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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 08.02.1905
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1905-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19050208010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1905020801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1905020801
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-02
- Tag 1905-02-08
-
Monat
1905-02
-
Jahr
1905
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 08.02.1905
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" chaurtsieschästsstclle: l viarienstr. 38,40. ii- Llvoliiae geh« a»! Tcrtieite und als A EmaelandisvP!,. »urwärtioetlui. > traue nur geaen Porausdejadlmia. ^ vklesdlalter ivrrden um w Wu. ^ vrrrsmer. ^ sern!vr«chanitl,iuk: «uu l Sir. u und Sir. 2US«. tz I'iliAls äsr „vrsLämr Na.c1irLektsn" ! emptivlilt »loh nur « tlonabmo von loneiateu uocl ^bvuuoiuvntn kür obi^g Ac>it»nff. ! I Lrolllvueklvr ^ ^ ? til lOr La», petrvlvum uncl iterren. «. Vvvrmüvn, iLLkT K kckolk UsedmGisler, eoikksur § ^ttltnnil«>»-.4ilv«, im ( »ist lriiiilw. ff ktlvKrmle 8rilnn8 xum A tül Idnitt«» »ml A K 4mvrlitaut»«I»t, I4«pt«ü«< I»e». — Han» z»Ne>tro. Z kvsiplrLlorvo Ni örlllvll W §1l'M8tl'388L 11. N» HA . SckpffatMSabgabe». Hebung des Fiemde,'Verkehrs, Soziale Frage. Woliltätiakeitsvvlstelluiig, Mntiiiaßl. Witterung: > dK) td» Sa «ZV» Gerichlsvetha»dl»»geii. BeigarbeiternilSstaiid, Lage IN Rußland. Süchi Klinstvercin. Mild, trübe. l «VI Ae-nmr lW5. Aur Frage -er Schiffahrtsabgaben. Die Frage der Schiffahrtsabgaben hat soeben den Reichstag beschäftigt und gleichzeitig sowie schon zwei Sitzungen vorher das preußische Abgeordnetenhaus. Hier überwog in der Behandlung, wie sich dies nuS dem Zusammenhänge mit der auf der Tages ordnung stehenden Kanalvorlage ergibt, die siiianzleN-wirtschaftliche Seite, obwohl auch die rechtliche Seite, die Verfassung-- wie die völkerrechtliche, nicht unberührt bleiben konnte. Im Reichstage war eil naturgemäß fast auSlchliesilich die Rechtsfrage, die erörtert wurde, zumal der Zweck der von der freisinnigen Bolksvartci aus gehenden Interpellation der war. über die Stellung des Reichs kanzlers in verfassungsrechtlicher Beziehung Auskunft zu erhalten. Eine solche Auskunft war eigentlich nicht mehr erforderlich, nach dem Graf Bülow bereits in der Reichstagssitzung vom 10. Tezem- ber 1902 seinen Standpunkt festgelcgt hatte. Tie Erklärung des Reichskanzlers ging damals dahin, es könne nach der ganzen EnlstehungSgelchichle des 8 51 der Reichsvcrsasfung keinem Zweifel »nteriiegen, daß durch diese Vcrfassungsbeslimmnng das Recht der Einzelsiaaten beseitigt werden sollte, auf den deutschen Strömen lediglich fiir deren Befahrung irgend welche Abgaben zu erheben. Jede Ausnahme von diesem relchsgei'etzlichen Grundsätze würde hiernach der Genehmigung durch ein besonderes Neichsgeietz bedürfen, über das im BnndcSratc nach der Borschrift des Artikels 78 mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müßte. Nach dieser Erklärung des Reichskanzlers wurde es für aus geschlossen gehalten, daß sich Preußen für berechtigt erachtet, die Streitfrage der Abgabenerhebung auf natürlichen Wasserstraßen einseitig auS eigener Machtvollkommenheit zu entscheide». Auch hatte in Uebereinstimmung mit der von dem Ministerpräsidenten Grasen Bülow vertretenen Auffassung der preußische Eiscnbalm- nnnister v. Budde in der Kanalkonnnissiv» aus die Tatsache veiwicien. daß Im Reichstage und bei den beteiligten Regierungen Meinungs verschiedenheiten darüber bestehen, ob die von der Mehrheit des vreußischen Abgeordnetenhauses verlangte Abgabenerhebung mit dem Artikel 54 der Reichsvrrfassnng und mit den in Betracht kommenden intemationalen Verträgen der Elb- und der Rhein- schiffahrtSalte. deren Mitkontrahentcn Oesterreich-Ungarn und Holland sind, vereinbar ist. Bon den unmittelbar beteiligten B»ndeSsiaaten Sachsen, Bayern, Württemberg. Hessen und Baden liegt seither eine authentische Erklärung nur von den beiden letzt genannten Staaten vor. und zwar zu gnnsten des Grundsatzes der Abgabenfreiheit in dem Sinne, wie sie durch b e Bestimmun gen der ReichSversasiung und der Ndeinschifsahrtsaktc als gewähr« leistet angesehen wird. Inzwischen hat ober im weiteren Verlaus der Verhandlungen über die Kanalvorlage der genannte preußische Minister v. Budde wiederholt Aeußerungeu getan, die nach der Meinung der freisinnigen Anhänger der unbedingten Abgoben- sreiheit geeignet lein sollen, den vom Reichskanzler eingenomme nen ursprünglich unzweideutigen Standpunkt zu verdunkeln: im preußischen Abgeordnetenhaus? behaupteten sogar freisinnige Red ner, BnddeS Erklärungen zur Streitfrage seien absolut unverein bar mit denen des Reichskanzlers. Zwar Hot Minister v. Budde auf die Tatsache verwiesen, daß die Einführung von Schiffahrts abgaben aus natürlichen Wasserstraßen im Rahmen des Artikels 54 der Reichsverfassung durchaus nicht etwas ganz Neues wäre, und er hat daraus gefolgert, daß auch in Zu kunft möglich sein müsse, was seither in einer Anzahl Fällen, in denen Schiffahrtsabgaben eingeführt wurden, geschehen ist: aber er hat hierbei doch nicht unterlassen, ausdrücklich zu be tonen, daß in diesen Fällen die Einführung mit Zustimmung aller beteiligten gesetzgebenden Faktoren und Bundesstaaten er folgt ist. Er hat ferner dargelegt, das Einverständnis der preu ßischen Regierung zur Erhebung von Schiffahrtsabgaben aus den regulierten Strömen, die von der Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses beantragt und nunmehr auch beschlossen ist, bedeute keine Verletzung des Artikels 54 der Reichsvcrsassung. Die preußische Regierung habe vielmehr niemals daran gedacht, Schiffahrtsabgaben unter Verletzung der Reichsversassnng ein zuführen. Er protestierte dagegen, daß das von der Präsidialmacht Preußen, die als Schöpferin der Reichsversassnng selbstverständ lich auch ihr« Hüterin sein müsse, überhaupt nur in Erwägung gezogen werden könne. Der Schein des Widerspruchs entsteht insofern, als die preu ßische Regierung einerseits versichert, an dem Artikel 54 der ReichSversassung. der von der Abgabenfreiheit handelt, solle keineswegs gerüttelt werden, andererseits aber gleichzeitig die Frage bejaht, ob di« von der Mehrheit des preußischen Abgeord netenhauses geforderten Schiffahrtsabgaben ohne Aendcrung der ReichSversassung auferlegt werden können. Der Kern der Streit- frage liegt darin, welche Art von Schiffahrtsabgaben nach Artikel 54 der Reichsverfassung nicht erhoben werden dürfen: denn di« unbedingte Freiheit von Abgaben jeder Art spricht dieser Artikel nicht aus, er gestattet vielmehr auf allen natür lichen Wasserstraßen nur solche Abgaben, die für die Benutzung besonderer, zur Erleichterung de» Verkehrs bestimmter Anstalten beansprucht werden. Auch die angeführte Erklärung des Reichs- konzlers Grasen Bülow spricht nicht schlechthin das Verbot der Abgabenerhebung au», sondern bezeichnet nur Abgaben, die lediglich für die Befahrung der deutschen Ströme erhoben werden sollen, also Abgaben rein fiskalischer Natur, für unvereinbar mit der ReichSversassung. Dieser Auffassung entspricht die Er klärung, mit der Staatssekretär Gras Posadowsky in der vor gestrigen Reichstagssitzung die freisinnige Anfrage beantwortet hat. Ihr liegt offenbar die Unterscheidung derjenigen Abgaben, die nach der Reichsversassnng erhoben werden dürfen, von den jenigen zu gründe, die innerhalb der Grenzen des von dem Artikel 54 ausgesprochenen Verbots liegen und für die, wenn sie eingesührt werden sollen, die besondere rcichsgesetzliche Ge nehmigung eingeholt werben muß. Befriedigt hat die Posa- dowskysche Erklärung aber nicht, und dies erklärt sich wiederum daraus, daß ja gerade die Frage selber, ob überhaupt und welch« Abgaben nach der Rcichsverfassung erhoben werden dürfen, streitig bleibt. Von konservativer Seite wurve im Reichstage die Auslassung des Staatssekretärs als „einigermaßen mythisch" charakterisiert: Graf Limburg-Stirum meinte, daß sie mit ihrer Unklarheit einer Pythia Ehre eingelegt hätte. Ter Wort führer der Freisinnigen Vereinigung nannte sie so vieldeutig, daß sie gar nichts bedeute: er knüpfte dann hieran eine scharfe Polemik gegen den Reichskanzler, dem er vorwarf, daß er die Uebcrzeugungen über die Auslegung der Roichsversossung mit solcher Geschwindigkeit tvechsle, wie er die Uniform wechselt, wenn er zu Hose oder in eine fremde Gesell schaft geht. Auch wenn mau die Frag« zunächst offen läßt, ob die Reichs- Verfassung der Einführung derzeitigen Wgaben widerspricht, die unter Zustimmung der preußischen Regierung vorgestern im Preußischen Abgcordnetenhause beschlossen worden ist. so wird mau doch nicht bestreiten können, daß sich eine Reihe von Momenten für den Standpunkt anführen lassen, daß auch inner- halb des Rahmens der ReichSversassung zuläffig ist, nicht nur aus kanalisierten, sondern auch aus den regulierten natürlichen Wasserstraßen Gebühren zu erheben unter der Voraussetzung, daß deren Schiffbarkeit über das natürliche Maß verbessert worden ist. Als besonders charakteristisch wird der Präzedenz fall mit der unteren Weser hervorgehoben. Bremen Hot die Unterweser auf 5 Meter vertieft, und es wurde chm durch Reichs tagsbeschluß das Recht eingeräumt, für diese Vertiefung Abgaben zu erheben. Damals hak der Reichstag zu der Frage, ob eine Verfassungsänderung stattfinden müsse, keine bestimmte Stellung eingenommen. Der preußische Landtag hat ferner die Frage, ob Artikel 54 der Rcichsverfassung die Erhebung von Abgaben gestaltet, wiederholt bejahend beantwortet, ohne daß von irgend einer Seite Widerspruch geltend gemocht worden ist. So Hot er mehrmals große Beträge für die Vertiefung natürlicher Wasser straßen unter der ausdrücklichen Bedingung bewilligt, daß für die Benutzung der vertieften Fahrrinne Schiffahrtsabgaben er hoben werden mühten. Tatsächlich erhebt Preußen offen uüd unbeanstandet ans zahlreichen natürlichen Wasserstraßen, die für Schifsahrlszwecke künstlich verbessert worden sind, Schiffahrts abgaben. An der Vereinbarkeit dieser Abgaben mit Artikel 6t der Reichsversassnng ist also faktisch nicht gvzweifclt worden. Im preußischen Abgeordnetenhaus herrscht jedenfalls auch heute, wie sich dies aus den drei letzten Sitzungen ergeben hat, bis selbst in die Reihen der Liberalen hinein, die Ansicht vor, daß Preußen die in Verbindung mit der Kanalvorlag« beabsichtigte Abgabenerhebung vornehmen darf, ohne sich der Gefahr aus- zusetzen, mit der Rcichsverfassung in Konflikt zu geraten. Gleichwohl wird es sich empfehlen, daß Preußen in dem vor liegenden Falle die Aktionsfreiheit, da sie nun einmal angezweifelt wird, nicht in Anspruch nimmt, sondern sich ausdrücklich die Zustimmung des Bundcsrats, des Reichstags und der aus- wärtigen Kontrahenten der in Betracht kommenden internatio nalen Verträge sichert. Auch diejenigen, die die Erhebung der geplanten Schiffahrtsabgaben unter Anfrechterhaltung des Wortlautes der Vorschriften der Rcichsverfassung für möglich lxrlten, plädieren durchweg sür den Weg der Verhandlung und Verständigung. So meinte u. a. der freikonservaiive Führer Freiherr von Zedlitz: Wenn wir Gebühren einführen wollen, so könnten wir das tun, ohne uns von Reichs wegen, vom Bundesrat oder Reichstag oder einer auswärtigen Regierung Hineinreden zu lassen: aber ein alte Regel ist es, solche Fragen aus dem Wege freundnachbarlicher Verständigung zu lösen. Auch die Redner der konservativen Partei sprachen, obwohl sie die Zu lässigkeit der von ihnen geforderten Schiffahrtsabgaben inner halb der Reichsversassnng bejahen, schließlich die Ansicht aus, daß angesichts der Schwierigkeit und Zwiespältigkeit der Rechts frage die Befragung der gesetzgebenden Faktoren des Reiches und der Mitkontrahentcn der Elb- und der Rhcinschiffahrts- akte besser nicht unterlassen werden dürfe. Neueste Drahtmeldnngen vorn 7. F.bruar. Deutscher Reichstag. Berlin. (Priv.-Tel.) Abg. Trimborn begründet die Interpellation des Zentrums: „Kann erwartet wer den, daß die verbündeten Negierungen noch im Laufe der gegen- wärtigen Session dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorlegen, durch welchen die regelmäßige Arbeitszeit der Ar- beiler lübcr 15 Jahres in Fabriken und den diesen gleichgestellten Anlagen s§ 151 der Reichsgewerbeordnnng) auf höchstens zehn Stunoen täglich beschränkt wird?" Interpellant fordert, daß die zehnstündige Arbeitszeit zum mindesten endlich sür die Ar beiterinnen in straff trete. Eine solche Beschränkung der Ar beitszeit liege vor allem im Interesse des Familienlebens und im Interesse der Anteilnahme der Arbeiter an den Gütern der modernen ttnltur. Hätten wir schon seit zwei Jahren den zehn stündigen Arbeitstag, so wären uns auch die traurigen Vor kommnisse in Crimwirjchan erspart geblieben. Den Eiriwond, daß bei einem industriellen zehnstündigen Arbeitstage die Ar- bciternot auf dem platten Lande erst recht zunehmen werde, zu erheben, sei die Landwirtschaft „m io weniger berechtigt, als ihr gerade jetzt durch erhöhte Zollsätze ans landwirtschaftliche Produkte geholfen werde. lT-cyr richtig! links.s Auch die Unternehmer hatten kein wirkliches Interesse gegen eine Herab setzung der Arbeitszeit, sofern nur eben die Herabsetzung eine allgemeine sei. — Staatssekretär Gras Posadowsky: Es ist kein Zweifel, daß die Entwicklung des Maichinenwesins in der Industrie eine viel aufmerksamere Bedienung erfordert, als früher, und daß daher die Arbeitskraft der Arbeiter im allge meinen mehr angestrengt wird. Auch ist vielfach die Erfahrung gemacht worden, daß mit der Verkürzung,der Arbeitszeit keines- Wegs das Ouantum der Arbeitsleistung sinkt, sonoern sich viel leicht gar noch erhöbt. Aber dieser Koeffizient einer besseren oder auch nur gleichen Arbcitslctstnng ist dock kein sicherer. Zn beachten bleibt, daß England trotz seiner sehr alten In dustrie sür die erwachsenen Arbeiter einen Maximalarbeitstag nicht hat. Tic verbündeten Regierungen habcn^ bisher ihre Anstrengungen auf die Vervollkommnung des Systems des hygienischen Arbeitstages gerichtet, allo eines Maximalarbeits- tages in ibrcr Art nach unbedingt gefährlichen Gewerbebetrieben. Im übrigen sollte die Regelung der Arbeitszeit der Verein barung überlassen sein. Die Verhältnisse in der Industrie sind doch tatsächlich außerordentlich verschieden. Es gibt In dustrien, wo es sich nicht bloß handelt um Arbeitsläligkcit, son dern zwischenhinein auch um bloße Arbeitsbercitschast. Ich habe mich aber setzt beeilt, sämtlichen verbündeten Regierungen die Frage vorznlegeu, wie sie sich zu der Interpellation stellen. Von den 26 Negierungen, Elsaß-Lothringen cüigcschlosseii, haben erst 8 geaniwortcl. Diese haben entweder einen unbedingt ablehnenden Standpunkt eingenommen oder geantwortet, daß in einer Frage, die so tief in dos wirtschaftliche Leben ein- areife, erst die peinlichsten Erhebungen erforderlich seien. Hin sichtlich der Frage des zehnstündigen Maximalarbeitstages wenig stens sür Frauen haben Erhebungen stattgefundcn, über die bis Ende dieses Monats eine Denkschrift erscheinen soll. Auch hierbei kommt namentlich die Frage der ausländischen Kon kurrenz in Betracht. Er habe sich daher mit Oesterreich-Ungarn, der Schweiz, Italien und Belgien durch Vermittlung des Aus wärtigen Amtes in Verbindung gesetzt. Nur von der Schweiz sei eine Antwort zngogangen, und zivar eine wohlwollende, er möchte sagen, eine Mummende. Wenn von den anderen Staaten ebenfalls im wesentlichen zustimmend geantwortet würde, wäre es möglich, die Bedenken wegen der ausländischen Kon kurrenz znrückireten zu lassen. Tann würde «ine Verkürzung der Arbeitszeit für die Frauen in der vom Interpellanten ae- wünschten Weise möglich sein, aber nur in geräumigen Ueber- gaiigszeiten. — Abg. Fischer sSoz.s polemisiert lebhaft gegen Zentrum und Regierung. Warum beschränke sich das Zentrum auf die Industriearbeiter in Fabriken, warum ziehe es nicvl auch Heimarbeiter und landwirtschaftliche Arbeiter in den Be reich der Interpellation? Die Regierung aber arbeite nur nn kapitalistischen Interesse, sie wolle, wie seinerzeit Fürst Bis marck proklamiert habe, Millionäre züchten, von der Regie- runy sei nichts zu erwarten. Die Arbeiter müssen sich daher durch ihre Organisationen selber Helsen. Mit welchen Argu menten der Marimalarbeitstag bekämpft werde, zeige der Ei»- ivand, daß die Arbeiter zu viel Bier tränke» und die Arbeiterinnen zu viel Kinder aus die Welt brächten. lHciterkeit. Auch ans der Tribüne Lachen. Eine Dame ans drr mittleren Tribüne kreischi vor Vergnügen ans, was erneute Heiterkeit im Hause veranlaßt.1 — Staatssekretär Graf Posadowsky: Als ich für gcwiss- Forderungen der Bergarbeiter als berechtigte eintrat, mußte ich den Varwurf hören, daß ich Sozialdemokrat sei. lHeiter- keit.s Und nun greift mich der Vorredner an mit dem Vor würfe, daß ich Millionäre züchte. Ich betrachte es allerdings als meine Ausgabe, mein Vaterland stärker und wohlhabender machen zu Hellen, und als meine fernere Ausgabe, daß an dieser größeren Wohlhabenheit alle Klaffen der Bevölkerung teilnchmen. Bei so einschneidenden Maßregeln, wie hier, muffen unbe dingt die mirtichnftlichen Grundlagen geprüft werden, sonst wer- den unter Umständen olle Teile geschädigt. Die Regierung bade nichts getan! Und das sagt der Vorredner in einem Augen blick, da die preußische Regierung einen Gesetzentwurf ein- bringen will, der den wesentlichen Vkeichwerdcn ver Arbeiter abbelsen soll, und da ein Gesetzentwurf betreffs der Berufs- Vereinigungen angekündigt ist. — Abg. Lebmann snat.-lib > bekämpft das Verlangen nach einem zehnstündigen Arbeitstage, insbesondere im Interesse der Textilindustrie. Das glauben die Arbeiter ja selber nicht, daß sie in zehn Stunden ebensoviel fertig bringen wie in elf Stunden. Redner weist dann u. o. Angriffe des Abgeordneten Fischer ans die Crimmitschauer Fa brikanten zurück und widerspricht jeder zwangsweisen Regelung der Arbeitszeit. Dies müsse vielmehr der freien Vereinbarung Vorbehalten bleiben. — Abg. Schillert störst.) zweifelt nicht daran, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit auch zu einer Ver ringerung der Produktion führen müsse. Die großen Betriebe würden eine solche Verringerung der Betriebs-Erzeugnisse viel- leicht anderweit wcttmachcn, soweit das überhaupt möglictr sei. aber die kleineren Betriebe würden dazu kaum im stände 'ein. Wo der zehnstündige Arbeitstag durchführbar sel, La sei ja vielfach auch schon jetzt die Durchführung auf dem Wege der Vereinbarung erfolgt. Auf jeden Fall dürfe nichts geschehen, ohne eingehende vorherige Erhebungen. Sicher sei auch, daß die Verkürzung der Arbeitszeit in der Industrie erst recht zur Entvölkerung des Platten Landes an Arbeitern beitragen würde — Abg. Kulerski (Pole) spricht für den Zehnstundentag. — Abg. Pachnicke streif. Vereinig.) verteidigt die Freisinnigen gegen den Vorwurf, nichts für die Arbeiter getan -u haben. Was an Arbeiterschutz erreicht sei, sei nur erreicht «it tzilj«
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