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Mittwoch. Mr. 28. 8. April 1881. kpi Auf Fol. 8 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute das Erlöschen der Firma August Dietrich in Pulsnitz verlautbart worden. Pulsnitz, am 4. April 1891. Das Königliche Amtsgericht. . Dr. Hempel. Kamenz, am 1. April 1891. Klystir- Zmn, schriebenen Stellen und auf sonst geeignete Weise zur Kenntniß der Pferdebesitzer zu bringen. Kamenz, am 1 April 1891. Der Stadt rath. Schubert, Brgrmstr. Königliche Bezirksschul-J nfpektion. von Zezschwitz.Fink. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Bekanntmachung, die Düngerabfuhre betreffend. Das Ablagern des Düngers auf den Straßen und öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt vor dem Ausladen auf die Wagen ist nach § 7 Abs 5 des Regulativs vom 7. Mai 1890 verboten. Es hat das Ausladen des Düngers vielmehr direkt auf die Wagen zu erfolgen, zu welchem Zweck nach Befinden Wechselwagen zu verwenden sind. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden auf Grund § 366, des Reichsstrasgesetzbuchs und § 15 des obgedachten Regulativs mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Hast bestraft. Pulsnitz, am 7. April 1891. Bekanntmach u n g. Von dem Königlichen Landstallamt zu Moritzburg ist die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau für das Zuchtgebiet Schweinerden auf den 8. Mai, Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Panschwitz, Eopitz, „ „ 14. „ „ 9 „ „ „ „ Copitz, Moritzburg „ „ 14. „ „ 9 „ „ „ „ Moritzburg festgesetzt worden. Die Züchter werden hiermit erneut daraus hingewiesen, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenven Producte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrige Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Producte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur stattzufinden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als concurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 16. April d. Js. an das Königliche Landstallamt erfolgen. Ter Fohlenaufzuchtverein für das Königreich Sachsen hat beschlossen, in diesem Jahre zum ersten Mal mit den Fohlenschauen eine Vormusterung solcher Pferde in den einzelnen Zuchtgebieten durch die Prämiirungscommissionen zu verbinden, welche dazu geeignet sein können, dem Militärfiscus zum Ankauf zur Remonte angeboten zu werden. Unter Hinweis auf den von dein gedachten Verein und den landwirthschaftlichen Kreisvereinen erlassenen Aufruf werden die Pferdebesitzer des Bezirks, welche im Besitz von 4 bis 5jähr. zu vorgedachtenr Zweck geeigneten Pferden zu sein glauben, hiermit aufgefordert, dieselben zur Vormusterung bei den angekündigten Fohlenschauen vorzuführen; die Vorführung und Aufzeichnung dieser Pferde schließt sich an die Stutenmusterung und Fohlenschau an. Die Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gulsvorsteher des Bezirks werden hierdurch veranlaßt, dies durch Anschlag an den für obrigkeitliche Bekanntmachungen vorge- B e k a n n t m a ch n n g. Die Schulvorstände des Bezirks werden hiermit angewiesen, darüber, ob in ihren Schulbezirken unter den in das schulpflichtige Alter zu Ostern d. I. eingetretenen Kindern sich blinde, nicht vollsinnige, verwahrloste, schwach- oder blödsinnige Kinder befinden, Anzeige, beziehentlich Fehlanzeige binnen 8 Tagen anher zu erstatten. Bekanntmachung. Amtstag wird in Königsbrück Sonnabend, den 11. April dieses Jahres, von Vormittags 9 bis 12 Uhr in dem bekannten Lokale abgehalten. K a m e n z, am 1. April 1891. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. und Ersatz-Reservisten, sowie die zur Dis Bautzen, am 28. März 1891. Königliches Bezirks-Kommando. rn: czigen igsten iebes- andeu t zur Position der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften zu gestellen. Die Einberufung zur Kontrolversammlung erfolgt durch öffentliche Aufforderung. Dies geschieht, indem in jeder Ortschaft Seiten des Gemeinde-Vorstandes in ortsüblicher Weise bekannt gemacht wird, zu welcher Kontrolversammlung die betr. Mannschaften zu erscheinen haben. Unpünktliches, sowie Nichterscheinen zur Kontrolversammlung wird bestraft. Bautzner Nachrichten, hierdurch bekannt gemacht. Kanienz, am 3. April 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Zezschwitz. Bekanntmachung, betreffend die Kontrolversammlungen der Mannschaften des Benrlaubtenstandes. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Bezirke des Meldeamts Kamenz finden wie folgt statt: Montag, den 20. April, Vormittags 8'/z, 10, 11V2 und Nachmittags 2 Uhr in Kamenz, Schützenhaus; Dienstag, den 21. April, Vormittags 8'/,, 10, HV2 und Nachmittags 2 Uhr in Kamenz, Schützenhaus; Mittwoch, den 22. April, Vormittags 9 Uhr in Schwepnitz, Gasthof; Mittwoch, den 22. April, Nachmittags 1'/z und 3 Uhr in Königsbrück, Schützenhaus; Bekanntmachung. Die Abhaltung von Viehmärkten — mit Ausnahme der Pferdemärkte — im Bezirk der Amtshauptmannschaft Kamenz im Monat April ist von der Königlichen Kreishaupt mannschaft ai f Grund von § 28 des Neichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 in Verbindung mit § 71 der Ausführungsverordnung dazu vom 9. Mai 1881 verboten worden. Es dürfen demnach die Viehmärkte am Montag, den 6. dss. Mts. in Königsbrück, am Montag, den 13. dss. Mts. in Elstra und am Dienstag, den 14. dss. Mts. in Krakau nicht abgehalten werden. Dies wird hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft vom 5. vorigen Monats, in Nr. 53 der Freunden N-Slv^ Zu den Frühjahrs-Konlrolversammlungen haben sich sammtl rbung. ,hr, tur oder Amts Blatt des Aonigt. Amtsgerichts und des Stadtrathes Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben DWiundvikrzigstsv Jahrgang in Pulsnitz. Abonnements-Preis: Vierteljahr!. 1M. 2b Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. zu Wullsnitz Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsslsllen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n« stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: I. Ilritllr. Sonntcrgs- kckcrtt (wöchentlich), 2. Eine tclndwirth- schaftticHe Weitcrge (monatlich). Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. sind bis D?en^u Freitag