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Grzgeö.^DMssreM- rtou. — Redactton, Verlag und Druck von T. M. Gärtner ln Schneeberg. 1886 Sonnabend, den 30. October Oeffentliche Sitzung Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom -S. September diese» Jahre» svtrd hiermit bekannt gemacht, daß unter Mitwirkung de» Bezirk» auLschusse» Herr Krei-secrUair Buude hi« al» stellvertretende» Mitglied der «SreommtsAon für den. November 1886, tt. 86 iberg D. Retner- «uS Sachse«. leber^ Ausnahme der Lordmw ich« Gründen zu fragen, au» denen die Kundgebung un ¬ tersagt wird. 6M, Türkei. raren eise. Serbien den bulgarischen Grenze sich srm ttgung. tNg-U« atz und fel und welche» e bestu- n in der iliodvL vvlvdv i dier- uellften»- b. O. d^tt?ts^«^^ncke. Die Vereinbarung trUt sofort in Kraft. Tirnowa, 28. Oktober. Gestern Abend fand eine Borversammluug der Mitglieder der Sobranje statt, i« welcher Stambuloff die gegenwärtige Lage darlegte und betonte, daß, da die Wiederwahl de» früheren Fürste» Alexander unmöglich sei, die Sobranje einen Thronkandi datec wählen müsse, welcher Ruhland genehm sei. — In Sofia ist der Belagerungszustand proklamier worden. Frankreich. Paris, 28. Oktober. Nach weiteren Nachrichten ist das ganze Gebiet der Durance überschwemmt. Das Regen wetter dauert fort. In der Umgegend von TaraScon ist Alles ebenfalls überschwemmt. Die Lage von Avignon ist eine brohltche, die Truppen unterstützen die Einwohner beim Schutze der Dämme. der Spieler einen rechtlichen Ansprnch auf Gewinn nicht erwerbe, sei von den höchsten Gerichtshöfen, so auch vom Reichsgericht in Veranlassung von Streitigkeiten zwischen Spieler und Eollecteur oder zwischen mehreren Spieler« unter einander verneint worden; es sei vielmehr angenom men worden, daß das lediglich aus finanzpolitischen Rück- fichten entstandene Spielverbot den Spielverlrag nicht un- giltig machte, und daß jedenfalls der Spieler ungeachtet de» Verbot» einen giltigen, klagbaren Anspruch auf den Gewinn habe. Nach längerer Berathung entschied der Ge richtshof dahin, daß das Ürtheil der ersten Instanz vsm 1. April 1886 aufzuhebe« und die Streitsache an das Oppelner Landgericht zur nochmaligen Entscheidung zurückzuwetsen sei, da der Vorderrichter über den Grund, nicht aber über die Höhe de» Anspruches des FiScu» entschieden habe. Das Gesetz vom 5. Juli spreche sich thatsächlich klar dahin aus, daß das Spielen in auswärtigen Lotterien dem preußischen Staatsbürger absolut verboten sei. Nach 88- 172 und 173 de- A. L.-R. 1. 16 stehe dem FiScuS das Recht zu, dem Empfänger den unerlaubten Gewinn zu entziehen. >en sticke u. che sofort Zu «- Blatte» Mutgliche Amtshauptmannschaft Zwickau, den 27. October 1886. von Bose. hler, Ligar- rtkanisch rg hoch- Wei«, N- Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend. für die kömglichen und städtischen Behörde» in Aue, Grünhat», Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustadtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. JnsertieulgMitzrm «M gespalten, Zeil, 10 lstfnmise^k di« pmispalti-eW» amLlcher Inserate üb VseiWig«. Herr Maschinenfabrikant Bernhard Hofman« in Zwickau beabsichtigt, auf de« unter Nr. 446 und 430d de» Flurbuch» für Langenbach und Nr. 55 und 57 de- Flurbuchs für Grünau eingetragenen Grundstücken eii»< Gulsttcellulose-Fabrik «ach Graham s System zu errichten.. In Gemäßheit 8 17 der RetchSgewerbeordnuag vom 21. Juni 1869 wird die» mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hierge gen, so weit sie nicht auf besonderen PrtvalrechtS-TUeln beruhen, bet deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 26. October 1886. Königliche AmtShauptnumuschaft. von Bose. t« abzutrete«. Läng- icheidung der gemischten Kommission zur Prüfung der beiderseitige« Handel»be- ztehmige», in sechs Normten der Abschluß .«de» Handel»»«, trage», auch solle» bi» dahin die gegenseitigen Hande lstnte- reffen nach Möglichkeit gefördert werde». Bulgarien ver bietet den serbischen Emigranten, Serbien den bulgarischen Emigranten innerhalb SV Kilometer von der Grenze sich anzusiedeln. Beide verpflichten sich gegenseitig, jede gegen da» Nachbarland sei!«» der Emigranten gerichtete Aktion zu vereiteln. Bulgarien, baut die Eisenbahn wockarel- Sosta-Zaribrod au» bi» zu de« Zeitpunkte der Vollendung Tagesgeschichte Deutschland. — Ueber die schon erwähnte Verhandlung vor de« Bre-lauer Oberlandesgerichte, welche das ConfiScatiouSrecht des FiScuS an auswärtiger» Lolteriegewiunen betraf, be richtet die „Breslauer Zeitung" ausführlicher: Bekanntlich hat die köntgl. Reg erung zu Oppeln den Versuch gemacht die neu belebten fiscalischen EonfiSeationSrechte, ähnlich wie der Staat in den Diätenprocessen, für den FiScuS zu fruk- ttficiren. Gestützt auf die auch den Diätenprocefsen zu Grunde liegenden 88- 172 und 173 A. L.-R. 1. 16, hatte d« durch die Regierung zu Oppeln vertretene Fi-.u- gegen den Kaufman« R. zu Kreuzburg in O.-S., welcher in der sächsischen Lotterie 2535 M. gewonnen hatte, auf Heraus- gäbe des Gewinnes bei dem königl. Landgericht in Oppeln geklagt. In dem am 1. April d. IS. stattgehabten Termin Ntsch, 28. Oktober. In der serbisch-bulgarischen Vereinbarung ist Folgendes festgestellt: Bulgarien räumt Vrezova, welche« bi» zur Lösung der Frage durch eine ge- mischte Kommissio« neutral bleibt. Sollte die Kommission da» streitige Territorium Serbien znerkennen, so gtebt Serbien prinzipiell seine Zustimmung, dasselbe gegen ein entsprechende» anderweittge» Grenzgebiet an vu' Ken» in zwei Monaten erfolgt die wurde der Fiscus mit seiner Klage abgewiesen. Segen dieses Urthetl der 1. Instanz legte der FiScu- bet dem hiesigen Oberlandesgericht Berufung ein. Heute nun lag die Sache der 4. Sivtlkammer des OberlandeSgertchtS zur Entscheidung vor. Als Vorsitzender fungtrte der OberlandeSgerichtt-Se- natSprästdent Rocholl, den FiScuS vertrat Justizrath Hohn- Horst, dm Kaufmann R. Rechtsanwalt vr. Breslauer. In der um 9 Uhr beginnenden Verhandlung beantragte d« Vertret« des FiScuS die Sache zur nochmaligen Entschei dung an die erste Instanz zurückzuwetsen. Bet Begründung seine- Antrages stützte er sich vorzugsweise auf das Gesetz vom 5. Juli 1847, wonach da- Spielen in auswärtigen Lotterien dem preußischen Staatsbürger verboten sei. Ja weiterer Ausführung dieses Gesetze» sei am 29. Juli 1885 da» Verbot d« Veröffentlichung von Gewinnen auswärtig« Lotterten erlassen worden. Die Gesetzgebung habe au- finanz politischen Gründen energisch da» Spiele« in auswärtigen Lotterien v«boten. Da nun also das Spielen in auSvär- ttaen Lotterten unter das BerbotSgesetz falle, dasselbe also als ein unerlaubtes Geschäft anzuseh« sei, so habe nach 88- 172 und 173 de» Allgemeinen Landrechts 1. 16, der FiScu» da» Recht, dem Spiel« den Gewinn zu entreißen. Die sächsische Lotteriedirertton könne die HerauSzahlung de» Gewinne» »nt« dem Vorwande, e» liege nach preußischem Gesetz ein unerlaubte» und demgemäß rechtSungtttige» Ge schäft vor, nicht »«weiger«, dmn tn Sachsen ist da» Spielen in der sächsischen Lottert« erlaubt. Der Vertret« de- Be- Nagten, Rech'Sanwalt vr. ««»lauer, beantragte dte Zu- rückwetsung der RevtstonSklag». Da» Gesetz vom 5. Juli 1847 sei nur eine Erneuerung de» Gesetze» vom 7. De- eember 1816, und hier bestimme d« 8- 1, beim Spielen in verbot«« Lotterien sei der planmäßige Einsatz von dem Kontrahent« einzuziehen. Fern« hab« Dernburg, Ende- «an» re. sich dahin ausgesprochen, daß da» Gesetz da» Spie len in verbotenen Lotterten nur mtt fiscalischen Strafen belege, der FiScu» sei nicht berechtigt, den Gewinn etnzu- zieh«. Die Frage, ob da» Spielverbot, welche» dm Ab- ! Muß des Spielvertrages über Loose auswärtig« Lottert« § »nt« Straft stell«, «uh ctvtlrechtttch wirke und den abge- i — Zur Sonntagsarbeit. Rach den Ermittelmmen der Königl. sächs. Regierung über den Umfang und die Be deutung der Sonntagsarbeit hat es ganz den Anschein, als ob dte vom Fürsten Bismarck i« Reichstage selbst ausge sprochene Besoraniß, es könne eine weitere Beschränkung der Sonntagsarbeit mit ein« Verschlechterung der wirth- schastltchen Lage der Arbeiter vnbunden sein, wenigstens in Sachsen selbst von den betheiligten Arbeite« nicht gethrilt wird. Zwar kommt es häufig vor, daß die SonntaaSarbeit im Kleingewerbe besonders und zumeist besser bezahtt wird, als die WochentagSarbett und deshalb dte älteren und ge übteren Arbeiter vor ihren jünger« Genossen darauf An spruch mache« und von den Arbeitgebern bevorzugt werden E» läßt sich auch nicht verkennen, daß durch ein Verbot d« England. l Sonntagsarbeit hin und wieder Lohnausfälle entstehen London, 27. Octbr. Der Poltzeichef der City, Fraser, würden, je nachdem der betreffende Arbeit« in Tage- bezw. »at an den Sekretär der sozialdemokratischen Vereinigung Stundenlohn oder in Wochen- bezw. Stücktoh« arbeitet (in in Schreiben gerichtet, in welchem « anzetgt, daß mit manchen Gewerben wird dis« Ausfall auf 100 bis 150 ", " ayorprozesston keinem Zuge gestattet Mark, je auf 300 Mark und noch «ehr für dm Man» werden wird, am 9. November die Straßen der City zu jährlich geschätzt.) Indessen in den Bericht« wird doch passir«. Dte sozialdemokratische Bereinigung soll beadfich- ganz ausdrücklich hervorgehoben, daß Niemand eine anae igen, in einem Antwortschreiben an Fräs« nach den recht- meine und dauernde Verminderung de- Jahre-verdienste- der Arbeit« de-halb zu behaupten vermocht habe. Trotzdem würde aber ein vollständige- B«bot d« Sonntagsarbeit für d« gewerblich« Unternehm« nach der Summe der hierfür von Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgegebenen Erklärungen nur Nachtheile im Gefolge haben. Durch Verlust d« sonntäglichen Arbeitszeit, welche durchschnittltch der Arbeit eines halb« Wochentages gleichgesetzt wird, läuft (nach d« Berichten) d« Unternehmer Gefahr, dm ihm gegebenen Aufträgen pualitattv od« quantitativ nicht mehr eittsprech« zu können: « rt-kirt Konventionalstrafen, Ablehnung der nicht rechtzeitig oder sonst nicht entsprechend gelieferten Waar«, und man befürchtet in deffen wettern» Verfolg Verlust der Konkurrenzfähigkeit seines Betriebes ans dem Wettmarkte, und demgemäß Rückgang deffelben bezw. des ganz« Industriezweiges überhaupt. Stach alledem ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß dte sästsche Regierung t« BundeSrathe für ein verbot d« SonntagSarbeit sttm- m« wird. — Es scheint viel« der tnaetiv« Unteroffieftre nicht ge nügend bekannt zu sei«, daß st« bet ihrem Bezirks-Feldwebel das Gesuch anbringen dürfen, znm F,ldwebel-Lteut«ant Bekanntmachung. Nachdem Herr Baumeister Heinrich Oscar Puschmann hier / al- Stadtrath und stellvertretender Bürgermeister gewählt und nach erfolgt« WahlSbe- stätiguug feiten der Königlichen Aufsichtsbehörde in der Sitzung des Stadtgemeinderaths vom gestrigen Tage verpflichtet und eingewiesen worden ist, so wird solche» hierdurch zur öffentlichen Kenntntß gebracht. Johanngeorgenstadt, am 28. Oktober 1886. Der Stadtrath. Thieme-Garmann. erg. tt Grinne ll cher Der durch das Generale vom 18. August 1803, Punkt 3 der Verordnung vom 19. Februar 1839 und 8 10 der Verordnung vom 21. September 1874 geordneten Ver pflichtung der OrtSbehSrden zur ungesäumten Lnzeigeerstattung über da» Auftreten epide mischer Krankheiten an die Königlich« AmtShauplmannschasten wird noch immer nicht allenthalben genügt. E» wird daher die genaue Befolgung obiger Vorschrift andurch anderweit eiu- geschörft. Schwarzenberg, am 27. October 1886. .Königliche Amtshauvtmannschaft. Frhr. von Wirstng. Wdlch. : hierzu lth. n im BerhandlungSsaale der unterzeichneten AmtShauptmannschast. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur de» amtShauptmaun- schaftlichen Dtrnstgebäude» zu erseh«. Schwarzenberg, am 27. October 1886. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. Lus dem Handelsregister für dte Stadt Schneeberg neueröffneten Foltu« 199 ist heute die Firma Otto Graslaub in Schueeberg und al» der« Inhaber der Barbier Ernst Otto Graslaub daselbst, sowie al» Prokurist derselben der Apotheker Heinrich Theo dor Graslaub ebendaselbst verlautbart worden. Schneeberg, am 27. Oktober 1886. Königl. Amtsgericht. Müller. v.