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1894 Xr. 2«4 Dienstag, den 13. November, abends. Hafer 50 Kilo. ferner sowie Löbau: 59,6 - 5 - 1 - der mittelst Allerhöchsten Erlasses 3 Vo^U. Mobs. NM Bauden, den 8. November 1891. reu. Mtlkel, am 12. November 1891. sowie Ostritz, am 21. September 1891. 98,3 90,9 - 77,5 - 93,3 - Stroh 50 Kilo. 1 63,8 L. 1 - 65,9 - 1 . 75,4 . HtU 50 Kilo. 2 44,7 2 - 52,0 - 2 - 88,8 - 2 - 20,5 - Loodtsr irksnsr- VXKO Knr or- e. 1894. krau. Lvd, Ls, ztLr MG«I. -. ^894. er, lvr, Der Kassenvorstand. Bernhard Lippert, Vorsitzender. ad zwei irtmark« n. Da beschaff, «ren rin- : Finder erzlichst kark so >. d. Bl. »ung zu der 22. November 1894, Vormittags 10 Uhr, alS Ber-eigernngStermiu, der 29. November 1894, vormittag» 10 Uhr, der 17. December 1894, vormittags 11 Uhr, als Anmeldetermin. der 2. Jauuar 1895, vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, der 9. Jauuar 1895, vormittags 11 Uhr, Gemeinsame Ortstraukentaffe für Loga und Umgegend. Freitag, de» 23. November d. I., Abend» 7,7 Uhr iu der Noack scheu Schanlwtrthschaft zu Loga. Tagesordnung: I. Wahl der RechnungSrevisorcn. 2. Wihlen für die statutengemäß auS- scheidenden drei Vorstands Mitglieder. Mtlkwttz, d-n l2. November 1894. Der Kasscnvorstand. H. Laddey, Bors. Bas König!. Amtsgericht. I. V.: «nutze, Ass. Z. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen deS FabrikaibetterS Ignaz Morche, früher in Schön- feld, jetzt in Rothenditmold bei Cassel, eingetragene Hausgrundstück, No. 32 des BrandkatasterS, No. 34 deS Flurbuch«, Foltum 117 deS Grund- und Hypothekenbuchs für Schönfeld, ortSgertchtltch geschätzt auf 120 soll an hiesiger AmtSgertchtSstelle zwangsweise versteigert werden und es ist Zittau: 6 Bautzen: 6 - Kamenz: 5 - als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplaus anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände a« wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangvcrhAtnNr» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht» ein» gesehen werden. Herrnhut, am 7. November 1894. Königliches Amtsgericht. Schube. als Termin zu Verkündung de« VertheilungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhüttntsst» kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zwangsversteigerung. Da« Im Grundbuche auf den Nomen Henriette August» verw. Schöne geb. Seifert elnge« tragen« Grundstück, Haus Folium 90 de« Grundbuchs für Großhennersdorf, bestehend au» Wohn- und WlrthschastSgrbäude No. 39» und den Flurstücken No. 38 und 39b deS Flurbuch». 9,» Ar groß, mit 24,20 Steueretnheiten belegt und aus 9Ü0 geschätzt, soll an hiesiger Gericht-stelle zwangs weise versteigert werden und eS ist Gemeinsame Ortskrankenkasse für Mikkel und Nmgegend. Mittwoch, dm 28. November d. I., Nachmittags 7 Uhr im Gasthof zu Mtlkel. Tagesordnung: 1. Wahl von drei RechnungSrevtsoren zur Prüfung der Jahre«rechnung. 2. Beschlußfassung über eine Abänderung der Einhebungswetse der Beiträge und Abänderung der Bestimmung tm i. Absatz deS K 31. 3. Neuwahl von drei Vorstandsmitgliedern. 21. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag, dm 15. November 1894, nachmittags 6 Uhr. Tagesordnung: I. Mitteilungen zur Kenntnisnahme. II. BeratungSgegenstände: 1. Rech- nungSsachrn; 2. Bauetat; 3. Gehalt für die hiesige Stadtmusikdtrektorstelle; 4. Uebertragung von Flächenentschädigungsbeträgen auf die Stadtkasse; S. HauShaltplan für daS Feuerlöschwesen; 6. Ab lehnung der Hebammen-Venstonsbettläge; 7. Entschädigung für zur Tuchmachergaffe abgetretene Fläche; 8. Haushaltplan für daS Krankenhaus; 9. Erwerbung einer Scheune beim jandstän bischen Seminar durch dte Stadtgemetnde; 10. Verlängerung bei Cent,alhetzungSanlagr tm Realschulgebäude; 11. die Bedürfntßanstalt am Retchcnthurme; 12. Erlaß von KaufSgesällen; 13. Haushaltplan sür die Sparkasse und Lethangalt; 14. Haushaltplan für die städt. Forsten. H. Wetzlich. Königliches Amtsgericht. Thieme-Sarmaun. Pckit. äoo 'oobtsr ckmann »r irr n siod Bekanntmachung. Für den Monat Oktober 1894 sind behufs Vergütung der von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der betr. Lieferungsverbände im Monat November 1894 an Militair-Pferde zur Verabreichung gelangenden Marschsouraac in den Hauptmarktortm der LteferungSverbiiude des Regierungsbezirks Bautze« folgende Durchschnitte der Höchste» Fouragepreise mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Königliche Kreishauptmannschaft. von Salza und Ltchtman. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben deS veistorbenen Nahrung«besitzens Johann Wünsche in Kleinbeuthen soll die zu dessen Nachlaß gehörige Häuslernahrung Nr. 17 deS Brandcatasters und Fol. S8 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Kletnbautzen, bestehend auS den Parzellen Nr. 87», 87 d, 88, 100, 101, l43, 149 und dem ideellen Antheil nach Höhe von 1/18 an der Parzelle Nr. 142 de» Flurbuch» sür Kletnbautzen, 3 Acker 103 jURuthen -- 1 Helt. 85 Ar Fläche umfassend und mit 66,48 Steuer einheiten belegt, welches Grundstück ortSgertchtltch aus 4825 ^l — - geschätzt worden ist, Freitag, dm 16. November 1894, des vormittags 11 Uhr anderweit fretwtlltger Wetse an hiesiger GertchtSstelle versteigert «erden. Unter Hinweis aus den an hiesiger Gert^tstafel und im Noacküchen Gasthofe zu Kletnbautzen auSHSngrnden, dle VerstetgerungSbedtngungen, den GrundbuchSauSzug und die Abschrift deS Brand- Versicherungsscheins, sowie deS BcfltzftandSverzeichntffcS enthaltenden Anschlag werden diejenigen, welche dieses Grundstück zu erstehen gesonnen sind, geladen, gedachten Tags zur angegebenen Stunde an hiesiger GerichtSftclle Flügel L deS Erdgeschosses Zimmer Nr. 2 zu erscheinen, sich über ihre ZahlungSsähigkeit auszuwetsen, ihre Gebote zu eröffnen und sich sodann deS Weiteren zu gewärtigen. und Wird solches in Gemäßheit Punkt 1 zu 8 9 unter vom 30. August 1887 (Reichsgesctzblatt Seite 433) bekannt gegebenen Instruction zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändernden Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1887 andurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht. Bautzen, am 10. November 1894. Betrachtungen über Aufbesserung deS Handwerks. Die »Leipziger Illustrierte Schuhmacherzeitung" brachte vor einiger Zeit einige Betrachtungen über die Aufbesserung deS Handwerks, die nach mehr als nach einer Seite inte» effant sind. Der Verfasser ist nämlich kein Anhänger des Befähigungsnachweises, ja er ist nicht einmal ein Befür worter der Zwangsinnungen, und gleichwohl kommt er bei aller ausgesprochenen Abneigung vor diesen beiden be- rechtigten Forderungen zu dem nicht ausgesprochenen E» gebnis, daß an eine Aufbesserung des Handwerks ohne Zwangs - Innungen und Befähigungsnachweis nicht zu denken ist. In den »Betrachtungen" heißt es nämlich, nachdem der Verfasser die Einführung des Befähigungsnachweises ausdrücklich bekämpft hat: »Zunächst ist eine durchgreifen, dere Ausbildung der Schuhmacher sehr notwendig, sowohl nach der fachlichen, als auch nach der kaufmännischen Seite hin. Wer in dieser Beziehung Erfahrungen gesammelt hat, der wird wissen, daß hier noch sehr, sehr viel Auf. befferung not thut; gerade durch die mangelhafte Aus- bildung und nicht zum wenigsten der geschäftsmännischen, muß der Schuhmacher nur zu leicht der Konkurrenz unter- liegen, die ihm Fabrikenware und nichtfachliche (!) Händler machen." Wer soll nun aber eine bessere Ausbildung der Lehr- linae ins Werk setzen, wenn die Meister nicht durch einen Befähigungsnachweis zeigen, daß sie dazu selber geeignet seien? Die mit Recht beklagte mangelhafte Lehrlings-Aus- bildung ist doch nur auf Rechnung der Untüchtigkeit vieler Meister und derjenigen »Lehrherren" zu setzen, die nach dem heutigen Rechte Lehrlinge „ausbilden" dürfen, ohne selber das Handwerk jemals praktisch betrieben zu haben. Will der Verfasser der „Betrachtungen" also ernsthaft auf sein Ziel losgehen, so wird er mit uns für die Einführ ung des Befähigungsnachweises eintreten müssen. Hinsichtlich der Innungen schreibt der Verfasser: »Wohl können die Innungen auch heute noch nach ver schiedenen Seiten hin sehr nützlich wirken, allein dazu be darf es nicht einmal des staatlichen Eingriffs, vielleicht durch Einführung von Zwangsinnungen. Nein, die Mit- glieder müssen freiwillig kommen, und das thun sie auch, wenn die Sache einen faßbaren Wert hat; mit Zwang erreicht man nichts. Deshalb ist die Idee der Zwangs. Innungen eine ganz verkehrte. Was soll auch die Organi sation allein bezwecken, wenn der Handwerkerstand in sich selbst nicht gekräftigt wird? Und als pure Organisa tion sind die Innungen anzusehen, sofern sie nicht in irgend eine Genossenschaft sich vereinen." Das Handwerk kann nun aber ohne die Zwangs- organisation gar nicht in sich gekräftigt werden. Die freien Innungen haben ihre Ohnmacht wirklich zur Genüge ge zeigt. Entweder halten sich ihnen die leistungsfähigsten Meister fern, weil sie der Innung nicht benötigen, und dann fehlt der notwendige materielle Rückhalt; oder die unbemittelten Meister lehnen den Beitritt ab, weil ihnen auch die geringe Beitragssumme noch zu viel ist im Ve» hältnts zu dem bis jetzt gebotenen Vorteil: dann geht der Hauptzweck, den wirtschaftlich Schwachen eine Stütze zu sein, der Innung verloren. Ohne Zwang, der groß und klein, reich und arm zu einem kräftigen widerstandsfähigen Ganzen einigt, geht es mit einer Handwerksorganisation auf keinen Fall. Der Verfasser der »Betrachtungen" stellt den frei- willigen Innungen recht erhebliche Aufgaben. Er will, daß sie Fachschulen ins Leben rufen, die als Eigentum der Innungen von vornherein auf jeden pekuniären Vorteil verzichten — vermutlich aber große Kosten verursachen würden. Eine „freie" Innung wird nun aber sich zu solchen Opfern, die auch den Nicht-Jnnungsmitgliedern, die dadurch zu gut ausgebildeten Gesellen kämen, ohne den Finger krumm zu machen, nicht entschließen. Nur der aus der Gesamtheit der Berufsgenossen bestehenden Innung ist das möglich. Ferner verlangt der Verfasser mit Recht, cs müsse ein günstigerer, unabhängigerer Einkauf der Rohware als not. wendig sür ein besseres Gedeihen der Kundenschuhmacherei ins Auge gefaßt werden. Nicht allein für die Schuh- macherei gilt diese Forderung, sie ist allen Handwerkern gemeinsam. Meint nun der Verfasser, hier könne eben- falls, wie bei der Ausbildung der Lehrlinge, niemand besser eingreifen als der Bund deutscher Schuhmacherinnungen — also, im allgemeinen gesprochen, eine innungsmäßige Organisation, so hat er vollkommen recht; nur muß er nicht vergessen, daß eine kräftige, allumfassende Innung dazu gehört, um auch dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Stellt der Verfasser der „Betrachtungen" also den Inn- ungen so erhebliche Aufgaben, so muß er vor allem erst dafür sorgen, daß die Organisation dazu fähig sei. Ex. perimentieren kann eine »freie" Innung nicht, und wenn es heißt, die Innungen mögen nur erst zeigen, was sie leisten können, dann werde sich die Zahl der freiwilligen Mitglieder rasch und bedeutend vermehren, so ist daS eine beweislose Behauptung, die von den Thatsachen selbst schon lange sä sd8uräum geführt ist. -o- UnauSlöfchkicher BiSmarck.Haß. Dem socialdemokratischen „Volksboten" ist die nach, stehende Lesefrucht entnommen: »Außer dem Suff und der Skandaliererei versteht da» Gro» unserer heutigen studierenden Jugend auch noch etwa» Andere«, nämlich die hündische Schweiswedelei. Jetzt wollen sie wieder der alten Raketenkist« ,u» 80. Geburtstage eine Ehrengabe darbringeu lasst I. ch« wird ^Etg. fleißigen nist und >ird Br- Bareau »Met die Ich »nm ücht Igaffe er igung tu r, gaffe 8. au wird t sich bei nd um- et Fra» 16, II. KO lgen. > Verordnungsblatt der Kreishauptmanuschast Bautze« zugleich als Koufistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsölatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz des Hauptsteueramts Bautze«, ingleichen der Stadttäte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels» und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprechanschluß Nr. 5t. Die Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 »e InserUooSgebühr für den Kau« einer Pew- «paltzeile gewöhnlichen Satzes 12'/, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt, Zistern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teuiei. NachwetSgebühr für jede Anzeige mch Insertion 20 Pfg, für briefliche «uSkunftserteilung l« Pfg (und Porto«. Bis früh S Uhr eingehende Inserate finden in de« abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Inserate nehmen die Expedition und die AnnoucenbureauS au, desgleichen di Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Sippitjch in Schirgiswalde, Gustav Krölin, in Bernstadt, Buhr in Königshain bei Ostritz^ Reußner in Ober-LunnerSdorf und von Lindenau in Pulsnitz. B lmtMtr Nachrichten.