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> gcrathcn ndcn hat, i ist, wohl zunehmcn. erthiimlichcn »8^' IL 4S«LI ling prvmvt 3384-89j We rn, Fil« i» und lese werden 3-18—191 m 7. Dee. ü 10THK. 1«'/. Ngr eipzig, 4>0—Slj -r sse. Preis 1. Auflage, benjtr. 18, ;ert Leipzig, »8SS. lur) vm >n Un)8n, u» LeNin. ll), com- /on I,. v on Leet 1. — »dl. - s l-uliiu ue, eom- lO klxr 7,9 vdr Usx, len liM imar mil itsassiflcni e Hohl- Vier in . — Hr. Kirsten. > Schnitz )r. ineä. TSpfer Johanna )i. pdii. eigner, riedriche- Tochter. .-Tochter, ae, geh. >- Hager, > August «üller. Salj- ühe in rciani 3. December 1837 Nr. 283 Donner,tag. Wahrheit und Recht, Freiheit und Tesch! Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). . Preis für das Vierteljahr 17, Thlr.; jede einzelne Nummer 8 Ägr. JnsertionSgebühr für den Raum einer Zeit/ 2 Ngr. Deutschsa«» Frankfurt a. M., 30. Nov. Der «Zeit» schreibt man zur Hcr- gogthümerfragc: ^Nachdem durch den Bundesbeschluß vom IS. Oct. die lauenburgische Beschwerde der herzoglich Holstein-lauenburgische» Regie rung mitgetheilt worden, stellt sich als die nächste Aufgabe des Ausschusses die Prüfung und Sichtung des in der holsteinischen Angelegenheit seitens Preußen- und Oesterreichs vorgelegten umfangreichen diplomatischen Mate rials dar, um auch namens und imSchoose der Bundesversammlung dar- ,«herdzu einem vollständigen Uebcrblick zu gelangen, in welchen Punkten die detmaligen Verfaffungszustände den Grundgesetzen des Bundes widerspre chen. Es handelt sich daher für jetzt um die Herstellung eines 5tstu8 lvsusak! Nt oontrovor8iii6, um die Constatirung deS StreitobjectS seitens dSt" Bundesversammlung. Erst auf der Basis einer solchen, den Bundesbe stimmungen entsprechenden Darlegung, mit welcher der Ausschuß dem Ver nehmen nach jetzt- bisschäftigt ist, wird die Versammlung voraussichtlich die weitern Schritte beschließen. Was die Vorfrage der Compctenz betrifft, so ist diese, wie schon erwähnt, bereits durch den Ausschuß erörtert und erle digt. Dieselbe stützt sich nämlich zunächst auf die Artikel 63 und 56 der Wiener Schlußacte. Dieselben lauten: «Art. 53. Die Bundesversamm lung hat das Recht und die Verbindlichkeit für die Vollziehung der -BundeSacte und übrigen Grundgesetze des Bundes, der in Gemäßheit ih rer Competenz von ihr gefaßten Beschlüsse, der durch Austräge gefäll ten schiedsrichterlichen Erkenntnisse, der unter die Gewährleistung deS Bun des gestellten compromissarischen Entscheidungen und der am Bundestage vermittelten Vergleiche, sowie für die Aufrechthaltung der von dem Bunde übernommenen besonder» Garantien, zu sorgen, auch zu diesem Ende, nach Erschöpfung aller andern bundesverfasstingsmäßigen Mittel, die erfoder- lichen ExecutionSmaßregeln, mit genauer Beobachtung der in einer beson- dern ExecutionSordnung diescrhalb festgesetzten Bestimmungen und Normen, in Anwendung zu bringen. Art. 56. Die in anerkannter Wirksamkeit be stehenden landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändcrt werden.» Außerdem sind, nach der Auffassung des Ausschusses, durch die Verhandlungen, welche die höchsten Regierungen von Preußen und Oesterreich namens des Deutschen Bundes in den Jah ren 1850—52 mit der königlich dänischen Negierung gepflogen und welche zu der von dem König von Dänemark, Herzog von Holstein und Lauen burg, am 28. Jan. 1852 erlassenen Bekanntmachung sowie zu dem darauf bezüglichen Bundesbeschluß vom 29. Juli 1852 geführt haben, gegensei tige Rechte und Verbindlichkeiten begründet worden, zu deren Wahrung und Aufrechthaltung der Art. 3l der Wiener-Schlußacte.die Bundesver sammlung verpflichtet, und eS ist selbst in dem unter Zustimmung des kö niglich dänischen, herzoglich holstein-lauenburgischen Gesandten gefaßten Bun- deSbeschlusse vom 29. Juli 1852 bereits ausdrücklich anerkannt, daß die Bestimmungen der vorerwähnten allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Jan. 1852, soweit dieselben die Angelegenheiten der Herzogthümcr Holstein und Lauenburg betreffen, nach Lage der Sache der verfassungsmäßigen Prüfung und Beschlußfassung des Deutschen Bundes unterliegen. Die Ritter- und Landschaft des HerzogthumS Lauenburg hebt nun in der Vorstellung vom 21. Oct. hervor, daß die Gesetze, Erlasse und Maßnahmen, durch welche sie daS Herzogthum beschwert erachtet, den vertragsmäßig ertheilten Zusa gen ünd feierlichen Erklärungen aus den Jahren 1851 und 1852 zuwider seien, und eS ergibt sich sonach auch hieraus die Zuständigkeit der BundeS- versamMung in Bezug aus die mehrerwähnte Vorstellung der lauenburgi- scher» Ritter- und Landschaft vom 21. Oct. l. I. und auf die in derselben gestellten Bitten.^ . , iPreußey. ^Berlin, 1. Dec. Dem brüsseler Nord wird in einem Brief« von hier ^geschrieben, daß der Fall leicht eintreten könnte, daß die holsteinischen Stände aus Anttag des für die holsteinische Angele genheit am Bundestag eingesetzten Ausschusses anfgesodert würden, ihre Beschwerden , selbst, resp. direkt bei dem Bundestag ejnzureichen, ein Ver fahren, durch welches, wie mit Befriedigung hinzugefügt wird, die dänische Regierung aufs neu« Zeit gewinnen würde. Hat diese Mittheilung einen Grund, so besteht derselbe lediglich in einem russischen Wunsche, in der faktischen Sachlage selbst findet sie aber auch nicht die allergeringste Stütze. Preußen und Oesterreich haben die holsteinische Angelegenheit zur Veranlassung des entsprechenden Weitern in die Hände der Bun desversammlung zurückgegeben ; außerdem ist noch «in bestimmter Antrag durch Hannover gestellt und drittens, auch noch eine directr Beschwerde durch die lauenbutzgischen Stände gestellt worden. Einer direkten Beschwerde von Seiten der holsteinischen Stände bedarf cs, nachdem die» Alles vorhergegan gen,, nicht mehr. Daß man von russischer Seite bestrebt ist, einen neuen Aufschub, zu ,Gunsten, der dänischen Regierung herbejzuführen, haben wir schomchchher MigMutet, mch wir denken, daß cs dem Leser nicht schwer- sallen wird, die Lügen, welche man von betheiligter Seite in diesem deutsch- feindlichen Sinne fortwährend in die Welt schickt, von der wirklichen Sach läge zu unterscheiden. Auch alle andern Angaben von Einmischungs- und Vermittelungsvcrsuchen rc. beruhen, wie wir dies ebenfalls seinerzeit bemerk: haben, auf nichts und sind schließlich wol ebenfalls auf dieselben Partci- manöver zurückzusühren. Die holsteinische Angelegenheit geht ruhig den ihr von den Bundesgesetzen vorgeschriebencn Gang, und in welcher Art die russischen Jnterventionsgelüste auch ausgesprochen werden, sie werden weder hier, noch in Wie», noch in Frankfurt a. M. Gehör finden. — Die officiclle «Zeit» sagt in ihrer Nummer vom I.Dec.: „In einem Disput geschieht es sehr oft, daß die eine Partei die Meinung des Widerparts, die sie anfänglich als das äußerste Unrecht bekämpfte, sich allmälig aneignek, endlich als ihre alte These vertheidigt und bei alledem auf den Satz des Gegners mitleidig wie auf einen «überwundenen Standpunkt» herabsieht. Bei diesem interessanten Wendepunkt ist jetzt der Streit angelangt, den die auswärtige Presse mit der Ansicht führte, die man wenigstens als die preußische vorausschte. Während ein Theil der Mächte entschieden ge gen oder für die Union der Donaufürstcnthümer Partei nahm, be kämpfte sie eine Politik, die sich streng an die Bestimmungen des Pariser Vertrags hielt und mit der Anerkennung der vertragsmäßigen Rechte der Pforte zugleich das Interesse für die innere Reform der Fürstenthümer ver band. Jetzt, da die preußische Circularnote vom 11. Oct. in dem Augen blick gekannt wird, wo jene Mächte ihren bisherigen Gegensatz für und gegen die Union auszugleichen suchen, macht man der preußischen Regierung den sinnreichen Vorwurf, daß sie immer im Auge gehabt hat, was man selbst soeben anstrcbt. Auch die wiener Blätter stimmen in diese Anklage ein. Die «Presse» findet, daß jenes Aktenstück einem bereits überwundenen Stand punkte angehört — eine eigenthümliche Entdeckung, während man von al len Seiten sich jetzt aus diesem Standpunkte zusammenfindet und zu orien- tiren sucht. Die Oesterreichische Zeitung erklärt sich das Aktenstück aus der Absicht, alle Welt zu befriedigen und die Gegensätze zu einer gemeinsamen Anschauung zu vereinigen, und sie hofft, daß die Cabinete diese Absicht durchschauen und vereiteln werden — jedenfalls eine tiefsinnige Erklärung und kühne Hoffnung in dem Augenblick, wo die Cabinete sich in einem vermittelnden Project zu vereinigen suchen. Wenn aber ein Streit bei die sem interessanten Wendepunkte angelangt ist, wo der Gegner die bekämpfte Ansicht sich äneignct und gleichwol mit dem Eifer eines Proselyten zu be streiten fortfährt, so kann man wenigstens annehmcn, daß die ganze Ange legenheit bald erledigt sein wird." — Den Hamburger Nachrichten schreibt man aus der Provinz Sachsen vom 25. Nov.: „Bekanntlich bildet die Einführung der Beichte im ka tholischen Sinne einen der Hauptartikcl in dem Programm der protestan tischen Frommen. Dieses war denn auch !m vollen Umfange bei der letz ten Versammlung unsers kirchlichen Centralvercins, der so ziemlich die Haupt führer jener Partei zu seinen Mitgliedern zählt, der Fall, indem man sich zu folgenden Thesen bekannte: Die Beichte umfaßt die Confession, daS Be- kennlniß der Sünde, und die Absolution, die Vergebung derselben. Die reformirte Kirche schwächt durch ihre Auffassung der Beichte als bloßer Vorbereitung und durch den Mangel der Absolution die Bedeutung dieses Sacraments ab. Hat sich auch in den Aeußerungen der Reformatoren die Lehre über die Beichte nur erst allmälig consolidirt, so Hal doch die luthe rische Kirche in der Privatbeichte sofort und durchgängig ihr kirchliches Beicht institut gehabt. ES wird daher, da die eingeführte allgemeine Beichte den wesentlichen Koderungen der Beichte nur theilweise entspricht, die Kirche sich ihrer ursprünglichen Form wieder zuzuwenden haben." — AüS Bromberg unterm 28. Nov. meldet man der Posener Zeitung: „Am 22. Nov. Abends wurde infolge eines Streits ein Musketier vom 11. Infanterieregiment von drei Zivilisten schimpfend und neckend verfolgt; der eine der letztem, Maurergeselle Lewandowski, faßte den Soldat«» sogar an. Dieser zog, nachdem er seinen Verfolgern vergeblich zu verschiedenen malen zugerufen, sie möchten ihn in Ruhe lassen, endlich den Säbel und versetzte dem L. erst flach, dann scharf einen Hieb über die Backe, sodaß dieser ohnmächtig zu Boden stürzte. Es sammelte sich sofort ein Kreis von Zuschauern, die für und wider Partei nahmen. Ein hinzugekommcner Gen darm führte den Soldaten, der übrigens nur verlhcidigungsweise verfahren ist, zur Hvuptwache. Die Wunden des L. stellten sich später als nicht ge- fährlich heraus. Vor etwa sechs Wochen wurde ein Füsilier vom 14. In fanterieregiment in der Thorner Vorstadt von einigen Civilssten angxfallen zmd dermaßen am Kopfe verletzt, daß er vorgestern im Militärlazäreth ver storben ist. Die betreffenden Civilisten sind bisjetzt noch nicht ermittelt." Baden. KavlSvVhe, 29.Nov. Heute wurde durch eine große De- putqtion der >1. Kammer die Antworlsadresse auf die Thronrede dem Großherzog überbracht. Dieselbe ist nur eine loyale Umschreibung, der ThronWde. Die Antwort des Großherzogs war sehr huldvoll Einen Pas- lösiHziA- Die Zeitung dE Deutsche Allgemeine Zeitung