Volltext Seite (XML)
Frrttas. rs. N»«emb«r l»W Dra»t<m«chrift; NaKNckte« »re»den Sernivrkcher-Eammklnummer: «3e«l «ur iü, Rächt«« piä««: Rr. »voll Gchrtlvettim« u. HauvlgetchLN«Itclle: Lrettkn-L. l, MaNenItrab« Gegründet 18SS Be»u«»«e3t>hr vom I«. »U »0. Rovcmdrr >»»« »et ILgNch ,«etm»lt«ei 8uä«Nun« tuet Hau« >.?<! Mt. Pollbe,ug»vre>» iür Monat Rovcmbe» ».«o MI ohne Po!t,ufteUung»gel>a>,, ttmje nummn tu Pta. «uberhalb Dresden« »» Big. «njetgenprettei Dte Änzetgen werden NLlti Äoldmar: berechnet dte etntvaltrge 30 mm bretle Kette »3 Big-, für auswärts so Ptg ,zamMenan»e:«en und Ltetten- -etuche ohne Rabatt 13 Big. außerhalb r» Big., die so mm breite ReNameseite SW Pta., außer halb rso Btg. vtterlengebühr »a Btg. Auswärtrgc Aufträge gegen Vorausbezahlung Druck n. Verlag: Ltevfckl ck «etchardt, Dresden Potltcheck-»w IW» Dreadeu Slachorua nur mir deull.Quellenonaab« (DreSdn. Rache., zulättr». Unverlangte Lchritlftücke werden nicht auldcwahrt /^Ug. kürslsr Nüssl Wirsntisur- rki'sSs >0 -P«1.140772 Dis gfvös ^Isrks cjss mo6smsn kisvisrdsuss dot gOnsNaslvn ^5«is«n uncl kulanisitvn Ä5SMÜ-05 cke/' sasiön.ils ckeutse/ia lLttAS» O^sscken-^. Lan/^ner Stva/ie §2 7e,.. LKs^S/S K?/-r/r K/rSe?§ L 60. ^ukomodt/e r/. Oaks Uülkert tconrsrt- Xon«tttr»r«I ISx-Iick lionrerte cle, l>«Iiel>ten kkspelimeieteis 0u»»sv Qgun»« mit »einen XUns-tlern ?rk>k;er Llrske Kebe Ltrlcroleirotrnlil Verschärfung -es ArbeMumpses Ser Bisch»! von Mtinster ordmt ein« Kollekte tue die AuSgeiverrien an Berlin, SS. Nov. Der Bischof von Münster gibt im »Kirchlichen Anzeiger- bekannt, bah am 1. Adventssonntag, am S. Dezember, in allen Kirchen und Kapellen eine Kollekte für die AueSgesperrten abgehalteu wird nnd bitten alle DiSzcsancn. nach ihrem Vermögen zur Linderung dieser Not beizntragcn. denn cs ici heilige Pflicht, nach Uralte» diesen Notleidenden zu Hilfe zu kommen. Der Bischof von Paderborn wendet sich in einem be» sonderen Hirtenbriefe an seine Diözesauen, in dem er auf die große, durch die Aussperrung hcrvorgernfene Notlage in weiten Teilen der Diözese hinwcist und die Gläubigen auf sordert. an dem von der Kirche organisierten Licbcswerk durch Stiftung von Geldbeträgen sich rege zu beteiligen, namentlich aber auch durch die Gabe des Gebetes mit dazu bcizutragen. daß diese No« recht bald ein Ende nehme und großes Unheil verhütet werde. englische ilnlersltchmig für dte AuSgesverrten London, 22. Nov. Aus einer Versammlung der technischen Arvcitergewerkschast und der SchissSbaugewerkschaft in ?)ork wurde beschlossen, die deutschen Metallarbeiter zu unterstützen. Tie Gcwcrlschast war nnterrichtct worden, daß deutsche Schisse britische Häsen wegen Reparatnrarbeitcn anlansen wurden. Es wurde beschlossen, die notwendigen Schritte für die Verweige rung von solchen Reparaturen zu treffen. Stillevunyen im Landkreis Korde Dortmund, 22. Nov. In einer Presscbesprcchuna beim Arbeitsamt in Schwerte teilte der Vorsitzende mit, daß die Auswirkungen der Aussperrung im Landkreis Hörde immer spürbarer würden. Es sei damit zu rechnen, daß in etwa 14 Tagen dte Gntc-HossiiungShüttc in Schwerte mit einer Belegschaft von 158 Man» nnd die Stahlwerke Brüninghans in Westhofen mit einer Belegschaft von 888 Mann zur Stillegung schreiten müßten. Im übrigen seien im Landkreis Hörde bei den von der Aussperrung nicht be troffenen Werken bisher etwa 1888 Entlassungen vvr- gcnvmmcn worden. Wie von unterrichteter Seite weiter mitgeteilt wird, haben die Stahlwerke Brüninghans bei der Negierung bereits einen StillegnngSantrag eingcrcicht. Eine Erklärung der Retalllndustklellen Berlin. 22. November. Der Gesamtvcrband Deutscher Metalltndnstrtcller hat sich in einer VorsiandSsitznng mit den zurzeit in Gang befindlichen Lohnkämpscn eingehend befaßt. Er teilt unter anderem mit: Mit ernster Sorge wird die Entwicklung des Streiks der rund 45 888 Werft, arbcitcr, der zur Durchsetzung ganz unerfüllbarer Forderungen vom Zaune gebrochen worden ist, verfolgt. Es handelt sich hier »m eine Kampfmaßnahme der Gewerkschaften gegen eine große WtrlschastSgrnppe. die, wie allgemein bekannt, schon seit geraumer Zeit unter den schwierigsten wirtschaft lichen Verhältnissen arbeiten muß. Trotzdem wird der Kamps nun schon bald acht Wochen durchgcsührt, aber weder die öffentliche Meinung, noch die Parlamente und die Negierung haben gegen ihn Stellung genommen. Den Unternehmern dagegen will man ganz allgemein die An wendung von Nvtwchrmaßnahmen. dle sonst jedem gestattet sind, verwehren. Ebensowenig wie die Firmen des Arbeit geberverbandes für den Bezirk der Nordwestlichen Gruppe sind die Werste» angesichts ihres völlig unzureichenden BeschästigungSgrades nnd des ganz besonders scharfen ausländischen Wettbewerbs in der Lage, die Selbstkosten durch allge meine Lvhnzulagen und Verkürzung der Arbeitszeit noch weiter zu erhöhen. Der Verband hält daher das Vor gehen der Gewerkschaften gegen die Wersten auch im Hin blick aus den bei den Werften vorhandenen tatsächlichen Lohnstand für unverantwortlich und unterstützt die Werften in ihrem 'Abmehrkampf. Ter Verband hält sich ferner für verpflichtet, die gesamte deutsche Ocsscntlichkctt aus den Ernst der wirtschaftlichen Fragen hinzuweisen, die der Auseinandersetzung im Westen zu grunde liegen. Eine allgemeine L o h n st e i g e r u » g , wie sie der Schiedsspruch Vorsicht, müßte eine E i s c n p r e i s- erhöhung nach sich ziehen, die angesichts der nieder gehenden Konjunktur und des immer schwerer zu über windenden ausländischen Wettbewerbs besonders für die weiterverarbeitende Industrie von den verhängnisvollsten Folgen lein würde. Darüber hinaus ist zu befürchten, daß eine Lohnerhöhung bei der Eisenindustrie den Anstoß z» einer allgemeinen weiteren Erhöhung des Lohn- und damit auch des Preisstandes geben wird. Mit allem Nachdruck legt so dann der Verband Verwahrung gegen die vom Reichstag beschlossenen Unter- stiißungömaßnahmen im AuSsperrungsgcbict ein. Dte Anerkennung der Bedürftigkeit bei allen Aus gesperrten. auch bei den Organisierten, bedeutet Ent lastung der Gewerks chaftskasscn aus Kosten der Allgemeinheit, also der Steuerzahler, eine ganz einseitige Parteinahme zugunsten der ausgesperrtcn Arbeiter, also eine Verlängerung des Arbcitskampfes ans unabsehbare Zeit, denn nach den Richtlinie» für die Aus zahlung der Unterstützung erhält ein verheirateter organi sierter Arbeiter mlt zwei Hanshaltangchörigcn einschließlich der Streikunterstützung 47 RM. die Woche. Diese Summe steigt wesentlich, wenn noch mehr HanShaltangchörigc vor handen sind. Tarifkün-isuns im mittek-eutschen Metallindustrie Gebiet Magdeburg, 22. Non. Der Arbeitgeberverband mittel deutscher Metallindustricllcr hat, wie die »Magdebnrgische Zeitung" meldet, den am 81. Dezember ablansenden Tarif vertrag mit dem Mctallarhcitcrverband gekündigt. Zur Be gründung weisen die Arbeitgeber daraus hin, daß die Ren tabilität der hier in Frage kommenden mitteldeutschen Be triebe schon im Vorjahre sehr schlecht gewesen sei. Sic sind bereit, den soeben gekündigten Tarifvertrag zu erneuern und auch über den 81. Dezember hinaus in Geltung zu lassen, so fern der Vertrag für eine längere Zeit abgeschlossen wer den sollte. Sollten die Metallarbeiter auch im übrigen mittel deutschen Gebiet Forderungen auf Lohnerhöhung erheben, so würden die Mctallindiistricllcn ihrerseits die Forderung ans Lohnhcrabsctznng stellen. Das Gebiet deü mitteldeutschen Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie erstreckt sich über die Provinz Sachsen und Sachsen-Anhalt. Mer Sole bel einem Sasa» »es Prager » Zuges Nimburg, 22. Nov. Der Schnellzug 24 der Strecke Prag— Znaim, der um 15,44 Uhr von Prag-DcniSbahnhos abgeht, fuhr heute um 16,48 Uhr im Vahnhos von Nimburg aus einen rangierenden Lastzug auf. Beide Lokomotiven, ein Dicnst- und ein Personenwagen des Schnellzuges wurden schwer be schädigt. Von den Reisenden dcS Schnellzuges wurdcn zwei Franc« und ein Kind getötet und ungefähr 8N Personen ver letzt. darunter acht schwer. Außerdem befindet sich ein Eiscn- bahnangcstcllter unter de» Trümmer» des beschädigten Wagens und ist wahrscheinlich tot. Feuerwehren und die Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten versehen dte Bergungs arbeiten. Gendarmerie besorgt den Sicherheitsdienst. Die Schuld liegt an der mangelhaften technischen Aus- rüstung der Station. Obwohl Nimburg einen sehr starken Verkehr hat, fehlen ihm elektrische Blockierungöanlagen. Dte Weichen müssen durch Handbetrieb bedient werben. Hätte Nimburg eine Vlockierungsanlage, so hätte das Signal auf Halt zeigen müssen, und der Güterzug hätte nicht abfahren können. Paris, 22. Nov. In den Rombachcr Werken bei Metz wurden bei einem Hochosenunglitck zwei Arbeiter getötet und mns anderr schwer verletzt. Amerika hebt ben Sonberzoll auf -eutfches Men auf Washington, 22. Nov. Schatzsckrctär Mellon hat die Verordnung unterzeichnet, durch die die im Januar 1827 gegen Roheisen auS Deutschland erlassene Antidnmpingvcr- ordnnng, die die Grundlage zur Erhebung von Zn- schlagözöllen aus deutsches Roheisen bildete, mit Wirkung vom nächsten Donncrötag aufgchobcn wird. Das Autidnmpinggcsetz von 1821 sicht an sich keine Zurück ziehung einmal erlassener Antidumpingvcrordnnngen vor. Es bedurfte daher großer Anstrengungen dcntscherscits, um das Schatzamt davon zu überzeugen, das, kein Dumping im Sinne des Gesetzes, d. h. Verkauf unter dem deut schen Inlandspreis, bei gleichzeitiger Schädigung der ameri kanischen Industrie, vorlicge. Diese Schwierigkeiten sind nun mehr überwunden und der vorliegende Fall ist der erste, in dem eine generelle Antidnmpingvcrordnnng zurückgezogen wurde. Bisher mußten die deutschen Nohciscnsrachte» bei ihrem Eintreffen in amerikanischen Häsen unter Kaution cin- gcführt werden, bis in langwierigen Verhandlungen in icdem Einzelsalle scstqcstcllt wurdc, ob und wieviel ZnschlagSzoll zu erheben sei. Rom nächste« Donnerstag an fällt diese Be stimmung weg. Wie »Associated Preß- aus Washington meldet, erklärte Zollkommissar Camp, die Einfuhr deutschen Roheisens sei seht gering. MellonS Verordnung sehe scdoch die Er neuerung der Rntidumpingverordnung vor, falls die Einfuhr wieder in großen Mengen erfolg«. Die sächsische Wahlrechts- änöerung Die sächsische Negierung hat -er von ihr angekündigten Absicht, die im LandtagSwahlgesctz eingesllhrten Erschwe rungen für Wahlvorschläge von Splitterparteien auszuheben, alsbald die Tat folgen lassen. Dem Landtag ist ein Gesetz entwurf zugcgangcn, der lautet: Artikel 1 Das LanbeSwahlgesctz für den Freistaat Sachse» in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1928 sGcsctz- nnd Verordnungsblatt Seite S65j wird geändert wie folgt: Erstens: 8 14 Abs. 8 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 588 Wählern des Wahlkreises unterzeichnet sein, an Stelle von 588 Wählern genügen 28, wenn diese glaubhaft machen, daß mindestens 588 Wähler Anhänger des WahlvorschlagcS oder eines anderen sind, mit dem der Wahlvorschlag nach 8 18 verbünde» ist.- Zweitens: 8 14 Abs. 8 wird gestrichen. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Die gegen die Splitterparteien in Sachsen gerichteten Be schränkungen bestanden darin, daß für einen Wahlvorschlag in genauer Ucbcreinstimmung mit dem Reichswahlgesetz 588 Unterschriften gefordert wurden, sowie eine Kaution von 8888 Mark, die verfiel, wenn die hinterlegende Partei ganz ohne Mandat ans der Wahl hervorging. Die jetzige Vorlage hebt nun die Kaution ganz auf, da 8 14 Abs. 8 des geltenden Ge setzes gestrichen wird, und fügt noch eine wesentliche Erleichte rung im Punkte der Unterschriften hinzu. Die im Zusammen hang mit den frühere» Erschwerungen beim StaatsgcrichtS- hos eingcrcichtc Klage von liiikssvzialistischer Seite Ist damit erledigt: eine Zeiitrnmsklage ist bereits seit einiger Zeit zurückgezogen worden. Das Vorgehen der sächsischen Negierung ist zu billigen, da es zum mindesten ein unbehaglicher Zustand ist, wenn in einem Lande Vorschriften bestehen bleiben, die der Leipziger Staatsgerichts- hos mit dem verfassungsmäßigen allgemeinen und gleichen Wahlrecht als nicht vereinbar erklärt hat und die deshalb in anderen Ländern aufgehoben worden sind. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einstellung der sächsischen Regie rung, die vielmehr ausdrücklich aiisrechterhalten bleibt und im Widerspruch mit dem Urteil des SiaatSgerichtShoss dahingcht, daß die beanstandeten Bestimmungen rechtsgültig sind. Um diesen Standpunkt zu würdigen, muß man sich die Vorgeschichte der Angelegenheit kurz ins Gedächtnis zurück- rnscn. Ende 1828 und Anfang 1927 fanden in verschiedenen Euizelstaaicn, Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg, Neu wahlen zniii Landtag statt. Sille diese Länder hatten, um dem einer festen Mchrlicitsbildiing und einer ungestörten par lamentarischen Arbeit schwer abträglichen Unwesen der Splitterparteien einen Riegel vorzuschiebcn und damit einem wirklich dringenden politischen Bedürfnis abzuhclfcn, in ihren Wahlgesetzen gewisse Dämme gegen die leichtfertige Ein reichung von Wahlvorschlägen ausgericytct. Danach wurde die Gültigkeit eines Wahlvorschlages übereinstimmend an zwei Bedingungen geknüpft: eine Mindestanzahl von Unter- scliristen und Stellung einer Kaution. Die genannten Staaten waren sämtlich über dte in Sachsen innegchaltenen Grenzen hiiiansgcgangen. Die infolge dieser Vorschriften ausgefallenen Splitterparteien in Hamburg, Hessen und Mecklenburg hatten den Staatsgcrichtshvs aiigcrufcn und beantragt, daß die an gefochtenen Erschwerungen als angeblich verfassungswidrige Beschränkungen der Wahlsreiheil aufgehoben und die Wahlen für ungültig erklärt werden sollten. Der Leipziger Staatsgcrichtshof gab der Klage insoweit statt, als er sich zu der Auffassung bekannte, daß die gegen die Splitterparteien getroffenen Maßnahmen verfassungswidrig seien: mit Bezug aus die Gültigkeit der Wahlen verneinte er iedvch seine Zuständigkeit und stellte fest, daß hierüber allein der jeweilige Landtag oder ein Landcsstaatsgerichtshof zu urteilen habe. Hamburg und Mecklenburg wiederholten daraus die kaum abgeschlossenen Wahlen unter Ausmerzung der Vorschriften gegen die Splitterparteien. Hessen dagegen brachte den Fall vor seinen LandcsstaatSgerlchtshos, und dieser cntschieö dahin, daß die Wahlen gültig seien, mit einer sehr bemerkenswerten Begründung, deren Kern darin bestand, daß in Wahlangelegenhetten nicht bloß der for- male suristtsche Standpunkt den Ausschlag geben dürfe, sondern daß auch Rücksichten der politischen Zweckmäßigkeit bet der Urteils findung mttsprcchen müßten. Es sei daher sehr wohl diskutabel, wenn der hessische Negicrungsverlreter be haupte, daß die Nichtbeachtung selbst wcscnllichcr Vorschriften des Wahlvcrsahrens nur dann zur Ungültigkeit der Wahlen im ganzen führen dürfe, falls bet genauer Beobachtung der Bestimmungen das Gesamtbild der Wahlen tm Endergebnis anders gestaltet worden wäre. Auch Sachsen schloß sich im wesentlichen dieser NechtS- auffassnng an »nb lehnte es ab. die Ungültigkeit der Bestim mungen gegen die Splitterparteien anzuerkcnncn. ES ist auch gar nicht -u leugnen, daß sich der Leipziger StaatsgerichtShos