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UrMbMlksfremö Ternfpr«ch,r< S-hne«bs-g 10. 62 llmsmlag, de« I. Heil M ,i», ei,,es»»dter sicht -H di «nriui, dicht »rri»l»»cllich. Aue, den 29. März 1909. 8« d. o. 10. 11. 12. agen in '0,z—24 na lang, 11—33 Lm Mittenst., w. Stämme Oberst, l Au-, den 31. März 1909. // // //. 3,° 4. 3,o, an der Mulde und am Schwarzwasser unterhalb der Mittweida-Ein mündung die Höhe von 3,0 m, am Schwarzwasser oberhalb der Mittweida-Einmündung, an der Mittweida von Markersbach abwärts, am Pöhlwasser und an der und offenen Verkaufsstellen machen wir darauf Bestimmungen über die Sonntagsruhe im 10 Pfennigen in unserer Polizetregiftratur sichern. Bet dem Eintreten von Hochwasser sind die Bretaufsätze von den Wehren vollständig und rechtzeitig zu entfernen und die Betriebsgrabenetnlässe derart teilweise oder ganz zu schließen, daß der höchste zulässige Betriebswasserstand im Graben keinesfalls überstiegen werden kann. Bet eintretenden Unglücksfällen, insbesondere bei entstehenden Eisschützen ist durch vereintes Zusammenwirken der betreffenden Privaten und Gemeinden überragen. 9. Bei jeder größeren Hochflut sind die etwa untergebauten hölzernen Joche eiserner oder hölzerner Brücken oder Stege durch Anschlingen an am Ufer be festigte Seile oder Ketten vor dem Abschwimmen gehörig und rechtzeitig zu Kahlschläge in Abt. 19 und 60, Durchforstungs- u. Einzelhölzer tu Abt. 15, 16, 19 bis 21, 56, 58 bis 60 3,«, 4,o U. 4„ ,, „ 2,„ Unterst., Der Rat der Stadt. Polizeiabteilung. > In Bertr. Schubert, Stadtrat. Fr. Die Äbgave für , den Betrieb der Gast- und Schankwirt schäft und de« Klein-> handel mit Branntwein 3030 für das R. Vierteljahr 1»«» ist bis spätestens zum LS. April LVO» an unsere 6128 Stadtkasse — Stadthaus, Zimmer Nr. 15 — abzuführen. .1984 Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Mahnung bez. Zwangsbeitreibung auf Kosten i 286 der Säumigen. . 2286 Großen Bockau von der Einmündung der Kleinen Bockau in Ztmmer- sacher abwärts die Höhe von 2,5 na und an den übrigen kleineren Wasserläufen des amtshauptmannschaftlichen Bezirks die Höhe von 1,5 m über die Sohle des betreffenden Wasserlaufes zu dienen. 8. Die Stützmauern und Hochflutdämme der Holzablagerungsplätze dürfen keines- wegs übermäßig belastet werden, auch die darauf abgelagerten Klötzer, Bretter u. s. w. die wasserseitigen Kronenkanten der Mauern und Hochflutdämme nicht Der Rat der Stadt. 9110 vr. Kretzschmar. B. F- 297 rm nach sich. Diese Strafen treffen auch diejenigen Privatpersonen, die Bier von auswärts, wenn auch nur in kleinen Mengen beziehen, und solches nicht innerhalb 3 Tagen nach dem Empfange versteuern. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob das pon auswärts an hiesige Einwohner, — Nichtwirte — gelangte Bier auf Bestellung hin oder schenkungsweise geliefert wird. A«e, den 31. März 1909. Der Rat der Stadt. vr. Kretzschmar, B. F. Aue. Geldfammlnng. Das Königliche Ministerium des Innern hat unter den» Vorbehalte jederzeitigen Widerrufs dem Apostolischen Vikariate zu Dresden die Genehmigung erietlt, zum Besten des in Leipzig-GohliS zu errichtenden katholischen Gotteshauses innerhalb des Königreichs Sachsen öffentliche Geldsammlungen zu veranstalten. Die Sammlungen dürfen nur unter den katholische» Glanbensgenossen erfolgen- die Form der Einholung der Beiträge in den Häusern durch Sammelboten ist untersagt. Aue, den 29. März 1909. Der Ryt der Stadt. Polizeiabteilung. ,i. V-: Schubert, Stadtrat.Fr. 7-15 „ 16-46 „ 9—22 „ „ ->,o, -,5 „ 8—12 „ Unterst., 7—13 „ 3—7 „ „ 3—7 Brennknüppel, Zacken und Neste, , Zacken und Neste, Mw ständige Lehrerstelle an der Bürgerschule der Stadt Löhuitz, durch Pensionsfall fretwerdend am 1. Mai d. I-, ist neu zu besetzen. Ortsstaffel: 1500 Mk., mit erf. 25. I. 1600 Mk., weitere Zu lagen in 3jähr. Fristen 6 mal 200 Mk. und zuletzt 8 mal 100 Mk. bis 3100 Mk. bei Wohnungsgeld v. 300 Mk. für Verheiratete und 200 Mk. für Unverheiratet«. Persönl. Vorstellung nur auf Einladung. — BvrschristSmSsstge Bewerbungen bi» spätesten» Ende April d. I. LSHuitz, 26. März WS. Rat der Stadt. ln »olk.Irt.ud" nsch.mt «u der Taz. roch tin Lor«- »rd L»oimm«!t »rMq «I i>s^ Srstr-u: I« »»MlrlNiM ter >«,» »ir k». BEIM N Pf«, »eogt ir I» ,»Ui<«> »,11 »««,»> Ls,. «e t» «Uli.-I.il di, r». «orr»,^ A Nachstehende Bekanntmachung wird in Ergänzung von Punkt anderweit in Erinnerung gebracht. Königliche Amtshanptmannschaft Schwarzenberg, am 24. März 1909. U«8kk-el« «ege« Mm PWOlsWdes. Mit Rücksicht auf den zu erwartenden Eisgang werden zur Verhütung von Schäden und im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. 1. Alle Wehre sind dergestalt aufzueisen, daß der Wehrkamm ganz eisfrei und im ganzen Wehrteiche aufwärts ein Kanal bis 1 na Breite, soweit nicht in ein zelnen Fällen bereits etwas anderes angeordnet worden ist, offen gemacht wird. 2. Alle Brücken, Stege, Einbaue und Uferbefestigungen sind vollständig vom Eise zu befreien. 3. Alle Flußstrecken, wo erfahrungsgemäß das Eis schwer zum Aufbruch kommt und leicht Schutze entstehen, sogenannte Kräften, sind nach Länge und Breite aufzueisen. 4. Die unter 1 bemerkten Etsungen sind offen zu halten, die Wehrteiche aber auch noch durch Querschläge in Entfernungen von 14 bis 17 na aufzueisen. 5, Alle oberen vorhandenen Wehraufsätze sind zu beseitigen. 6. Klötzer, Bretter und ähnliche im Wasser schwimmende Gegenstände dürfen in der Nähe von Wasserläufen nur derart abgelagert werden, daß sie nach den gemachten Erfahrungen nicht vom Hochwasser oder Treibeis erreicht und fort geführt werden können. 7. Als ungefährer Anhalt für die hochwasserfreie Lage dieser Plätze und Schutz dämme hat mindestens Holzversteigeruna aus Lauterer Staatssorstrevier. Im Gasthofe zum Muldental in Ane sollen Dienstag, den «. Apxil LS0S, von vorm. Uhr a«, Ml »I«''«« a,4 «Ma, «klch.lmaa- lla aa-o di, »,r- «illlß u «he. äli. schilt Mr dl, atchtllil,! .tUa,,«- d-r >»!»i, «> »!tl««l!k Zt-Ik ,ird Mcht -d,as« »Ir» Mr »1, a iM-zM-alr richt ,,e«atirrt. »,,»IrtI,, aar Fir t l»- W Tageblatt Mntzblatt W für Lie kgl.mL MLAchenZchdröen m Mlo.Gninhain.Sartensttin.Hohann' Msgen8ta-t,<LWtt5 LeuM1el.SLhMberg.ZchwalZenberg bZw.Wil-enfelL " Am 1. April d. I. werden fällig: Die ersten Termin« 1., der Landrenten, 2., der Landesbrandkasse nach Höhe von 1 Pfg. pro Einheit, 3., der Gemeindeanlagen, 4., des Wassergeldes. Die Abgaben zu 1) sind bis zum S. April, zu 2), 3) und 4) bis spätesten» den LS. April LSOS bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an die Ortssteuer- Einnahme abzuführen. Lauter, am 30. März 1909. Der Gemeiudevorstaud. Herrmann. -Z-ress»! s l Oolstfreun- ZchmebeiA. schleunige Hilfe zu schaffen, übrigens auch sofort Anzeige anher zu erstatten. Den etwaigen besonderen, namentlich bei Revisionen an Ort und Stelle er teilten Anordnungen der Straßen- und Wasserbaubeamten,. sowie auch der Polizeiorhane ist eintretenden Falls von Jedermann unweigerlich Folge zu geben. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, deren Ueberwachung den Ortsbehörden hiermit zur Pflicht gemacht wird, werden auf Grund von 8 366 Abs. 10 beziehentlich 366 s, des Neichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 bez. 150 Mk. oder im Unver mögensfalle mit entsprechender Hast geahndet. Schwarzenberg, am 19. Februar 1897. ' Königliche Amtshauptmannschaft. , —— -Frhr^ v. Wirsing.. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Die Inhaber von Contoren ' " - - aufmerksam, daß ein Abdruck der Handelsgewerbe zum Preise von Zimmer 6 — gekauft werden kann. „ Schleifklötze« „ Brettklötzer h. Klötzer w. Derbstangen „ Reisstangen ,, , „ Brennscheite, l geaensofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen Die vi-rst-u-r für da» L. Vierteljahr LS0V ist bi» spätesten» ; versteigert werden. -en RS. April RVVS Die unterzeichnete RevlerverwaltUng erteilt über obig« Hölzer nähere Auskunft, an unsere Stadtkasse - Stadthaus, Zimmer 15 - zu bezahlen. Lauter und Schwarzenberg, am 30. Mär- 1909. Versäumnis dieser Frist zieht die im Biersteuer-Regulative angedrohten Strafen Kgl. Forstrevierverwaltung. «gl. Sorstrentamt. Oeffentliche gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Körperschaften und anschließend Oeffentl. Sitzung der Stadtverordneten zu Aue Freitag, den S. April LSVS, nachmittag « Uhr im Stadtverordneten- Sitzungssaale. Tagesordnung der gemeinschaftlichen Sitzung: 1. Beschlußfassung wegen Erhebung eines Steuerzuschlages. 2. Auslosung von Stadtschuldscheinen. Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung: 1. Richtigsprechung der Schlachthofbauabrechnung und der Schlachthofkassenrechnung für 1907. 2. Verwendung der von der Schlachthofkaffe an die Stadtkasse zu viel gezahlten Gelder an Zinsen und Tilgung der Schlachthofbauschuld. 3. Verteilung des Reingewinnes der Sparkasse vom Jahre 1908. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. , Nr. 14 ves diesjährigen Reichsgcsetzblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt: Gesetz, betr. die Einwirkung von Armenunterstützung auf öffentliche Rechte. — Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. — Bekanntmachung, betr. den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien. — Berichtigung. Die Stadträte von Aue, Lössnitz, Neustädtel, Schneeberg u. Schwarzenberg, die Bürgermeister v. Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg.