Volltext Seite (XML)
I Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. Da« ,WII«dniftcr Tageblatt* erscheint täglich, mlt Ausnahme der Sann- und Zettlage, abend« L ühe für den folgenden Tag, / Zezug«Preis bei Eelbttabholung »on der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich ptg,, vierteljährlich ML; durch unsere Austräger zugetragen monatlich pfg-, vierteljährlich Ml,; bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zuffellungsgebühr. Alle postanstaltcn, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungöelnrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner bat der Inserent in den obengenannten Fällen tclne Ansprüche, falls die Zeitung »erspäiet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei« verlausspreis der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Echristicitung oder die Geschäftsstelle. Anonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4S. für die Amtshauptmannschaft Meitze«, für das »,»MI Wiudiust Nr.«. famie für das Aarfl- Insertionspreis Pfg. für die b-gespaltene Korpllszeile oder deren Naum, Lokalpreis Pfg., Reklamen Pfg., alles mit Teucrungszuschlag. I 'raub und tabellarischer Satz mitAufschlag. Bei Wiederholung und Jahre«»» 'tzen enstprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behör. die Spaltzeile NO Pfg. bcz. pfg. / Nachweisung«- und Offertengebühr Al be». pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jede« Nellamasionsrccht au«. / Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Ml., fr die Postaustage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte platzvorschrist */, Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabastsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigleit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenien bedingen die Berechnung de« Brutto-Zeilen» Preises. / Sofern nichtschon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. d Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt. Pom»-«.»»«»» Nr. 148 Dienstag den 1. Juli 1S1S 78. Jahrg. Amtlicher Teil. Errichtung eines Landeskohlenamtes. Am 30. Juni dieses Jahres werden die Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig auf gelöst. Die bei den Kriegsamtstellen bestehenden Kohlenabteilungen, deren Weiterführung zum Nutzen einer geregelten Versorgung der Industrie mit Kohlen bis auf weiteres und jedenfalls so lange geboten ist, als die Zwangsbewirtschaftung der Kohle aufrechterhalten werden muß, werden deshalb am l.Juli dieses Jahres mit der bei dem Arbeitsministerium bestehenden Abteilung für Hausbrandversorgung zu einem Landeskohleuamt verbunden, das dem Arbeitsministerium unterstellt ist. 1. Kohlenversorgung -er Industrie. Den Verkehr mit der Industrie in Kohlenfragen werden in Zukunft statt der Kriegs, amtstellen vorzugsweise die Gewerbe-Aufstchtsämter des Landes vermitteln, die schon früher, vor Begründung der Kriegsamtstellen, auf diesem Gebiete tätig gewesen sind. Ihnen wird künftig insbesondere die Prüfung des Kohlebedarfs der Industrie obliegen. Die Gewerbe-Aufsichtsämter werden auch die sogenannten Sollmengen, das heißt den an erkannten Kohlebedarf, für jeden einzelnen Betrieb vorläufig festsetzen. Darüber, daß hierbei nach gleichen Grundsätzen verfahren' und gleiches Recht für alle gleichartigen Be triebe Sachsens gesichert ist, hat das Landeskohlenamt zu wachen. Die von den industriellen Betrieben allmonatlich auszufüllenden, bisher an die Kriegsamtstellen gehenden Kohlebedarfs-Meldekarten sind — und zwar zum ersten Mals für den Monat August dieses Jahres — in zwei Stücken bei dem für jeden Betrieb zu ständigen Gewerbe-Aufsichtsamt einzureichen. Ueber Meldepflicht, Inhalt, Zeitpunkt und Fristen für die Meldung trifft nach wie vor der Reichskommissar für die Kohlenverteilung m seinen hierauf bezüglichen Bekanntmachungen Bestimmung. Die Meldekarten für den Monat Juli sind im Bereiche der Kriegsamtstelle Dresden unmittelbar beim Landeskohlenamte, für den Bereich der Kriegsamtstelle Leipzig noch bei dieser einzureichen. Die Ausgabe der Meldekarten erfolgt künftig, und zwar erstmalig für den Monat August, allgemein durch die zuständige Ortskohlenstelle. Der Betrag für die Karten ist der Anforderung beizufügen. 2. Hausbrandversorgung. Die bisher für die Hausbrandversorgung gellenden Bestimmungen bleiben unver ändert bestehen. Das Landeskohlenamt setzt die vom Kohlenreferat des Ardeitsministeriums zur Regelung der Hausbrandveisorgung entwickelte Tätigkeit fort. Das Landeskohlenamt regelt ferner den Verkehr mit Brennholz aus sächsischen Forsten. 3. Geschäftsordnung sür das Landeskohlenamt. Das Landeskohlenamt ist Landesstelle im Gegensatz zum Kohlenausgleich Dresden, der Reichsstelle ist. Die Geschäftsräume des Landeskohlenamtes befinden sich in Dresden-Altstadt, Sedan straße 9. Die Nummern des Fernsprechanschlusses werden noch bekanntgegeben. Die Geschäftszeit beginnt um 8 Uhr morgens und endet 3 Uhr nachmittags. Leiter und Referenten deS Landeskohlenamts sind im allgemeinen täglich von 10 bis 12 Uhr zu sprechen, doch empfiehlt sich vorherige Vereinbarung mit den zuständigen Refe renten über den Zeitpunkt des Besuches, da dienstliche Abhaltungen mitunter die Einhaltung der Sprechstunden verhindern werden. Das Landeskohlenamt umfaßt zwei Abteilungen, die Industrie-Abteilung und die Hausbrand-Abteilung. Bei der Jndustrie-Abteilung werden zunächst für Ostsachsen (bis her Kriegsamtstelle Dresden) und Westsachsen (bisher Kriegsamtstelle Leipzig) getrennte Geschäftslisten geführt. 4. Übergang der Geschäfte aus das Landeskohlenamt. Am Dienstag den I. Juli dieses Jahres können Geschäfte in Kohlensachen weder vom Landeskohlenamte noch von den Stellen, die es ersetzt, erledigt werden. Dringliche Eingänge, die den Hausbrand oder die Industrie Ostsachsens betreffen, können vom 2. Juli ab, solche, die stch auf die Industrie Westsachsens beziehen, erst vom 3. Juli an wieder bearbeitet werden. Am 4. Juli beginnt der regelmäßige Geschäftsbetrieb. Dresden, am 28. Juni 1919. Arbeitsministerium. Wegen Ausbruchs der Lungenseuche nuf der Genossenschastsweide in Birken hain bei Wilsdruff wird gemäß 8 194 der Bestimmungen des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 hiermit ungeordnet: I. als engeres Beobachtuugsgebiet gilt die Genoffenschaftsweide und das zugehörige Gehöft mit den aus 185—190 sich ergebenden Wirkungen, 2. als weiteres Beobachtnngsgebiet gilt der Ort Birkenhain. Aus diesem Gebiet dürfen Rinder nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft nach tierärztlicher Untersuchung des Bestandes ausgeführt werden. Dresden, am 26. Juni 1919. 469a V11. Die Kreishanptmannschast. Reichsreisebrotmarken. In Ergänzung der Bekanntmachung vom 15. Mai. 1919 wird bekanntgegeben, daß die neuen Reichsrersebrotmarkenbogen (von gelber Farbe mit schwarzem und grünem Auf druck) zunächst unperforiert zur Ausgabe gelangen. Die Umlaufzeit dieser unperforierten Reichsreisebrotmarken wird auf die Zeit bis zum 3. August 1919 einschließlich beschränkt. Vom 4. August ab wird demnach den Bäckern auf die unperforierten Reichsreisebrotmarken Mehl nicht mehr vergütet. Seitens der Verbraucher ist deshalb darauf zu achten, daß der Um tausch der Brotmarken möglichst nur in beschränktem Umfange vorgenommen wird. Im Uebrigen behält die Bekanntmachung vom 16. Februar 1919, ReichSreisebrot- marken betr., Gültigkeit. Zuwiderhandlungen werden nach der Bestimmung der Reichsgetreideordnung vom 29. Mm 1918 bestraft. Meißen, am 25. Juni 1919. Nr. 728 s. U L Kommu«alverba«d Meisten Stabt «nd Land. Fleischversorgung. Dem Kommunalverband Meißen-Land ist für die Woche vom 3V. Juni bis 6. Juli d. I. eine größere Menge ausländ. Gefrierfleisch überwiesen worden, die es ermöglicht, daß in dieser Woche fleischbezugsberechtigie Erwachsene bis ZN 21Ü Gramm, Kinder unter 6 Jahren bis zu 11V Gramm erhalten können. Selbstversorger sind vom Bezüge ausgeschloffen. Der Kleinhandelspreis für I Pfund ausländ. Gefrierfleisch beträgt 6,96 Mk. Im Hinblick auf diese zur Verteilung kommende größere Menge Gefrierfleisch und um in den nächsten Wochen, soweit in ihnen kein Auslandsfleisch zur Verteilung kommt, die sicherzustellcnden Frischfleischmengen in voller Höhe verabreichen können, gelangt in der Woche vom 30. Juni bis 6. Juli kein Frischfleisch zur Ausgabe. In der Woche vom 7. bis 13. Juli sollen neben einer Menge von 100 bis 125 Gramm ausländischem Rinderpökelfleisch für den Kopf 100 Gramm Frischfleisch zur Verteilung gelangen. Hierüber erfolgt hoch besondere Bekanntmachung. Meißen, am 26. Juni 1919. 378 II I,. "" Kommuualverbaud Meisten Laud. Kirschen- und Erdbeerpreise. Auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums und der LanklespreiSprüfungsstelle wird darauf hingewiesen, daß die mit Verordnungen des Wirtschaftsministeriums vom 30. Mai und 21. Juni 1919 festgesetzten Richtpreise für Kirschen und Erdbeere« genauestens von allen Beteiligte« (Erzeugern, Groh-und Kleinhändler«) eiuzuhalte« sind. Die Gendarmerie und die Ortspolizeiorgane sind angewiesen, den Verkehr mit Kirschen und Erdbeeren ständig zu überwachen, jede Richtpreisüberschreitung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen und gegebenenfalls mit Beschlagnahme vorzugehen. Auch die Bevölkerung wird ersucht, jeden Fall der Preisüberschreitung anzuzeigen. Meißen, am 29. Juni 1919. Nr. 2620 u. 3151 a II k'. 444« Der Kommuualverband Meißen-Land. Dom 2. bis 7. Inli dieses Jahres sollen die Schornsteine im hiesigen Stadtbezirke gereinigt werden. Wilsdruff, am 28. Juni 1919. 4446 Der Stadtrat. Es wird höflichst gebeten, alle Inserate möglichst frühzeitig, spätestens aber bis Uhr norm, aufzugeben. Beilegung des Eisenbahnerstreiks. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die staatliche Beihilfe für die Lebensmittelbeschaffung in Preußen ersordert sür das kommende Vierteljahr 1'/- Mil liarden. * Zwischen den streikenden Eisenbahnem und der Regie rung wurde ein Abkommen geschloffen, wonach die Lebens« mittelpreise herabgesetzt, aber keine höheren Löhne gezahlt werden sollen. ' Reichskommiffar Winnig ist mit der Stellvertretung des Oberpräsidenten von Ostpreußen beauftragt worden. * In Hamburg herrscht nach Abzug der Regierungstruppen Ruhe. * Die Entente plant, Kaiser Wilhelm nach dem Muster Navoleons I. zu verbannen. Nach der Llnterzeichnung. So ist es denn traurige, erschütternde Wahrheit ge worden, was bis vor einiger Zeit noch kaum ein Mensch auf dem weiten Erdenrund für möglich gehalten hätte: seit dem 28. Juni 1919 nachmittags 3 Uhr ist Deutschland abhängig von der Gnade und Ungnade seiner Feinde, ver urteilt, für fremde Dienste zu frohnden. Einen Frieden, den wir für unerfüllbar, für unerträglich erklärten, haben wir unterschreiben müssen. Kein Wunder, wenn viele Deutsche sich am liebsten in ihren vier Wänden einmauern möchten, um fortan nichts mehr zu sehen und zu hören von den schmachvollen Dingen, die jeder Tag, den Gott werden läßt, für uns bringen wird. Es gibt auch genug Verant wortungslose, die stch abkehrenoon der allgemeinen Trauer. Sie füllen die Vergnügungsstätten, wo eS immer noch hoch hergeht, als wäre jede Sorge von uns genommen, oder sie werfen sich auf völlig abseits von den Vorgängen des Tages gelegene Beschäftigungen. Aber der Einzelne mag sich zu dem Schicksal, das uns getroffen hat, stellen wie er will: das deutsche Volk in seiner Gesamtheit ist in den Schatten verwiesen, es sieht die'Sonne wirtschaftlicher Gröbe nicht mehr, an der es sich nahezu fünf Jahrzehnte erwärmte. Dunkle Nacht umgibt uns, solange dieser Friedensoertrag auf uns lastet. Oder sollten wir uns irren? Sollte etwa doch die Tatsache, daß der Kriegszustand endlich, nach fast fünf jähriger Dauer, für aufgehoben erklärt werden muß, eine Erleichterung unserer ganz und gar unhaltbar gewordenen Lage bedeuten, die auch die riesenhaftesten Opfer zu recht fertigen vermöchte? Wir täten wirklich gut daran, uns