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Wochenblatt für '' Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein nnd Rottluff. 4«. Sonnabend, den 14. November 1NV8. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltigc Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Anuahme i« der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die in hiesiger Gemeinde für die durch Wolkenbruch hcimgesuchten Gemeinden Larlsfeld, Steinbach, Wtldenthal und Blauenthal vorgenommene Sammlung den ansehnlichen Betrag von 417 Mark 60 Pfg. ergeben hat. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand spricht allen edlen Gebern hiermit den herzlichsten Dank aus. Reichenbrand, am 12. November 1908. Der Gemeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderate aus folgende, jedoch sofort wieder wühlbare Mitglieder, und zwar die Herren: Hermann Arnold, Emil Berthold, Otto Berlkold, l>r. mv<l. Gebauer, Karl Hofmann und Hermann Schumann. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Gemäßheit des Ortsstatuts vom 25. September 1901 nebst Nachtrag für diesmal zu wählen: 1., in der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen: 1 Gemeindemitglied und 2 Ersatzmänner, 2., „ „ „der mindestbesteuerten Ansässigen: 3 Gemeindemitglieder und 2 Ersatzmänner und 3.. ., „ „ der mindestbesteuerten Unansässigen: 2 Gemeindemitglieder und 3 Ersatzmänner. Davon muß mindestens ein zu wählendes Mitglied aus der Klasse per mindestbesteuerten Ansässigen in dem Ortsteil (vormalige Gemeinde Oberrabenstein) wohnhaft sein. Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen und unanyesessenen mindest- besteuerten Gemeindemitgliedern getrennt zu haltenden Wahlen liegen vom 15. November 190» die Gemeindcratswahllisten 14 Tage lang rn der Expedition der Gemeindeverwaltung hier zu Jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselben bis mit 22. November 1908 nachmittags 5 Uhr bei dem Unterzeichneten Geineindevorstand erhoben werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglteder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Die Wahlen selbst sind auf Sonntag, den 6. Dezember 1908 für dl- unangesessenen mindestbesteuerten <sem-i„ü-m»giied-r von Punkt u Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags, und Montag, den 7. Dezember 1908 für die ansässigen Gemeindemitglieder von Punkt 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags ... —n'Restaunint"GHwrUerha»l«! Rabenstetn^ ' Es werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit dem Bemerken, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur^Teilnahme an de: Wahl zugelassen werden können. Ansässigen mindestens 1 Gemeindcmitglied im Ortstet? ^ wohnhaft ftin muh. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Ab- Snderunasgesetz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, die die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und m Gemeindc- bezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Anan- sästigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gcmeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschliehung vom Stimmrecht sind in § 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der rev. Landgemeindeordnung bezeichnet. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind nach 8 51 der rev. Landgemeindeordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis 21. Dezember 1908 abends 5 Uhr bei der Königl. Amtshauptmannschast Ehemnitz anzubringen. Rabenstein, am 10. November 1908. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gem.-Vorst. Bekanntmachung, Es wird andurch bekannt gegeben, daß nach 8 26 des hiesigen Gemeindeanlagenregulativs vom 20. Juni 1899 es jedem Anlagenpflichtigen frei steht, sein steuerpflichtiges Einkommen bis Ende November 1908 schriftlich an die Gemeindebehörde anzuzeigen. Rabenstein, am 13. November 1908. Der Gemeinderat. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine in der Gemeinde Ravenstein nicht in der Zeit vom 10. bis 26. November, sondern vom 16. bis 30. November d. Zs. stattstndet. Rabenstein, am 13. November 1908. Der Gemciadevorstand. Wilsdorf. Schule zu Rabenstein. Don Ostern 1909 ab soll Eltern, die ihren Kindern eine Schulbildung zu teil werden lasten wollen, die über das Ziel unserer einfachen Ortsschule hinausgeht, hier Gelegenheit gegeben werden. Die Ein richtung ist so gedacht, daß auf den planmäßigen Unterricht wöchentlich noch drei Stunden aufgesetzt werden. Diese drei Stunden kosten bei einer Mindestzahl von 40 Kindern jährlich 6 Mark (bei 30 Kindern 8 Mark). Außerdem ist das übliche Schulgeld zu zahlen. Dieser erweiterte Unterricht ist zunächst nur für das Ostern 1909 aufzunehmende erste Schuljahr, höchstens für das (nächstjährige) zweite Schuljahr geplant. 2m Bedarfsfälle wird diese Einrichtung auch für die späteren Schuljahre beibehalten. Anmeldungen (schriftlich oder mündlich) nimmt der mitunterzeichnete Schuldirektor bis zum 15. Novembers. entgegen. Zu weiterer Auskunft sind die Unterzeichneten gern ^ereit. Ravenstein, 1. Oktober 1908. Die Schnldirektiou. Der Schulvorstand. H. Steinbrück. Fr. Schmidt. Schule zu Rabenftein. Die Anmeldung der Ostern 1909 schulpflichtigen Kinder soll (wegen Neugründung einer Elementarklaste mit höheren Zielen) schon am 16. und 17. November erfolgen. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis Ostern 1909 das sechste Lebensjahr vollenden. Aus Wunsch der Eltern dürfen jedoch auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni 1909 das Die in Rabenstein geborenen Kinder mit den Anfangsbuchstaben A bis M sind am 16. Nov. nachm. 2 U. anzumelden, die übrigen (N bis Z) st^4 U., alle auswärts geborenen Kinder a^>er am 17. Nov. nachm. 2 U. und Fehler "des Kindes aufmerksam zu machen. Bei der Anmeldung müssen sich die Eltern entscheiden, ob das Kind die gewöhnliche oder die gehobene Elementarklaste besuchen soll (vergl. Bekanntmachung vom 1. Okt. d. I ). Steinbrück, Schuldirektor. —-BMsvMiVthrk ^oercheilt. ' — Bei Eintritt der längeren Abende verfehlt die Verwaltung der Dolksbibliothek nicht, auf deren Benutzung aufmerksam zu machen, umsomehr als sie auch in diesem Jahre wieder sowohl durch Ankauf als auch besonders durch große Geschenke einen ganz bedeutenden Zuwachs erhalten hat. Die Besucher der Bibliothek finden eine Tafel ausgestellt, auf der die zuletzt in die Büchersammlung einge reichten Neuheiten verzeichnet sind, daneben auch die Werke, die infolge der gegenwärtige» Zeitereignisse das besondere Interests jedes aufmerksamen Lesers erregen. neue Wanderbibliothek (der Gesellschaft für Verbreitung von Vollrsbildung in Berlin) im Werte von 120 Mark ein Jahr lang und zwar bis Ende September 1909 zur Verfügung. Sie enthüll 43 Bände jetzt vielgelesener Werke nicht nur modernster Erzähler, sondern auch volkswirtschaftlich tätiger Praktiker. Das Verzeichnis der Bücher wolle man sich gefälligst aus dem Inseratenteile dieses Blattes ausschneiden und aufheben. Rabenstein, am 5?Oktober 1908.^ ^ 9h "4 Der Bibliothcksausschnß. Lehrer Hartmann, Büchermart. Bekanntmachung. Am 16. November dieses Jahres ist der 4. Termin der diesjährigen Wastersteuer fällig. Der selbe ist spätestens innerhalb 14 Tage an die hiesige Gemeindekastenverwaltung abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist muß gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 11. November 1908. Der Gcmeindevorstand. Geißler. Meldewesen. Den von der Kgl. Amtshauptmannschast Chemnitz unterm 27. April 1898 erlassenen Vorschriften über das Einwohner» und Fremdenwesen im Verwaltungsbezirke der Kgl. Amtshauptmannschast Ehemnitz ist in letzter Zeit recht unpünktlich nachgekommen worden. Es werden deshalb die hauptsäch lichsten Bestimmungen der hiesigen Einwohnerschaft hiermit in Erinnerung gebracht. Jede Person, welche im Gemeindebezirke Rottluff einen bleibenden Wohnsitz oder vorüber gehenden Aufenthalt nimmt, ist verpflichtet, binnen 3 Tagen nach dem Anzuge sich bei der Ortsbehörde unter Vorlegung von Legitimationspapieren anzumelden. Wohnungs-Wechsel innerhalb des Ortes sind unter Vorlegung des Wohnungs-Meldescheines ebenfalls binnen 3 Tagen anzuzetgen. Verzüge aus dem Orte sind noch vor dem Wegzuge zu melden. Die Vermieter und Quartiergeber sind in allen Fällen für pünktliche An-, Ilm- und Ab meldung mit verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden besttast. Rottluff, am 11. November 1908. Der Gcmeindevorstand. Gemeinderatsfitzung Siegmar. am 9. November 1908. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. 1. Es wird Kenntnis genommen: s) von den z. Zt. bestehenden Bedingungen für die Gewährung von Darlehnen aus dem Gewerk- lichen Genossenschastsfonds; b) von der am 21. vorigen Monats vor genommenen Revision sämtlicher Gemeindekasten: c) von der am 5. vorigen Monats in Dresden erfolgten Gründung des Giro-Ver bandes sächsischer Gemeinden; ci) von dem Bericht der Beschwerde- und Petitions-Deputation der II. Ständekammer über die Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 2. August 1906; e) von der am 21. und 22. vorigen Monats erfolgten Revision der Sparkasse nebst Reservefonds, sowie k) von einem Dankschreiben des hiesigen Hausbesitzervereins. 2. Zu 3 Beschlüssen des Sparkassenausschustes über Grundstücks beleihungen wird die erforderliche Zustimmung erteilt. 3. Auf ein Gesuch des Kunstgärtners Schwarz in Einsiedel um Nachverwilligung eines Betrags für die Herstellung des Rathausparkes wird beschlossen, die Gewährung eines Bettags in Aussicht zu stellen, 4. Don dem Gutachten der Firma Aug. Loeffler in Fretberg über die Errichtung einer Kläranlage wird Kenntnis genommen und be- schlossen, wegen Weiterbehandlung dieser Angelegenheit zunächst mit den beteiligten Gemeinden Schönau. Neustadt und Rabenstetn in Verbindung zu treten. 5. Auf ein vorliegendes Baudispensationsgesuch wird bedingungs- weise beifällige Entschließung gefaßt; ebenso sollen in einer Schleusen- bauangelegenheit die erforderlichen Erörterungen angestellt werden. 6. Auf ein Gesuch des Kaufmanns Wilsdorf in Wurzen um Uebernahme der von ihm erbauten Straße No. 32 des Bebauungsplanes für Siegmar in Gemeindeunterhaltung wird beschlossen, dasselbe de- dingungsweise zu genehmigen, soweit nur der Sttaßentetl zwischen Limbacher-Straße und König.Albert-Straße in Frage kommt. 7. In dem Bebauungsplan der Bank für Grundbesitz in Chemnitz sollen die Blocks I. bis IV. als Fabrikviertel bezeichnet und hierüber ortsgesetzliche Bauvorschriften ausgestellt werden. 8. Von der grundbücherlichen Verlautbarung einiger Wasterge- rechtigkeiten auf Mittelbacher Flur wird Kenntnis genommen und der Anschaffung der erforderlichen Form und Ersatzstücke für das Wasserleitungsnetz zugestimmt. 9. Auf ein Gesuch um Rückzahlung von Wasserzins soll später Entschließung gefaßt werden. Oktober wird Kenntnis genommen und zu den angemeldeten Leitungs anschlüssen die erforderliche Genehmigung erteilt. Die weiteren Gegenstände eignen sich nicht zur Veröffentlichung. Amtliche Mitteilungen Sitzung des Gcmcindcrats zu Rabenstein vom 10. November 1908. Anwesend: 18 Mitglieder. Vorsitz: Der Gemeindevorstand. Nach Bewilligung von Armmunterstiitzungen und Kenntnisnahme durch Zrwuf wieder gewählt. Die Vorschläge des Restausschusses über Inwegfallstellung von uneinbringlichen Gemeindeanlagenresten und über Ausschließung einiger säumiger Steuerpflichtigen vom Besuche öffentlicher Schank stätten werden angenommen.