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Ter Allgemeine Anzeiger erscheint wöckk.uuch zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Nbonnementspreis: viertel- jührlich ab Mchalter 1,05Mk. tri jreier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 2b Pfennige, durch die Post 1,05 M ark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zettungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Ortsöeösrde und den Kemeinderat zu Bretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpnszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrige» 1b Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im NertameteU 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auchsämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Loksl-MreiM M Sie vnfchaklen Srelsig, groKröbrrästt. fisurvsläe, frsMeMal «nä llmgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 53. Mittwoch, den 4. Juli 1917. 27. Jahrg» >g Anmeldung zur Landsturmrolle des 1. Aufgebots. Durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Mai 1915 sind die Landsturmpflich tigen 1. Aufgebots aufgerufen. Hiernach haben sich sämtliche hiesigen Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1900, die bis einschließlich 30. Juni 1900 geboreu sind, in der Zeit vom 2. bis mit 6. Juli 1017 im hiesigen Gemeindeamte während der Geschäftsstunden zur Stammrolle anzumelden. Die übrigen Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1000, die nach dem 30. Juni 1917 ihr 17. Lebensjahr vollenden, haben sich jeweils sofort nach Vollendung des 17. Lebens jahres zur Stammrolle bei der unterzeichneten Ortsbehörde anzumelden. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist der standesamtliche Geburtsschein vorzulegen. Alle Landsturmpslichtigen, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dies zur Berichtigung der Stammrolle sofort beim Abgänge und nach Ankunft an dem neuen Aufenthaltsorte spätestens innerhalb dreier Tage der Stammrollen-Behörde der betreffenden Orte zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird vorbehältlich strengerer Bestrafung auf Grund des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Bretnig, den 2. Juli 1917. Die Ortsbehörde. Getreideverkaufsnachweise. Die Getreideerzeuger werden angewiesen, die Getrcideverkaujsnachweise für das Wirtschafts jahr 1916/17 spätestens bis zum 10. Juli dieses Jahres bei ihrer Gemeindebehörde abzugeben. Wer diese Trist nicht einhält, verfällt in Strafe (§ 57 der Brotgetreidebeschlagnabmebekanntmachung vom 28. Juni 1916). . - - r. Die Gemeindebehörden haben die bei ihnen abgegebenen Gctreideverkaufsnachwerse spätestens bis zum 15. Juli dieses Jahres beim Getreideeinkauf Kamenz (Oststraße) einzureicycn. Sie haben dabei anzugeben, welche Ge- treireerzeuger mit der Einreichung des Getreideverkaufsnachweises im Rückstände sind. Kamenz, am 30. Juni 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Wintergerste. 1. Sämtliche im Bezirk geerntete Winter gerste ist sofort, spätestens aber bis zum 20. Juli 1917 auszudreschen und den Untereinkäufern des Getreideeinkauf Kamenz zur Abnahme anzubieten. Von den geernteten Mengen darf nur das für die nächste Aussaat von Winter gerste be stimmte Saatgut zurückbehalten werden. Jede Verfütterung von Wintergerste ist strengstens verboten. 2. Die Gemeindebehörden haben für ihre Gemeinde (einschließlich des selbständigen Guts bezirks) bis zum 5. Juli 1917 die Namen der Erbauer von Wintergerste nebst der genauen Anbaufläche der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 29. Juni 1917. gurre Näcdricblen. Die russische Offensive setzte von der oberen Strypa bis zur Narajowka auf 30 Kilometer Breite ein, doch wurden die russischen Sturm truppen überall zu verlustreichem Zurückfluten gezwungen. Die französischen Linien östlich La Bovelle wurden von lippeschen Bataillonen bis zur Straße Ailles—Paissy gestürmt. Französische Gegenangriffe am Chemin des Dames und aus dem westlichen Maasufer wurden überall blutig abgewiesen. Ein englischer Armeebefehl hat einen Kopfpreis auf den Abschuß unseres .Kampffliegers von Richthofen ausgesetzt. In England hat die Friedensbewegung so ;u- genommcu, daß die Minister politische Rede reisen durch das ganze Land unternehmen, um die Stimmung zu heben. In allen russischen Städten haben am Sonntag durch Arbeiter und Bauern Kundgebungen für einen allgemeinen Frieden stattgefunden. Rußlands Lage. Die „Semsedektscheskaja Gasetta", also das offizielle russische Minister-Blatt, schreibt: „Groß ist die Menge des unbestellten Ackers im Südosten des Reiches. So liegen in den Gouvernements Astrachan, Orenburg, Samar und im Gebiet des Urals fünfzig Prozent aller Felder brach. Auch im Kiew- schen, Podolischen und Wolhynischen Gou vernement erreicht der Ausfall und dort sogar bei den Großgutsbesttzern die gleiche Höhe. Das zentrale Rußland, dann das Wolga- und das Neurußland-Gebiet bietet auch kein besseres Bild. Hier umfaßt der Ausfall, ebenso wie bei den vorher aufgezählten Ge genden, nicht nur die Großgrundbesitzer, son dern auch die Bauern und Arendatore. Also mit einem Worte alle." Dieser übrigens mit kleinster Schrift und an verborgenster Stelle des offiziösen Blattes ge brachte Mitteilung widmet die „Nowje Wremja", die doch auch wirklich nicht zu den Flaumachern gehört, nachstehende Ausführung unter der Ueberschrift „Zar Hunger" in ihren Spalten: „Lei diesen, den Rückgang der Bestellung des Ackers kündenden Zahlen ist beachtenswert, macht sie besonders furchtbar, daß als Maßstab für den Rückgang nicht die Friedenszeit, sondern das vorige Jahr, wo schon die Bearbeitung der Felder sehr abgenommen hatte, angenommen ist. Dieser Umstand vermehrt die Abnahme, an den wirklichen Verhältnissen geniessen, noch um zehn bis zwölf Prozent. Solch ganz unerhörten Aus fall kann nur eine ganz unerhört glänzende Ernte gut machen. Aber an ein solches Wunder, und das müßte es in diesem Falle sein, zu glauben, hält schwer. Denn von überall, wo nur Ge treide in Rußland wächst, kommen Berichte über furchtbarste Dürre oder auch Kälte. Was wir, die wir heute schon kein Brot haben, im Herbst oder gar im Winter essen sollen, ist gänzlich unverständlich!" Und zu diesen, eine Hungersnot, so furchtbar wie sie Rußland noch nie erlebt hat, kündenden Aussichten tritt noch hinzu die Anarchie, der gänzliche Verfall jeder Verkehrsmöglichkeit im Laube, die Massendesertioncn Ler Soldaten, die pilzartig aus dem Boden hervorschießenden Räuberbanden. Da trotz aller — was übrigens bei ihnen auch nie übersehen werden darf — nur von englischem Einfluß und nicht zuletzt von englischem Geld über das Fortführen des Krieges gezeitigten Entschlüsse an ein solches wirklich zu glauben, fällt schwer. Denn nicht Redensarten, Beschlüsse, sondern nur durch Tat sachen erzwungene Notwendigkeiten regieren heute «Rußland. „D. T." Die russische Offensive. s Aus dem K. u. K. Kriegspressequartier wird s gemeldet: Die „Züricher Post" veröffentlicht in j einem ihr aus Genf zugekommcnen Telegramm ! folgende Nachricht: Nach verläßlichen in Paris ! eingetaoffenen Meldungen rüstet die russische Heeresleitung jetzt ernsthaft an ihrer Südwest front zur Wiederaufnahme der seit dem Vorjahre eingestellten Offensive. Hierzu hat die russische Heeresleitung sehr berrächtliche Kräfte an der österreichisch-ungarischen Front zusammengezogen, ! die Artillerie entsprechend verstärkt und ist be müht, trotz aller Erschwernisse der inneren Or ganisation Lie Munitionsbestände möglichst zu erhöhen. Es erscheint auffallend, daß diese militärischen Vorbei,eitungen gerade auf öster reichisch-ungarischem Gebiet getroffen werden. Diese Meldung wirst ein merkwürdiges Licht auf die Beschlüsse über den Frieden,' die der Petersburger Arbeiter- und Soldatenrat erst vor kurzem gefaßt hat. Darin wird aussrücklich der Friede ohne Annexionen verlangt, und nun beginnt die russische Heeresleitung eine neue Offensive, deren Ziel doch nichts anderes als Annexionen fremder Gebietsteile sein kann. (W. T. B.) Die Kämpfe im Osten. An der galizischen Front setzten die Russen am 30. Juni nach starkem Zerstörungsfeuer, das den ganzen Tag über anhielt, zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags von südlich Zborow bis nordwestlich Podhajcze zum Angriff an. Drei «starke Sturmwellen brachen hintereinander im Sperrfeuer zusammen. Lediglich an einer Stelle verhalf eine Minensprengung den Russen zum vorübergehenden Eindringen in unsern vorder sten Graben. Ein sofortiger Gegenstoß warf sie jedoch wieder hinaus. Die Nacht über flaute das Artilleriefeuer etwas ab, setzte jedoch am 1. Juli morgens in allen Angriffsräumen mit erneuter Heftigkeit ein. Gegenüber all den lauten Wünschen nach Frieden und Verständigung, die aus allen Tei len der russischen Front zu den Mittelmächten hcrüberklangen, ist es englischem Drängen nun doch gelungen, russische Truppen zu verlustrei chen Angriffen vorzutreiben. Im Interesse des russischen Volkes ist es zu bedauern, baß dieses durch Tausende neuer Toter England den Be weis erbringen muß, daß die deutsche Front im Osten keineswegs zugunsten der Westfront ge schwächt wurde und nach wie vor unverletzbar ist. (WTB.) Die Kartoffelversorgung 1917/18. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni dem Entwurf einer Verordnung über die Kartoffelvcrsorgung für das Wirtschaftsjahr 1917/18 zugestimmt. Die Verordnung gibt lediglich den Rahmen, innerhalb dessen demnächst das Kriegsernährungsamt, die Reichskartoffel stelle und die Landesbehörden die Versorgung mit Kartoffeln für die Zeit vom 16. August 1917 bis zum 15. September 1918 zu regeln haben werden. Bis zum 15. August 1917 gilt die bisherige Verordnung des Bundesrats vom 26. Juni 1916. Bei den Beratungen mit den Sachverständigen aller Berufsgruppen ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, durchweg erklärt worden, daß man bei dem Zwangsliefe- rungssystem sowohl für Früh- wie für Winter kartoffeln bleiben müsse, La der freie Handel im System der Höchstpreise unter den gegen wärtigen Verhältnissen für eine ausreichende Ver sorgung aller Schichten der Bevölkerung mit Kartoffeln keine Gewähr bieten könne. Der Vorstand des Kriegsernährungsamtes, der Er nährungsbeirat des Reichstages, Vertreter der Landwirtschaft, der Bedarfsverbände und der Ncberschußbezirke sind zu dem Entwurf gehört worden, und wenn auch die Meinungen im ein zelnen auscinandergiugen, so wurde bei diesen Beratungen doch überwiegend der Ueberzengung Ausdruck gegeben, daß das Zwangöliefcrungs- system zwar zum Teil wegen organisatorischer Mängel, zum sehr großen Teil wegen der be sonders ungünstigen vorjährigen Ernte und Win- terwittcrung trotz aller Unzuträglichkeiten, die es mit sich gebracht habe, aufrecht zu erhalten sei und daß nur Verbesserungen, insbesondere er heblich verschärfte Kontrollen, geboten seien, die einerseits die Ueberlastung der Erzeuger in ein zelnen Bezirken infolge unrichtiger Ertragsschä tzung ausschließen, andererseits die Versorgung der Verbraucher wirksamer als bisher sichern sollen. Auch die Vertreter des Handels haben sich zum weit überwiegenden Teil auf diesen Boden gestellt. Alle Vorschläge, die die Zwangslieferung auf dem einen oder andern Wege vermeiden wollen, sind mit den Anregern und anderen Sachver ständigen eingehend erörtert worden, haben aber zu keinem brauchbaren Ergebnis geführt. Die Kontrolle wird im Wege der Ausführungsvor schrift in Ler Richtung geordnet werden, daß ständig bei den Empfangsverbänden und bei den Ueberschußverbänden festgestellt wird, ob bei erste ren der Verbrauch sich in dem vorgeschriebenen Rahmen bewegt und die Aufbewahrung sachge mäß erfolgt und ob bei letzteren die zur Liefe rung aufgegebenen Mengen von den Landwirten, den Gemeinden und den Kommunalverbänden rechtzeitig und in ausreichendem Umfange ge liefert werden. Zugleich wird die Beschäftigung durchweg sachverständiger, dem Handel angehö render Personen als Kommissionäre vorgeschrie ben und dabei bestimmt werden, daß Kommis sionäre in jedem Kreise in genügender Zahl ein gestellt werden müssen. Die Kontrolle beim Landwirt wie beim Kommunalvecband wird nach der Bundesratsverordnung durch Aufnahme der Kartoffeln in die Wirtschaftskarte gesichert, die für die Körnerfrüchte und Hülsenfrüchte durch die Reichsgetreideordnung vorgeschrieben ist. Säu migen Kommunalverbänden, Gemeinden und Landwirten gegenüber sieht die Bunoesratsver- orvnung eine Haftpflicht vor. Muß zur Ent eignung geschritten werden, so wird der Enteig- nungspceis um 60 Mk. für sie Tonne gekürzt. Die Ausführungsvorschriften können erst im August ergehen, wenn die Kartoffelanbaustächen feststehen und die Aussichten für die kommende Hcrbstkartoffelernte sich einigermaßen übersehen lassen. Aufrechterhalten bleibt bis auf weiteres die jetzige Bestimmung, wonach das Verfüttern von Kartoffeln verboten ist. Inwieweit dieses strenge Verfütterunzsverbot im kommenden Herbst etwa gemildert werden kann, und wie die Rati onen und Lieferungsbedingungen im einzelnen festzusctzeu sind, läßt sich erst entscheiden, wenn das Ergebnis der Herbstkartoffelernte besser zu übersehen ist. (Amtlick. WTB)