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Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr 210. LSI» WaffrrbtmtzllsMnlWU betreffend. Nachstehende Bekanntmachung wird mit dem Anheimgeben in Erinnerung gebracht, mit der Anmeldung der WafserbenutzungSanlagen schon jetzt zu beginnen. 29 Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, R. den 21. Juli 1910. Am 1. Januar 1910 treten mit dem Wafsergesetze vom 12. März 1909 auch die in ß 50 desselben enthaltenen Vorschriften über die Wasserbücher in Kraft. Nach Z 17 Ziffer 1 der zum Wafsergesetze gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. September 1909 find in die Wasserbücher auch diejenigen am 1. Januar 1910 bestehen den Wafferbenutzungen einzutragen, die spätestens am 31. Dezember 1908 begonnen haben und nach Z 49 Absatz I und 5 des Gesetzes als im Sinne des Wassergesetzes erlaubte Be nutzungen gelten. Die Königliche Amtshauptmannschast wird diese Wafferbenutzungen, so weit sie ihr amtlich bekannt sind, und kein sonstiger Hinderungsgrund entgegensteht, auch ohne Antrag der Beteiligten in das Wafserbuch eintragen. ES wird jedoch darauf hingewiesen, daß nach 8 51 des Wassergesetzes derjenige, der am 1. Januar 1910 ein fließendes Gewässer in der in 8 49 deS Gesetzes bezeichneten Weise be ¬ nutzt, dies innerhalb einer Krist von zwei Jahre« der Königlichen Amtshauptmann- schäft zur Eintragung in das Wafserbuch anznzeigen und das tatsächliche Bestehen der Benutzung, soweit es der Behörde nicht schon bekannt ist, durch Zeugnisse der Ortsbehörden oder in anderer Weise glaubhaft zu machen hat. Wird die angemeldete Wasserbenutzung nicht oder nicht genügend glaubhaft gemacht so kann die Königliche Amtshauptmannschast nach 8 51 Absatz 2 des Gesetzes auf Kosten des Verpflichteten eine Auskunft der Ortsbehörde herbeiziehen und die sonst etwa nötigen Erörterungen anstellen. Im Interesse der glatten Durchführung des Wassergesetzes und zur tunlichsten Aus schließung von Schädigungen der Beteiligten möchte die Königliche Amtshauvtmannschaft den Wasseranliegern und Inhabern von Wasserrechten dringend empfehlen, durch Einsichtnahme des bei den Ortsbehörden aufbewahrten Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1909 (Seite 227 flgde. und Seite 527 flgde.) mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes und der dazugehörigen Ausführungsverordnung sich bekannt zu machen. Auf die Strafbestimmung in 8 166 Ziffer 4 des Wassergesetzes wird besonder- auf merksam gemacht. Königliche Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, den 29. Dezember 1909. Die Strafrechtsreform. Neben der Kommission für die Reichsversicherungs ordnung hatte nach! dem Reichstagsschluß auch die StrafrechtskommMion ihre Beratungen fortgesetzt. Die Materie, die man zu bewältigen hat, ist eine sehr wich tige, und man möchte die Vorlage baldmöglichst unter Dach und Fach bringen, zumal durch sie einige wesent liche -Erleichterungen geschaffen werden und man zum Teil dem modernen Empfinden in höherem Maße ent gegenkommen will. Bei allem handelt es sich abär noch immer nicht um die große Strafrechtsreform, die wegen der voraussichtlich grundlegenden Aenderungen der sorgfältigsten Vorarbeit bedarf. Im Rsichsjustiz- amt wird an dem großen und schwierigen Werke eifrig gearbeitet, und wie verlautet, soll man bereits recht weit vorwärts gekommen sein. Freilich kann man einen derartigen Stoff mit seinen Weitrugenden Folgen nicht überstürzen, und es ist daher schon viel, wenn man er warten darf, die Vorarbeiten mit Abschluß des Jahres 1911 beenden zu können, um dann in einem Zeiträume von ungefähr IV2 Jahren einen neuen Entwurf für ein Strafgesetzbuch fertig ZU stellen. Wie es heißt, soll diese Vorlage dem Reichstage im Herbste des Jah res 1913 zugehen, wo man wohl auch ein« ganze Reihe von Monaten notwendig haben wird, um die Vorlage zu' verabschieden, so Laß mindestens das Jahr 1915 herankommen dürste, also noch «ine fünfjährige Frist, bevor das neue Strafgesetzbuch in Kraft getreten sein wird. ! Ein Vorentwurf, der gleichfalls eine mühselige Arbeit darstellt, ist bereits im vorigen Herbste veröffent licht worden, um ihn Ler allgemeinen Kritik zu unter breiten. Aus dieser Basis wird jetzt im Reichsjustiz^ amte unter der eigenen Leitung des Staatssekretärs Dr Lisco rüstig weitergearbeitet, um die Normen für die neUe Rechtsprechung auf dem "Gebiete der Straf rechtspflege festzustellen. Die Arbeiten erstrecken sich jedoch nicht allein auf das eigentliche Strafrecht, son dern auch der Strafvollzug, der ja mit dem Straf prozeß eigentlich in innigem! Zusammenhänge steht, soll gesetzlich geregelt werden. Sowohl die Reform des Strafrechts wie des Strafvollzuges soll von libera len Grundsätzen ausgehen, und dtp auf beiden Seiten vorhandenen Härten sollen nach Möglichkeit Milder ung erfahren. , Vor allen Dingen handelt es sich um eine Neuordnung des Strafrechts für Jugendliche, für welche, wie es heißt, in fast allen Fällen die Gefäng nisstrafe beseitigt wird. Man will den Jugendgerichts- Höfen, Lie sich bisher durchaus bewährt haben, weitere Geltung geben und ihre Befugnisse weiter ausgestal ten. So sehr auf der einen Seite Milderung eintreten soll, indem namentlich die wissenschaftlichen Forschun gen auf dem Gebsete der Krankheitserscheinungen und der Vererbungstheorie große Berücksichtigung finden, rill man auf der anderen Seit« gegen die Rohheitsde likte schärfer vorgehen, da diese immer mehr zunrhmen and man glaubt, durch härtere Bestrafung abschrek- kend zu wirken. Hiergegen wird man schwerlich etwas cinzuwenden haben, M: denn überhaupt die Reform, nach allem, was MM hört, allenthalben sympathisch berühren wird. Vor allem soll auch der Grundsatz aus gestellt werden, daß nicht lediglich nach den Buchstaben des Gesetzes Verfahren werden soll, indem namentlich die gesetzlich zulässige Strafe für Vergehen, wo beson dere Milderungsgründe Vorlagen, überhaupt nicht zur Anwendung gebracht werden soll, falls der Richter das Gefühl hat, daß die Strafe zu hart erscheine, und im Leben ereignen sich derartige Dinge zu ost. In diesem Falle bleibt nichts anderes übrig, als ein sogen. Gna dengesuch einzureichen, welches ost auch vom Gerichts höfe befürwortet wir-, Mil er nach dem Buchstaben des Gesetzes zu einer Verurteilung gelangen mußte. Künftig wird hierin dem Ermessen des Richters ein frei erer Spielraum gelassen werden, und er kann also auf Verweis oder bedingte Verurteilung erkennen. Eine derartige humane Gesetzgebung kann nur allgemeine! Billigung finden. Tagesgeschichte. Deutschland. — Mu stergültige nationalp olitis cheEr- ziehung. Von «inem trefflichen Ministerialer- laß für die höheren Schulen in Württem berg weiß man zu berichten. Dieser Erlaß schreibt vor, daß die wachsende Verbreitung des Deutschtums im Auslande /und der Anteil -er Deutschen an der Weltf- wirtschaft im Untervicht mehr als bisher berücksichtigt werden soll. Die Abiturienten und auch die nach der Einjährig-Greiwilligen-Prüfung abgehenden Schüler sollten über die deutschen Bauernsiedelungen im Osten Europas, in Palästina, Südbrasilien, den Laplatastaa- ten, über die deutsche Einwanderung in Nordamerika, Australien jund Südafrika und über die Bedeutung des deutschen Wesens in diesen Ländern unterrichtet stin, ebenso über die Verbreitung der deutschen Spräche und den Wert der deutschen Schulen im Ausland. Und eben so verdienstlich wie ungeschminkt heißt es dann weiter: „Im Zusammenhang mit diesen Gegenständen muß auch auf die Tatsache hingewiesen werden, daß die Ange hörigen anderer Nationen hei ihr§m Aufenthalt im Auslande ihre Nationalität offener bekennen, als die im Ausland lebenden Deutschen. Di« gerade und fast nur bei den Deutschen weit verbreitete Unsitte, sofort nach ihrer Ankunft im fremden Lande die Vornamen, häufig auch die Geschlechtsnamen in die Sprachst ihres neuen Aufenthaltsortes umzuändern od«r ihr wenig stens anzupasseri (z. B. Wilhelm in William oder Guil laume, Karl in Charles, Carlos, Johann in John, Jean wsw-, Müller in Meunier, Burkhardt in Bouv- cart, Behringer in Beringuer, Fischer in Fisher, Schmidt in Smith usw.) ist den anderen Nationen fremd und unverständlich. Der hierbei sich offenbarende Mangel an nationaler Selbstachtung wird den DeuW scheu vielfach als Ausfluß eines skrupellosen ungesun den Geschäftssinns angerechnet und als ein National fehler bezeichnet. Da hierdurch das Ansehen des Deutschtums im Auslande und des ganzen deutschen Volks gefährdet wird, ist den Schülern das Unwürdige und Beschämende einer solchen Verleugnung der Stam meszugehörigkeit und der Muttersprache nachdrücklich vor Augen Au führen. Die Schulvorstände werden an gewichen, die Lehrxr auf das Vorstehende zur Nach achtung hinzuweisen und es gegebenenfalls in einem Konvente zur Besprechung zu bringen." Bravo! — Vom Postchef. Der Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke wird sich Mitte nächsten Mo nats mit sechswöchigem Urlaub nach Italien begMen. Er ist schon /mehrfach als amtsmüde bezeichnet worden, was bei seiner verhältnismäßig langen Tätigkeit als Resfortchef nicht überraschen kann. Wie verlautet, ge denkt Herr Kraetke noch die Reform der Fernsprechge bühren unter Fach und Dach zu bringen, die schpn durch zwei Sessionen -es Reichstags unierledigt hindurchge schleppt ist und starkem Widerspruch begegnet, weil sie für ein reichliches Drittel aller Fernsprechne ilneh- mer und gerade für diejenigen, die dieser Einrichtung in ihrem Erwerbe am meisten bedürfen, eine vergleichs weise hohe Belastung mit sich bringt. In dw Form des Entwurfs der Postverwaltung wird das Gesetz denn auch schwerlich Annahme finden. Im übrigen soll nicht verkannt werden, daß Herr Kraetke mancherlei kleine Verbesserungen im Verkehr zwischen Post und Publikum durchgeführt hat. — Eine Massenausweisung deutscher Arbeiter,aus Rußland hat diese in große Be drängnis gebracht. Gegen 300 Arbeiterfamilien deut scher Nationalität find in Wolhynien vor die Alterna tive gestellt, sich entweder naturalisieren zu lassen oder Rußland zu verlassen. Die Deutschen haben die Natura lisation abgelehnt und erwarten jeden Tag den Aus weisungsbefehl. Da es sich um sehr kinderreiche Fami lien handelt, so kommen für diesen Fall 1500 - 1800 Personen in Frage. Das Grenzamt Myslowitz und die deutsche Feldarbeiterzentrale in Berlin sind bereits aufgefor dert, sich der Leute anzunehmen. Oesterreich-Ungarn. — Kaiser Franz Josefs 80. Geburtstag. Aus Ischl kommt die Nachricht, daß Kaiser Franz Josef sich geäußert hat, er möchte sein 80. Wiegenfest in aller Ruhe und Stille begehen. Man glaubt daher, daß außer seinen beiden Töchtern, den Erzherzöginne^ Gi sela und Bäleyie, deren Gemahlen Prinz Leopold von Bayern und Erzherzog Franz Salvator und den kaiser lichen Enkeln vielleicht nur noch der Thronfolger Erz herzog Franz Ferdinand und dessen Gemahlin, die Her zogin von Hohenberg am 18. August um den kaiserlichen Jubilar versammelt sein werden. Ferner gab der Mo narch dem innigen Wunsche Ausdruck, daß man überall in seinem Reiche von rauschenden Festlichkeiten abse hen und lieber die dafür bestimmten Gelder zu ge meinnützigen Stiftungen verwenden möge. — Wien, 23. Juli. Wie die „N. Fr. Pr." erfährt, wird Graf Aehre nlhal Ende August mit dem ita lienischen Minister des Aeußern, Marquis di San Giuliano zsusammentreffen Und sich mit ihm nach Ischl begeben, wo sich Ler italienisch« Staatsmann dem Kaiser vorstellen chird. — Der Handelsvertrag zwischen Oester reich-Ungarn und Serbien ist zum Abschluß ge langt und wird Mitte dieser Woche unterzeichnet wer den. Spante«. — Auf steig e ndes Revolutionsunwetter n Spanien. Die erste Wiederkehr des Jahrestages >es Aufstandbeginnes zu Barcelona am 26. Juli wird üe Jndustriearheiterschaft dieser Stadt durch einen 24- tündigen Generalstreik feiern. Infolge dieses Befchlus- es, den der sozialdemokratisch« Arbeiterverband ge- aßt hat, ergreifen die Behörden alle Maßnahme«, um einen neuerlichen Revolutionsversuch sofort im Keim« ersticken zu können. Die im Hafen liegenden Kriegs schiffe haben klar zum Gefecht gemacht, und in Pala- mos ist das Kanonenboot „Temerario" eingelaufen, da man mit der Möglichkeit rechnet, daß bewasfnlete Banden längs der Küste nach Palamas vorstoßen könn ten. Aus diesem Grunde wird auch di« aus Frankreich kommende Landstraße Nr. 9 von einer Kompagnie be setzt gehalten In Barcelona herrscht die drückende