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SS. Jihr«. Donnerstag, den 22. April 1880. Heide. Pechmann. Amtsölatt -er König!. Amtshauptmannschast Großenhain, -er Lönstl. Amtsgerichte Riesa an- Strehla sowie -es Äa-traths M Riesa. D-- Bezirkstag soll nunmehr Sonnabend, de« L. Mai 1880, Bormittag- LV Uhr im Berhandlungssaale der Amtshauptmannschaft abgehalten werden., Großenhain, am IS. April 1880. den Betrieb der Schleppschifffahrt auf der Elbe detr. Das Königliche Finanzministerium hat im Einverständnisse mit dem Königlichen Ministerium des Innern in Bezug aus den Betrieb der Schlepp schifffahrt auf der Elbe folgende Bestimmungen getroffen: I. Die Schleppschifffahrt im Allgemeine« detr. 1. Bei einem Wasserstande von 1 m unter Aull und darunter am Dresdener Pegel, ist das Mitführen von Fahrzeugen znr Seite des Schleppers zu unterlassen, auch das Rangiren der geschleppten Fahrzeuge in doppelter Reihe nur in der Weise gestattet, daß der geschleppte Zug mcht breiter wird, als der den Zug führende Dampfer. ., ,, . 2. Jedes im Schleppzuge befindliche Fahrzeug hat während der Nacht ein nach allen Seiten hin sichtbares Licht zu fuhren. Uebrrgens bewendet es bei der Vorschrift in 8 53 der Verordnung, die ström- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften für die Schifffahrt und Flösserei auf der Elbe betreffend, vom 2. Januar 1864 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 2 fg.), welche durch vorstehende Anordnung nicht berührt wird. . , „ 3. Die Bestimmung in 8 59 der vorstehend unter 2 bezeichneten Verordnung, insbesondere in Absatz 2 dieses Paragraphen lewen auch auf die Ketten- und sonstigen Schleppdampfer jeder Art Anwendung. Die letzteren haben daher mit den angehängten Schleppzügen den Personendampfschlfsen den Vorrang zu lassen. II. Die Kettenschleppschifffahrt insbesondere bett. - « , < „ 4. Fahren zwei oder mehrere Kettenschleppzüge hintereinander, so haben dieselben einen Abstand von einander von mindestens 2 km zu halten. 5. Die Bootsmeister der Kettenschlepper sind in Ansehung der Station Schandau verpflichtet, der Anweisung des daselbst statlomrten Ufermersters entsprechend, dessen Anordnung sie einzuholen haben, die Schleppzüge entweder über Schandau hinaus zu bugsiren, oder mit denselben unterhalb Schandau Stellung zu nehmen. , ' 6. Vor der Einfahrt in eine Stromenge oder in eine Stromkrümmung, welche keinen Ueberblick über die Fahrstrecke gestattet, sowie bei dem Passirep der Gtrombrücken, mit Ausnahme der Augustusbrücke zu Dresden, hat jeder mit einem Schleppzuge in der Bergfahrt begriffenen Kettendampfer em au- einem lang gedehnten Pfiffe bestehendes Signal mit der Dampfpfeife zu geben. 7. Falls durch die Toueurkette ein Stein oder sonstiges Schifffahrtshinderniß in das Fahrwasser verschleppt werdm sollte, ist von dem Bootsmeister des betreffenden Kettenschleppers sofort Anzeige an den Bezirksstromaufsichtsbeamten zu erstatten. III. Allgemeine Bestimmungen. 8. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unter 1 und 3 bis 7 find die Bootsmeister der den Schleppzug führenden Dampf schiffe, bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 2 die Führer der nicht beleuchteten Fahrzeuge, vorbehältlich der gegen die SchiffSeigeuthümer etwa beendeten Ansprüche auf Schadenersatz, mit Geldstrafe von 3—150 Mark oder verhältnißmäßiger Hast zu belegen. Hierbei findet die von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen im Estsetz- und Verordnungsblatte (2. Stück vom Jahre 1880, Seite 11 und 12) erlassene Verordnung, die Abkürzung des Strafverfahrens bei leichteren Zuwiderhandlungen gegen ström- und schifffahrtspolizeiliche Vor schriften betreffend, vom 6. vorigen Monats gleichfalls Anwendung. . r Die Schifffahrts-Betheiligten werden von vorstehenden Bestimmungen zur Nachachtung in Kenntniß gesetzt mit dem Bemerken, daß die Aussichtsorgane urit entsprechender Anweisung versehen worden sind. Dresden, den 8. April 1880. Die Königliche Amtshanptmannschaft als Glbstromamt. Berndt. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 48 ' Aichemt in Riesa wöchentlich dmmal: Dien-taa, Donnerstag u>.d Sonnabend. - «bonnewrntsprei« vierteljährlich 1 MattrbPfg. - ^K^ngmnehmen alle WA- die «yeditionen in Mesa und «trehla (S. Schön), sowie alle Boten entgegen. - Inserate, welchr bei dem auSgebreiteten Leserkreise «in« wirksame «erüfsentuchung Morn, eromrn »'s uns bis Lags vorher Vormittag» l0 Uhr. LuriuS hielt eine Protektor der Ausstellung Zustimmung des 5" aus, in i der Nationalhymne sitzend« deS Ausstellung« - Comitee, Bähr-Schmoldow, brachte dann «in dreifaches, ebenso enthusiastisch auf- genommeneS Hoch auf den Kronprinzen auS, worauf der Kronprinz, vom AuSstellungS-Eomit« geführt und Anrede an den Kronprinzen, als den von den Festtheilnehmeru gefolgt, alle AllSstÄongS- lSstellung, erklärte, nach eingeholtrr räume durchschritt. Di« AuHttlung ist grvßoML Kronprinzen, die Ausstellung für er- glänzend und von fast allen Nationen beschickt, meist öffnet und brachte ein dreifaches Hoch auf den Kaiser auch bis inS Detail vollendet. Der Stadttheih worm ° '"i welches die Festversammlung unter den Klängen ' sich die AusstellungSlocalitäten befinden, trug Michea lonalhymne begeistert einstimmte. Der vor- Flaggenschmuck. Tagesgeschichte. Prnffches Reich. Berlin, 20. April. Heust Lormrttag ii Uhr wurde die internationale FischereiauSsteÜung durch den Kronprinzen feierlich eröffnet. Prinz Friedrich Karl, die Mehrzahl der Minister, viele hohe Reichsbeamte, Mitglieder des BundeSratheS und d«S Reichstages, olle Botschafter und Gesandte, sowie die meiste» Mitglieder des diplo matischen EorpS wohnten der Eröfstmng bei. Minister Die durch die Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain im Elbeblatt Rr. 47 für die Ortschaften im stündlichen Umkreise von Gröba an geordnete Hnndesperre wird hierdurch auch auf den hiesigen Polizei-Bezirk bis zum SV. Jnni -. I. ausgedehnt. Die Hunde sind während dieser Zeit eingeschloffen zu halten, oder mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe zu versehen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 15 Mark, oder mit Hast bestraft. Riesa, am 20. April 1880. Der EtadtNath. — ' Sieger, Bürgermeister. Hbg. o Zur Fortstellung des Werkes, das unser Zweigverein zur Gustav-Adolph-Stiftung so manches Jahr in Segen und zur Danksagung so mancher Ge- «einden in der Zerstreuung getrieben hat, wenden wir uns auch in diesem Jahre an die Gemeinden der Ephorie, welche denselben zugehören, mit der vertrauensvollen Bitte, daß sie nunmehr in der Zeit vor und nach Pfingsten die Jahressammlungen veranstalten, deren Ertrag bei unserem, so Gott will m Glaubitz am 2. Juni d. I. zu veranstaltenden Jahressest, den Gemeinden unseres Bekenntnisses, welche mitten in katholischen Landen um Gewinnung eines Kirchrnwesens, einer Jugendbildung und eines Gottesdienstes ihres und unseres Glaubens kämpfen und ringen, zugetheilt werden soll. Der Herr unser aller Oache willige Herzen und Hände und fröhliche Geber, die Gott lieb hat. Großenhain, am iS. April 1880. Der AnSschntz zn» Zwetgst-r-i« den GnstaA-AdnI-h-Stiftn««. Elauß, 8., Voy. Weidauer, Casstrer. zgenschmuck. Der Reichskanzler soll nach dem Deutschen Mon- tagSblatt vor wenden Tagen Beranlassuna genommen haben, einem hervorrageuden Parlamentarier gegenüber sich dahin auszusprechen, daß er noch zwei seiner Ideale