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WHeritz-Wung Inserat«, welche b«i »er öidmt«nd«n Auflage des Blattes «ine sehr wirk same Bcrdreitung find«, werden mit 10 Pfg. die Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und complickte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. — Einge sandt, im redactionenen Theile, die Spaltenzeile 20 Pfg. ^«acheri-.zrtt»«»" «scheint wSchentlich drei mal: Dienstag, Donners lag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich IM. 2b Pjg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Amtsötatt für die Königliche Umtshauptmannschasi, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Mppaldiswalde. Veranstvorklicher'Nrdartrur: Paul Irhnr. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippvldislvalde. Mit achtseittgem „Jllusttitten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirthschaftlicher Monats-Beilage. Nr. 6. Dienstag, den 16. Januar 1900. 66. Jahrgang. Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum zwei- drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fuhirnppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die ErlaubnIH zur Meldung nachzu suchen. I. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubnis! durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Mel dende durch Zivilverhältnisfe nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenthsils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Melde scheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlagt er ihr« körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. <>. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 3l. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Mllitär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, das; die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Ein stellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellunastermiue. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht'auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst cingetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mk. erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppe,,, der fahrenden Feldartilleric und des Trains, welche frei- willig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung in» stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaft«» der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. y. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnistes in ber Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht ein berufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trupprn- theils nicht. . " Dresden, den 8. Januar 1900. Kriegsministerinm. von der Planitz. Gutsverpachtung. Das zum Nachlasse des Gutsbesitzers Ernst Ferdinand Boden gehörige, auf Grundbuchblatt 2 für Reinhardtsgrimma eingetragene Gut, Nr. 2 des Brandversicherungs- Katasters, umfassend ca. l20 Scheffel Feld und Wiese und in guter Kultur, soll thun- lichst sofort verpachtet werden. Zur Uebernahme der Pachtung sind mindestens 7000 Mark erforderlich. Angebote werden bis zum 27. Januar 1900 zu den Nachlaßakten 18 b 18/99 erbeten. Königliches Amtsgericht Dippoldiswalde, den 12. Januar 1900. - Geuder. Schäfer. Bekanntmachung. In Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung ist für den 31. Dezember 1899 bei der Altersrentenbank eine Inventur aufzunehmen. Zu diesem Behufe werden die am gedachten Tage bei genannter Bank ver sicherten Personen, welche nicht bereits im Rentengenusse stehen, aufgefordert, baldigst ihren gegenwärtigen Wohnort entweder bei der Mtersrentenbank hier, Landhausstratze Nr. 16, oder bei einer von deren Agenturen schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Dabet ist das Einlagebuch des Versicherten vorzulegen oder die Nummer des Buches und der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, sowie dessen bürgerliche oder berufliche Stellung anzugeben. Für minderjährige oder unter Vormundschaft stehende volljährige, ingleichen für unter Pflegschaft stehende Versicherte sind diese Angaben durch die gesetzlichen Vertreter zu bewirken. , Dresden, am 2. Januar 1900. Königliche Attersrentenbank-Verwalttmg. Or. Dill er. Kleriug. Tägliche Erinnerungen ans der sächsischen Geschichte des IS. Jahrhunderts. Nachdruck verboten. 1«. Januar. 1867. In Dresden tritt unter Oberstleutnant von Montbe ein sächs. Lehrbataillon zusammen: 5 Kompagnien mit 44 Offizier«»' und 358 Unteroffizieren zur Erlernung des preußischen Lrerzitiums. 1871. Gefecht vor St. Quentin. 1873. Auszahlung kaiserlicher Doucourgelder an die sächsischen Truppen für Eroberung französischer Fahnen und Ge schütze : 40 Dukaten für 1 Fahne und 60 Dukaten für 1 Geschütz. 1893. Taufe des Prinzen Georg Ferdinand vonSachsen. Sachsens Königspaar vertritt Pathenstelle. 17. Januar. 1871. Das Oberkommando der Maararmee ordnet vor Paris eine 48stündige stärkere Beschießung von Drancy, dem Hauptversammlungrvrte für die feindlichen Unter nehmungen, an, welche guten Erfolg hatte. ^Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Aus unserer Gegend sind, wie das 6. Verzeichniß der bei der Beschwerde- und Petitions- Deputation der Zweiten Kammer eingegangenen Be schwerden beziehentlich Petitionen anglebt, folgende Ein gaben abgesendet worden: Anderweite Petition des Ge- meinderathes zu Hainsberg, die Umgestaltung des Bahn hofs Hainsberg betc., Petitton des Stadtgemeinderathes zu Menberg und Genossen um Verlängerung der bereits bestehenden, bez. projektirten Bahnlinie von Berggießhübel, Liebstadt, Geising und Kipsdorf bis zur Landesgrenze mit Einmündung in Vorder-Zinnwäld; Petition des ärztlichen Bezirksverein« Dippoldiswalde, den Gesetzentwurf, die Krankenversicherung der häuslichen Dienstboten betr.j Petition des Eisenbahnkomitee in Dippoldiswalde um Er bauung einer Eisenbahn von Reick nach Dippoldiswalde, durch das wiwe Weißeritzthal bis zur Landesgrenze und durch das Pobelthal. — Nach einer Bekanntmachung der Kaiser!. Ober- postdirektion Dresden beträgt vom 1. April 1900 an flir jeden Anschluß an das Fernsprechnetz in Dippoldiswalde oder Schmiedeberg (Bez. Dresden), welcher nicht weiter als 5 Kilometer von der Vermittelungsstrlle entfernt ist, jährlich die Bauschgebuhr 80 Mk. — Das König!. Ministerium des Innern hat zu er kennen gegeben, daß es angesichts der Veränderung des Standes des Geldmarktes den Aufsichtsbehörden nicht rnt- gegentreteu will, wenn sie eine fettens der Sparkassen verwaltungen aus eigenem Antriebe beschlossene Erhöhung des Einlagenzinsfußes bis auf 3>/z Proz. oder unter be sonderen Verhältnissen bis auf 31/2 Proz. genehmigen. — Nach der Konsignation der Pferde und Rinder im Jahre 1900 hat sich ergeben, daß in der Amtshaupt mannschaft Dippoldiswalde überhaupt 4382 Pferde und 26798 Rinder gezählt worden sind. Dieselben vertheilen sich auf die einzelnen Ortschaften wie folgt: Dippoldis walde 147 Pf., 227 R.; Altenberg 66 Pf., 114 R.; Bärenstein 27 Pf., 98 R.; Frauenstein 49 Pf., 213 R.; Geising 32 Pf., 117 R.; Glashütte 45 Pf., 80 R ; Lauen stein 44 Pf., 193 R.j Ammelsdorf 41 Pf., 305 R.; Bärenburg 4 Pf., 33 R.; Bärenfels 9 Pf-, 29 R.; Bärenklause-Kautzsch 36 Pf., 175 R.; Bärenstein 27 Pf., 247 R.; Beerwalde 56 Pf., 331 R; Berreuth mit Seifen 24 Pf., 180 R.; Berthelsdorf 28 Pf., 158 R., Börnchen bei L. 26 Pf., 212 R.; Börnchen b. P. 31 Pf., 172 R.; Börnersdorf 73 Pf., 426 R.; Börlas 69 Pf., 382 R.; Breitenau 54 Pf., 431 R.; Burkersdorf 104 Pf., 909 R.; Cunnersdorf 108 Pf., 571 R.; Dittersbach 44 Pf., 407 R.; Dittersdorf 77 Pf., 675 R.; Döbra 46 Pf., 278 R.; Dönschten 3 Pf., 40 R.; Elend 5 Pf., 76 R.; Falkenhain 18 Pf., 164 R.; Friedersdorf 65 Pf., 455 R.; Fürstenau mit Müglitz und Gottgetreu 15 Pf., 495 R.; Fürstenwalde mit Rudolphsdorf 31 Pf, 420 R.; Georgenfeld 5 Pf., 57 R-: Gombsen 43 Pf., 160 R.; Großölsa 61 Pf., 374 R.; Hänichen 46 Pf., 72 R.; Hartmannsdorf 83 Pf., 590 R-: Hausdorf 48 Pf., 234 R.; Hennersbach 13 Pf, 149 R.; Hennersdorf 57 Pf, 434 R.; Hermsdorf i. E. 88 Pf, 794 R.; Hermsdorf b. Dipp. 21 Pf. 141 R.; Hirschbach 40 Pf, 245 R.; Hirschsprung 8 Pf, 53 R.; Höckendorf 91 Pf, 511 R.; Holzhau 22 Pf, 222 R.; Johnsbach 55 Pf, 523 R.; Kipsdorf 28 Pf, 66 N; Kleinbobritzsch 38 Pf, 310 R.; Kleincarsdorf 17 Pf, 69 R.; Kreischa 110 Pf, 266 R.; Liebenau 96 Pf, 770 R.; Löwenhain 26 Pf, 327 R.; Luchau 88 Pf, 434 R.j Lungkwitz 43 Pf., 168 R.; Malter 14 Pf, 122 R.; Nassau 113 Pf, 1087 R.; Naundorf 17 Pf, 127 R.; Niederstauendorf 26 Pf, 162 R.; Niederpöbel 14 Pf, 24 R-, Obercars dorf 76 Pf, 309 R.; Obercunnersdorf 53 Pf, 311 R.; Oberfrauendorf 40 Pf, 213 R.; Oberhäslich 29 Pf, 224 R.; Oelsengrund 6 Pf, 58 R.; Paulsdorf 12 Pf, 80 R-; Paulshain 5 Pf, 45 R.; Possendorf 78 Pf, 266 R.; Pretzschendorf 143 Pf, 1009 R.; Quohren 60 Pf, 259 R.; Rechenberg 25 Pf, 113 R.; Rehefeld- Zaunhaus 15 Pf, 103 R.; Reichenau 108 Pf, 687 R.; Reichstädt 168 Pf, 986 R.; Reinberg 17 Pf, 193 R.,' Reinhardtsgrimma 115 Pf, 539 R.; Reinholdshain 68 Pf, 439 R.; Röthenbach 44 Pf, 379 R.; Ruppendorf 99 Pf, 533 R.; Sadisdorf 37 Pf, 344 R.; Saida 12 Pf, 65 R.; Schellerhau 11 Pf, 217 R.,' Schlottwitz 12 Pf, 24 R.j Schönfeld 42 Pf, 306 R.; Schmiedeberg 46 Pf, 39 R.; Seifersdorf 78 Pf, 520 N; Seyde 27 Pf. 222 R.; Spechtritz 11 Pf, 106 R.; Theisewitz- Bröschen-KIeba 40 Pf, 171 R.; Ulberndorf 38 Pf., 205 R.; Waltersdorf 31 Pf, 221 R.; Wendischcarsdorf 52 Pf, 184 R.; Wilmsdorf 48 Pf, 149 R.; Wittgens darf 19 Pf, 122 R.; Zinnwald 2 Pf, 53 R. — Nachdem die zweite Lieferung der Jahreswechsel- Postkarten bei dem Kaiserl. Postamt in wenig Minuten vergriffen war, hat die Nachbestellung auf größere Mengen Berücksichtigung gefunden, sodaß eine weitere Abgabe der neuen Postkarten daselbst erfolgt. — Die Bestimmungen über Eheschließung im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch haben einem Brautpaar in Schön heide einen Schabernack gespielt. Der junge Ehekandidat ist Anfang Dezember mit elterlicher Genehmigung standes amtlich aufgeboten worden. Hätte sich das junge Paar noch im Jahre 1899 trauen lassen, so wären dagegen keine amtlichen Einwendungen zu machen gewesen. Als aber der Bräutigam im neuen Jahre die Eheschließung für den 6. Januar anmeldete, mußte er, weil er das 21. Lebensjahr, mit dessen Erfüllung nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch die Heirathsberechtigung erst be ginnt, noch nicht vollendet hat, abgewiesen werden. Die Eheschließung kann erst in einiger Zeit stattfinden, nach dem der Bräutigam das 21. Lebensjahr vollendet hat. Luchau. Im Basaltsteinbruch am Luchbergr er-