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Mit achtseitigem „Illustrierten Unlerhaltungsblatt" und Unterhaltungsbeilage. Gür die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Pau! Jehns.Druck und Verlag von Car! Jehns in Dippoldiswalde. Wkmtz-Zeitung NMeitW M AUW für WMuM, Amickberg u. ll. M -te Königliche Amtshanptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu / Inserat« werd«« nM 20 Pf., solche aus uaser« Amtsyauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmackungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile SS bez. 50 Ps. - Tabellarische und komplizierte Inserate niit entsprechendem Auf- schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. Dippoldiswald» Die/ .««tßrritz-Zeitung- erscheint täglich mit Aus- nakme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- geben. Preis vierteljähr, sich elnschliehl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich 80 Pf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Posrboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an. Amtsblatt Nr. 175 Dienstag den 30 Juli r«,8 abends 84 Jahrgang Bekanntmachung über Edelobst 1918. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Preisprüsungsstellen und die Versorgungs regelung vom 25. September/4. November 1015 (RGBl. S, 607/728) wird angeordnet: Als Edelobst können solche Aepfel und Birnen zugelassen werden, die sich von den übrigen Speise- und Wirtschaftsfrüchten hevorheben durch: 1. Sorten, die sich geschmacklich vor anderen Sorten auszeichnen (Tafelobst in züchterischem Sinne); sie sind in Friedenszeiten nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen ge werbsmäßig verarbeitet worden: 2. vollkommene Ausbildung in Reife, Große und Aussehen; 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße ^Sortierung nach Grüße und zweck mäßige Verpackung; die Früchte müssen die Baumreife erlangt haben; unreife, d. h. vorzeitig ge erntete Früchte, scheiden als Edelobstfrüchte aus. Früchte^ mit kleinen Schönheitsfehlern sind zu lässig, dagegen nicht solche mit Schorf- (fusiclaäinm ), Druckflecken oder Wurmfraß. Die Erzeuger sind nicht berechtigt, irgendwelches Obst ohne vorherige ausdrückliche Genehmi gung der Landesstelle für Gemüse und Obst anderweit als an die Bezirks- und Ortsobstsammel stellen abzusetzen oder zu versenden. Erzeuger, welche die von ihnen gezogenen Aepfel und Birnen als Edelobst abzusetzen gedenken (nur Züchter, Pächter, Obstverwertungsgenossenschaften, Züchter vereine, nicht Händler), haben dies bei Frühsorten bis spätestens zum 10. August, 1018 bei Herbstsorten bis spätestens zum 1. September,^ bei Spätsorten bis spätestens 1. Oktober 1918 bei der Eeschäftsabteilung der Landesstelle für Gemüse und Obst, Dresden-N-, Hospitalstraße 106, anzuzeigen und das Obst nach Weisung der Landesstelle für Gemüse nnd Obst abzusetzen und zu versenden. Zur Anzeige sind besondere Vordrucke zu verwenden, die bei der Landesstelle für Ge müse nnd Obst und bei den Bezirksobstbauvereinen erhältlich sind. Es haben nur Anmeldungen Gültigkeit, die auf diesen Vordrucken erfolgen. Die auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1918 — NS0VO1 — (Nr. 138 der Stichs. Staatszeitung vom 17. Juni 1918) erstattete vorläufige Anmeldung berechtigt für sich allein noch nichts zum Verkaufe des ange meldeten Obstes als Edelobst. Edelobst, das nicht bis z» einem der oben genannten Tage angemeldet^wird, undfObst, dessen Anmeldung als Edelobstszurückgewiesen wird, unterliegt der Erfassung durch die Bezirks- und Orts obstsammelstellen gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 über die Kernobsternte 1918 -- Nr. 1421 a VQ 1 (Nr. 167 der SSchs. Staatszeitung vom 20. Juli 1918) und den Höchstpreisen der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 - Nr. 1488V0 I -. Der Kleinverkauf von sächsischem und außersächsischem Edelobst ist nur zulässig in den von der Landesstelle für Gemüse und Obst — Geschäftsabteilnng — dazu zugelassenen Stellen. Die Zu lassung ist jederzeit widerruflich. Der Lpiderruf bedarf keiner Begründung. Wer diesen sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst bez. den Kommunaloer bänden in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach H 17 der Bundesratsverordnung über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept./4. Nov. 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 M, bestraft.;^ Diese Verordnung tritt am I. August 1918 in Kraft. Dresden, am 26. Juli 1918. Ministerium desMnnenE Kleieverteilung. Den Verteilungsstellen ist aus der vorjährigen Ernt« nochmals eine geringe Kkte- menge überwiesen morden, die Lediglich für kranke Tiere (Pferde, Rinder, Schweine und Ziegen) und für sSugsnde Muttertiere bestimmt ist. Anträge auf Zuteilung sind an die Berteilungsstellen zu richten. Königliche Amtshauptmonnschaft Dippoldiswalde, am 2b. Juli >918. Bekanntmachung. Die diesjährige anstehende Obsternte der Gemeinde Borlas soll pachtweise »er geben werden. Gebote hieraus sind bis zum 5. August an den Unterzeichneten abzu- geben. Auswahl unter den Bietern bleibt vorbehalten. Kohl, Gemeindevorstand. In derselben Nacht wurde auch im Erbgrrichtsgute ein Fensterflügel eingedrückt, jedoch blieb es hier beim Versuche. — Die Postagentur in Hennersdorf (Bez.Dresden) hat die Bezeichnung Hennersdorf (Smtsh. Dippoldiswalde) erhalten. Dresden. Der König hat an den Kommandeur der ...J.-D., Generalmajor Löfsler, folgendes Fernschreiben gerichtet: Durch die Berichte de» Militärbevollmächtigten habe ich von den hervorragenden Kämpfen der Division bel der Abwehr itarler feindlicher Angriffe Kenntnis bekommen. Besonders lobend erwähnt wird das Reserve-Infanterie» Regiment 245. Ich spreche allen Teilen der Division meinen wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung au«. Eie haben sich als gleichwertig mit den alten Divt- sionen gezeigt. Kamenz. Der kontrollierende Nurschutz belras auf Cannewitzer Flur einen die hiesige Gegend bereisenden Kausmann aus Leipzig, der 85 Eier, 6 Stück Butter und eine grötzere Wurst gehamstert hatte. Um der Ablieferung der Waren zu entgehen, zertrümmerte er sie vor den Augen des Beamten, was die Strafe natürlich verschärfen dürste. Mücheln. Ein Opfer seines Beruft» wurde der städtische Nachtwächter Trinks Bei der Ueberraschung eines Diebes wurden ihm so schwere Verletzungen beige bracht, datz er denselben erlag. Von dem Täter fehlt jede Spur. Zwickau Der 17jährige Bergarbeiter Deckert aus Mülsen wurde durch einen niedergehenden Kohlenhunt in einem hiesigen Schacht so schwer verletzt, daß er bald nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus starb. M/ Erimmttscha«, 27. Juli. Ein häßlicher Vorgana trug sich heute vormittag auf dem hiesigen Wochenmarkte zu. Während eine auswärtige Händlerin sich nach dem Rat haus begeben hatte und sich nur deren Tochter am Ber- kaussstande befand, vergaben sich einige auf dem Markte anwesende Frauen in ihrem Aerger über die angeblich zu hohen Gurkenpreise so wett, dah sie einen Korb mit diesen Früchten umwarfen. Eine gröbere Anzahl Gurken wurden sofort von einigen anwesenden weib lichen Personen entwendet. Die eingeleitrte Untersuchung dürste für die Beteiligten noch ein unangenehme- Nach spiel haben. Meeranr. Die altbekannte Firma Focke L Baum ist von dem bisherigen Inhaber, Herrn Kommerzienrat Robert Baum an die mechanische Weberei Bößneck L Meyer in Glauchau verkauft worden. Glaucha«. Durch Fälschung ihrer zur Ausgabe der Lebensmittelmarken bestimmten Familienbogen gelang es zwei Arbeiterfrauen, sich längere Zeit hindurch mehr Brot- und sonstige Lebensmittelmarken zu verschaffen. In dem «inen Falle beträgt da» zu Unrecht bezogen« Brot üb« 260 Pfund. In der Wohnung einer der beiden Frauen wurden eine ganze Menge Brotreste gefunden, die achtlo» überall umhrrlagen. mrv Sächsisches. Dippoldiswalde. Am Mittwoch abend 8 Uhr findet in Verbindung mit ber Kriegsbetsiunde Gedenk- und Bitt gottesdienst statt. Es ist der letzte Abend des 4. Kriegs- jahres. Ernste Gedanken dränaen sich auf. Inniges Bitien wird laut: Mach End', o Herr, mach Ende! Möchten rewt viele Eemsmdeglieder in dieser abendlichen Stunde zum Gotteshuuse kommen, über Vergangenes nach- zusinnen, für weitere Zukunft sich stärken zu lassen. An den Gottesdienst schließt sich Feier des heiligen Abend mahls an. — Grenadier Hugo Schindler, aus Rabenau stammend, vor Kriegsausbruch in der damals hier be stehenden Gesellschaft System-Zentrale beschäftigt, fand am 22. Juli auf dem westlichen Kriegsschauplätze durch Fliegerbombe den Heldentod fürs Vaterland. Ein den Gefallenen ehrendes Schreiben des Kompaniesührrrs über mittelte der trauernden Gattin die tiesschmerzliche Nach richt. — In bange Sorge ist die Familie des weit bekannten Wirtes der „Alten Pforte" hier, Bruno Preußler, versetzt werden. Nach Kameraden-Mitteilungen ist ihr Sohn Karl bei der letzten großen Offensive im Westen am l 5^ d. M. schwer verwundet worden. Trotzdem seit dem Tage der Verwundung mehr al« 2 Wochen vergangen sind, fehlt noch jede weitere Nachricht. — Am Montag nachmittag fand auf dem hiesigen Gottesacker die Beerdigung des in der Talsperre ertrun kenen Grenadiers Willy Zimmermann statt. Herr Sup. Michael hielt eine warme, zu Herzen gehende Trauerrede. Don seiten der Ersatzkomp. Res-Grenadier-Reg. 100 wurden zwei große Kränze am Grabe nirdrrgelegt. — In den nächsten Tagen soll in unserm Kirchspiele laut Beschluß des Kirchenoorstanbes Haussammlung für die christlichen Liebrrwerke gehalten werden. Vier Jahre ist kein, gehalten worden. Es ist nicht mehr als recht und billig, wenn auch die Innere Mission, Aeußere Mission und Gustav-Adolf-Verein wieder bittend kommen; denn sie leiden, alle schwer unter der Not de« Krieges und haben doch in Kriegs- und Friedenszeiten unserm Volke reichsten Segen gebracht, der Not gesteuert, dem deutschen Volke und unserer evangelischen Kirche gedient. Mögen sie darum jetzt, wo sie wieder nach so langer Zeit sich bittend an di« Gtmeindeglieder wenden, auch freundliche Aufnahme und ossene Herzen und Hände finden. — Herabsetzung der Kleinverkaufrpreis« für Schuh waren. Wie wir hören, ist durch Leschlüss- der Gutachter- kommission für Schuhwarenpreis« und de» Uebrrwachung»- ouslchussk» der Schuhindustrie eine Herabsetzung der Kletnverkaufrpreise der Echuhworen herbeig,führt worden. Die Gutochterkommission für Schuhwarenprrise hat be schlossen, den für die Cchuhwarenhrrstellung höchsten» zu- lästigen Unkostensotz von 33 Prozent brzw. 20 Prozent auf 18 Prozent herabzusttzen» und drr Ueberwochungr- ausschuß drr Schuhindustrie hat den von ihm erhobenen, aus di« Gestehungskosten berechneten Sondrrzuschlag von 5 Prozent auf 3 Prozent für alle nach dem 31. August 19! 8 berechneten Waren herabgesetzt. Diese Herabsetzung Hai zur Folge, daß die höchstzvlässigen Kleinverkaufsprerje der Schuhwaren um etwa 5,5 bi» 6 Prozent niedriger werden müssen Das ist zwar nicht viel, aber immerhin etwas.... — Die Kleidtrbeftandsaufnähme — Kontrolle in den Haushaltungen! Di« Reichsbekleidungsstelle geht angesichts des geringen Erfolges, den sie mit der Sammlung von einer Million Anzügen für die Arbeiter in der Land wirtschaft, im Bergbau, Eisenbahnbetrieb usw. erzielt hat, nun doch dazu über, allgemein die Bestandsaufnahme und Vie Nachprüfung der Bestandsverzeichnisse durchzusühren. Dis Reichsbekleidungsstelle steht aus dem Standpunkt, daß der Grund für die bisher nicht genügende Ablieferung der Anzüge weniger in der mangelnden Leistungsfähigkeit der Kommunalverbände zu suchen sei," als vielmehr darin, daß die Kommunalverbände es an der erforderlichen Werbe tätigkeit haben fehlen lassen. Die ReichLbetlridungssteHe hat den Kommunalverbänden, die mit der Sammlung im Rückstand geblieben sind — ausgegeben, sich mit einem Ausrufe an die Bevölkerung zu wenden und sie unter Hinweis auf den Zweck und die Notwendigkeit der Sammlung auf ihre vaterländische Pflicht hinzuweisen. Ferner hat sie den Kommunalverbänden zur Pflicht ge- macht, von solchen Personen, die ohne Störung ihrer und ihrer Familien Lebenshaltung und ihres Berufes imstande erscheinen, einen Anzug abliefern zu können, Namens der Reichsbekleidungsstelle die Vorlegung eines Bestandsver zeichnisses ihrer Oberkleider binnen bestimmter Frist zu fordern. Diese Auflage bedeutet einen Appell an das Schamgefühl. Von drr Verpflichtung zur Vorlegung des Bestandsverzeichnisses sind diejenigen befreit, die einen Anzug bereit» abgeliefert haben oder nunmehr abliesern. Den Kommunalverbänden ist es weiterhin zur Pflicht ge- macht worden, in geeignet erscheinenden Füllen die Rich tigkeit der abgegebenen Bestandsverzeichnisse in den Haus haltungen nachprüsen zu lassen. — Ueber Einbrüche wird aus Dittersdorf bei Glas hütte berichiei: Nachdem erst unlängst Diebe ihr licht scheues Gewerbe im Oberen Gasthofe aurgeübt hatten, wo ihnen verschiedene Genußmitlel in die Hände gefallen sind, ist in d«r Nacht vom Montag zum Dienstag wieder bei den Gutsbesitzern Jäpel und Grießbach eingebrochen worden. Die Diebe haben auch hier verschiedene Nahrung»- mittel «rbeuiet, auf welche sie es scheinbar auch Haupt- sächlich abgesehen halten. In einem Falle haben sie je- doch auch eine Stosshose mitgehrn heißen. — In Cunnersdorf bei Glashütte brachen in der Nacht zum Sonntag Diebe beim Gutsbesitzer Emil Siei- nigen in den Keller rin und hieben Butter und verschie den« Eßwaren mitgehrn. In drr Nacht zum Frrttag stirgen rbenfalls Diebe beim Kaufmann Ltisrrtng durchs Ladrnsrnster und entwendeten zirka 200 Stück Zigaretten und etwa» Kleingeld. Da bei dieser Diebesarbeit die Ladentürglocke erklang, wurden die Diebr verscheucht.