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V o i g t l ä n d i s ch e r Anzeiger. 7. Stück. Plaum, Sonnabends den i6, Februar »Zu. Ihro König!. Machst. von Sachsen rc. rc. rc. Mandat die Abstellung verschiedener In- nungsgebrechen betreffend. Oe Dato Dresden, den 7. December 1810. (Fortsetzung.) K. 12. Um auch den Ungebührnissen Ein, halt zu thun, welche von mehrer» Dienern, Ge- feilen und Mühlburschen öfters dadurch began gen werden, daß sie, ohne Arbeiten anzuneh« men, blos von einem Orte zum andern umher ziehen und sich lediglich durch Betteln und dir gewöhnlichen Innungsgeschenke ihren Unterhalt zu verschaffen, auch ihren Aufenthalt in den Herbergen zur Ungebühr zu verlängern pflegen, sollen künftig a) die Oberaltesten, Obermeister und, an Orlen, an denen keine Innungen vorhanden sind, die Meister, bei denen sich die Eingewan- derren, nach Vorschrift des z. K. Oap. II. des Mandats, die General-Innungs-Artikel betr. vom 8. Januar 1780, ohnedies zu lcgitimiren haben, die Wanderbücher undros^. Kundschaf ten der eingewanderten inn- und ausländischen Diener, Gesellen und Mühlbursche, welche, ohne in Arbeit zu kommen, sich weiter begeben, sorgfältig untersuchen und in dieselben jedesmal die Veranlassung des Weicerwanderns, ob näm lich der Eingcwanderte Arbeit zu erhalten Gele genheit gefunden, oder nicht, und ob und aus welchen Gründen er dieselbe nicht habe anneh- men wollen, unter Hinzufügung des Lags, Orts und ihrer Namensunlerschrift, anmcrken. . b) Den ohne diese Bescheinigungen Einge- wandenen sind die bei den Innungen gewöhnli chen Geschenke nicht zu reichen. c) Wenn sich aus diesen Bescheinigungen ergiebt, daß die Inhaber der Wandcrbüchsr und resx. Kundschaften umhergezogen sind meh, rere ihnen zum Arbeiten dargebotene Gelegen heit unbenutzt gelassen Haven; so ist solches von den Oberältesten, Obermeistern und Mei stern der Obrigkeit, unter welcher sie in Zunft sachen stehen, ungesäumt anzuzeigen. Diese hat gegen den Eingewanderten, wenn er keine erheblichen und glaubhaften Entschuld!» gungszründe wegen seines Umhcrzichens anzu« führen weiß, mit der Arrctirung und Untersu chung, auch, daserne er den Verdacht, daß er dem Betteln nachgegange», nicht hinreichend abzulehncn vermag, mit dessen Transportirung in das Landarbcilshaus zu Colditz zu verfahren. 6) Diese