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chönburger Tageblatt »tnrn- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. der Zetkmg oder der Durch Fern. Gegründet 1878. Fernsprecher Sir. 8. Postschließfach Nr. 8 Pofischeakonro Amt Leipzig Nr. 4436. BanNonlo Bcreingdank »u Colditz Filiale Waldenburg Stadlgirokonio Waldenburg 16. Rabatt« gelten nur bei pünktlicher Zahlung, bei zwangsweiser Eintreibung der Rechnungsbeträge wird jeder Nachlaß hinslMig.. Mitglied de« Sächsischen und d-, Deutschen ZeitungSaerieger^SereiNL (L. B.) — «rriag»»« WelbeubNrg Sachsen, frecher ausgegebenen Anzeigen »beraehnien wir »in« «ewlh, Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungea, Langenleuba- unü Val-enburzer Anzeiger Dieses Blau enthält die amtliche» Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Waldenburg. Ferner veröffentliche« zahlreiche andere staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörde« ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästntr in Waldenbürg Sachsen. Am Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik, Ausspernrug, Mal»! br»ch, Störungen tm Betrieb der Drackeim »der ulher Li« bat der Bezieher keinen Ans Erscheint werktägl. Nachm. Bezugspreis V.-16.-Z1. August ZOO OVO M freibleibend, ausschl. Trägerlohn. Einzelne Nrn. 25000 M Sonntags 30000 M. An zeigenpreis die 6gesp. Grundzeile od. deren Raum 30000 Mk., v außerhalb d. Bezirkes 50000 Mk.,die Zgesp. Zeile i. amtlichen Teile 60 000 Mk., i. Reklame teile 75000 Mk. Hinweise auf Anzeigen und Ein- gesandte (Petit) bOOO Mk. Rachweisegebühr 30000 Mark. Schwieriger Say (Tabellen) mit Aufschlag. Anzeigen bis vorm. 9 Uhr am Ausgabetag erbeten. Ausgabe nachmittags 's,3 Uhr in der Geschäftsstelle in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Geschäftszeit 7—12,2—5 Uhr. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto Förster; in Callenberg bei Herrn Friedr. Lermann Richter; in LangenchurSdorf bei Herrn Liermann Esche; in Wallenburg bA Herrn Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. Nr. 195 Dolmcrstag, dc> 23. August 1923 46. Jahrgang. Bereitwilligkeit des amerikanischen Kapitals, zu helfen. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschastssteuer und Um satzsteuer, des Gesetzes über die Erhebung einer auherordentlichen Abgabe aus Anlaß der Ruhrbe- srtzung (Rhein- und Ruhmbgabe) und des Gesetzes über die Besteuerung der Betriebe, sämtliche vom 11. August 1823 — H. G. Ml tz. flgde.— sind m den Monaten August und September folgende Steuern zu entrichten: Don natürlichen Personen. i. Am 28. August 1923 erhöhte Vorauszahlungen auf die Lin- lommenstener in Höhe des 4ügfachen des Betrage«, der sich M Einkommensteuer ftir dar Kalenderjahr 1-22 aus dem Steuerbe scheide, oder solange ein solcher nicht zugestellt ist, aus der Steuer erklärung, oder solange eine solche nicht abgegeben Ist, aus Grund der Schätzung de» Einkommen» lm Kalenderjahre 1922 ergibt. Bei Steuerpflichtigen, deren Einkommen auf Grund eines Wlrtschoftr- (Geschäste-) Abschlusses vor dem 1. Juki 1V22 zu ermitteln ist, tritt an die Stelle de» 400sach«n dar 1««9fache. Erhöhte Vorau,Zahlungen ^ben nicht zu leisten Steuerpflichtige, bei denen sich das Einkommen oer Kalenderjahre» 1922 Hauptsächlich aus Beträge« aus deutsche Währung lautender festverzinslicher Werte und aus Bezügen der In § 9 Nr. I—S, ß 11 der Einkommensteuer gesetzes bezeichnete« Art zusammengesetzt »der hauptsächlich aus einer von diesen Ginkommenrarten bestanden hat. Steuerpflichtig«, die bereit» durch eine Benachrichtigung des Finanz amt» zur Entrichtung des 2ö- oder lOOfachen der Merteljahrssteuer- jchuld 1922 aufgefordert worden sind, haben unaufgefordert gleichfalls das lOOfache oder 1600sache zu entrichten oder, falls das 2b- oder 100sache bereits gezahlt worden ist, den Unterschiedrbetrag nachzuzahlen. Die Steuer ist an die Steuerhebestelle abzuftihren. 2. Am 28. August 1923 gleichfalls an die Steuerhebestelle al» Rhein» und Nuhrabgabe von den unter Nr. I Abs. 1 Genannten das Doppelte der erhöhten Vorautzohlungen, von den unter X I Uhs. 2 Genannten, wenn ihr gelamte, steuerbar«» Einkommen im Jahr 1922 den Betrag V0N 1 Million Mark überstiegen hat, das IWfache der noch dem Einkommen des Kalenderjahres 1982 berechneten Vorauszahlung auf die Einkommen steuer für Las dritte Kalenderoierteljahr 1923. 3. Bom 1. September 1923 ab von den Inhabern der in- dustriclken, gewerblichen und Handelsbetriebe al» Arbeitgebersteuer da» Zweifache der Tteuerabzugrbeträge, die in der Zeit vom 1. September 1923 bis 2S. Februar 1924 an das Reich abzuführen sind. Arbeitgeber, die den Steuerabzug vom Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer im Überweisungsverfahren bewirken, haben mit dieser Ueberwe sung die Abgabe zu entrichten Soweit der Steuer abzug durch Leiwendung von Steuermarken bewirkt wird, ist der Betrag in bar oder durch Uebcrwci,ung an die für den Arbeit- geber zuständig« Finanzkasse abzuführen. Die Abgabe, die nach den in der Z«it vom 1. bis 15. eines Kalendermonats vom Arbeilrkohn einbehaltenen Beträgen berechnet wird, ist spätestens bi, zum 25. diese» Kalendermonatr und die Abgabe, die nach den in der Zeit vom 16 bi» zum Schlüsse eines Kalendermonats einbehaltenen Be- trägen berechnet wird, spätestens bis zum 10. des folgenden Mona!» zu entrichten. 4. Vom 1. September 1923 an von den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben die auf die Dauer von 6 Monaten zu erhebende Landsteuer. Sie betragt für je 2000 Mk. Wehrbeitragswert (ohne Abzug der Schulden und Lasten) Ist, Goldmark. Di- Abgabe ist an die Finanzkasse abzuführen und kann in Papiergeld nach einem Satze gezahlt werden, der lewells bekamst gegeben wird. 5 Bis zum S. September 1923 von Personen, die am 15. August 1923 «in Kraftfahrzeug im eigenen Besitz hatten, das am 1. August 1923 der Kraftfahrzeugstrner unterlag, an die zur Er hebung der Kroftfahrzeugsteuer zuständige Stelle für jedes Kraft- fahrzeug das Fbfache dec um den Zuschlag erhöhten Kraftfahrzeug steuer, Vie von dem Kraftfahrzeuge für die Dauer eines Jahre» nach den am 1. September 1923 matzgebenden Vorschriften zu er heben wäre. Die Entrichtung erfolgt zweckmäßig durch den Besitzer »eisönlich oder eine über die Angelegenheit gut unterrichtete Person. Die Steuerkarte ist ««geb Anbringung de» Entrichtungsoermerkes mitzubrlngen. 8. Von juristischen Personen. .1. Die kn der Zeit vom 1. Juli bis SO. September 1923 fällig werdenden Vorauszahlungen der Erwerbsgesellschasten auf die Körper- schastssteuer in Höhe des KGGsachen (bisher 3d fachen) der in den 88 24a, 24o de» Körperfchastrsteuergesetze» bezeichneten Beträge. Ferner haben Erwerbsgesellschaften, die ihr Geschäft,jahr 1921,22 in der Zeit vom 31. März 1922 bis zum 30. September 1922 abge schlossen haben, als weitere Vorauszahlungen für da» S«schäfts- jahr 1922/23 das IKWfache (bisher IVOfache) der zum 1. Mai 1923 fällig gewesenen Borau»zahiungen zu entrichten. Die infolge der Erhöhung notwendigen Nachzahlungen sind bk zum 25. August 1923 fällig und an die Ftnanzkafse abzuführen. 2. Am 25. August 1923 von den körperschaftrsteuerpflichtiaen Er- werbrgeMschaften an die Finanz ass« als Rhein» UNd Ruhr abgabe «ine Abgabe, dir sich berechnet nach dem «««fachen de, sich pur der Körpeischaft»sten«r«rklärung für 1922 ergeb«nden Eftuer- betrage» (in einzelnen Fällen eine» Teilbetrages). , . ». TÜie Nr- 3. Die Abgabe Ist zu entrichten von allen juristischen Personen, Personenvereinigungen und Vermögen,massen. 4. M« 4 Nr. 4. k. Ml« Nr. k. Endlich wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß der erste Teil der Brotvrrsorgungrabgabe am 1. August 1923 fällig war; er be trägt dar 10fache der endgültig festgesetzten Zwang» anleihebetrager. (Gilt für X und L.) Abgabebescheide «erden nicht erteilt. Die Steuerpflichtigen haben aus Grund der genannten Gesetze die Abgaben selbst zu berechnen. Steuerpflichtige nach Nr. 1 und 2 werden zum Bril von den Finanzämtern demnächst Benachrichtigungen «rtzalbn, denen ein Vor druck beigefügt ist. E» wird ausdrücklich darauf hingewiesrn, daß diese Vordruck« zur V«rmeidung von Nachteilen gehörig aurgefüllt unverzüglich an dar Finanzamt zurückzusenden sind. Nicht pünktliche Zahlung hat ohne weiteres die Zwangrvollsreckung zur Folge. Mahnungen ergehen nicht. Außerdem wird für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat ein Zuschlag i» Höhe de» 4fachen Rückstandes er- hoben wrrden. Nähere Auskünfte erteilen die Finanzämter. Glauchau, am 20. August 1953. Das Finanzamt. DollarturS (Rewyork) 5,882,350 Mark. Die ReichSregier««g kündigt neue Maßnahme« zur StStz««g der Mark au. Der Reichskanzler wird «arge« im Ha«pta»Ssch«tz des Reichstags eine ErklSruug abgkbe«. D«««Schft erfalgt die Ausgabe von Hartgeld i» Ve- trS««» va« 1V«,«V0, 2««,««« und 5««,««« Mark. Dr. Enno begibt sich nach London und Amerika. Der Rücktritt v. Havensteins ftcht unmittelbar hevar. Die kommnniftische Propaganda in Deutschland wird bau Roska« ««trrstützt. Der «hrmalige braunschweigische Ministerpräsident Sepp Oerter gibt die Parole .Las vom Versailler Vertrag" aus. Lie EiubrnchsmLchte haben bisher «15 Milliarde» Mk. geraubt. Lie Franzosen verhindern die Kartoffelernte i« besetz te« Gebiet. I« Rahetal mnhkea die Jndnstriebetrieve Wege« Kah- lenmangel schließen. Die Maunesmauu-Röhreuwerkc i» Hückingen wurde» von dc» Sommuniste« besetzt, welche die Werklrit»»g ver triebe». I» Serbien errangen bei de« Gemeindewahle« die Ra dikale« eine« überraschende« Sieg Die Vorgänge t« Marokko werte« für Spanien kritisch. I« Nordamerika droht ei« VergärbiiterkovPikt a«szu- breche«. ''Waldenburg, 22. August 1923. ^ist klar, daß die phantastische Steigerung der Devisen'und die damit zusammenhängende« stürmrschen Preisaufsetzungen für alle Waren dre auf festes Ein kommen Angewiesenen in die schwierigste Lage gebracht Laben. Äusdiesem.Leweaarunde heraus, entsteht der Ruf nach Goldm'arllöhnüng, der in dien letztest TageN, die einen neuerlichen Marksturz brachten, wieder be sonders stark geworden ist. ., ,,, , , " Die Frage der Goldmarklöhne ist schon im An fänge dieses Jahres, als der erste Marksturz mit der Ruhraktion einsetzte, erörtert worden. Damals schrieb der Sozialist Adolf Braun im „Korrespvnden-bkatt" des allgemeinen deutschen GewerkschaftSvundeS Str. H vom 3. Februar 23: „Eine Goldmarklöhnung der Arbeiter würde natürlich eina voll ständige Revolutionierung unseres gan zen Wirtschaftslebens nach sich ziehen. Denn man käme dann auch zur Bezahlung der Steuern in Gold. Da in allen Produkten, vor allem auch in den landwirtschaftlichen Produkten, der Faktor Ar beit sehr stark preisbildend wirkt, so würde natürlich der Preis aller Lebensmittel ganz gewaltig steigen, und mit der Zett auf Weltmarktpreise hinauf- klettern. Die deutschen Arbeiter hätten We l t- marktlöhne, aber sie würden bald von diesen Loh nen enttäuscht sein, weil sie dafür Weltmarkt preise zahlen müßten... In dem Augenblick der Einführung von Goldlöhnen stiegen die deutschen Wa renpreise sofort so hoch an, daß die deutsche Kon kurrenz ihre niederdrück ende Wirkung auf die Auslandsindustrien verliert. Wenn wir; nach dem Auslande nicht mehr verkaufen könne«, dann können wir aus dem Auslande auch reine Rohstoffe mehr beziehen, weil wir sie zum größten Teil mit den nach dem Auslände verkauften Waren bezahlen müssen. Dann verlieren wir die Arbeitsgelegenheit nicht nur für den Ex port, sondern auch für den heimischen Verbrauch, die ArbeitSlosenzahl würde alle bisherigen Höhe punkte überschreiten? Zu ähnlichen Schlußfolgerungen gelangt in dem wissenschaftlichen Organ der Sozialdemokratie, der „Menen Zeit", Dr. W. Schöttler, der am 19. 1. 23 ausführte: „Mehr als die zur Verfügung stehenden Gütermengen können unmöglich zur Verteilung ge langen. Von dieser Erkenntnis aus ist auch die Frage der sogen. ..Goldlöhne" zu beurteilen. Sie werden die arbeitenden Klassen nicht aus dem Elend heraus führen können. Es handelt sich bei einer Forderung nach Goldentlohnung natürlich nicht um eine Bezah lung in wirklichem Gold, weil wir es gar nicht be sitzen, sondern um eine Zugrundelegung eines Gold- satzes, der in Papiermark umgerechnet werden soll. Nehmen wir also an, alle Löhne und Gehälter würden heute vertausendfacht. Hätten sich durch diese ein- facheMatznahmedievorhandeueuKonsum- güter auch nur im geringsten Maße ver mehrt? Wäre hierdurch die kleinste Verbesserung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht? Natür lich nein! Wie die Erfahrungen der letzten Jahrs zeigten, würden sich die Preise sofort den ver änderten Löhnen anpassen." Seitdem diese Bekenntnisse zu Papier gebracht wurden, Pnd etwu 6 Monate verflossen, sie haben dar um an ihrer Beweiskraft aber nichts eingebüßt. Im Gegenteil, die Erfahrungen der letzten Zeit bestäti gen klipp und klar die angeführten Prophezeiungen mit geradezu erschreckender Deutlichkeit. Löhne uni! Preise haben einen Wettlauf «»getreten, der durch keine Einwirkungen, staatliche und sonstige, gehemmt werden kann, solange die Güterer zeugung nicht wesentlich gefördert wird/ Wenn jetzt die Gewerkschaften oder die zu ihnen ste henden Parteien die Regierung dazu drängen, den Gehältern und Löhnen goldähnlichen Charakter zu ge ben, so gleicht ein solches Unterfangen dem Kampfe ge gen Windmühlenflügel; es setzt unsere Gewerbetätig- keit außerdem den schwersten Gefahren aus, und es dürfte nur noch die Frage einer kurzen Zeitspanne sein, wann in Befolgung des von der Regierung ver kündeten Grundsatzes sich dieArbeitslosenhecre zu Taten entschließen. Die WarnungSsignals haben wir bereits vernommen.