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MdnOrAgeblail Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜt Wilsdruff UNd LlMgegMd PoUchecNonto Dresden 2640 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide i« Wilsdruff. 81. Jahrgang, Nr. 236 Sonnabend/Sonntag, 14/15. Oktober 1922. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über Grundlöhne vom 12. September 1922 (RGBl. 19L2, Teil I, S. 724) ist vom Kaffenausschuß eine Neugruppierung sämtlicher Lohnstufen und Grundlöhne sowie die Heraufsetzung des GrundlohnS bis 500 Mk. für den Arbeits tag beschlossen worden. Mit Wirkung vom 2. Oktober 1922 stellen sich die Beiträge und Leistungen wie folgt: Gleichzeitig werden ab 2. Oktober 1922 auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1922 der Invalidenversicherung 5 Lohnklassen angefügt und zwar: Stufe Tagesv von mehr als erdicnst bis Grundlohn Wochenbeitra 6»/, vom Grünt Arbtg. g lohn Bers. Tägl. Kranken geld Vr des Grundl. Haus geld Sterbe geld 1 12 10 3,60 1,20 2,40 5,— 2,50 200 2 12 18 15 5,40 1,80 3,60 7,50 3,75 300 3 I8 32 25 9,00 3,— 8,— Ü2,50 6,25 500 4 32 48 40 14,40 4,80 9,60 20,— 10,— 800 5 48 62 55 19,88 6,SO l3,20 27,50 13,75 1100 6 68 80 70 25,20 8,40 16,80 35,— 17,50 1400 7 80 100 90 32,40 10,80 21,60 45,— 22,50 1800 8 100 125 110 39,60 13,20 26,40 55,— 27,50 2200 9 125 155 140 50,40 16,80 33,60 70,— 35,— 2800 10 155 185 170 61,20 20,49 40,80 85,— 42,50 8400 11 185 225 200 70,20 23,40 46,80 100,— 50,— 4000 12 225 275 250 90,— 30 — 60,— 125,— 62,56 5000 13 275 330 306 100,80 33,60 67,20 150,— 75,- 6000 14 330 390 360 129,60 43,20 86,40 180,— 90,— 7200 15 380 470 430 154,80 51,60 103,20 215,— 107,50 8600 16 470 — 500 180 — 60,— 120,— 250,— 125,— 10000 Klaffe JahresarbeitSverdienft Wochenbeitrag I von mehr als 18000 Mk. bis 27060 Mk. I8 Mk. X . „ , 27000 , „ 39000 . 24 „ I. „ , , 39000 „ „ 54000 , 32 , öl „ „ , 54000 „ „ 72000 . 42 , „ „ , 72000 „ 52 , Klipphausen, am 12. Oktober 1922. Allgemeine Ortskrankenkasse Wilsdruff-Land. Der Vorstand O. Friedrich, Vorsitzender. Einmalige Bekanntgabe! Ekt KahMung lüSOO Mm BiWsche RMWe wird nächste Woche für Rechnung der Amtshauptmannschaft emgehen. Preis ab Kahn ungefähr Mark 450.— für den Zentner freibleibend. Handwerker, Anstalten, Behörden und vor allen Dingen die Bäckereien im Bezirke der Amtshauptmannschaft wollen durch die Kohlenhändler sofort thre Aufträge aufgeben und von dieser letzten Gelegen heit ausgiebigst Gebrauch machen. II R.. Meißen, am 6. Oktober 1922. 1Z» Die Amtshauptmannschaft. Montag den 16. Oktober 1922 vormittags 9 Uhr wird im Saale der neuen Schule zu Brockwitz öffentliche Sitzung des Bezirksaus schusses abgehalten werden. Die Tagesordnung ist vom 12. Oktober 1922 ab im Aus- hangkaften des amtShauptmannschaftlichen Dienstgebäudes angeschlagen. Nr. 454 I 8. Meißen, am 10. Oktober 1922. „7 Der Amtshauptmann. Wegen Reinigung de« 17. Oktober 1922 geschloffen. Dringliche Angelegenheiten werden erledigt. Wilsdruff, am 9. Oktober 1922. bleiben die Geschäftsräume des Verwaltungs gebäudes Montag den 16. und Dienstag an beiden Tagen vormittags von 11—12 Uhr 117 Der Stadtrat. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Reichspräsident hat eine Notverordnung gegen dte Devisenspekulation erlassen. * Reichskanzler Dr. Wirth ist nach Berlin zurückgekehrt. Auch der bayerische Ministerpräsident Graf Lerchenfeld ist in Berlin eingetroffen. * Von den noch in Toulon befindlichen 27 deutschen Kriegs gefangenen sind acht begnadigt worden; sie treten die Heim reise an. Es bleiben noch 19 in Toulon gefangen. * Die italienische Regierung hat auf ein Ultimatum der Faszisten hin beschlossen, die Kammer aufzulösen und in der neuen Kammer eine Wahlreform einzubringen. * Die griechisch-türkische Friedenskonferenz soll am 15. No vember in Skutavi eröffnet werden. Rettung der Mark! Daß es so nicht weitergehen kann, darüber sind sich Volk und Regierung längst einig, daß dem unaufhaltsamen Abwärtsgleiten der Mark schleunigst irgendwie Einhalt getan werden muß, wenn wir nicht unser eigenes deutsches Währungssystem überhaupt einbüßen, und damit sowohl in wirtschaftlicher wie schließlich auch in politischer Be ziehung gänzlich in die Abhängigkeit vom Auslande ge raten wollen, ist eine Erkenntnis, zu der bisher nur immer noch die Möglichkeit einer wirksamen Abhilfe gefehlt hat. Nunmehr hat der Reichspräsident eine Notverordnung erlassen, die den ersten Schritt einer Reihe von Maßnahmen zur Rettung der deutschen Mark darstellt. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Schritt, der in aller Eile getan wurde, und der alsbald durch ein alle Einzelheiten regeln des Gesetz ergänzt werden soll. Selbstverständlich kann eine solche Notverordnung das Problem nicht in seinem vollen Umfange erfassen und das übel nicht in seiner Wurzel, sondern zunächst nur in seinen schlimmsten Auswüchsen treffen, wobei für den Augenblick sogar noch fraglich bleibt, ob sübst eine so begrenzte Wir kung mit Sicherheit erwartet werden kann. Die Verord nung allein, darüber muß sich jeder klar sein, tut es gewiß nicht, wenn nicht endlich in der Bevölkerung selbst der Wille zu einer tatkräftigen Mithilfe stärker wird. Die Verordnung erfaßt vorläufig nur den inländischen Devisenhandel. Die wahren Ursachen unseres schlechten Valutastandes liegen bekanntlich großenteils auf außenpolitischem Gebiete, und wenn die Regierung auch selbstverständlich bemüht sein muß, auf diplomatischem Wege nach wie vor aus eine Erleichterung unserer durch das Londoner Ultimatum festgelegten Schuldknechtschaft hinzuwirken, so ist diese Hilfe nicht von heute aus morgen zu erwarten, überdies weiß heute jedermann, daß die augenblickliche Markkatastrophe im wesentlichen auf an- deren Urfachen berubt. Vor allem bat sich die Gewohnheit vei uns eingebürgert, den inländischen Zahlungsverkehr auf der Grundlage der ausländischen Währung abzu- wickeln. Das mag vom privatwirtschaftlichen Standpunkt aus begreiflich erscheinen, volkswirtschaftlich hat es, wie wir jetzt sehen, geradezu verheerend gewirkt. Alle Aus landsgeschäfte müssen allerdings in ausländischer Wäh rung durchgeführt werden. Dazu liegt schon deshalb eine Notwendigkeit vor, weil die Regierung selbst für ihre Zahlungen an die Entente und vor allem sür die zur Volks ernährung notwendigen Getreideankäufe im Auslande einen starken Bedarf an fremden Devisen hat. Die Un sicherheit im Zahlungsverkehr, die im wesentlichen auf der starken Passivität unserer Handelsbilanz beruht, hat nun allmählich dazu geführt, daß neben dem reinen Auslands geschäft zunächst auch das Jnlandsgeschäft für solche Waren, die ausländische Rohstoffe enthalten, dann aber auch für rein inländische Erzeugnisse sich immer mehr der fremden Währungen bediente. Es setzte die sogenannte „Flucht aus der Mark" ein, bei der man einesteils einen direkten Übergang zur fremden Devise beobachten konnte, indem z. B. jeder, der sich eine bestimmte Summe Papiermark er spart hatte, diesen Betrag in Frank oder Dollar um wechselte, um ihn vor der fortschreitenden Verminderung der Kaufkraft zu schützen. Das geschah z. B. häufig, wenn jemand ein Haus bauen wollte. Er legte seine Bausumme in einer fremden Währung auf die Bank und wußte nun, daß er mit dieser Summe auch bestimmt auskommen würde, ganz gleich, wie lange der Bau dauerte und wie weit inzwischen die Mark sinken mochte. Löhne und Materialpreise kamen ja auf der abgleitenden Bahn kaum so schnell vorwärts wie die Mark selbst. Daneben ist aber auch eine indirekte Flucht in die Devisen eingetreten, in dem man jeden Markbetrag, den man übrig hatte, so schnell Wie möglich in Waren anlegte. Da infolgedessen ein gesteigerter Warenbedarf und eine gesteigerte Produktion, damit aber auch ein höherer Rohstoffbedarf entstand, so trug auch das wieder zur Vermehrung der Nachfrage nach den Devisen bei. Schließlich ist als eines der charakteristi schen Kennzeichen dieser Flucht aus der Mark noch die Tat sache zu verzeichnen, daß im Geschäftsverkehr überhaupt sowohl bei der Berechnung wie bei der Bezahlung der Dollar immer mehr an die Stelle der Mark getreten ist. Wir haben damit das verhängnisvolle Gesamtbild vor uns, daß heutzutage unser ohnedies so knapp be messener Bestand an ausländischen Devisen nicht nur zur Deckung der unumgänglich notwendigen Auslandszahlun gen und Getreideeinkäufe, sondern auch noch zur Erledi gung einer ständig wachsenden Zahl von Geschäften im inländischen Verkehr ausreichen soll. Das ist eine Erscheinung, die aus die Dauer die deutsche Mark überhaupt zu einem wertlosen Begriff machen müßte, und der die Regierung infolgedessen jetzt schleunigst entgegen zutreten sucht. Man ist sich auch in Regierungskreisen d>,rcka»tL darüber klar, dak nickt nur die mit Reckt ia scharf verurteilte reine Spekulation die einzige Wurzel des Übels ist, sondern daß die oben gekennzeichnete wirtschaft liche Entwicklung gegenwärtig einen Hauptteil der Schuld trägt. Für den einzelnen mag es allerdings ganz vor teilhaft sein, sich an Stelle der Mark des Dollars zu be dienen. Er muß sich aber darüber klar sein, daß er damit zur Beschleunigung einer Verfallserscheinung beiträgt, die letzten Endes die Volksgesamtheit und damit auch ihn selbst auf das schwerste schädigt. Bereits läßt die Kauf kraft der breiten Schichten der Bevölkerung ganz auffällig nach. Die günstige Konjunktur unserer Produktion geht damit ihrem Ende entgegen; Betriebsstillegungen und Arbeiterentlassungen müssen die Folge sein. Eine völlig entwertete deutsche Mark ermöglicht uns nicht mehr, die notwendigen Nahrungsmittel zu beschaffen, Hungersnot, Elend und Unruhen müssen die Folge sein. Es ist daher verständlich, wenn die Regierung mit so scharfen Strafvorschriften jetzt den freien inländischen De visenverkehr, die augenblickliche Hauptquelle unserer Schwierigkeiten, zu unterbinden versucht. Sie wird be müht sein, durch ein wertbeständiges deutsches Goldpapier einen Ersatz für die Devisen zu schaffen, in welchem Ersparnisse und mobiles Betriebskapital an gelegt werden können. Regierungsmaßnahmen sind jedoch immer nur dann wirksam, wenn sie die Unterstützung der Bevölkerung selbst sinden, und daher ergeht zugleich mit dieser Verordnung der Mahnruf der Negierung: „Rettet die Mark!" Wer ihn befolgt, trägt nur zu seiner eigenen Rettung bei. * Oie Hauptpunkte -er Oevifenveror-nung. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen No Iver-» ordnung gegen die Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln, dis der Reichspräsident auf Grund des Artikels 48 der Verfassung erläßt, sind folgende: Die Zahlung in ausländischen Zahlungsmitteln darf bei Julandsgeschästen nicht gefordert, angeboten, geleistet oder angenommen werden. Im Kleinhandelsver- kaus ist auch die Preisstellung in inländischen Zahlungs mitteln auf-der Grundlage einer ausländischen Währung verboten. Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geldsortcn, Papiergeld, Banknoten u. dgl., Auszah lungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel. Der Erwerb ausländischer Zahlungs- mittel ist nur nach vorheriger Genehmigung der Prüfungsstelle zulässig, in deren Bezirk der Auftraggeber seine gewerbliche Niederlassung, seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt hat. Der Genehmigung bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der Reichsbank oder von Banken oder von einer Person oder Personenvereinigung erteilt ist, der die zuständige Handelskammer eine Bescheinigung dar- über erteilt bat. daß iür Gewerbebetrieb Geschäfte reael»