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Schönburger Tageblatt Freitag, den 28. Oktober 1927 50. Jahrgang. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. ua- Waldenburger Anzeiger Diese» Blatt enthält die amtliche« Bekanntmachungen de» Amtsgericht» und de» Stadtrat» ,« Waldenburg. Ferner veröffentliche« zahlreiche andere staatliche, städtische «. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich fite Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. vrit-lied de« Sächsische» «nd de« Deutschen ZeltungSverleger-Derein« (L. D.) — DerlagSort Waldenburg Sachse». "Nr. 253 Anzeige» bi» vorn», v llbr am Ausgabetag erdete», Ausgabe nachmittag» Ahr in der Geschäftsstelle in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Erfüllungs ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lerrn Otto Förster; in Callenberg bei Lerr» Friedr. Lerman« Richter; in Langenchursdorf bei Lerrn Lerman» Esch«; in Wolkenburg bei Lerr» Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirste«. Im Fall« bvherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Maschine»' brück, Störungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Lieferen bat o« Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung ödes Rückzahlung de« Bezugspreises. Für Richtigkeit der durch Fer» spreche» ausgegebenen Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr Erscheint werktägl. Nach«». Bezugspreis monat- Wh tm Vorau» 150 R.-Pfg. freibl., auSschl. Trägerl. Einzeln« Nr. WRetchspf., SonntagS-Nr. 30 R.-Pf. Anz«igenprrtsrl 6g«sp. Petitzeil« 0,1L R--Mark, ,tz, außtrhalb de» Bezirke» 0,20 R.-Mark, ögesp. Neklamezeil« 0,45 R.-Mark, Linweis« auf Anzei- Dr« und Eingesandt« 0,10 R.-Mark, Nachweise- u»d Offertenatbahr 0,20 R.-Mark, Rabatt nach U»rif. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Aufschlag. G««rSnL«t UiM. Fernsprecher Nr. ». Postschließfach Nr. S. Pemchecktanto Amt Leipzig Nr. «43S. Bankkonto: O-rein»bank N» Talditz, Filiale Waidenaura. Stadtgirokonto Waldenburg 80. M»öatt« gelten nur bet pünktlicher Zahlung, bei zwangsweiser VrUrelbung der Rechnungbbetrüg, wir» jeder Nachlaß hinfällig. Revolution in Rumänien? Amtlicher Teil. Tie mit Bekanntmachung vom 16. Dezember 1926 — IV. D. O. (SSL! Staatezettung Nk. 293) für die Bäckereien und Brot fabriken im Regierungsbezirk Chemnitz genehmigte Ver legung der Betrlebrruhe auf die Zeit von 9 Ahr abend» bis 8 Ahr morgens wild unter Vorbehalt de» stdrrzcttigen Widerrufs und den bi»her«gen Bedingungen und Voraussetzungen anderweit bis zum »0. Juni 1928 gestattet. Chemnitz, am 25. Oktober 1927. Die Kreishauptmannschaft. Im Namen des Volkes! In der Privatklagesache des Zinngießermeisters Eduard Klemm in Waldenbnrg Sa. — Prszetzbevollmöchilgter: Rechtsanwalt Wuth in Penig, — PrivatklSgers, gegen den Geschäftsführer Richard Kießling in Waldenburg Sa. Angeklagte wegen Beleidigung har das Amtsgericht zu Waldenburg Sa. In der Sitzung vom 23. Septem ber 1927, an der Teil genommen haben: 1. Hilf richdr Ger.-Ass. Riedrich als Vorsitzender, Referendar Schönfelder, al« Gertchtsschreiber, für Recht erkannt. Der Angeklagte wird wegen öffentlicher Beleidigung nach ßß 18S, 186, 200 StG BS. zu einer Geldstrafe von 50 — fünfzig Reichsmark hilfrweise zu 2 — zwei - Tagen Haft verurteilt- Auch hat er Kosten de« Verfahren« zu tragen, und dem Prl- vatlläger die notwendigen Auslagen zu erstatten. Dem Privatkläger wird dl« Befugnis zugesprochen, die Verurteilung auf Kosten des Angeklag' ten binnen 4 Wochen nach Rechtskraft des Urteil« durch einmalige Ver öffentlichung der UrteilSsormel im hiesigen Amtrblattt in der üblichen Form bekannt zu machen. Riedrich Aurgefertlgt am 19. Oktober 1927. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Waldenburg, L. S Schubert, O. I, S. Im Hauptausschuß des Reichstags gab Reichsfinauz- minister vr Höhler eine Ncbersicht über die Finanzlage. Der Strasrechtsausschus; des 'Reichstags beschäftigte sich gestern mit der Frage der Todesstrafe. Die vorbereitende Kommission der Abrüstungskonferenz tritt am -M. November erneut in Genf zusammen. Im spanischen Ministerrat wies Primo -e Rivera auf die Notwendigkeit einiger Verfassungsänderungen hin. In Rumänien soll eine Revolution ausgebrocheu sein. In Washington erwartet man, daß Frankreich die letzte amerikanische Note in der Zollfrage mit einer wette ren Note beantworten werde. Ter italienische Dampfer .Prinzipessa Mafalda' ist an der Küste Südamerikas gesunken. Zahlreiche Personen sind ertrunken. Bei Kamtschatka trat eme Sturmflut ans. 'Waldenburg, 27. Oktober 1927. Es gibt gewiß in der Politik viele Dinge, die sich, solange sie noch nicht spruchreif sind, zu einer Er örterung in breitester Oeffentlichkeit nicht eignen. Man kann aber auch die Geheimniskrämerei zu weit trei ben, und das scheint auch bei der Behandlung der Denkschrift Parker Gilberts in gewissem Sinne der Fall gewesen zu sein. Tabei kann gar kein Zweifel darüber obwalten, daß die oft recht schwierigen Ver handlungen mit dem Reparationsagenten auch zu den Dingen gehören, die im stillen Kämmerlein behandelt werden müssen, da man sonst nur im In- und Aus lände unnötige Beunruhigung Hervorrufen würde, der Inhalt der vielerörterten Denkschrift geht die Oef- fentlrchkeit vorläufig nichts an, es genügt vollkommen, wenn das Endergebnis der Verhandlungen, in deren Rahmen Parker Gilbert sein schriftliches Gutachten abgegeben hat, bekanntgegeben wird. Es wäre deshalb auch nicht nötig gewesen, der Oeffentlichkeit von der Existenz dieses Gutachtens Kenntnis zu geben. Nach dem aber durch eine Indiskretion bekanntgeworden war, daß Parker Gilbert der Reichsregierung eine Denkschrift überreicht hat, wäre es vielleicht richtiger gewesen, wenn die Reichsregierung sofort eine er- ubövsende Aufkläruna aeaeben bätte. was es mit die ser Denkschrift auf sich hat, und wie sie zustandegekom- men ist. Durch eine solche „Flucht in die Oeffentlichkeit" batten sich manche schiefen Beurteilungen und bös willige Kritiken in der in- und ausländischen Presse vermeiden lassen. Dabei wäre es keineswegs nötig ge wesen, irgendwelche Dinge der Oeffentlichkeit preiszu geben, deren Geheimhaltung zur Zeit noch nützlich er scheint. Was in der Oeffentlichkeit vor allem Be unruhigung hervorgerufen hat, war nicht so sehr der Inhalt der Denkschrift, als vielmehr die Bedeutung, die man ihr beilegte. Nach den ersten unbestimmten Gerüchten mußte man annehmen, daß Parker Gilbert die Denkschrift von sich aus eingereicht habe, und da durch gewann der Schritt des Reparationsagenten die Bedeutung eines Einspruchs, einer Einmischung in innerdeutsche Angelegenheiten. Durch die Aufklärungen, die jetzt von zuständiger Seite gegeben worden sind, haben wir erfahren, daß die Sache doch wesentlich anders liegt. Die Verhand lungen gehen schon auf den sogenannten Zwischenbe richt zurück, den Parker Gilbert im Juni unter ziem lich freimütiger Kritik erstattet hat. Die Besprechungen haben sich zweifellos auch schon bei der Aufstellung des Reichshaushalts für 1928 ausgewirkt, und wenn zur Zeit Bemühungen im Gange sind, für das Liqui- dationsschädengesetz eine andere Finanzierungsgrund lage zu suchen, so ist auch das auf die von Parker Gilbert vorgebrachten Bedenken zurückzuführen. Die neuen finanzpolitischen Vorlagen — Arbeitslosenver sicherung, Besoldungsreform und in gewissem Sinne auch das Reichsschulgesetz — machten dann neue Bespre chungen erforderlich, und im Verlaufe einer mehrstün- stündigen Aussprache, die Dr. Köhler nach der Rück kehr Parker Gilberts aus Amerika im September mit dem Reparationsagenten hatte, äußerte der Reichs finanzminister den Wunsch, daß Parker Gilbert seine Auffassung schriftlich niederlegen möge. So entstand die vielerörterte Denkschrift, in deren Einleitung es ausdrücklich heißt: „in Gemäßheit unserer Verein barung". Die Reichsregierung legte Wert darauf, eine schriftliche Unterlage zu haben, um besser irrige Auf fassungen widerlegen zu können. Diesem Zwecke dienen auch die Besprechungen, die Dr. Köhler nach wie vor mit Parker Gilbert hat. Am Dienstag nachmittag fand wieder eine solche Aussprache statt. Die Reichs regierung hofft, daß durch diese Verhandlungen eine möglichst weitgehende Uebereinstimmung zwischen den beiderseitigen Auffassungen erzielt werden kann, die dann auch in dem Jahresbericht Parker Gilberts zum Ausdruck kommen würde. Wie von zuständiger Seite betont wird, haben sich die Verhandlungen mit Parker Gilbert bisher durchaus reibungslos vollzogen. Von Seiten der Reichsregierung besteht auch nicht etwa die Absicht, tm gegenwärtigen Augenblick die Frage des Dawesplanes aufzurollen. Man versteht jetzt auch den scharfen Widerstand, den Dr. Köhler den finanziellen Forderungen der Län der entgegensetzt. So verständlich auch diese Forde rungen sind, müssen sie doch zurücktreten hinter der Sicher stellung unserer Dawes-Verpflichtungen. Wir dürfen nun einmal nicht vergessen, daß wir in der Zwangs jacke des Tawesplanes stecken. Dadurch ist jede Reichs regierung in ihrer finanziellen Bewegungsfreiheit be engt. Köhler über die Finanzlage. Tic Besoldungsvorlage vor dem Hauptausschuß. Bei der Beratung der Besoldungsvorlage, die am Mittwoch im Hauptausschuß des Reichstags begann, gab Reichsfinanzminister Dr. Köhler einen ausführlichen Ueberblick über die Entwicklung der deutschen Finan zen. Danach find die Ausgaben von 1924 bis 1927 um rund 11/2 Milliarden (von 4,8 auf 5,7 Milliarden) gestiegen. Tie Ausgaben für Sozialversicherung und Erwerbslosenfürsorge hätten 1924 165 Millionen und in den folgenden Jahren 422 und 698 Millionen be tragen. Sie würden für das Jahr 1927 auf 612 Millionen geschätzt. Tie Ausgabe» für Verzinsung und Tilgung der Reichsschuld hätte« 1924 200 Millionen betragen. St« seien in den folgenden Jahren bi» auf 4H6 Millio nen «»gewachsen. Tas bedeute eine Zunahme von fast 300 Millionen. Tie Reparationszahlungen hätten 1924 nichts betragen, 1923 146 Millionen, 1926 433 und 1927 831 Millionen Mark. Tie Ausgaben für Versorgung und Ruhegehälter hätten 1924 rund eine Milliarde verschlungen, in den folgenden Jahren 1,4, 1,45 und 1,47 Milliarden. Tiefe vier Ausgabeposten machten zusammen über zwei Milliarden Mehrbelastung des Etats von 1927 gegen über 1924 aus. Diese Mehrbelastung müsse als un vermeidlich bezeichnet werden. Demgegenüber stehe ein allmähliches Absinken der inneren Kriegslasten, die im Jahre 1924 999 Millionen Mark, in den näch sten Jahren dagegen nur noch 393, 305 und 16 Mil lionen betragen hätten. Di« Kriegslasten für 1927 betrüge« über 3 V, Milliarde» Reichsmark, etwas mehr als die HAfte »er gesamten Ausgabe» des Reiches. Auf de» Kopf de« Bevölkerung müsse man 37 Reichsmark rechne«. Zur Begründung der Besoldungsvorlage hob der Minister die von Jahr zu Jahr gestiegene Not und Verschuldung der Beamten hervor, durch die die Erhöhung der Bezüge unaufschiebbar geworden sei. Es handle sich um eine Nachholung der unterlassenen Erhöhung in vergangenen Jahren. Zur Deckung übergehend, meinte der Minister, »atz die Besoldungsneuregelung für 1927 und 1928 im Reich ohne steuerliche Erhöhung möglich sei, lediglich durch Ersparnisse auf der Ausgabenseite nnd dnrch Mchraufkommen. Im Anschluß an seine Darlegungen über die Fi nanzlage machte Reichsfinanzminister Dr. Köhler in vertraulicher Sitzung noch einige Mitteilungen über die Denkschrift Parker Gilberts und ihre Entstehungs geschichte. Da» SeamtemuhegeWsgese-. Nachdem die neue sächsische Besoldungsordnung in ihren Grundzügen bekannt geworden ist, werden jetzt auch aus dem Beamtenruhegehaltsgesetz, das gleichzeitig mit der Besoldungsvorlage dem Landtag zu- gehen wird, die wichtigsten Bestimmungen der Oef fentlichkeit mitgeteilt. Wie wir den „Leipziger Neuesten Nachrichten" entnehmen, wird der Berechnung des Ruhegehalts das zuletzt bezogene Diensteinkommen einschließlich Stellenzulage zugrunde gelegt. Dabei wird der Woh nungsgeldzuschuß mit den Sätzen der Ortsklasse B an gerechnet. Kinderbeihilfen und Dienstauswandsent- schädigungen sind ruhegehaltsfähig. Das Ruhegehalt beträgt bei vollendeter zehn^ jähriger Dienstzeit 35 Proz. und wächst mit jedem weiteren zurückgelegten Drenstjahre bis zum vollendeten 25. Dienstjahre um 2 Proz. und von da ab um 1 Prozent des Diensteinkommens. Ueber den Betrag von 80 Prozent dieses Einkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt. Die bisherige Bestimmung iw dem Pensionsgesetz, wonach die Höchstpension 80 Pro zent des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens aus der letzten Dienstalterstufe ine Besorgungsgruppe 13 nicht übersteigen darf, wird in der neuen Vorlage entspre chend dahin abgeändert, daß an Stelle der Besol dungsgruppe 13 die Bezeichnung 12 600 Mark Grund gehalt tritt. Neben dem Wartegeld, Ruhegehalt oder Witwen geld werden die im Beamtenbesoldungsgesetz vorgese henen Kinderbeihilfen unter den dort genann ten Voraussetzungen gewährt. Die Bezüge der Staats beamten und Lehrer, die zum 1. Oktober 1927 oder zu einem früheren Zeitpunkt in Wartegeld oder in den Ruhestand versetzt worden sind, sowie der Witwen und Waisen dieser und der vor dem 1. yftober 1927 im Amte verstorbenen Staatsbeamten utto Lehrer wer den vom 1. Oktober 1927 in der Weise erhöht, daß dem für die Berechnung des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens bisher maßgebend gewesenen Grund gehalt bei einem Betrage bis zu 1800 RM. 25 Prozent, von mehr als 1800 bis 3500 RM. 22 Prozent, von mehr als 3500 bis 6000 RM. 19 Prozent, von mehr als 6000 his 11 Otzg AM. 1ß