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1889 Sonnabend, den 12. Januar Ämtsbla» der Lönizl. Amtshanptmmmschast Flöha, des Lönizl. Amtsgerichts und des zu 1430. ab«-. Bom Reichstage 1633. 1786. Erscheint täglich, mit Ausnahme der Conn- und Festtage, abends slir den fol genden Tag. Preis vierteljährlich t M. so Pf«., monatlich so Psg., Einzel-Nrn. sPfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. Inserate werden mit « Psg. für dL gespaltene Korpi» Me berechnet. Kleinster Inserate» betrag g» Pfg, Komplizierte und t»> tellarische Inserats nach besondere« Tarif. Inseraten-Annah«, für die feweiltgll Abend-Nummer di» vormittag» to R^t ommunion; Graf Hohenthal wies energisch den Vorwurf zurück, daß die sächsische Regierung den Kriegervercinen gegenüber sich zu nachsichtig verhalten habe. Die sächsische Regie« rung sei der Ansicht, daß die Agitation gegen die So zialdemokratie keine politische Agitation sei. (Hört, hört l links. Sehr richtig! rechts.) Auch die Arbciterfachver- eine würden nicht, wie vorhin behauptet sei, von der sächsischen Regierung unterdrückt, sie hätten vielmehr volle j des Beschlusses über die Giltigkeit der Wahl und Er mittelungen über gewisse ungehörige Vorgänge bei der Wahl verlangte, 2) ein Unterantrag Rickerts (freis.), welcher die Ermittelung nach dem Antrag Singer in größerem Umfange verlangte und weiter die Vorlegung der bei der Wahl abgegebenen Stimmzettel herbeizufüh ren bezweckte. Von den beiden Anträgen fand nur der Antrag Rickert die erforderliche Unterstützung, sodaß nur dieser zur Diskussion gestellt wurde. Singer führte aus, daß in dem Wahlkreise Götz' von den Vertretern der sogenannten Ordnungsparteien eine maßlose Hetze gegen die Sozialdemokraten stattgefunden hätte. Auch die Krie- gcrvereme hätten sich in die Wahlbewegung eingemischt, ganz im Widerspruch zu den Bestimmungen ihrer Sta tuten. — Sächsischer Militärbevollmächtigter Major v. Schlieben bestritt, daß die sächsischen Kriegervereine Po- litik trieben. Die vorliegenden Wahlaufrufe ergäben nur, daß ein Appell an die Treue der ehemaligen Soldaten stattgcfunden habe; von Politik sei in diesen Aufrufen nichts gesagt. — Rickert bemängelte die Ausführungen des Vorredners. — Sächsischer Bundesbevollmächtigter Exmarschall lassen starb, ms 4 Jahre Landes, in nistrio Diaz. umfaßt 27 n BundeS- Uen werden Vereinigten Iche an den Grenze des 700000 zur »krasse und z Geborenen sehr stolz ich Mestizen ilatten (die Binder von Lhristentum », die noch i Indianer» die Gebirge d fast eine iese Gebirge die Sierra l sind mit esonderS in Cillaltepete, den Küsten ren Flusses n Gols von zur andern 1S." nürd- de Mexikos müßte 270 vemg Ein sitzt Mexiko in diesem ih, auf den >hne Schnee esund. So das gelbe WilterungS- ankheil vor, ch die au« auf, abends iner Unter- tugust und jeden Tag is Gedeihen I. In den t in dieser den unsere ILälder wie obwohl die mmgruppen ebirgc denkt geringsten man dort Wald aus nid kleinen tegenzcit in lten großes im Staate ilungen deS e von den zaden ange- en Städten serloren ihr >eim. Aber iche in der geschlossenen den Quellen sollst.) ^ezirksa^H Eintreibung, tz 11. . Rückständiges Schulgeld wird durch Zwangsvollstreckung eingetneben. 8 4. Den Kindern der an der hiesigen Bürgerschule angestellt gewesenen, aber pen- sionirlen oder verstorbenen Lehrer kann im Falle des nachgewiessnen Bedürfnisses schulgeldfreier Unterricht durch den Schulausschuß verwilligl werden. 8 5. Für schulpflichtige Kinder, welche durch Privatlehrer oder im Hause unterrichtet werden und deshalb die hiesigen Bürgerschulen nicht besuchen, ist die Hälfte des für die Abtheilung derselben festgesetzten Schulgeldes an die Schulkasse zu entrichten. 8 6. Für schulpflichtige Kinder, deren Ettern Unterstützung aus der Armenkaffe er halten, kommt das Schulgeld in Wegfall. 60 „ 80 „ 50 „ Für einen 8 nde Krankheit am Schulbe- Ist ein Kind durch länger als drei Monate dauer^ ^^^den Eltern oder suche behindert, so kann der Schulausschuß ^f Ansuch emtreten lassen. Erzieher einen Erlaß oder Ermäßigung des laufenden § 8' Beschluß des Schulausschusses Kindern im 9. Jahre des Schulbesuchs kann werden. für das 9. Schuljahr eine Befreiung vom Schulgelde g-wayn I Die Anstrengungen der freisinmgen Partei, in Sachsen festen Fuß zu fassen, seien vergebens. Sie habe dort keinen Boden und werde auch dort keinen Boden gewin nen. — Zeitz (nat.«lib.) verteidigte das Verhalten der Kriegervereine. Von denselben sei längst und nicht erst jetzt in Aussicht genommen, Sozialdemokraten von der Mitgliedschaft durch Statut auszuschließen. Wenn wirk lich einzelne Verstöße gegen tue statutarischen Bestimmun gen der Kriegervereine vorgekommen seien, so brauche man doch noch nicht das ganze Kriegervereinswesen zu verurteilen, das hätten die Leute, die uns unser Vater land wiedergegeben haben, nicht verdient. Die Politik sei übrigens zuerst von ,den Sozialdemokraten, speziell von Herrn Viereck, in die meiningenschen Kriegervereine hincingetragen worden. Sozialdemokratische Tendenzen hätten sich mehrfach in den Kriegcrvcreincn bemerkbar gemacht. Da habe cs doch nötig geschienen, darauf zu sinnen, ob nicht die Bestimmung in das Statut aufzu nehmen sei: sozialdemokratische und antimonarchische Ele mente sind von der Aufnahme auszuschließen. ES sei doch nicht abzusehen, was die Sozialdemokraten in einem Kriegcrverein wollten. Durch die Aufforderung eines Vorsitzenden bei der Wahl: „Thut Eure Schuldigkeitl" 'E B-einflussung geübt, denn der Vorsitzende sei für die Mitglieder keine Behörde. Redner bat, unter /'LL d-, m dk fü Kaffenverwaltung. 8 12 Die Verwaltung der Schulkaffe wird vom Stadtrathe nach denselben Grund- sätzen, nach welchen die Stadlkaffe verwaltet wird, durch den für erstgedachte Kaffe angestellten Beamten geführt und sind die alljährlich abzulegenden Schulkaffenrech- nungen dem SchulauSschuffe zur Prüfung vorzulegen, worauf dieselben der Durch sicht und Richtigstellung seitens der Bezirksschulinspeclion, sowie dem vorMlftsmaßigen Moniturverfahren seitens der Stadtverordneten, von welchen sie nach Erledigung der dagegen gezogenen Erinnerungen richtig zu sprechen sind, unterliegen. Druckexemplare von vorstehenden Bestimmungen sind in unserer Stadtsteuer einnahme für den Preis von 5 Pf. pro Stück zu beziehen. Frankenberg, am 7. Januar 1889. Der Rath. Kaeubler, Brgrmstr. H. . II. _ - aus Gnnnersdorf. Schulgeld für Kinder vom Gute Reuba« un 8 9- und aus Gunnersdorf unter- Die Schulgeldsätze für Kinder vom Gute Neubau liegen vertragsmäßiger Regulirung. Sonstige Auswärtige. 8 10. des hiesigen Schulbezirks Für Kinder von Erziehungspflichligen, die außerya v der Annahme wohnen, sind außer einer Einschreibegedühr von 6 MU ' Schulgeldereinnahme zu entrichten ist, jährlich an Schulgeld portofrei an me y Ig zahlen: Tages Gedenkblätter fürs Wettiner Jubeljahr I88S. 12 Januar Die Hussiten brennen Altenburg fast ganz nieder. Eine Menge Kranke und Greise, die den auf das Schloß und auf das Land sich flüchtenden Einwohnern nicht hatten fol gen können, wurden von den Unmenschen schonungslos in die prasselnden Flammen geworfen, um, wie sie sagten, den schmerzvollen Tod ihres unschuldig verbrannten Johann Huß zu rächen. Alsdann verwüsteten sie außer einer gro ßen Menge Dörfer die Städte Schmölln, Glauchau und Waldenburg in gleicher Weise und zogen darauf weiter ins Vogtland. Die Schweden ziehen aus Altenburg ab und hinterlassen dort eine nach ihnen benannte pestartige Krankheit. Aus Befehl des Kurfürsten wird in Meißen, wo seit 1570 kein katholischer Gottesdienst mehr gehalten worden war, ein Haus zur Einrichtung einer katholischen Kapelle ange kauft. Auf der Tagesordnung der 17. Sitzung vom 10. Januar standen Wahiprüfungen. Die Wahlprüfungs- kommission beantragte, das Mandat v. Wedell-Plesdorfs (kons.) durch dessen Ernennung zum Minister des könig lichen Hauses nicht für erloschen zu erklären, da dies Ministerium nicht als ein Staatsamt zu erachten sei. Der Antrag wurde debattelos mit großer Mehrheit an- genommen. Die WahlprüfungSkommijsion beantragte ferner, die Wahl Götz' (nat.-lib.) im Wahlkreise Leipzig- An!ra^S?ngerS (Soz^Dem'), ^welcher "die Aussetzung f Freiheit, so lange sie der Sozialdemokratie fern blieben. Bekanntmachung. darauf aufmerksam, daß in Bezug auf die Schul en Krast"g"ette^ Frankenberg am 1. dieses Monats folgende Bestimmungen Schulgeld für Kinder'hiesiger Einwohner. 8 1. Das Schulgeld wird nach folgenden Sätzen erhoben: 6.— einfaches - „ 8 40 mittleres Volksschule l jährlich. -^0-00 höhere Mädchenschule (^) ' Das Schulgeld ist unaufgefordert in monatlichen Raten vorauszubezahlen. Für einen Fortbildungsschüler sind 4 Mark, für den Besuch der Fortbildungsklasse der höheren Mädchenschule, welche nur bei Betheiligung von mindestens 6 Schülerinnen gebildet wird, 50 Mark jährlich an Schulgeld zu entrichten. 8 2. Für die mit Beginn des Schuljahres eintretenden Kinder wird das Schulgeld immer vom 1. April ab berechnet. Beim Austritt mit Ablauf des Schuljahres ist stets bis 61. Marz zu bezahlen. Es macht daher keinen Unterschied, ob der Beginn oder der Schluß des Schuljahres vor oder nach diesen Terminen erfolgt. Bei Aufnahme oder Abgang außer der Zeit ist der betreffende Monat voll zu rechnen, wenn die Aufnahme in der ersten, der Abgang in der letzten Hälfte geschieht, während im umgekehrten Falle Schulgelo für den Monat, in welchem Aufnahme oder Abgang erfolgt, nicht erhoben wird. 8 3. _ . . Bergimstigunge«. Erzlehungspfllchtlge, welche mehr als drei Kinder in die einfache und mittlere Volksschule schicken, haben nur für 3 Kinder Schulgeld zu bezahlen. In den Genuß des unentgeltlichen Schulunterrichts treten stets die ältesten Kinder eines Erziehungspflichtigen. In der höheren Mädchenschule, deren Fortbildungsklasse, der allgemeinen Fort bildungsschule und in der Frauenarbeilsschule werden keine Vergünstigungen gewährt, auch kommen Schüler und Schülerinnen dieser Abtheilung bei Berechnung der Ver günstigungen nicht in Betracht. 24 in der einfachen (6)« 30 „ in der mittleren U j Volksschul, in Claffe 4, 5, 6, 7,j höheren Mädchenschule (L), in der Fortbildungsklasse der höheren Mädchenschule. Fortbildungsschüler sind jährlich 4 Mark Schulgeld zu entrichten.