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«AMsMÄkiM DK »Sachsen-Zeitung» erscheint täglich nachmittags s Udr sür den solgenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in Len Geschäftsstellen und Ausgabestellen 2,50 Mark im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,75 Mark, bei Postbestellung 2,50 Mark ,u,L,Uch Abtrag. gebühr. Einzelnummern I5PIg. Alle Postanstulten UN» Post- ÄÜAüP/Ütt boten sowie untere Austräger »nd Geschäftsstellen nehmen 2 i jederzeit Bestellungen entgegen. Am Falle höherer Gemalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung Vergeltung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingcsändter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto dciliegt. Gegründet 1811 M/MaK SöMMm MS Msmie Anzelgenpr«---: die 8 gespaltene Raumzelle 30Goldpsennig, die 2 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 60 Gold pfennig, die ^uesoaltene Reklamezeile im textlichen Teile der Zeitung 100 Goldpfennig. Nachweisungsgebühr 20 Gold- Pfennig. Vorgeschriebene Er- schcinungstage und Platzvor- schrist<n werden nach Möglich- NM/ Nk". v keil derücksichtigr. Anzciaen- annahme bis vormittags 10Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Nadattanspruch erlischt, wenn derBetrag durch Klage cingczogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen auch alle Vermittlungsstellen entgegen. Die Sachsen-Zeitung enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meitze«, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen u. a. Nr. 2 - 83. Jahrgang. T-l.-Adr.: »«achsenzeitung» Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2610 Donnerstag, 3. Januar 1924 MMeher Müekwunseb an Orlterreieh. Berlin, 1. Januar 1924. Der Reichspräsident hat dem osttneichischsu Bundespräsidenten folgendes Telegramm zugesandt: „Bundespräsident Heinisch, Wien. Zum Jahreswechsel spreche ich Ihnen und dem stammverwandten österreichischen Voll herzliche Glückwünsche aus. Deutschland gedenkt in dieser Zeit der Rot in aufrichtiger Dankbarkeit der vielen Beweise hilfsbereiter Anteilnahme des Brudervolkes. Möge das neue Jahr unsere Länder fördern auf dem Wege der Gesundung und Wiederherstellung, den Oesterreich zu unserer Freude bereits mit gutem Erfolg beschütten hat. Evert, Reichspräsident. Stresemann und Schacht noch abwesend. (Eigener Fernsprechdienst der „Sachsen- Ze i t u n g". Berlin, 2. Januar. Wir die .B. Z.' hört, bleibt Außenminister Stresemann mindestens bis zum 6. Jan. in Lugano, es sei denn, daß der Eingang der Pariser Antwort seine vorherig« Rückkehr erforderlich machen sollte. Reichsbankptäsident Dr. Schacht, der mit dem heutigen sein Amt formell übernimmt, befindet sich bis zum 5. d. Mts. auf einer Kabinellsreise. Bürgerliche Einheitsliste. Weimar, 1 .Yan. Sämtliche staatscrhaltenbcn Par teien, sowie alle bürgerlichen Mirtschaftsverbände und Interes sengruppen kamen in Weimar überein, zu den Landtagswahlen eine Einheitsliste aufzustellen. von Kahr durchschaut sie. München, 1. Jan. Der Generalstaaklommifsar v. Kahr bat eine Verordnung erlassen, wonach Sammlungen der Inter nationalen Arbrfterhiffe unter allen Umständen zu verhindern sind, da sie letzten Endes nur verbotenen Zwecken dienten. Frankreich der Schlepper der kleinen Staaten. Paris, 31. Dez. Der tschechisch-französische Vertrag be unruhigt weiter die englischen polnischen Kreise. (So lasten sich die „Dr. N." aus Paris melden.) Der „Daily-Telegraph" gib heute seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß die tsche chischen Staatsmänner, die bisher Klugheit und Mäßigkeit be wiesen, sich zu einer Allianz mit Frankreich entschlossen. Aber ein tschechischer Diplomat erklärte dem Blatte, der Zwischenfall von Korfu habe die kleinen Völker gelehrt, daß sie sich unter den Schutz einer Großmacht begeben müßten und es sei durch aus natürlich, daß die Tscheche! Frankreich gewählt habe. Grie chenland und Rumänien könnten natürlich eine andere Macht wählen, aber wegen des Mißtrauens des griechischen Volkes gegenüber Italien werde es der französischen Diplomatie wahrscheinlich gelingen, auch Griechenland in ihr Schlepptau i zu ziehen. Bermesch geht nach London. Eigener Fernfprechdienft der „Sachfen- Ze i t u n g". Lo«do«, 2. Ja« „Daily Telegraf" meldet, datz Beunesch Ende d. M. i« London eintreffe« werde, «m der engl. Regierung persönlich Auf- klärxng Ster Verträge mit Frankreich zn gebe«. Uneinigkeiten zwischen Frankreich nnd England. (Eigener Fernfprechdienft der ^Sachsen- Ze i t u n g". London, 2. Januar. Zwischen England und Frank reich find in den letzten Tagen ernste Schwierigkeiten bez. der Verwaltung der Pfänder an Rhein und Ruhr ent standen. Frankreich verlangt ein ausgedehntes Aussichtsrecht über die deutschen Eisenbahnbeamten im Kölner Bezirk, daS England nicht einzuräuwen gewillt ist. Ein weiterer Konflikt ist über die Anordnungen der Verträge auf dir Ruhc-Bergwerke, die vollständig in englischem Besitz find, entstanden. Der Generaldirektor der Gewerkschaft Moncenis hat seiner Zeit zwar einen Micumveitrag unterzeichnet, erklärt aber jetzt, daß er eS ablehnen müsse, Reparations kohle an die französisch-belgische Verwaltung zu liefern Französische Versicherung an Amerika. (Eigener Fernfprechdienft der „Sachsen- Ze i t u n g". Poincare richtrt» durch die »Newyorker Tribune* eine Nevjahrsbolschaft an das amerikanische Volk, in der er seine Ruhrpolitik verteidigt. Poinca e konstatiert darin, daß die Amerikaner nunmehr zugeben, daß das französische Volk durch zwingend« Notwendigkeit zum Handeln genötigt worden sei und versichert, Frankreich wolle nunmehr seiner seits zum wirtschaftlichen Aufbau Europas durch praktische Mittel und verGhnl che Maßnahmen beitragen. Der fran zösische Ministe'vräsident begrüßt die amerikanische Teil nahme an den Arbeiten des Sachvsrständigenausschuffes und erklärt, er sei sicher, daß, falls der FricdenSvertrag dabei respektiert werde, Frankreich allen vernünftigen Anregungen zugänglich sein werde. Verschiebung -er englischen Kabinetts sitzung. Eigener Fernfprechdienft der „Sachsen- Ze i t u n g". Lo«do«, 2. Ian. Die heute i« Aussicht ge- «ommeue englische Kabiaettssitznug über de« Regier««gswechsel findet erst am Donnerstag oder Frei ag statt. llswekotünimM ü«r ZMMw Regierung 1» ZteuerktMN. Die sächsische Regierung hat dem sächsischen Landtag kürz lich zwei Gesetzesvorlagen zugehen lasten: den Entwurf eines Gesetzes über die weitere Erhebung der Gewerbesteuer und die Einführung einer Arbeitgederabgabe, sowie den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung der Grundsteuer auf Gold mark. Da die Erschließung neuer Einnahmen keinen Aufschub verträgt, der Landtag aoer augenblicklich versammelt ist, hat sich die Negierung genötigt gesehen, die in den Gesetzent würfen vorgeschlagenen Maßnahmen nach Art. 40 der Säch sischen Verfassung durch Notverordnungen in Wirksamkeit zu setzen. Im ersten Teile der Notverordnung über weitere Er hebung der Gewerbesteuer und die Einführung einer Arbeit geberabgabe vom 20. Dezember 1923 «Lachs. GBl. 553) wird in den 88 1 bis 4 bestimmt, daß als vierte Teilzahlung für das Rechnungsjahr 1923 5 Goldmark sür je ll'OO Mnrk bei der Veranlagung festgesetzten Steuer des Rccknnngsjahres 1923 zu leisten sind. Soweit die Veranlagung für das Rechnungsjahr 1923 ein Geschäftsabschluß vor dem 1. Juli 19^3 zugrunde liegt, erhöht sich die Teilzahlung auf 5 Mark sür ie 1000 Mark « Steuer des Rechnungsjahres 1923. Für Gewev-vbetnebe, die> im Laufe des Rechnungsjahres 1923 neu entstanden sind oder j sich in ihrer Grundlage wesentlich geändert haben, ist die Teil ¬ zahlung gleichartiger, bereits vor dem Rechnungsjahr 1923 steuerpflichtiger Gewerbe mit gleichem Betriebsumfange ent spricht. Die Gemeinden und Bezirksverbände haben mindestens den gleichen Betrag wie die vierte Teilzahlung als vierte Teil zahlung ihrer Zuschlagssteuer sür das Rechnungsjahr 1923 zu erheben, können ihn aber auf das Dreifache erhöhen. Die vierte Teilzahlung ist, soweit die Gewerbesteuevdefcheide für das Rech nungsjahr 1923 beim Inkrafttreten der Notverordnung bereits zugestellt sind, innerhalb einer Woche nach dem Inkrafttreten der Notverordnung, soweit die Steuerbescheide erst nach dem Inkrafttreten der Notverordnung zugestellt wurden, innerhalb einer Woche nach der Zustellung zu entrichten. Ist die nach 8 5, 7 der Notverordnung über Aufwertung der Gewerbesteuer vom 12. November 1923 (8 1, S. 509) für die ersten drei Ter mine des Rechnungsjahres 1923 zu entrichtende Gewerbesteuer beim Inkrafttreten der Notverordnung noch nicht voll ent richtet, so sind zur Begleichung der Steuevschuld für diese drei Termine mindestens 5 Goldmark und zwar gleichzeitig mit der vierten Teilzahlung für das Rechnungsjahr 1923 zu entrichten. Die Veranlagüng zur Gewerbesteuer sür das Rechnungs jahr 1924 hat vorläufig zu unterbleiben. Solange hierüber eine gesetzliche Regelung nicht erfolgt ist, sind Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer und die Zuschlagssteuer der Gemeinden bez. Bezirksverbände für das Rechnungsjahr 1924 in Höhe der Teilzahlungen für den vierten Termin des Rechnungsjahres 1923 (88 1 und 2 der Notverordnung) am 15. Mai, 15. August, 15. November 1924 und 15. Februar 1925 zu entrichten. Von den der Gewerbesteuer unterliegenden Gewerben wird mit Wirkung vom 1. Ignuar 1924 neben der durch bas Ge- werbesteuergesetz geordneten Betriebsanlage und Ertragsanlage, eine sogenannte Arbeitgeberabgabe in Höhe der Hälfte des Be trages erhoben, den der Arbeitgeber vom Arbeitslohn der in seinem Betriebe beschäftigten Arbeitnehmer gemäß 8 46 des Einkommensteuergesetzes einzubehalten und an bas Reich ab zuführen hat. Die Abgabe darf weder ganz noch teilweife aus die Arbeitnehmer abgewälzt werden; an ihrem Ertrage sind der sächsische Staat und die sächsischen Gemeinden je mit der Hälfte des Auskommens beteiligt: Die Abgabe ist vom Arbeit geber an die Gemeinde abzuführen, in der die Betriebsstätte liegt. Liegt die Bctriebsstätte in einem selbständigen Guts bezirke, so gilt der Bezirksverband als Betriebsgemeinde. Er streckt sich eine Betriebsstätte oder ein einheitlich bewirtschafteter Grundbesitz über mehrere Gemeinden (selbständige Gutsbezirke), so gilt der Ort der Betriebsleitung als Betriebsgemeinde. Die Abgabe ist innerhalb der für die Abführung der einbehaltenen Steuerbeträge an das Reich maßgebenden Fristen an die Be- trrsbsgememde zu entrichten. Vom Gemeindeanteile sind zunächst 10 v. H. für die Betriebsgemeinde abzusetzen. Der dann ver bleibende Gemeindeanteik wird unter die beteiligten Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke, in denen mindestens 10 in der Be- triebsgemeinde beschäftigte Arbeiter ihren Wohnsitz -haben, nach dem Verhältnisse der Kopfzahl daselst wohnhaften Arbeit nehmer verteilt. Eine weitere Notverordnung stellt die Grundsteuer auf Goldmark um. Die Grundsteuer wirb in Goldwert erhoben. Sic beträgt jährlich a) bei Grundstücken, die Land- oder forst- Wirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken bestimmt stnb, 0,09 Mark, b) bei allen übrigen Grundstücken 0,06 Mark, für je 100 Mark des für den ersten Veranlagungszeitraum fest- gestellten Grundstückswertes. Besondere Vorschriften sind für diejenigen Fälle getroffen, in denen nicht der Ertragswert, son dern der letzte Veräußerungspreis nach 8 6 Abs. 3 Satz 1 Lezw. 25 Abs.1 unter g des Grundsteuergefetzes der Veranlagung zu Grunde zu legen ist. (8 2 der Notverordnung). Ist in diesen Fällen der Veräußerungsvertrag nach dem 31. Dezember 1921 abgeschlossen worden, so ist der Veräußerungspreis auf den Papiermarkbetrag zurückzusühren der am Stichtage für die Werrbemessung dem Goldwerte des erzielten Veräußerungs- Preises entsprochen haben würde. Dieser Betrag gilt als letzter Veräußerungspreis. An der Grundsteuer sind nach der bisherigen gesetzlichen Regelung Staat und Gemeinden je zur Hälfte beteiligt, die Ge meinden haben aber ein Zuschlagsrecht bis zu 25 v. H. der Grundsteuer. Der Einfachheit halber wurde hier das Zuschlags- recht aufgehoben, um -die Gemeinden mit den Staat mit "/° des Ertrages an der Grundsteuer zu beteiligen. Der für die Berechnung der Steuer maßgebende Grundstückswert ist jeden Steuerpflichtigen, soweit dies noch nicht geschehen ist, durch die Grundsteuerbehörde oder ihrer Hilfsstellen mittels einer verschlossenen Zuschrift (Grun-dsteuerbescheid) bekanntzu machen. Die Abforderung der Steuer 'kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Beide Verordnungen sind am 23. Dezember in Kraft ge treten. Die in Frage kommenden Ausführungsbestimmungen werden im nächsten Gesetzblatt veröffentlicht werden. Schafft Kohle rrnd Kali, Eisen und Stahl. Ein deutscher Industrieller, Herr F. Forthmann, General direktor des Kalisyudikats, sieht den Hebel zur Gesundung der deutschen Wirtschaft in der Verlängerung der Arbeitszeit in den Rohstoffgewerben. Vor allem sei es nötig, der Eisenbahn deutsche Kohle zuzusühren und sie von der Abhängigkeit vom A-uslande zu befreien. Alsdann wird es erst möglich sein, die Frachten im notwendigen Ausmaße zu ermäßigen. Eine Reihe von Industrien, namentlich die Eisen- und Stahl- sowie die Kaliindustrie ist zurzeit von der französischen Konkurrenz auf dem Weltmärkte stark bedroht, die durch staatliche Subvenftonen und Frachtrabatts ermöglicht wird. Auf dis Dauer aber wird nach der Meinung des Herrn Forthmann die deutsche'Arbeits leistung auf ihren Vorkriegsstand zurückkshrcn und trotz Re parationslasten vor allem zur Hebung des inneren Marktes, d. h. zur Vermehrung des Inlandskonsumz führen. Dadurch wird es möglich werden, die Arbeitslosen einzustellen und brach liegenden Gewerben wieder Beschäftigung zu bieten. A»f die katastrophal werdende Kapital not der Landwirtschaft lenkt er die Aufmerksamkeit. Er glaubt, daß die Ernte des nächsten Jahres erheblich niedriger ausfallen wird als im Vorjahre. Zur Vermehrung des Kapital e' en-des im Lande sei es nach seiner Meinung notwendig, durch eine weitere hypothe karische Belastung der industriellen Anlagen das Krntingent der Rentenbank an Rentcnmark zu vermehren, da wir vor läufig noch für längere Zeit mit vorwiegender Kassazahlung bei Geschäftsabschlüssen und nicht mit einem Dreimonatszic! wie vor dem Kriege zu rechnen haben.