aus dem Wege der Besserung befinde. Rudyard Kipling ist noch jung an Jahren; er ist 1865 in Bom bay geboren. Sehr packend sind seine Erzählungen aus d-m indischen Leben. Betreffs des Bankgesetzcs schweben gegenwärtig an geblich Verhandlungen wegen eines Compromiffes, wo nach das Grundkapital der Reichsbank um 60 Millionen statt nur um 30 Millionen Mk. erhöht werden soll, wodurch dann im Plenum die Annahme des CommisfionS- beschluffes wegen Verlängerung des Privilegs um 20 statt um 10 Jahre gesichert wäre. An Herrn v. Lucanus Stelle soll nach neuerlichen Blättermeldungen der Regierungspräsident in Oppeln, Herr v. Moltke als Ches des Civilkabinetts des Kaisers aysersehen sein. Auch ein Fortschritt in Kiautschau —die ersten Pleiten sind da. Der erste Reichsangehörige in Deutsch-China, der in Concurs ging, ist der Bauunternehmer Emil Rosenberg; sein Aufenthalt ist unbekannt. Der ConcurS scheint übrigens nur sehr bescheiden zu sein; ein Bau ausseher hat 18 Pf. zu fordern. Die zweite Pleite be trifft die Firma „de Sonza L Co." Auf die Besserung der deutsch-amerikanischen Handelsbeziehungen wird von Washington aps hin gewiesen. Die Waareneinsuhr aus Deutschland sei in den letzten sechs Monaten um 25 Procent größer ge wesen als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres und bewerthete üch auf 40,61 gegen 32,63 Mill. Doll. Andererseits stieg der Werth der amerikanischen Ausfuhr nach Deutschland von 77,13 auf 85,90 Mill. D. Wenn auch eine Steigerung unserer Einfuhr in Nordamerika eingetreten ist, so steht sic doch nicht in dem rechtem Verhältniß zu dem gewaltigen Aufschwung des wirth- schastlichen Lebens in Amerika, was offenbar die Maß nahmen der amerikanischen Regierung verschuldet haben. Die Verhandlungen, die zwischen beiden Ländern schweben, lassen eine Besserung hierin erhoffen.