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»ernutftt» >«r-Lontr. >. Wenzel » Leipzig, ine Loib. Bürger. > Schmidt «. Win. A. «laus Frl. A. ! mit Frl. -r. «. S. Frl. M. - mit Frl. ). M. E. Inspektor, Hrn. C. >r. Amt». . Hr. 0. Ritter re. S. SchrS. Dresden. n. sche Oper iitwirkung rr Damen Gast » vor vandsa»«. zer Messe. :anz in 4 B-I G - 76»/« - 138 »ov,- - 88»/, — U»t/z - S»t,r — 83»/, i 15 1t/, i 15 - i ia - > 4 M/, > 4 Sl/r pril 1864. >gen loro rosg. G. G. l»s, 11?/'- S. cste loco Le» »rgr., mpfiehlt lft M, 2. ken, geräu- W <>> M«. 1«» für UntcrhMmss W Geschäftsverkehr. Mitredaeteurr Theodor Drobisch. Sonnabend, den 16. April 1^64. Dresden, den 16. April. — Nachdem die Bundesversammlung, infolge des gefaß trn Beschlusses, die Genehmigung Er Maj des Königs zur Wahl des Herrn Staatsministers v. Beust eingeholt, hat der Letztere, mit allerhöchster Genehmigung, sich zu deren Annahme bereit erklärt und den diesseitigen Bundestagsgesandten beauf tragt, der hohen Bundesversammlung für das ihm bewiesene ehrende Vertrauen seinen Dank auszusprechen. (Dr> I ) — Wie wir hören, wird Se. Excell. der Herr StaatSmi- niper v. Beust heute Abend oder morgen Vormittag von hier nach London abreisen. Behufs Empfangnahme der erforderli chen Instruction Seiten der Bundesversammlung wird derselbe sich von hier zunächst nach Frankfurt begehen. — Die Zweite Kammer hat gestern den DeputationSbe richt über den Antrag des Abg. Schreck auf Niedersetzung von Zwischendeputationen zur Vorberathung über die Entwürfe einer bürgerlichen Prozeß-, einer Concurs- und Gerichtsordnung, so» wie auf Beiziehung praetischer Juristen zu dieser Vorberathung, erledigt. Die von der ersten Deputation (Res Abg. Ziesler) befürworteten Zwischendeputationen hat die Kammer gegen 17 Stimmen abselehnt und dafür nachstehenden Antrag des Vice- Präs. Oehmichen gegen 2 Stimmen angenommen: „Die Kam» .mer wolle beschließen, vereint mit her Ersten Kammer an die EtaatSregierung die Bstte zu richten, h-chdjeselbe wolle den Landtag nach Beendigung der Berathungen über d-S Pudget und daS Finanzgesetz aus 6 Monate vertagen, jedoch nach Maß gabe von § 114 der Berf..yrk. und Z. j46 der Landt-Ordn. die Verfassungsdeputationen beider Kammern versammelt lasten, damit dieselben inzwischen die noch unerledigte» Geschäfte, na mentlich «her. was die Verfassungsdeputation der Zweiten Kammer betrifft, die Vorberathung und Berichterstattung über die, in den allerhöchsten Dekreten Nr. 1 und 40 enthaltenen Gesetzentwürfe vornehmen kann." — Die Beerdigung des verstorbenen Hoforganisten vr. Schneider findet heute Nachmittag L Uhr statt. Die Theil- nahm« daran wird außerordentlich groß sein. Der Zug bewegt sich vom Traurrhause (Palmstraße 48) nach dem TrinitatiS- kirchhof. Abends veranstaltet die Dreyßig'sche Singakademie, welche de« Verstorbene viele Jahre dirigirte, in Verbindung mit der königl. Kapelle eine Aufführung von Mozarts Requiem. — Mit dem gestern Morgen Hl Uhr. auf der Leipziger Bahn hier angekommenen Schnellzuge traf ein sächsischer Unter offizier mit einem sächsischen Soldat als Arrestat aus Hostlein hier ein. Ueber das Vergehen, dessen Letzterer sich schuldig gemacht, haben wir nicht» in Erfahrung vrmgen können. — Die vor einigen Tagen hier eingetroffenen und im Krankenhause untergebrachtey kranken österreichischen Holdaten werden heute Mittag halb 1 Uhr von hier nach Prag äbgeben. Diejenigen Soldaten, circa S Mann, die den Transport leiten, wqren auf hen Scheunenhöfen im Gasthofe zur goldenen Synne untergebracht. — H Oeffentlichr GevichtSvxrYqMung vpm 1h, April. Die Parteien de» heutigen ersten Proeeffe» find selbst zum Termin erschienen, der Korbmacher Johann Adolph Scheids mantel und der Hausbesitzer Karl Wilhelm Ernst Wahl zu Neu-Coschütz. Ersterer hat Letzteren verklagt. Am 10. Decem- ber 18st3 Nachmittag» 3 Uhr kam der Gerichtsschöppe und Tischler Herrmann zu Wahl, in dessen Hause Echeidemantel wohnt. Ts handelte sich da um Gemeinderückstände, die der Korbmacher noch zu bezahlen haben sollte, und zwar etwa 6 Hgr. 8 Pfg. Al- Herrmann wieder fort war, kam der Haus besitzer zu dem Korbmacher und sagte: , Jetzt bezahlst Du Deine rückständigen Gemeindeanlagen, wegen Dir Lappsack muß ich mir erst die Mahnung vom Vorstände gefallen lassen!" Deß- wegen verklagte nun der Korbmacher seinen Wirth. Ein an- gestellter Sühneversuch blieb fruchtlos. Wahl gab an, daß er Scheidemantel keinen „Lappsach" und auch keine andere Injurie an de» Hals geworfen habe. Auch der Gerichtsschöppe wurde/ als Zeuge vernommen, auch er gab zu, im Wahl'schen Hause gewesen zu sein, Wils aber nur den dort ebenfalls wohnenden Maurergesellen Herbig aufgefordert haben, seine Papiere in Ordnung zu bringen. Die 33jährige verehelichte Juliaye Ehriftiane Scheidemantel gab vor Gericht an, Wahl habe zu ihr und ihrem Manne gesagt: „Wegen Such lappigten Gesell schaft muß man sich erst vom Vorstände mahnen lassen." Nach allem Diesen wurde der Hausbesitzer Wahl wegen Beleidigung seines MietherS mit einem Lhaler Geldbuße und Tragung der Kosten, oder 3 Tagen Gefängnißstrafe und Kosten belegt und zwar in dem Falle, wenn der Kläger hen Bestärkungseid chwört. Dagegen erhob der Verurtheilte Einspruch. Wahl agt, Scheidemantel hübe ihn einen „Ochsenjungen" genannt, das könnten andere Bewohner de» Haufe» beschwören, er habe ihm den „Ochsenjungen" auf der Treppe nachgerufen. Das soll aber zu einer ganz anderen Zeit gewesen sein, als im De- cember. Der Maurergeselle Johann Ernst Herbig, der im Haufe wohnt, erzählte, daß Scheidemantel nachgerufen: „Du hast Weiter nicht- gelernt, als den Ochsen nachzulaufen!" Wenn er aber damit gemeint, wisse er nicht, blos dq» wisse er, daß au jenem Tage Scheidemantel mit Wahl Streit hatte. Auch dir Johanna Eleonore Herbig weiß nichts Anderes. Eine Vereinbarung in Aussagen der Zeugen m Bezug auf Zeit und «halt des Streites war nicht zu bewerkstelligen; denn Alle bfieben bei ihren ersten Angaben mit aller Festigkeit stehey. ch Scheidemantel und Wahl einigen sich im heutigen öffent- en Termine nicht, umsomehr, als Letzterer noch dem Crsteren vprwirft, er sei nicht blos Gemeindeanlagen, sondern sogar auch MiethzinS rückständig gebliebem. Ts blieb indeß heute, wie es im Anfang, des Prozesses war, durch den nunmehr eine be deutende Kostensumme angewachsen ist. — Die nächste Prpceß- sache betrifft wieder eine Beleidigung, welche das/ Serichtsamt Döhlen abgeurtelt hat. Der Kläger heißt Karl Friedrich "Mner, der Beklagte Friedrich Gottlob Schlitter. Es war SS. September 18öS, als der Bergarbeiter Hchlittzr, n Wegen einen Lump, eine» Kerl nayrHr unh dahri sagte: Äs 1 -Äs MM